Gold von Opa geerbt. Kleine Warnung!
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Er wollte mit einem Münzalbum ausreisen, das er vom Großvater geerbt hat .
Problem waren dann beim Zoll die neuen Krügerrand.
Ich hatte bei der Ausreise in die USA nie Probleme, indem ich vorher zum Zoll in D. gegangen bin und die Ausreise angekündigt und die entsprechenden Papiere erhalten habe. Eine Art Persilschein . Ebenso an alle Stellen die mir in den USA für die Einreise eingefallen sind angemailt und die Papiere geschickt. Absolut kein Problem. Es hat noch nie ein Land Probleme bei der Einfuhr gemacht. Die wollen nur wissen woher! Und da sind Deutsche Papiere was feines!
Mein Großvater hat nur vor 1888 gesammelt. Keine Krüger von 2020.
Im Übrigen sollte man nicht vor einem Verkauf Angst haben. Denkt mal an den Hosenanzug der gerne EU-konformes Verhalten predigt. Was gibt es für schöne Banken in Polen, Tschechien, Österreich, England (!) ... Und ein paar Klunkern im Geldbeutel....
Aus der Zollseite:
Anmelde- bzw. Anzeigepflicht beim Grenzübertritt zu Drittländern
Anmeldepflichtige Barmittel
Anzeigepflichtige gleichgestellte Zahlungsmittel
Folgen bei Verletzung der Anmelde- bzw. Anzeigepflicht
Jede Person, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Drittland nach Deutschland einreist oder aus Deutschland in ein Drittland ausreist, muss diesen Betrag bei der Ein- oder Ausreise unaufgefordert bei der zuständigen deutschen Zollstelle schriftlich anmelden.
Gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr müssen bei der Einreise aus einem Drittland nach Deutschland oder bei der Ausreise aus Deutschland in ein Drittland bei Kontrollen des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden.
Anmeldepflichtige Barmittel
Barmittel sind Bargeld und Wertpapiere.
Als Bargeld gelten z.B.:
Banknoten und Münzen, die gültige Zahlungsmittel sind, oder
Banknoten und Münzen, die keine gültigen Zahlungsmittel sind, aber noch in eine Währung umgetauscht werden können, die gültiges Zahlungsmittel ist (z.B. Deutsche Mark, Österreichische Schilling - Umtausch in Euro ist noch möglich).
Als Wertpapiere gelten z.B.:
Sparbriefe,
Schecks oder Reiseschecks,
Aktien und
Wechsel.
Ausländische Währungen müssen mit dem Sortenkurs am Tag der Ein- bzw. Ausreise in Euro umgerechnet werden.
Für die Berechnung des Wertes von Sammler- und Anlagemünzen (z.B. "Maple Leaf", "Eagle", "Wiener Philharmoniker") wird nicht der Nominalwert der Münzen, sondern der tatsächliche Wert zugrunde gelegt.
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Probier das malpuffi hat geschrieben: ↑17.03.2021, 10:05 muss diesen Betrag bei der Ein- oder Ausreise unaufgefordert bei der zuständigen deutschen Zollstelle schriftlich anmelden.
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Puschel hat geschrieben: ↑17.03.2021, 20:27Alter Franke hat geschrieben: ↑17.03.2021, 09:44
Das was Puffi schreibt ist exakt die Anleitung dazu, wie man Werte wie Gold legal ausser Landes bringt.?
Na dann ist doch alles gut. Du gehst mit deinem Flugticket zum check-in, weiter zum Zoll, sagst du hast 200.000.-€ in Gold dabei und alles ist gut
Was genau waren denn nun an den 2020er Krügis nicht koscher?
Wieviel waren es denn?
Was und wieviel war der Rest?
Also wurde auf jeden Fall die 10.000 Euro Grenze überschritten?
Aber, warum denn nun die Krügis?
Also ich peil die Geschichte nicht....
Palladium zu haben hätt ich gern...