Ernstgemeinte Umfrage zur sicheren Aufbewahrung Eurer EM
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Bandendiebstajhl def. sich dadurch, dass sich mehrere Personen zur fortgesetzten Begehung von Staftaten zusammengetan haben. Ob es sich hierbei um einen solchen gehandelt hat ist unbekannt, da bislang nur dieses eine Delikt bekannt ist. sollten sich jedoch im Rahmen der Ermittlungen hinweise auf andere Taten ergeben oder lassen sich die Ttäer zu solchen ein, die sie gemeinsam begangen haben, dann kann man auch eine Anklage wg. Bandendiebstahl prüfen. Aber wir haben nur die Kenntnis von einem Fall.
Übrigens gab es in Berlin scho einmal einen Tunnelbau. Diese verflixten Trittbrettfahrer....
(Reinhard K. Sprenger)