Nein, denn es gilt "Bei der Einreise in die EU müssen mitgeführte Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr bei der zuständigen Zollstelle schriftlich angemeldet werden."Wenn ich das jetzt richtig verstehe, müssten dann doch sogar Mengen im Wert von unter 10.000 EUR angezeigt werden, oder nicht?
Die Freigrenze endet bei 9.999,99.