Man möge mich an dieser Stelle gerne berichtigen, aber so etwas kann eigentlich nur passieren, wenn die notarielle Beglaubigung irgendeinen Formfehler enthalten hat.sonstwer hat geschrieben: Eine Notarielle Vollmacht mit genau diesem Ziel wurde aber 3mal nicht anerkannt.
Besonders dreist fand ich ja die aussage, das man anhand der notariellen Vollmacht ja nicht erkennen könne, dass sie nicht zweifelsfrei feststellen können, dass der vestorbene die Vollmacht ausgestellt habe oder dass er sich über die Folgen im klaren gewesen sei und überhaupt.
Genau um sowas zu klären war der Notar ja nicht nur auf der Uni, sondern ist auch öffentlich bestellt und vereidigt...
Normalerweise ist es ja Sinn und Zweck einer notariellen Vollmacht, das der Wille (des in diesem Fall Verstorbenen) zweifelsfrei festgehalten wird.
Ohne den Sachverhalt genau zu kennen, würde ich vermuten, das der ausstellende Notar an irgendeiner Stelle Mist gebaut hat.
Ob sich der Verstorbene seinerzeit über die Folgen im Klaren gewesen ist, wäre meines Erachtens Aufgabe des ausstellenden Notars gewesen (jedenfalls sollte das nicht dein Problem sein)...
Auf jeden Fall solltest du dir zügig kompetenten Rechtsbeistand einholen, so wie du die Sache schilderst stinkt da jedenfalls gewaltig etwas....
Ich bin kein Jurist, und kann an dieser Stelle nur meine persönliche Einschätzung wiedergeben.
Aber : Wenn nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, das der Verstorbene die Vollmacht ausgestellt hat (trotz offensichtlicher Beurkundung!), wie du schreibst, dann ist definitiv irgendwas oberfaul.
Wie bereits oben geschrieben, unbedingt einen kompetenten Rechtsbeistand zur Hilfe holen.
MfG