Händler liefert nicht!

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Beitrag 24.02.2022, 14:25

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guenterh
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Servus,

ich habe leider ein Problem mit dem "netten" Herrn Honscha
-> www.honscha.de / www.emuenzen.de

Am 29. SEPTEMBER 2021 habe ich unter anderem den RAM Tiger PP für 85,12 € bestellt.

In der Zwischenzeit hatte ich MEHRFACH nach dem Liefertermin nachfragt (telefonisch, per Email) und
es wurde mir immer versichert, dass ich meine Bestellung komplett erhalten solle.

Am 11. JANUAR 2022 kam die Bestellung OHNE den Tiger bei mir an.
Ich ging nun von einer Nachlieferung aus und habe nochmal nach dem Liefertermin gefragt-

Am 31.01.2022 teilte mit Herr Honscha mit, das er die Münze "nicht mehr beschaffen" könnte!

Habe ein paar Tage überlegt, was ich hier Antworte. 4 Monate hinhalten und dann nicht liefern?
Auf meine Nachfrage, daß ich nun eine Ersatz-Bestellung machen muss, die mich (inkl. Porto)
20,36 € kostet bekam ich folgende "nette" Antwort:

--> in Zukunft einfach direkt anderweitig bestellen.

Gehts noch?
Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich den Tiger sicherlich in den 4 Monaten zum selben Preis woanders mitbestellen können.

Was ist hier wegen Widerrufsrecht Edelmetalle?
Ich kann/darf nicht vom Kaufvertrag zurücktreten und der Händler kann machen was er will?

Was soll ich nun tun?

Danke für eure Hilfe(n).

Sammlergrüße
Günter
Gehandelt mit: Helmut,antonreich, Enno+Tara, SammlerNeu, Kellejunior, ddaakk
Mehrfach gehandelt mit: megane26, Auerbach
Meine schönsten Unzen: Wolverine und Ural Owl

Beitrag 24.02.2022, 14:28

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Sapnovela
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Hast Du das Geld zurück bekommen?

Beitrag 24.02.2022, 15:35

puffi
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Wenn der Herr Honscha so gehandelt hat würde ich dort auch nix "bestellen"

aber ein Blick in seine AGBs hätte frühzeitig aufklären können (Zitat):

Die auf www.honscha.de und www.emuenzen.de aufgeführten Münzen sind zu den folgenden Bedingungen zu beziehen:


§ 1 Vertragssprache : deutsch

§ 2 Angebot , Zustandekommen des Vertrages, technische Schritte zum Vertragsabschluss, Vertragsspeicherung
2.1 An mir unbekannte Besteller erfolgt der Versand nur per Nachnahme oder Vorauskasse.
2.2 In Preislisten und im Internet-Shopsystem angebotene Waren stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden dar. Durch Klicken auf den Button „Kauf abschließen“ oder „kaufen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Ware ab. Der Kaufvertrag kommt bei der vereinbarten Zahlung „Vorauskasse“ mit Übersendung einer Rechnung, bei anderen Zahlungsmodalitäten mit Übersendung der Ware an den Kunden zustande. Ein Lieferzwang besteht nicht.
2.3 Dem Kunden wird vor Absenden seiner Warenkorb-Bestellung eine Kontrollseite seiner gesamten Bestellung präsentiert. Etwaige Eingabefehler können durch erneutes Aufrufen des Warenkorbes korrigiert werden.
2.4 Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss vom Händler nicht gespeichert und ist für den Kunden nicht zugänglich. Für jede Bestellung erhält der Kunde eine Kopie der Bestellung per Email.

....und so weiter
Ich kann/darf nicht vom Kaufvertrag zurücktreten und der Händler kann machen was er will?
Ja.
Aber dein Geld solltest du zurückbekommen für den Tiger. Ich weis aber nen Blick in die AGBs VOR "Bestellung" ist oftmals hilfreich!

Beitrag 24.02.2022, 15:46

Klecks
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AGB (das "s" am Ende kannst du dir sparen, Allgemeine Geschäftsbedingungen ist bereits die Mehrzahl) sind nur so lange gültig, wie sie sich im Rahmen des Rechts bewegen. Es ist in unserem Rechtsystem bei weitem nicht so, dass ein Händler seinen Kunden alles mögliche auferlegen aber sich selbst von jeglichen Pflichten befreien kann.

Wenn ein Kaufvertrag zustande kommt, besteht auf der einen Seite Zahlungs- und Abnahmezwang und auf der anderen selbstverständlich auch Lieferpflicht. Alles andere widerspricht dem BGB.

Von daher würde ich den Satz "Ein Lieferzwang besteht nicht" als sittenwidrige Überraschungsklausel werten. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, kannst du die abschließende Bewertung einem Richter überlassen. Ich jedenfalls würde das dem Laden zumindest androhen.
Das Leben ist zu kurz, um alle Fehler selber zu machen.

Beitrag 24.02.2022, 16:23

puffi
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Wohnort: in der mitte
Mit den AGB(s) haste Recht.
Den Rest na ja......(Zitat):

I. Die rechtliche Bedeutung der Erfüllungsunmöglichkeit bei Lieferhindernissen
Kann der Händler einen bestellten Artikel aufgrund von Kapazitätsproblemen nicht liefern, wird regelmäßig ein Fall der Erfüllungsunmöglichkeit gemäß § 275 Abs. 1 BGB vorliegen.

1.) Die subjektive und die objektive Unmöglichkeit
Die Unmöglichkeit als Rechtstatsache tritt dann ein, wenn die Erfüllung des Lieferanspruchs eines Verbrauchers für den Händler subjektiv oder objektiv nicht durchführbar ist.

Während die subjektive Unmöglichkeit Konstellationen erfasst, in denen nur dem Händler als Schuldner die Erfüllung unmöglich ist, etwa weil sich die Kaufsache aufgrund einer zwischenzeitlichen Weiterveräußerung im Eigentum eines nicht herausgabebereiten Dritten befindet, adressiert die objektive Unmöglichkeit vor allem Fälle der Sachzerstörung, bei welcher auch für jeden anderen ein unüberwindbares Lieferhindernis bestünde.

Beitrag 24.02.2022, 21:35

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IrresDing
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Wohnort: Ich bin dann mal weg.
Puffi, dann zitiere bitte auch die Rechtsfolge bzgl Anspruch auf Schadenersatz.

Nebenbei liefert man bei einem Zitat auch immer die Quelle verlinkt mit.

Ob Leistungsunmöglichkeit vorliegt ist jedoch auch etwas weit hergeholt. Es ist nicht unmöglich. Die Ware ist überall am Markt zu beschaffen. Zu welchem Preis ist Risiko des Händlers.

Einen Pauschalen Ausschluss eines Lieferzwangs halte ich auch für ehrlich gesagt lächerlich.

Schade um Honscha. Ich hab dort auch ein paar Mal bestellt. Das war das letzte Mal.
Ich möchte den Weg des Forums nicht weiter mit beschreiten. Ich wünsche allen Mitgliedern viel Erfolg und danke für die schöne Zeit bis dahin. Bye bye

Beitrag 24.02.2022, 22:38

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Sapnovela
Gold-Guru
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§ 323
Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung

(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.

(5)
1 Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat.
2 Hat der Schuldner die Leistung nicht vertragsgemäß bewirkt, so kann der Gläubiger vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.

https://dejure.org/gesetze/BGB/323.html

Sofern Du das Geld zurückbekommen hast, reden wir hier von einer Differenz von max 25 Euro zum heutigen Preis für die Münze. Das Ganze ist zwar nicht toll, aber wenn Du bei Amazon etwas bestellst, was dann nicht mehr lieferbar ist, wird auch schlicht der Kaufpreis erstattet. Für die 25 Euro sollte man sich nicht den Magen kaputt machen. Just my two cents.

Beitrag 25.02.2022, 10:48

chrisc62c
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das Problem hatte ich auch mit Düsselgold24. Eine Unze Gold bestellt, bezahlt und nicht geliefert. Erfolglos gemahnt und Frist gesetzt: nichts. Anwalt eingeschaltet, Titel zur Vollstreckung beschafft. Dann aber keine Vollstreckung eingeleitet, da Verkäufer insolvent ging und unter selbem Namen, vermutlich nach Erwerb des Rechts im selben Namen zu verkaufen, aber rechtlich unterschiedlichem Verkäufer weiter inseriert. Vollstreckung gegen das alte, insolvent gegangene Rechtssubjekt ist dann sinnlos.
Fazit: 1oz Gold bezahlt an Händler in Deutschland, Anwaltskosten bezahlt und nichts dafür erhalten.
erfolgreich gehandelt mit EM-Hamster, Rasputin2103, Silbermax

Beitrag 25.02.2022, 10:58

chrisc62c
½ Unze Mitglied
Beiträge: 8
Registriert: 30.01.2018, 11:16
Wohnort: Saxn
mit Metalmarket aus Polen hatte ich ein ähnliches Problem: 1oz Gold bestellt und bezahlt. Es kam dann ein Karton an ohne 1oz Gold, allem Anschein nach im Postwege geöffnet und Goldmünze entnommen. Anwalt eingeschaltet, aber keine Regelungsbereitschaft vom Verkäufer. Habe dann nichts weiter unternommen, weil die Aussichten was zu bekommen in Polen eher fraglich waren. Dem Verkäufer kann ich allerdings keinen richtigen Vorwurf machen, hatte früher schonmal dort bestellt und das ging problemlos über die Bühne. War kein Betrug, sondern Diebstahl bei internationalem Versand.
Fazit: Diebstahl auf dem Postweg kann durchaus passieren, gerade international.
erfolgreich gehandelt mit EM-Hamster, Rasputin2103, Silbermax

Beitrag 25.02.2022, 12:07

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IrresDing
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Wohnort: Ich bin dann mal weg.
Genau deshalb bestelle ich fast nur noch bei der ESG und bei Heubach.

Mit beiden bin ich völlig zufrieden, hatte auch mal etwas zu bemängeln und es wurde beide Mal zuvorkommend und hervorragend geregelt. Eine große Kapsel (1kg Koala Münze) beim Transport gebrochen? 2 Tage später kam anstandslos Ersatz (Heubach). Die Blister der Pamp-Barren waren verbogen? Am nächsten Morgen kam der Anruf: Wollen Sie neue oder die nächste Lieferung kostenfrei? (ESG).

Ja, es darf mal etwas schief gehen. Aber wenn dann der Händler professionell reagiert und die Sache wieder gerade biegt weiß man, dass man seinen Stammhändler gefunden hat und sollte das mit Treue belohnen.

Ich sag nicht, dass es nicht andere gibt die ebenfalls so gut sind. Sehr wahrscheinlich ist die Mehrzahl so gut. Aber warum soll ich noch weiter testen? Und wenns 10€ mehr kostet, dann interessiert mich das nicht die Bohne.


Das mit Düsselgold tut mir echt leid. Ich hab den Händler und die Entwicklung etwas beobachtet. Das muss eine ewige Hängepartie gewesen sein.
Ich möchte den Weg des Forums nicht weiter mit beschreiten. Ich wünsche allen Mitgliedern viel Erfolg und danke für die schöne Zeit bis dahin. Bye bye

Beitrag 25.02.2022, 12:19

Hannoveraner
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chrisc62c hat geschrieben:
25.02.2022, 10:48
das Problem hatte ich auch mit Düsselgold24. Eine Unze Gold bestellt, bezahlt und nicht geliefert. Erfolglos gemahnt und Frist gesetzt: nichts. Anwalt eingeschaltet, Titel zur Vollstreckung beschafft. Dann aber keine Vollstreckung eingeleitet, da Verkäufer insolvent ging und unter selbem Namen, vermutlich nach Erwerb des Rechts im selben Namen zu verkaufen, aber rechtlich unterschiedlichem Verkäufer weiter inseriert. Vollstreckung gegen das alte, insolvent gegangene Rechtssubjekt ist dann sinnlos.
Fazit: 1oz Gold bezahlt an Händler in Deutschland, Anwaltskosten bezahlt und nichts dafür erhalten.
Düsselgold ist übel und hat viele Menschen abgezockt.
Sei mir nicht böse, aber ein Stückweit muss ich schon sagen: selbst schuld.
Das Netz ist voll von negativen Meldungen bei Düsselgold.
Dieses schon seit Jahren und sehr eindeutig.
Egal was ich im Internet kaufe. Ich schaue mir erst einmal Bewertungen an.
Da kann man nicht alles aber vieles herauslesen.
Waren in den Werten von Gold kaufe ich am liebsten bei Händlern die ich schon kenne.

Beitrag 25.02.2022, 13:12

chrisc62c
½ Unze Mitglied
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Wohnort: Saxn
2x ja. Hängepartie stimmt, hat über ein Jahr gedauert mit Hinhalten und so.
Die Überprüfung der Seriösität meinerseits hätte auch besser sein müssen. Ich hatte zwar vorher einmal eine kleinere Sache, weiß nicht mehr genau was, da bestellt und die lief problemlos. Das war möglicherweise nur ein Köder für teurere Sachen, die dann nicht geliefert werden. Das ist schon sehr dreist. Aber fraglich, ob das für einen gerichtsfesten Betrugsnachweis reicht. Ich wollte dann aber auch nicht mehrmals zu Gerichten fahren, als Zeuge auftreten und noch mehr Zeit und Geld verlieren und es kommt doch nichts raus. Gott soll ihn strafen.... :D
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Beitrag 25.02.2022, 15:43

KOCOS
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Registriert: 11.10.2016, 16:50
Mit dem "selbst schuld" ist das so eine Sache. Sicherlich kann man bei noch so sorgfältigster Recherche mal daneben liegen. Andrerseits dürfte es kaum einen Händler geben, über den man nie und nirgends etwas Negatives findet. Zum Belgier und PSC findet man auch genug, wenn man danach sucht. Trotzdem sind das für mich per se keine unseriösen Händler. Irgendwo hab ich afair auch zum Heubach schon Kritisches gelesen.

Ich für meinen Teil hatte bis jetzt zum Glück noch keinen Totalverlust, aber auch schon einige Falsch- und Mangellieferungen. Wurde letzten Endes aber von allen Händlern zu meiner Zufriedenheit gelöst. Auch wenn es bei dem ein oder anderen Fall auch etwas zäh lief. Da ist bei manchen Händlern noch "Luft nach oben" bei der Servicequalität.

Wobei sich bei Lichte besehen (ähnliches auch bei Produktbewertungen z.B. bei Amazon) Händlerkritik oft als Kritik am Logistikunternehmen (ja ich weiß, das bestimmt meistens der Händler, insofern...) herausstellt.
Wenn ich einen Ignoranten ignoriere, bin ich dann ein Ignoranten-Ignorant?

Beitrag 25.02.2022, 17:41

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Dirk64
10 Unzen Mitglied
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Registriert: 20.01.2021, 17:25
IrresDing hat geschrieben:
25.02.2022, 12:07
Genau deshalb bestelle ich fast nur noch bei der ESG und bei Heubach.
Kann ich auch so unterschreiben! Beim Engel und Silbertresor (Faller) kann man auch noch gut bestellen.
Das sind so meine Best 4 :D
Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn macht, egal wie es ausgeht.

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