Die neue Zusammenfassung sähe dann so aus?k1 hat geschrieben: ....leider unvollständig,
Gold und Em gelten bei Einfuhr aus Drittländern als Ware, nicht als Barmittel, und sind daher bereits ab einem Wert von 300.-€ anmeldepflichtig, plus ab 430.-€ einfuhrumsatzsteuerpflichtig,
also Vorsicht,
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Aussen ... _node.html
Gruss
K1
* Innerhalb EU: Anlagegold bis 10.000 € alles frei. Drüber anmelden, aber ebenfalls steuerfrei.
* Ausserhalb EU: Anlagegold nur bis 300 € komplett frei, da...
...Zitat:
"Edelmetalle und Edelsteine sind im Gegensatz zum Verkehr innerhalb der EU keine Barmittel, sondern müssen als Ware angemeldet werden."
Woher kommt der Betrag von 300 €? Ist das der Höchstbetrag für Waren?
Und was passiert nun, wenn ich mit Anlagegold durch ein Nicht-EU-Land wie die Schweiz nur durchfahre? Ich hab versucht zu recherchieren, die Infos sind aber immer schwer zu verstehen.
Ich hab folgende Info gefunden (http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat ... ml?lang=de):
"Transitwertfreigrenze und -freimenge
Abgabenpflichtige Privatwaren, die für den Transit durch die Schweiz bestimmt sind, müssen Sie bei der Einreise anmelden (...)
Werden Privatwaren bis zu einem Gesamtwert von 5000 Schweizerfranken durch die Schweiz befördert, so erfolgt die Zollveranlagung an der Grenze in der Regel formlos. (...)
Die Zollstelle kann beim Verdacht, dass die Waren nicht wiederausgeführt werden, auch bei einem Gesamtwert von unter 5000 Schweizerfranken eine Kaution verlangen. (...)"
Zu "Formlose Zollanmeldung" habe ich Folgendes gefunden:
"Führen Sie nur Waren mit, die abgabenfrei sind und keinen Beschränkungen und Verboten unterliegen, können Sie die Grenze passieren, ohne etwas anzumelden (das Passieren
der Grenze gilt als formlose Zollanmeldung)."
Zusammengefasst hieße das dann wiederum:
Beim Transit von Anlagegold durch die Schweiz bis zu einem Betrag von 5000 CHF muss ich gar nichts machen.
Ist das so korrekt?