Veränderte Preise nach Kauf
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- Goldelster
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Goldelster hat geschrieben:Ich habe mal eine Frage, ist es Euch auch schon passiert, dass Ihr Käufe bei Händlern abgeschlossen habt und die zugesandte Rechnung war dann ganz anders? Mir ist das hier bei 3 Händlern passiert, darüber war ich echt sauer, da wurden dann die üblichen Systemfehler aufgeführt, das übliche blabla und das waren keine kleinen Krauter! Wie reagiert Ihr bei sowas?
Wenn ich zu einem Preis X kaufe und dieser ist in der Bestellbestätigung fixiert, dann zahle ich auch nur das, was ich bestellt habe. Natürlich geht dem einen oder anderen Händler bei der online-Preisgestaltung auch mal was durch die Lappen - sprich Preise sind falsch ausgewiesen oder es hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen.
In diesem Fall empfiehlt es sich, beim Händler nachzufragen, bzw. diesen darauf aufmerksam zu machen BEVOR man kauft. . "Nachträgliche Korrekturen" sind allerdings bei mir bisher noch nicht vorgekommen. Dass Dir das gleich 3. Mal passiert ist, ist jedoch bemerkenswert...
"Auro loquente omnis oratio inanis est!"
LIBERTAD1999
Rechnung hatte bis jetzt immer mit den Beträgen des Warenkorbes überein gestimmt.
Naja, kommt darauf an um welche Dimensionen es geht, aber wenn mir der Preis zu hoch ist, würde ich ggf. auf die Ware verzichten, da mein Kaufangebot sich ja auf einen anderen Preis bezogen hat (oder stand irgendwas von "Abrechnung zum Tagespreis" dabei?).
Ärgerlich ist es aber allemal, da Du ja dann trotzdem keine Ware hast.
Rein rechtlich ist es ja wohl so, das die Preise in den Shops lediglich ein Angebot darstellen,
das mit der Bestellung durch Dich angenommen werden kann.
Sollte sich danach der Preis auf der Bestätigung oder Rechnung ändern
bist Du jederzeit berechtigt vom Kauf zurückzutreten.
Ich kann aber auch nur so bla-bla antworten weil es mir noch nie so passiert ist.
Ich habe bisher andere Erfahrungen gemacht. Nach meiner Bestellung gab es eine Auftragsbestätigung und darauf waren die Preise erfasst. Insofern echt verwunderlich. Bei enormen Preisschwankungen nach dem Wochenende kann das vorkommen aber drei mal finde ich persönlich beachtlich.
Wie reagiert der/die Händler auf direkte Ansprache des Themas?
- Goldelster
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- Libertad1999
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Goldelster hat geschrieben:Soll ich den dem Händler anrufen und sagen, Hi, Dein Preis für das Zeug x,y,z ist zu günstig, schlag schnell was drauf.....
Bei Preisen im "normalen" Rahmen natürlich nicht. Ist ein Preis zu schön um wahr zu sein, weil der Händler sich vertan hat kannst Du natürlich bestellen, jedoch kann es dann eben zur Berichtigung kommen. Wie hoch waren die Abweichungen der Preise Bestellung/Rechnung ?
- IrresDing
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Oft bekommt man doch, wenn man sich wo registriert, eine Bestätigungsmail bei der man einen Link anklicken muss um sich zu aktivieren. Vermutlich durch ein Sonderzeichen in der E-Mail-Adresse hat das nicht geklappt. Daraufhin hat mein Mann eine E-Mail an den Betreiber geschickt (war am frühen Abend nach Geschäftsschluss). Am nächsten Morgen war der Kurs schon rund gut 1% angezogen. Der Betreiber machte mir trotzdem den Preis vom Vortag, obwohl ich damit noch nicht mal gerechnet habe. Wohlgemerkt war das die erste Bestellung von uns in dem Shop. Bei dem Shop bestellen wir heute noch. Einen Preisvergleich mach ich eigentlich nur noch zwischen 3 Shops. Egal ob andere vielleicht günstiger sind.
Es muss nicht immer alles glatt laufen. Bei dem gleichen Shop haben wir auch schon mal eine PP bekommen, welche eine glatte Möhre war. Viel wichtiger ist aber, dass man mit dem Betreiber darüber reden kann und es eben im Sinne einer ordentlichen Geschäftsbeziehung geklärt wird. Das bedeutet nicht, dass der Kunde immer profitieren muss und der Shop immer das Nachsehen haben muss. Es muss ein Geschäft langfristig für beide Seiten sein.
LG
musst ja keine Beträge auf den Cent genau nennen, aber wäre schon interessant, ob es um nen Phili von 29,54 zu 29,61 oder ne Goldschlange von 1395,- zu 1420,- oder so geht.
- Goldelster
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1) Du hast die Ware in den Warenkorb gelegt
2) Die Bestellung abgeschickt -> Bestellbestätigung per email erhalten
3) Auftragsbestätigung mit geänderten Preis per email nach einiger Zeit (bis 2 Stunden)
Wo tritt in dieser Aufzählung die Preiskorrektur ein?
- Silberhörnchen
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Ohne Dir zu nahe treten zu wollen:
Du schließt schon mal meines Wissens einseitig gar keinen Kauf ab, sondern schickst höchsten eine Bestellung los. Erst wenn der Händler den Auftrag ausdrücklich bestätigt und Du mit den, in der Auftragsbestätigung genannten, Konditionen einverstanden bist und nicht wiedersprichst, kommt überhaupt ein Kauf zustande.
Bei bisher jeder von mir getätigten Online-Bestellung bei einem Händler wurde ich ausdrücklich auf diese Bedingungen hingewiesen.
Etwa in der Art:
"Ein Kaufvertrag wird erst durch unsere Auftragsbestätigung / Vorausrechnung oder Lieferung geschlossen."
Falls in der Auftragsbestätigung/Rechnung nachweislich etwas anderes steht als Du bestellt hast (warum auch immer), bist Du ja berechtigt vom Kauf zurückzutreten. Faire Sache - wo ist Dein Problem?
Stupidity cannot be cured with money, or through education, or by legislation. Stupidity is not a sin, the victim can't help being stupid. But stupidity is the only universal capital crime.
ist alles relativ und ne Frage der MengeGoldelster hat geschrieben:Nun, einmal ging es um Eagles, von 26,69 auf 29,69, Goldeuro von 673 auf 689 und bei einem 100g Barren von 4276 auf 4400, eher wohl "kleine" Fische, aber ärgerlich...
aber es geht ja definitiv nicht "nur" um Nachkommastellen.
jetzt wäre noch der Ablauf (wie von AuCluster bereits gefragt) interessant.
Vor allem wenn Dir das schon drei mal, bzw. bei drei versch. Händlern passiert ist. Ich bestelle ja auch oft und quer über alle (viele) Händler hinweg, hatte da aber noch nie Probleme.
- Goldelster
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- Goldelster
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Ein Preissprung von 3 € scheint mir sehr hoch, es sei denn, der Durchschnittspreis anderer Händler lag bei über 29 €.Goldelster hat geschrieben:Nun, einmal ging es um Eagles, von 26,69 auf 29,69, Goldeuro von 673 auf 689 und bei einem 100g Barren von 4276 auf 4400, eher wohl "kleine" Fische, aber ärgerlich...
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Kann deinen Ärger schon verstehen, aber betrachte die Sache mal objektiv.Goldelster hat geschrieben:Die Ware wurde auf der Seite zu dem dort angetotenem Preis in den Warenkorb gelegt. Dann kommt noch der Versand dazu und der Button rechtsverbindliche Bestellung, alles auf dem Bildschirm angezeigt und abgeschlossen.... und ausgedruckt. Die Überraschung kam dann mit der Bestätigungsmail, anderer Einzelpreis, ganz kurz später... So, vielleicht bin ich ja auch einfach aber nur zu doof, was das steht gilt dann wohl nur für mich und der Händler kann sich das dann mal überlegen, ob ihm das passt oder nicht, dann hat sich das mit dem Onlinehandel für mich erledigt, ist vielleicht wohl besser ins Geschäft zu gehen, bevorzugen ja einige.
Vorab; bin kein Rechtsexperte. Jedoch soviel wie ich informiert bin, läuft dies bei online-Bestellung wie folgt ab ( wenn ich mich da irre, korrigiert mich bitte): Beim online-Handel ist es mal so, dass du mit deiner Bestellung erst mal ein Angebot abgegeben hast. Der Button rechtsverbindliche Bestellung bezieht sich auf den alten Preis, ändert der sich, hast du das Recht, vom Kauf zurück zu treten. Warum hast du denn die Bestellung dann nicht stoniert. Ansonsten musst du rechtlich den höheren Preis bezahlen. So ist nun mal das Gesetz. Und Gesetze sind ja dazu da, Rechtsicherheit für beide Vertragsparteien zu bieten.
Richtig erkannt hast du ja schon mal, dass bei Tafelgeschäft so etwas vermieden werden kann. Und wenn du dich damit wohler fühlst, mache dies dann in Zukunft. Das schlechteste sind TG nicht; wenn denn keine zu großen Kosten damit verbunden sind.
Rechtlich gesehen ist durch Absenden meiner Bestellung natürlich noch kein Kaufvertrag zu Stande gekommen. Wenn jedoch ein Shopbetreiber meint, diese Tatsache zu seinem Vorteil auszunutzen oder sein Geschäftsmodel darauf basiert, würde ich diesen künftig meiden, denn vertrauenssteigernd ist dieses sicherlich nicht.
Ich bin der Meinung in der heutigen Zeit sollte es ja kein Problem sein, die Shoppreise automatisch zu aktualisieren (zumindest in einem gew. Rahmen) und den Lagerbestand automatisch anzupassen. Wer das nicht kann, sollte eben den Shop für die Zeit offline schalten, wo er nicht pers. reagieren und aktualisieren kann. Ansonsten ist doch Ärger und Unzufriedenheit bei den Kunden vorprogrammiert.
- Goldelster
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Das mit der unverbindlichen Bestellung ist auch unabhängig ob EM oder nicht.
Ein Kaufvertrag kommt eben durch einer beiderseitige Willenserklärung zu Stande, Du gibst Deine mit der Bestellung (zu den im Warenkorb genannten Preisen) ab, der Händler wenn er diese annimmt (nicht mit dem Angebot im Webshop) und Dir dieses z.B. mit einer Rechnung bestätigt.
Richtig finde ich das auch nicht, mir wäre es auch lieber, wenn das Angebot im Webshop schon die Willenserklärung zum Verkauf wäre, aber da gibt es eben leider immer noch ne Hintertüre.