Das ist die Info, nach der ich schon lange gesucht habesaho111 hat geschrieben:Wenn Gewicht, Durchmesser und Dicke im Toleranzbereich sind, kann man mit einem starken Neodymmagneten mit der Güte N52 (Quadermagnet ca. 50x50x30 Haftkraft ca. 155kg ) testen.
Bilder von gefälschten 1 und 4 Dukat Münzen
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Selbstverständlich gibt es bei Ebay auch seriöse Händler und Privatanbieter für Edelmetalle,nur sind die Preise dort deutlich über Marktwert.
Paypal ist im Streitfall nur eine Lösung wenn der Verkäufer nicht liefert,bei Fakeware steht Aussage gegen Aussage.
Es sollte aber jedem klar sein daß der An- und Verkauf von gefälschten Goldmünzen in Deutschland verboten ist.
Die Einfuhr und der Verkauf ist eine Straftat.(Verstoß gegen Urheberrecht §§ 106)
Achtung: Der Ankauf ist ein Anschlussdelikt und kann zu Abmahnungen führen (Hehlerware - Begünstigung §§ 257)
Gerne, ich hatte aber bisher noch keine Fälschung mit Wolframkern (ca. 30%-50%) testen können. Ich weis aber, das alte Münzen (z.B. Dt. Kaiserreich Hessen 1873) leicht magnetisch anziehend reagieren, weil der Kupferanteil nicht rein ist. Das war aber das einzige was mir bisher aufgefallen ist.Klecks hat geschrieben:Das ist die Info, nach der ich schon lange gesucht habesaho111 hat geschrieben:Wenn Gewicht, Durchmesser und Dicke im Toleranzbereich sind, kann man mit einem starken Neodymmagneten mit der Güte N52 (Quadermagnet ca. 50x50x30 Haftkraft ca. 155kg ) testen.
Krügerrands (91,7%) verschiedener Jahrgänge wurden bei meinen Tests abgestossen.
Hier hätte ich gerne die Rechtsgrundlage für deine Behauptung.Salami6 hat geschrieben: Es sollte aber jedem klar sein daß der An- und Verkauf von gefälschten Goldmünzen in Deutschland verboten ist.
Die Einfuhr und der Verkauf ist eine Straftat.
Achtung: Der Ankauf ist ein Anschlussdelikt und kann zu Abmahnungen führen (Hehlerware)
Nach meinem Wissenstand verhält es sich nämlich ein klein wenig anders: Die gefälschten Goldmünzen stellen bestenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar, sofern darauf ingewiesen wird, dass sie eben falsch sind. Eine Straftat wird nur draus wenn das Design der Münze urheberrechtlich geschützt ist (was z.B. bei den Dukaten schon gar nicht mehr möglich weil Urheber weit länger als 70 Jahre verstorben) oder die Münze bei uns gültiges Zahlungsmittel ist (Falschmünzerei).
Sofern ein Feingehalt auf der Münze angegeben ist, handelt es sich bei der Herstellung und/oder dem Verkauf lediglich um eine Ordnungswidrigkeit gem. § 9 FeingehG. Und selbst das nur, wenn die Münze nicht eindeutig als Nachahmung erkennbar ist (z.B. Aufschrift "Copy").
Der Ankauf ist in keinem Fall strafbar. Egal ob Verstoß gegen das Feingehaltsgesetz oder Falschmünzerei, bußgeld- bzw. strafbewehrt ist immer nur die Herstellung und das in-Verkehr-bringen, nicht aber der Besitz bzw. das in-Besitz-bringen.
Wie du auf Hehlerei kommst ist mir sowieso Schleierhaft. Helerei ist der Handel mit gestohlenen Waren, Helerware qua Definition Diebesgut. Der Ankauf einer solchen würde auch nicht zu einer Abmahnung sondern zu einem Strafverfahren führen. Abmahnungen gibt es ausschließlich bei Andragsdelikten (überwiegend bei Verletzungen des Urheber- und Wettbewerbsrechts, gelegentlich auch bei Persönlichkeitsrechten).
Der Urheber mag wohl nicht mehr unter uns weilen. Aber hat die Münze Österreich nicht gewisse Urheberrechte ? Sie prägt diese Münzen weiter ....Klecks hat geschrieben: ... (was z.B. bei den Dukaten schon gar nicht mehr möglich weil Urheber weit länger als 70 Jahre verstorben)
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Demnach hätte Sony Music Urheberrechte an Mozarts kleiner Nachtmusik, Die veröffentlichen diese ja weiter...Kleinvieh hat geschrieben:Der Urheber mag wohl nicht mehr unter uns weilen. Aber hat die Münze Österreich nicht gewisse Urheberrechte ? Sie prägt diese Münzen weiter ....Klecks hat geschrieben: ... (was z.B. bei den Dukaten schon gar nicht mehr möglich weil Urheber weit länger als 70 Jahre verstorben)
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Im Ernst: Urheberrecht ist ein Persönlichkeitsrecht. Die Wahrnehmung solcher Rechte ist übertragbar, das Recht selbst nicht. Nach dem Dahinscheiden der betreffenden Person können die Erben noch 70 Jahre lang die Urheberrechte verwerten zw. wahrnehmen, danach gelten die Werke als Allgemeingut.
Replikate mehr oder weniger gut, wir reden hier von Goldmünzen..
Wir reden über das Urheberrecht. Für dieses spielt es überhauptgarkeine Rolle ob es um altes Gegeige, ein schlechtes Gedicht oder das 150 Jahre alte Design einer Goldmünze geht. Die Regeln sind immer dieselben.Kleinvieh hat geschrieben:Ich denke mal, das sieht anders aus, bei der Nigtmaremusik gibt es , ich denke mal,1.000.000.000.
Replikate mehr oder weniger gut, wir reden hier von Goldmünzen..
Anderes Beispiel: Goethes Faust ist bis heute ein Bestseller, definitiv mehr wert als so ein oller Dukat. Nur ist der gute Johann Wolfang schon 'ne Weile entschlafen, da ist nix mehr mit Tantiemen, Verlagswahl, Filmrechten und so. Den Faust darf heute jeder drucken, als Ebook ins Netz stellen, für Musikvideos missbrauchen oder als drittklassige RTL-Soap verwurschteln ohne irgendjemanden um Erlaubnis fragen oder gar für die Rechte löhnen zu müssen.