Silber Münze Reklamation

Hier können Mitglieder sich gegenseitig helfen, bzw. ihre Erfahrungen und Meinungen zu Grundsatzfragen posten.

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Beitrag 27.09.2013, 09:29

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Trunks
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Hallo Allerseits,

also ich würde gerne einfach mal eure Reaktion wissen, um zu sehen ob ich überreagiert habe oder nicht bzw ob ich die Situation richtig einschätze.

Habe bei psc bestellt und ware ist nach einer ewigkeit gekommen weil das 1oz pferd gefehlt hatte... ok hab ich aktzeptiert und gut

jetzt hatte ich noch ne 5oz Great Basin bestellt, schaut euch die Bilder an.

soweit so gut. Die Mutter des Händlers hat dann gemeint dass ich sie zurückschicken solle. auf meine kosten. kommt mir gar nicht in die Tüte!

hab ich mit dem Chef persönlich gesprochen, der auch erst meinte ich solle sie zurücksenden. Dann meinte ich dass Er einen Rücksendeauftrag machen soll was er nun auch macht und die münze austauscht.

Er teilte mir jedoch am Telefon mit, dass dies eine ausnahme bliebe und er dies in Zukunft bei Bullionware nicht mehr mache. da sich das nicht lohnen würde...

Da is mir innerlich fast die Hutschnur geplatzt. Also ich empfinde es als sehr dreist, eine generelle Reklamationsverweigerung auszusprechen! Ob bullion oder nicht, wenn Ware nicht i.o. ist gehört sie doch reklamiert oder?

Sagt mal eure meinung, reagiere ich über oder bin ich richtig?

Gruß Trunks

[img]https://forum.gold.de/userpix/4182_c360 ... 5283_1.jpg[/img]
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Beitrag 27.09.2013, 09:41

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Datenreisender
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Trunks hat geschrieben:Sagt mal eure meinung, reagiere ich über oder bin ich richtig?

[img]https://forum.gold.de/userpix/4182_c360 ... 5734_1.jpg[/img]
Ich will es mal so sagen:
Wem der Zustand einer Münze wichtig ist, der begrabbelt die auch nicht mit blanken Fingern.

Wie wurde die Münze denn angeboten, wie war die Beschreibung des Zustands?

Beitrag 27.09.2013, 09:55

delaboetie
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Da er sie zurücknimmt ist doch alles okay, oder?

Wenn er es in Zukunft bei Bullions nicht mehr machen will musst Du halt für die Zukunft Deine Konsequenzen ziehen.

Die ATB kriegen die Händler glaube ich in Packen/Tuben, die öfters Kratzer hinterlassen (hab auch so eine)-deswegen ist der Zustand leider öfter so und sein Verhalten in Deinem Fall doch okay.

Da gibt es andere Händler, die hier gelistet sind und sich deutlich unangenehmer verhalten!

also meine Empfehlung: tausch sie aus und überleg Dir, ob Du nochmal dort bestellen willst. Falls Nein: mach Dich auf eventuell noch unangenehmere Erfahrungen mit anderen Händlern gefasst.

Grüße
Hell is empty-all the devils are here!
Shakespeare

Beitrag 27.09.2013, 09:58

25rubel
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es handelt sich um eine immerwährende diskussion: habe ich ein anrecht, bullionware aufgrund einer schlechteren erhaltung zurückzusenden?? aus meiner sicht nein.
es sei denn, man hat für diese (bullion)münze wesentlich mehr als den spot gezahlt oder der händler hat eine erhaltung (pp oder st) zugesichert. wie heißt es bei den hortern immer so schön: eine unze ist eine unze ist eine unze
falls dir die erhaltung wichtig sein sollte und du bereit bist, mehr zu zahlen, solltest du auf sammlermünzen zurückgreifen oder den bullionhändler fragen, ob er sich die mühe macht, gute erhaltungen herauszusuchen. ich habe die kleinen libertads gesucht, und der händler hatte mir nach einer netten anfrage meinen wunsch erfüllt.

Beitrag 27.09.2013, 10:17

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Goldistan
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Mich würde interessieren, wo das nach Eurer Meinung speziell für Bullionmünzen geregelt sein soll. Der Zustand "Bullion" hebelt doch bei einer Münze von 2013, die man in 2013 kauft (und Neuware annimmt) nicht das BGB aus?

Meiner bescheidenen Meinung nach ist das ein klarer Mangel, den der Händler zu beheben hat.

Einzige Ausnahme wäre, wenn der Händler klar in der Artikelbeschreibung auf solche möglichen Mängel hingewiesen hätte. Dass der Händler von anderen Zulieferern in Tubes mit Mängeln beliefert wird, ist nicht das Problem des Endkunden, dass die Händlermarge bei Bullionware gering ist ist schon gar nicht das Problem des Endkunden. Ich hatte auch so einen Scherzkeks-Fall, bei dem Anlagemünzen befingert waren. Damit verlieren Sie genauso an Wert, wie wenn man den Neuwagen vom Hof des Händlers fährt. (stgl war hin, kann man ja nicht an der Oberfläche abputzen)

Selbes Spiel: Nur weil der Händler argumentiert, das sei Massenware, heißt das noch lange nicht, dass der Kunde solche Mängel zu akzeptieren hat. Wer da eine andere Meinung hat, bitte kurze Antwort oder Nachricht mit dem Paragraphenverweis an mich. :)

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html

Beitrag 27.09.2013, 12:16

Klecks
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Goldistan hat geschrieben:Mich würde interessieren, wo das nach Eurer Meinung speziell für Bullionmünzen geregelt sein soll. Der Zustand "Bullion" hebelt doch bei einer Münze von 2013, die man in 2013 kauft (und Neuware annimmt) nicht das BGB aus?

Meiner bescheidenen Meinung nach ist das ein klarer Mangel, den der Händler zu beheben hat.
Die Frage ist doch nicht, ob hier das BGB gilt, sondern vielmehr, ob das wirklich ein Mangel i.S.d. BGB ist. Und da wird's meiner Meinung nach schwierig...

- Es wurde eine bestimmte Menge Anlagesilber in Münzform bestellt. Das wurde geliefert. Der Wert des Anlagesilbers ist nicht zwangsläufig vom Zustand der Münze abhängig.

- Die Münze ist ein ges. Zahlungsmittel im Ausgabeland, rechtlich gesehen also nicht nur Silber sondern auch Devise. Gerichtsurteile bzgl. Sachmängel an gültigen Geldstücken sind mir bisher nicht bekannt...

- Andererseits hat die Beschädigung zwar keine unmittelbare Auswirkung auf den Wert der Münze als reine Silberanlage aber durchaus auf eine mögliche Wertsteigerung als Sammmlerobjekt. Hier stellen sich jetzt zwei Fragen:
1. Wäre eine solche Wertsteigerung tatsächlich zu erwarten, wenn die Münze mängelfrei wäre?
2. Wurde mit einer solchen möglichen Wertsteigerung geworben?
Falls ja, ist die Münze eben nicht mehr nur Bullion, damit hat der Zustand deutlichen Einfluß auf den zukünftigen Wert. Falls nein, bliebe der Wert mit oder ohne Beschädigung in etwa gleich. Der Käufer hat also dadurch keinen nennenswerten Nachteil, womit es kein Mangel i.S.d. BGB wäre.

Im Übrigen ist es völlig unerheblich, ob du annimmst, dass es sich um Neuware handelt. Ausschlaggebend ist einzig und allein, ob der Händler die Münze als Neuware angeboten hat.

Disclaimer: Die obigen Ausführungen geben meine persönliche Meinung wieder. Keinesfalls stellen sie eine Rechtsberatung dar oder könnten eine solche ersetzen! Als juristischer Laie bin ich auch nicht für etwaige Fehler in diesen Ausführungen haftbar.
Das Leben ist zu kurz, um alle Fehler selber zu machen.

Beitrag 27.09.2013, 12:52

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Hellweg
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Wer keine Überraschungen mag, sollte seine Münzen vor Ort besichtigen und gegebenenfalls
kaufen (Tafelgeschäft).

Beitrag 27.09.2013, 13:06

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Goldistan
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Klecks hat geschrieben:Im Übrigen ist es völlig unerheblich, ob du annimmst, dass es sich um Neuware handelt. Ausschlaggebend ist einzig und allein, ob der Händler die Münze als Neuware angeboten hat.
Nicht ganz. Macht er keine Angaben zum Zustand, bildet die Münze aber in einem Bild ab, ist das Bild entscheidender Bestandteil des Zustands, den der Kunde erwarten kann, siehe auch nächster Absatz.
Klecks hat geschrieben:Anlagesilber in Münzform bestellt
Hm? Hatte er einen Link gepostet, unter dem du die Artikelbeschreibung gelesen hast? Dieser vage Wortlaut "Anlagesilber in Münzform" als Bestandteil der Artikelbeschreibung oder ein Kauf zum reinen Silberpreis vorausgesetzt, gebe ich dir recht. Ich habe aber nirgendwo gesehen, dass das die Bezeichnung der Ware beim Kauf gewesen ist und die ist dafür maßgebend. Selbst wenn der Händler "Erhaltung: bankenüblich" in der Artikelbeschreibung geschrieben hätte (beliebter Trick bei LMU), hätte der Händler die Kuh noch nicht vom Eis. Hier fällt nämlich auch noch die Abbildung der Artikelseite mit rein, die zum Zustand, von dem der Kunde lt. Gesetz ausgehen konnte, ebenfalls eine Aussage macht. Händler die hier "Abbildung ähnlich schreiben" sind hier auch nicht auf einer rechtlich sicheren Seite, wenn die Münze hochauflösend in polierter Platte abgebildet wurde und dann plötzlich Ware mit Kratzern oder Fingerabdrücken verschicken.
Klecks hat geschrieben:Der Wert des Anlagesilbers ist nicht zwangsläufig vom Zustand der Münze abhängig.
Stimmt. Das Aufgeld, das er bereit war für diese spezielle Münze zu zahlen aber schon. Er hat ja sehr wahrscheinlich eben nicht den reinen Materialwert zum jeweiligen Silber-Tageskurs bezahlt. Im von mir oben erwähnten Fall des letzten Postings hat sich der Händler darauf berufen, dass es für EM keinen Widerruf gibt, da die Ware Marktpreisschwankungen unterliegt. Der Händler hatte die Münzen nicht mit Handschuhen angefasst. Das Gold hat er inzwischen wieder, da er den Rechtsstreit verloren hat. Er hätte nachbessern können (selbe Münzen ohne Fingerabdrücke), wollte aber nicht.
Klecks hat geschrieben:gesetzliches Zahlungsmittel
Der war wirklich gut. Ich deklariere den Artikel einfach um und erkläre den Mangel zur Makulatur, da man mit der Münze ja einkaufen kann. Bist du Händler? Versuch das mal durchzubekommen, wenn der EUR-Wert als gesetzliches Zahlungsmittel geringer ist, als der Shoppreis. smilie_11
Klecks hat geschrieben:Andererseits hat die Beschädigung zwar keine unmittelbare Auswirkung auf den Wert der Münze als reine Silberanlage aber durchaus auf eine mögliche Wertsteigerung als Sammmlerobjekt. Hier stellen sich jetzt zwei Fragen:
1. Wäre eine solche Wertsteigerung tatsächlich zu erwarten, wenn die Münze mängelfrei wäre?
2. Wurde mit einer solchen möglichen Wertsteigerung geworben?
Bevor wir uns hier weiterstreiten, würde mich ein Link zur Artikelseite interessieren oder der Wortlaut der Artikelbeschreibung. Denn die mögliche Wertsteigerung wäre eben auch nur ein wäre wie meine Annahme "Neuware". Obige Inhalte stammen nicht aus meinem Traum, sondern von einem Rechtsprofessor, bei dem ich gerade eine Vorlesung hatte. Sie stellen ebenfalls keine Rechtsberatung dar, aber ich vermittle gern ein Mandat. Er akzeptiert meines Wissens Advocard smilie_02

@ Trunks: Ist es die hier?
http://www.ps-coins.com/index.php?page= ... &info=2132

Wenn ja: In diesem Fall konnte der Kunde nicht nur wegen der Abbildung, sondern auch aufgrund "Lieferung ab" unbegrapschte Neuware annehmen, die nicht solche Dellen am Rand hat. Und es liegt in diesem Fall ein Sachmangel vor, da § 434, Absatz 1, Ziffer 2 greift.

Beitrag 27.09.2013, 13:56

alexm1003
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Eigentlich ist es doch einfach:

Bullionmünze = Bullionpreis = Bullionqualität, kleine Kratzer, Dellen, oder angelaufen kein Problem.

Preisaufschlag = Sammlermünze = Sammlerqualität, da darf man über den Preis und die zu erwartende Qualität diskutieren.

Bullionmünzen zu Sammllerpreisen ist natürlich eine beliebte Masche um den Gewinn zu steigern, da muss jeder shen wie weit er dieses Spielchen mitmacht. Meine persönliche Schmerzgrenze liegt bei Spot + 33%, da drüber verlange ich fehlerfreie Ware.

Beitrag 27.09.2013, 15:26

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EM-Hamster
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Ich würde die Münze auch nicht haben wollen - smilie_13
Aurum, quo vadis - et argentum?
die EM-Hamster smilie_24

Beitrag 27.09.2013, 18:53

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IrresDing
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Wohnort: Ich bin dann mal weg.
Sorry, aber hier muss ich einfach einhaken.

Nur weil etwas Bullion-Ware ist, bedeutet das nicht, dass Mängel ausgeschlossen sind. Und es ist völlig Schnuppe ob und wie teuer nun eine Münze ist oder wo der Spotpreis liegt. Das ist nicht relevant. Ob und welche Marge ein Händler bei den Münzen hat ist ebenso irrelevant. Dann müsste im Zweifel der Händler eben mehr verlangen. Aber Wettbewerbspreise können nicht zulasten der Gewährleistung gehen.

Die Frage ist, wie ist die Sollbeschaffenheit nach der der Richter im Zweifelsfall urteilt. Abgebildet sind Münzen ohne Randschäden. Die Frage ist nun ob diese Bilder in diesem Fall dem Käufer nicht vermitteln, dass eine Münze ohne Randschäden geliefert wird. Die abgebildete Münze ist meines Erachtens eine Münze in BU-Qualität. Also muss er auch eine solche liefern. Oder nachbessern oder eben den Verkauf rückabwickeln. Aber genau daran wird es nachher in einem Rechtsstreit heraus laufen. Was war im Kaufvertrag vereinbart? Und da Richter eigentlich relativ verbraucherfreundlich urteilen und oft Unklarheiten in der Produktbeschreibung zulasten des Händlers auslegen, sehe ich da auch Chancen. Auch weil eine Münze mit Randschäden niemals am Markt so liquide sein wird wie eine ohne. Hätte der Käufer diese Information vorher gehabt, hätte er sich sicher für einen anderen Anbieter entschieden. Es hat also auch etwas mit Fairness im Wettbewerb zu tun. Nebenbei zählen auch Eigenschaften die der Käufer aufgrund der Werbung (und das sehe ich in dem Foto der Münze des Internetauftritts des Händlers) erwarten kann. Also selbst wenn irgendwo in den AGBs etwas anderes steht, sollte dieser Ausschluss als überraschend zu werten sein und damit als nichtig angesehen werden.

Und nebenbei: Ich hatte so einen Fall auch schon mal an einem Panda in viel kleinerer Form. Zum Glück war der Händler, der nicht unbekannt ist, beim Berufsverband des dt. Münzfachhandels Mitglied. Nach einer Mail an diesen Verband hat sich die Sache auf geheimnisvolle Weise erledigt und ich konnte die Münze zurücksenden.

LG
Ich möchte den Weg des Forums nicht weiter mit beschreiten. Ich wünsche allen Mitgliedern viel Erfolg und danke für die schöne Zeit bis dahin. Bye bye

Beitrag 27.09.2013, 20:29

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Wiedehopf
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Leider musste ich dieses Jahr beim gleichen Händler genau die gleiche Erfahrung machen... :roll:
Nur ging es bei mir um einen 1/2 Oz Goldpanda von 2012.
Kam trotz Folie mit einem wirklich erheblichen Randfehler an.

Naja, dachte ich, naiv wie ich bin, schreib' ihn deswegen an. Als honoriger Händler wird er bestimmt sein Bedauern über das Mißgeschick aussprechen und mir die Münze selbstverständlich umgehend gegen eine einwandfreie umtauschen.

Pusteblume!

Bekam die gleiche lapidare "Bullion" Antwort.

Daraufhin rief ich dort an und musste mir erst mal in einem 20 minütigen Gespräch anhören, wie gering seine Marge doch sei und dass er die Münze gerne zurücknimmt, aber nur, wenn ich das Rückporto tragen würde, sonst "lege er drauf"... .

Nach langem Hin und Her habe ich mich drauf eingelassen, zägneknirrschend noch zwei mal (zu ihm und wieder zu mir) Porto bezahlt und bekam eine neue und diesmal einwandfreie Münze.

Auch wenn ich sein Verhalten absolut misbillige, war dies ein Ausreisser, da ich schon öfter dort gekauft und immer gute Ware erhalten habe (was mich dann eigentlich noch ein wenig mehr geärgert hat, denn als Stammkunde hätte man ein anderes Verhalten erwarten können...) und ich habe seither weiterhin bei ihm bestellt.
Allerdings schreibe ich nun immer extra dazu (und noch mal in einer separaten Mail), dass ich einwandfreie und fehlerfreie Münzen erwarte (natürlich nicht bei Ag Philies, Eagles und Co...) und man diese vor dem Versand bitte noch mal anschauen soll. Und bisher hat das seitdem auch immer geklappt.

Eigentlich hatte ich nicht vor, darüber zu schreiben, aber wenn ich jetzt lese, dass dies wohl öfter passiert, denke ich, es ist richtig, das zu schreiben. Vielleicht sensibilisiert das besagten Händler, einfach etwas genauer hinzuschauen, bevor er verschickt (und es geht hier ja nicht um Ware zum SPOT Preis, sondern auch bei der Münze des Themenstarters war ein Aufpreis mit drauf...) .

Ich kenne mich in der Branche nicht aus, aber ich denke, der Händler sollte doch auch die Möglichkeit haben, fehlerhafte Ware an seinen Großhändler zurückzuschicken, oder?

smilie_24

Beitrag 27.09.2013, 20:35

xailu13
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Hallo zusammen,

bin zwar noch nicht lange hier im Forum unterwegs, sammel aber bereits seit 2004.

Also mir ging es mit PSC ähnlich. Habe mehrere Rollen blaue Drachen (laut PSC Bullionware) deutlich über Spot, da meiner Meinung nach Numismatik, gekauft. Die erste Sendung war mangelbehaftet durch leichte Patinabildung entlang des Randes auf der Rückseite. Bedenken habe ich natürlich bzgl. der Patinabildung in 1-2 Jahren gehabt! Zu meinen Lasten wurde die Ware zurück gesendet und eine Woche später bekam ich Ersatz. Trotz bitte um vorherige Prüfung und bitte um Öffnung der Rollen, habe ich erneut ungeprüfte Münzen mit einem "Patinabefall" von ca. 95% der gekauften Münzen erhalten. Ich habe die Ware erneut zu meinen Lasten zurück gesendet und erst nach massiver Drohung und weiteren 14 Tagen zzgl. einen Abschlag von ca. 2,00€ pro Münze eine Erstattung erhalten, da ja der Spotpreis gefallen war.

Das ist doch mal frech.....

Die Diskussion und Haltung des Verkäufers waren "unterirdisch".

Die Frage ist doch, ob hier B-Ware verkauft wird?! smilie_01

Wenn man als Händler Ware einkauft, sollte man die auch auf Mängel prüfen und ggfs. zurück geben. Eine Preisminderung wäre natürlich auch denkbar! Dann kann man ja deutlich günstiger verkaufen und ordnungshalber auf den Mangel seiner Ware hinweisen.

Die Händler leben ja derzeit alle von der Sammelleidenschaft der "ehemaligen Bullionmünzen", die sich überhaupt erst durch das numismatische Interesse (Schönheit und Auflage) entwickelt haben. Wer kauft denn von unserer Generation (1967) noch histroische Münzen.

Für mich sind viele ehemalige Bullionmünzen als Anlageklasse von Silber in Münzform schon lange keine Bulionware mehr. Bei den Preisen darf man dann auch Neuware ohne Mängel erwarten.

Beste Grüße

Beitrag 27.09.2013, 20:47

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IrresDing
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Wohnort: Ich bin dann mal weg.
Ob nun eine Patina als Mangel gilt, das möchte ich nun nicht hier beleuchten. Ist doch die Patina eine normale Reaktion des Silbers. Da habe ich Zweifel, kann es aber auch nicht zu 100% ein- oder ausschließen.

Aber was ich einwerfen will: Unter Sammlern ist eine schön gewachsene Patina durchaus gesucht und wertsteigernd. Aber für dich sind vielleicht die Quadrum Intercepts ein kleiner Tipp am Rande. Diese Kapseln verhindern die Bildung einer Patina über 15 Jahre lang relativ zuverlässig. Sind aber auch teuer (1 EUR/Kapsel).
Die Händler leben ja derzeit alle von der Sammelleidenschaft der "ehemaligen Bullionmünzen", die sich überhaupt erst durch das numismatische Interesse (Schönheit und Auflage) entwickelt haben. Wer kauft denn von unserer Generation (1967) noch histroische Münzen.
Ich. smilie_04
Silber-5 DM, Reichsmark, Gold und Silber des dt. Kaiserreichs, Sovereigns,... Liegt alles bei mir rum.

LG
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Beitrag 27.09.2013, 20:55

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EM-Hamster
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Es geht nicht darum Händler anzuschwärzen aber-
wenn dies schon mehrfach passiert ist, wäre es doch hlifreich,
andere Forenmitglieder auf den Händler aufmerksam zu machen.
Es müssen ja nicht noch mehr in dieses Ärgernis kommen. smilie_13
Aurum, quo vadis - et argentum?
die EM-Hamster smilie_24

Beitrag 27.09.2013, 20:57

mirco666
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Die Händler leben ja derzeit alle von der Sammelleidenschaft der "ehemaligen Bullionmünzen", die sich überhaupt erst durch das numismatische Interesse (Schönheit und Auflage) entwickelt haben. Wer kauft denn von unserer Generation (1967) noch histroische Münzen.
Ich auch! Sogar die angesprochene ehemalige Bullionware ( alte Maples, RM, Pesos usw. )

Zur Patina:

Das kommt halt auf die Erwartung an, kaufe ich historische Münzen kann ich mit sowas rechnen, aber doch nicht bei Neuware. Wobei Patina wohl wirklich ein Grenzfall ist, aber Milchflecken würden mich stören. Aber das Bullionargument zieht ja nun wirklich nicht bei 5 Oz America the Beautiful ( zumindest in meinen Augen ), denn das ist schon was anderes als Phillis zum Beispiel. Die Teile kauft man doch weil man am Motiv oder der Reihe interessiert ist. Hätte ich auch reklamiert.

Beitrag 27.09.2013, 21:16

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AuA
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Registriert: 13.12.2012, 16:09
Ich kaufe nur bei Händlern, die wegen berechtigten Reklamationen nie rumzicken würden.
Wenn ich eine Ladung 2OZ Pferd kaufe, erwarte ich einwandfreie Ware. Was sind 0,10€ mehr wenn ich mich nicht rumärgern muss?
Mein Vorgehen: 2–3 Testkäufe, Reaktionen des Händlers auf Nachfragen (noch besser Reklamationen, wenn was schief läuft) wirken lassen. Wenn's passt zu den bevorzugten Händlern hinzufügen.

smilie_24
AuA
Gold und Silber kehren gerade zu ihrem inneren Wert zurück.

Beitrag 28.09.2013, 06:41

Tesla
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Beiträge: 11
Registriert: 05.12.2012, 16:29
Interessant das gerade EM Händler entgegen dem "Kunde ist König" Prinzip agieren?!

Ich sehe es aber genau so. Je nach Deklaration in der Artikelbeschreibung muss man davon ausgehen einwandfreie Ware zu erhalten. Besonders wenn Mängel nicht angegeben wurden. Wie in jedem Handel treibenden Gewerbe. Ausnahmen, wie historische Umlaufmünzen, bestätigen natürlich die Regel. Fingerabdrücke sind sicherlich wieder etwas schwieriger abzuwägen, aber bei solchen Dellen, sollte der Händler wohl mal Butter in die Fische packen und seine Gewinnmaximierung überdenken.

Wie kann es überhaupt sein das eine aktuell produzierte Münze merklich anläuft? Geht der Prozess unter passenden Bedingungen so schnell voran? smilie_08

Auf jeden Fall Danke für die Infos bzw. dem Thread. Ich lege viel Wert darauf, gerade etablierte, unseriöse Händler heraus zu filtern um zukünftiges unnötiges Lehrgeld zu vermeiden. Der erste EM Händler für die Blacklist.

Beitrag 28.09.2013, 13:02

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IrresDing
1 kg Barren Mitglied
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Registriert: 12.02.2012, 01:12
Wohnort: Ich bin dann mal weg.
Wie kann es überhaupt sein das eine aktuell produzierte Münze merklich anläuft? Geht der Prozess unter passenden Bedingungen so schnell voran? smilie_08
Esse mal mit einem geputzten blanken Silberlöffel ein Ei. Du wirst erstaunt sein. Unter sehr ungünstigen Bedingungen, immer wenn irgendwo gehäuft Sulfide in der Luft auftreten, kann es also schnell gehen. Aber in der Regel ist das nicht häufig und daher verwundert auch mich die schnelle Patinabildung.

LG
Ich möchte den Weg des Forums nicht weiter mit beschreiten. Ich wünsche allen Mitgliedern viel Erfolg und danke für die schöne Zeit bis dahin. Bye bye

Beitrag 28.09.2013, 14:11

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Maple Leaf
2 Unzen Mitglied
Beiträge: 35
Registriert: 03.09.2011, 11:24
@Trunks
Dies kannst du letztendlich bei ALLEN Händlern erleben. Bei Münzen, die als ANLAGE angeboten werden, ist der Zustand relativ egal! Hier geht es um das reine Silber, also vergleichbar mit Barren. Wer Anlagesilber oder -gold teurer einkauft als Barren IST SELBST SCHULD!

So jetzt könnt ihr mich "verreißen", aber das spiegelt die reale Marktlage wieder. Genau deswegen kommen mir nur noch gegossene Barren in's Haus, da ich diese schön finde und die ganze Milchflecken-, rote Punkte-, Kratzer- und Dellenproblematik damit erledigt hat.
Liebe Grüße
Maple Leaf

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