Kauf Goldmünze-Beschreibung verbindlich?
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ich habe bei einem gelisteten Händler ein Kangaroo von 1996 gekauft. Mit diesem Händler hatte ich bislang null Probleme-Qualität und Liefertermin.
Die Artikelbeschreibung zum Verkauf besagt Original Münzkapsel!!=Die Lieferung erfolgt in Originalverpackung.
Nun kam die Münze in einer runden Kapsel, diese auch grenzwertig im Zustand, bei mir an.
Nun wurden bis 1999-2000er Jahrgang die Perth Mint "Hüpftiere" in einer eckigen stabilen Kapsel geliefert.
Sprich-das Angebot entspricht nicht dem Angebot=Original Kapsel=passend zum Jahrgang .
Natürlich habe ich den Händler angeschrieben und ein paar mal telefoniert.
Händler sagt Münze ist einwandfrei-Kapsel egal! Eine Nachlieferung der Original eckigen Kapsel ist nicht möglich!
Ich sammel diese aber im Originalzustand!!
Ich möchte diese aber im Original Auslieferzustand!
Kann ich trotzdem vom Kauf zurücktreten? Wegen der falschen Beschreibung?
PS: Falls falsch gepostet - bitte richtig verschieben.
Vielleicht bekommst du eine passende Verpackung irgendwo günstig bei ebay? Im Zweifelsfall müsstest du es wohl auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, was sich vom Kosten-Nutzen-Verhältnis nur wegen der Kapsel wohl nicht lohnen dürfte.
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Ok,MaciejP hat geschrieben: ↑18.03.2022, 05:41 Ich bin kein Jurist, aber etwas spitzfindig betrachtet könnte sich der Verkäufer vielleicht damit rauswinden, dass es sich ja um eine Originalverpackung handelt, nur nicht vom entsprechenden Jahrgang.
Vielleicht bekommst du eine passende Verpackung irgendwo günstig bei ebay? Im Zweifelsfall müsstest du es wohl auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, was sich vom Kosten-Nutzen-Verhältnis nur wegen der Kapsel wohl nicht lohnen dürfte.
die runde Kapsel war 100%ig wohl nicht Original Perth Mint, sondern Lindner oder Leuchturm-diese haben den Ausschnitt im Profil zum öffnen-diese haben die PM Kapseln nicht!
Die "alte" rechteckige Kapsel, ist nicht im Netz zu kaufen! Hab ich schon versucht! Das wäre ja die nächstbeste Option gewesen!
Bei diesem Händler werde ich nicht mehr kaufen per Lieferung-da wähle ich nun Abholung -in der Filiale.
Dann sehe ich ja, was mir vorgelegt wird. Wenn der Händler den deal dann reklamiert, weil die Kapsel nicht passt , kann er ja wegen Nichterfüllung klagen!
Wie Sammelwuerdig auch immer eine Bullion Muenze von 1996 sein mag, und welchen Wert hieran die Jahreszahl hat, der Goldpreis ist nunmal innerhalb einer Woche um ca. 100 € die Unze gesunken. Wuerdest Du also die gekaufte Muenze zum neuen Tageskurs zurueckgeben? Wohl eher nicht.
Da mus man sich selbst gegenueber auch ehrlich sein: Waere der Preis in der Zwischenzeit 100 € gestiegen, wuerdest Du Dich eueber ein Schnaeppchen freuen, und das mit der Muenzkapsel wahrscheinlich achselzuckend hinnehmen.
Wenn Du bei den hier gelisteten Haendlern durchclickst, steht bei Kangaroos nirgendwo etwas zu der Aufbewahrungsform. Also kauft man hier i.d.R.auch blind.
Aus Kaeufersicht waere es schoener gewesen, haette der Haendler sich bemueht, fuer Erstz der Kapsel zu sorgen, oder Dir wenigstens einen 5 oder 10 € Rabbattgutschein zu gewaehren, den Kauf aber zu schlechteren Konditionen rueckabzuwickeln kann man nicht wirklich verlangen. Selbst ein Tausch gegen eine andere BU Muenze waere denkbar, aber Storno, da macht der Haendler in jedem Fall ein schlechtes Geschaeft, und das vl. nur, damit der Kunde die Muenze andersweitig fuer 100 € weniger einkaufen kann.
and the other half didn't mean anything at all.
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Hallo Beuteltier,Beuteltier hat geschrieben: ↑17.03.2022, 23:24 Hallo,
ich habe bei einem gelisteten Händler ein Kangaroo von 1996 gekauft. Mit diesem Händler hatte ich bislang null Probleme-Qualität und Liefertermin.
Die Artikelbeschreibung zum Verkauf besagt Original Münzkapsel!!=Die Lieferung erfolgt in Originalverpackung.
Nun kam die Münze in einer runden Kapsel, diese auch grenzwertig im Zustand, bei mir an.
Nun wurden bis 1999-2000er Jahrgang die Perth Mint "Hüpftiere" in einer eckigen stabilen Kapsel geliefert.
Sprich-das Angebot entspricht nicht dem Angebot=Original Kapsel=passend zum Jahrgang .
Natürlich habe ich den Händler angeschrieben und ein paar mal telefoniert.
Händler sagt Münze ist einwandfrei-Kapsel egal! Eine Nachlieferung der Original eckigen Kapsel ist nicht möglich!
Ich sammel diese aber im Originalzustand!!
Ich möchte diese aber im Original Auslieferzustand!
Kann ich trotzdem vom Kauf zurücktreten? Wegen der falschen Beschreibung?
PS: Falls falsch gepostet - bitte richtig verschieben.
darf ich fragen, ob es sich um ein Känguru 1996 aus Silber oder aus Gold handelt und ob ich richtig raten würde, wenn ich von einer Münze mit dem Gewicht von einer Unze ausgehen würde?
Wie viel Euro hast Du zahlen müssen für dieses Stück?
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Herzlichen Dank für Deinen Hinweis, STTL, das hatte ich tatsächlich überlesen.STTL hat geschrieben: ↑22.03.2022, 07:48 Hallo Silberfreund,
bei deiner Frage, ob Gold oder Silber, hilft ein Blick auf den Titel des Fadens ...
Gruß und alles Gute!
Somit verbleiben die Fragen nach der Stückelung und nach dem Kaufpreis.
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War eine 1/4 Unze Gold Kangaroo-hatte 489€ inkl.Versand gekostet.Argentum Amicum hat geschrieben: ↑22.03.2022, 16:37Herzlichen Dank für Deinen Hinweis, STTL, das hatte ich tatsächlich überlesen.STTL hat geschrieben: ↑22.03.2022, 07:48 Hallo Silberfreund,
bei deiner Frage, ob Gold oder Silber, hilft ein Blick auf den Titel des Fadens ...
Gruß und alles Gute!
Somit verbleiben die Fragen nach der Stückelung und nach dem Kaufpreis.
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Okay, danke für die Angaben, Beuteltier.Beuteltier hat geschrieben: ↑22.03.2022, 18:15War eine 1/4 Unze Gold Kangaroo-hatte 489€ inkl.Versand gekostet.Argentum Amicum hat geschrieben: ↑22.03.2022, 16:37Herzlichen Dank für Deinen Hinweis, STTL, das hatte ich tatsächlich überlesen.STTL hat geschrieben: ↑22.03.2022, 07:48 Hallo Silberfreund,
bei deiner Frage, ob Gold oder Silber, hilft ein Blick auf den Titel des Fadens ...
Gruß und alles Gute!
Somit verbleiben die Fragen nach der Stückelung und nach dem Kaufpreis.
Am Anfang hatte ich tatsächlich im Threadtitel überlesen, dass es Gold war und hatte offen gesagt eher Mitleid mit dem Händler, weil ich die knappen Händlermargen kenne und verstehe, dass sich ein Händler für 30 bis 50 Cent Gewinn ungerne mit dem Käufer einer Silberunze Bullion über eine Kapsel streiten möchte.
Wenn es aber nun um Gold geht und um einen Betrag von fast 500 Euro und in der Beschreibung explizit etwas von "Original-Kapsel" stand, diese aber nun nicht in der Form geliefert wurde, kann man sich schon mal über nen Fünfer als Gutschein für dieses Versehen unterhalten (viel mehr verdient ein Händler an einer 1/4 Unze Bullionmünze in Gold übrigens nicht, wenn er im Großhandel einkauft, ob ihr das glauben möchtet oder nicht / bei Ankauf von Privat ist die Marge natürlich höher).
Den Fünfer aus der Gutschrift dann beim nächsten Einkauf einfach abziehen und gut ist, das wäre eine für beide Seiten faire Lösung, zumindest nach meiner bescheidenen Meinung.
Die Rückgabe einer Goldmünze (Rücktritt vom Kauf) in diesem Fall würde ich selbstverständlich ausschließen, schon alleine wegen dem relativ volatilen Goldkurs, da wäre kaum eine für beide Seiten faire Vereinbarung zu treffen. Zudem kenne ich keinen Händler, der einen Wideruf oder eine Rückgabe nicht in seinen AGB gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB ausschließt (es wäre auch fahrlässig, das nicht auszuschliessen).
Sinjawski hatte in seinem Beitrag hier im Thread ja auch bereits zu Recht auf die Üblichkeit des "nicht Vorhandenseins eines Rücktrittsrecht" im Edelmetallhandel hingewiesen, weil der Edelmetallhandel nun mal "...Ein Warenangebot darstellt, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die ein Edelmetallhändler keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können...".
Und der Tipp von Salami6 bzgl. der Möglichkeit, bei "Haller" eine Original-Münzkapsel "mit Ecken und Kanten" für "kleines Geld" zu bestellen steht ja auch noch im Raum.
Im Übrigen habe ich bei der Münzhandlung Haller selbst auch Bestellungen (wenn auch nur im vierstelligen Bereich) getätigt, die schnell, zuverlässig und problemlos bei mir angekommen sind. Vielleicht bin ich aber auch nur ein "Glückskind"?
Also liebes Beuteltier, mein Fazit:
Wenn es wegen der Kapsel für Dich nicht passt, versuche Dich mit dem Händler auf einen 5 Euro-Gutschein für die nächste Bestellung zu einigen und wenn dieser das nicht machen möchte, ist er bestimmt nicht allzu böse, wenn er einen Kunden weniger hat, der wegen einer Kapsel eine Münze zurück geben möchte.
Ansonsten bin ich bei Dir: Ein Händler sollte das liefern, was in der Artikelbeschreibung steht.
Aber auch Händler sind nur Menschen und machen mal einen Fehler (ich muss gerade an das MDM-Angebot mit dem China Panda für 25,05 Euro denken, bei dem eben die Stornomeldung von MDM kam. Aber Verzeihung, das gehört hier nicht hin).
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Gerade bei den "kleinen" Sortierungen ist die "Original" Kapsel wichtig!! wenn man mal verkaufen möchte, zum Sammlerwert. Zudem sind die eckigen Kapseln sehr viel robuster als die runden Kapseln!!STTL hat geschrieben: ↑22.03.2022, 21:51 Arg. Am.: Ein Beitrag, der sehr um Ausgleich bemüht ist.
Ich denke auch, dass das Problem runde oder eckige Kapsel, wenn es eine PM-Kapsel ist, nicht zu hoch gehängt werden sollte. Da Münzboxen weitgehend auf runde Kapseln hin konzipiert werden, haben in der Vergangenheit viele wie ich auch z.B. die alten Kookas umgebettet, auch weil durch die Lüftungsschlitze der eckigen Kapseln bei Silber der Schutz weniger ausgeprägt ist als bei den runden.
Die Kangaroo-Kapsel von HH hilft übrigens nicht weiter, weil sie für 1 oz ist. Es wird dem Beuteltier wohl nichts anderes übrig bleiben als in EM-Foren nach der gewünschten Kapsel zu suchen, was durchaus Mühe und Arbeit machen kann.
Viele Erfolg bei der Suche!
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Hi,Salami6 hat geschrieben: ↑21.03.2022, 12:26 Münzhandel Haller
Originalkapsel viereckig für Känguru 1,25€
ich hab mal mal auf der Haller website geschaut.
Ich hab dort die eckigen Münzkapseln der PM Kangaroo für 1 Unzen nicht gefunden.
Schicke doch bitte einen Link zu den Kapseln, wo sie dort zu kaufen sein sollen!!
Gibt es hier aber nicht auch rechtliche Einschränkungen? Der Ausschluss des Rückgaberechts darf doch keine Generalvollmacht sein, um dem Kunden Waren zu senden, die er so nicht bestellt hat. Eine falsche Münzkapsel ist für Sammler ärgerlich, aus Händlersicht ist das aber noch halbwegs nachvollzienbar, weil der Wert der Kapsel zu den Kursschwankungen an den Finanzmärkten in keiner Relation steht.Argentum Amicum hat geschrieben: ↑22.03.2022, 19:20 Zudem kenne ich keinen Händler, der einen Wideruf oder eine Rückgabe nicht in seinen AGB gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB ausschließt (es wäre auch fahrlässig, das nicht auszuschliessen).
Aber wie weit darf man das rechtlich ausreizen? Muss der Kunde einen fetten Kratzer auf einer Sammlermünze hinnehmen? Darf der Händler bspw. eine Münze liefern, die nicht dem angegebenen Jahrgang entspricht? Darf er einen Maple statt einem Krügerrand liefern? Darf er statt zwei halben Maples, einen ganzen liefern? etc. Der reine Goldwert wäre ja in allen Fällen derselbe, dennoch muss es doch da irgenwo eine rechtliche Grenze geben.
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Diese Fragen möchtest Du bitte dem Juristen Deiner Wahl stellen, lieber MaciejP.MaciejP hat geschrieben: ↑30.03.2022, 22:16Gibt es hier aber nicht auch rechtliche Einschränkungen? Der Ausschluss des Rückgaberechts darf doch keine Generalvollmacht sein, um dem Kunden Waren zu senden, die er so nicht bestellt hat. Eine falsche Münzkapsel ist für Sammler ärgerlich, aus Händlersicht ist das aber noch halbwegs nachvollzienbar, weil der Wert der Kapsel zu den Kursschwankungen an den Finanzmärkten in keiner Relation steht.Argentum Amicum hat geschrieben: ↑22.03.2022, 19:20 Zudem kenne ich keinen Händler, der einen Wideruf oder eine Rückgabe nicht in seinen AGB gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB ausschließt (es wäre auch fahrlässig, das nicht auszuschliessen).
Aber wie weit darf man das rechtlich ausreizen? Muss der Kunde einen fetten Kratzer auf einer Sammlermünze hinnehmen? Darf der Händler bspw. eine Münze liefern, die nicht dem angegebenen Jahrgang entspricht? Darf er einen Maple statt einem Krügerrand liefern? Darf er statt zwei halben Maples, einen ganzen liefern? etc. Der reine Goldwert wäre ja in allen Fällen derselbe, dennoch muss es doch da irgenwo eine rechtliche Grenze geben.
Ich bin weder Richter, noch Staatsanwalt, noch Rechtsanwalt und wenn ich ein Rechtsanwalt wäre, würde ich auf keinen Fall in einem öffentlichen Forum ohne zuvor erteiltes kostenpflichtiges Mandat rechtliche Fragen verbindlich beantworten und mich damit einem Haftungsrisiko aussetzen.
Was ich aber eventuell machen würde, ist, mich auf folgenden Satz einzulassen, der Anwendung auf all Deine hier gestellten Fragen findet:
"Das kommt auf den Einzelfall an und müsste dann auch im Einzelnen vor Gericht ausgefochten und verhandelt werden."
Argentum Amicum