Wo Gold und Silber lagern?

Hier können Mitglieder sich gegenseitig helfen, bzw. ihre Erfahrungen und Meinungen zu Grundsatzfragen posten.

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Beitrag 07.12.2011, 22:47

Theudiskas
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sonstwer hat geschrieben: Eine Notarielle Vollmacht mit genau diesem Ziel wurde aber 3mal nicht anerkannt.
Besonders dreist fand ich ja die aussage, das man anhand der notariellen Vollmacht ja nicht erkennen könne, dass sie nicht zweifelsfrei feststellen können, dass der vestorbene die Vollmacht ausgestellt habe oder dass er sich über die Folgen im klaren gewesen sei und überhaupt.
Genau um sowas zu klären war der Notar ja nicht nur auf der Uni, sondern ist auch öffentlich bestellt und vereidigt...
Man möge mich an dieser Stelle gerne berichtigen, aber so etwas kann eigentlich nur passieren, wenn die notarielle Beglaubigung irgendeinen Formfehler enthalten hat.
Normalerweise ist es ja Sinn und Zweck einer notariellen Vollmacht, das der Wille (des in diesem Fall Verstorbenen) zweifelsfrei festgehalten wird.

Ohne den Sachverhalt genau zu kennen, würde ich vermuten, das der ausstellende Notar an irgendeiner Stelle Mist gebaut hat.

Ob sich der Verstorbene seinerzeit über die Folgen im Klaren gewesen ist, wäre meines Erachtens Aufgabe des ausstellenden Notars gewesen (jedenfalls sollte das nicht dein Problem sein)...

Auf jeden Fall solltest du dir zügig kompetenten Rechtsbeistand einholen, so wie du die Sache schilderst stinkt da jedenfalls gewaltig etwas....

Ich bin kein Jurist, und kann an dieser Stelle nur meine persönliche Einschätzung wiedergeben.

Aber : Wenn nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, das der Verstorbene die Vollmacht ausgestellt hat (trotz offensichtlicher Beurkundung!), wie du schreibst, dann ist definitiv irgendwas oberfaul.

Wie bereits oben geschrieben, unbedingt einen kompetenten Rechtsbeistand zur Hilfe holen.


MfG

Beitrag 08.12.2011, 00:43

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Theudiskas hat geschrieben:
sonstwer hat geschrieben: Eine Notarielle Vollmacht mit genau diesem Ziel wurde aber 3mal nicht anerkannt.
Besonders dreist fand ich ja die aussage, das man anhand der notariellen Vollmacht ja nicht erkennen könne, dass sie nicht zweifelsfrei feststellen können, dass der vestorbene die Vollmacht ausgestellt habe oder dass er sich über die Folgen im klaren gewesen sei und überhaupt.
Genau um sowas zu klären war der Notar ja nicht nur auf der Uni, sondern ist auch öffentlich bestellt und vereidigt...
Man möge mich an dieser Stelle gerne berichtigen, aber so etwas kann eigentlich nur passieren, wenn die notarielle Beglaubigung irgendeinen Formfehler enthalten hat.
Normalerweise ist es ja Sinn und Zweck einer notariellen Vollmacht, das der Wille (des in diesem Fall Verstorbenen) zweifelsfrei festgehalten wird.
Eine Bankvollmacht für den Todesfall oder zu Lebzeiten über den Tod hinaus muß zwingend auf einem entsprechenden Vordruck der betreffenden Bank abgegeben werden. Weiterhin müssen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer zu diesem Zweck persönlich bei der Bank erscheinen, die Vollmacht vor den Augen der Bankmitarbeiter unterschreiben und sich ausweisen/legitimieren. Irgendeine formlose Vollmacht aus anderer Quelle reicht für diesen Zweck nicht aus, weil die Bank den Bevollmächtigten bereits vor Eintritt des Todes des Vollmachtgebers in ihren Unterlagen als Bevollmächtigten führen und kennen muß (persönliche Vorstellung zusammen mit dem Vollmachtgeber, persönliche Abgabe einer Unterschriftenprobe, Hinterlegung der Ausweis-/Legitimationsdaten des Bevollmächtigten bei der Bank).
Theudiskas hat geschrieben:Ohne den Sachverhalt genau zu kennen, würde ich vermuten, das der ausstellende Notar an irgendeiner Stelle Mist gebaut hat.
Der Notar hätte das wissen müssen und den Vollmachtgeber darauf hinweisen müssen. Insbesondere wird in diesem Fall die Unterschrift des Vollmachtnehmers nicht dokumentiert. Die Folge ist, daß die Bank den Bevollmächtigten dann nicht kennt und auch keine Unterschriftenprobe von diesem vorliegen hat. Nach meiner Einschätzung kann man hier durchaus versuchen den Notar haftbar zu machen, sofern ein Schaden entstanden sein sollte.

Man kann es natürlich auch als "oberschlau" bezeichnen, einfach mal so zum Notar zu gehen und dann zu meinen, zwangsläufig alles richtig gemacht zu haben. Einfach mal die betreffende Bank zu fragen wäre ja auch zu einfach und auch noch kostenlos gewesen.

Beitrag 11.12.2011, 00:56

RayRay
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Hehe ne was tolle Verstecke :-) am besten gefällt mir noch der Schlick im Gartenteich. ;-) oder doch der gefrorene Fisch?

Nun aber mal ehrlich ich verrate och nicht wo ich meine Schätze versteckt habe?!?!?!? smilie_13

Dann kann ich es ja gleich in die Zeitung schreiben:
Hallo liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen,
Hier habe ich mein Gold versteckt: im Wohnzimmer im Blumenkübel vergesse die Schaufel nicht!
Wer Rechtschreibfehler findet, dars sie gerne behalten.

Beitrag 11.12.2011, 12:30

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Silverlady
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RayRay hat geschrieben: Dann kann ich es ja gleich in die Zeitung schreiben:
Hallo liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen,
Hier habe ich mein Gold versteckt: im Wohnzimmer im Blumenkübel vergesse die Schaufel nicht!
Warum so umständlich? Reicht ein Zettel an der Wohnungstür und man erspart sich die Anzeigekosten. Dafür kann man dann einige gefakte Münzen kaufen, die der Einrecher im Blumenkübel findet .... smilie_10
Weisheit erwerben ist besser als Gold und Einsicht erwerben edler als Silber - Sprüche 16,16 Bibel
(daran sollte man sich häufiger mal besinnen)

Beitrag 11.12.2011, 14:54

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Nikotinbolzen
500 g Barren Mitglied
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Registriert: 10.02.2011, 12:56
Wohnort: nördl. Halbkugel
@Datenreisender

Eine Generalvollmacht für mich, notariell beglaubigt, hat bei meinen Eltern und meinem Sohn vollkommen für alle Zwecke ( Bank, Rathaus, Vermieter etc. ) ausgereicht. Die Vollmacht mit Sterbeurkunde vorgelegt und fertig. Ohne Probleme.
Es ist ein großer Vorteil im Leben, die Fehler,
aus denen man lernen kann,
möglichst früh zu begehen.
W.S.Churchill

Beitrag 05.01.2012, 17:02

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tdklaus
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Registriert: 30.07.2010, 10:21
Grade gesehen:

http://de.dawanda.com/product/19140133- ... unia-donum

nein, ich habe mit keiner der Firmen was zu tun, und gibt's auch woanders (googeln!)

Beitrag 07.01.2012, 16:29

Seppsello
Jetzt hab ich doch mal ne Frage zwecks Bankschliessfach:

Bin mir am überlegen ob ich mir nicht ein kleines Bankschliessfach bei der Sparkasse um die Ecke anmieten soll.
Das kleinste würde mir reichen, ich denke das wird so auf 30 oder 40 € im Jahr kommen oder?

Jetzt schreiben viele das Sie Angst haben wegen Finanzamt...
Was juckt es das Finanzamt wenn ich ein Bankschliessfach miete?

Viele haben auch Angst, das sie nicht mehr an Ihr EM kommen, wenn die Bank dicht macht ...
Wie hoch ist die Chance das die Sparkasse um die Ecke von Heut auf Morgen dicht macht und ich nicht mehr an mein EM dran komme?

Ich denke es ist auf alle Fälle sicherer als daheim aufzubewahren ...?

hat von Euch jemand ein Schliessfach bei ner Sparkasse?
Wie läuft denn das so ab? Ist da immer ein bankmitarbeiter dabei? Oder bringt der euch zu eurem Schliessfach?
Was zahlt Ihr so für eures?

Hoffe das ein paar Antworten zusammen kommen...

Beitrag 07.01.2012, 16:45

dneef
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Wohnort: 01945 Ruhland
Seppsello hat geschrieben:Jetzt hab ich doch mal ne Frage zwecks Bankschliessfach:

Bin mir am überlegen ob ich mir nicht ein kleines Bankschliessfach bei der Sparkasse um die Ecke anmieten soll.
Das kleinste würde mir reichen, ich denke das wird so auf 30 oder 40 € im Jahr kommen oder?
Meines Erachtens für einen normalen Wertumfang und Gold ausreichend, Silber allerdings hätte für ein kleines Fach schon zuviel Masse. Seit wir unsere EM dort lagern, fahren wir doch viel ruhiger in den Urlaub. Die Kosten sind in etwa richtig eingeschätzt, allerdings kommt bei einem Wert von mehr als 30000 EU noch eine Erhöhung der Versicherungssumme hinzu.

Beitrag 07.01.2012, 16:46

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K
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.
Bankangestellter kommt mit, benutzt seinen Schlüssel und läßt mich dann allein.
Diskretion ist garantiert. 60 € / Jahr.

Preise z.B. Volksbank:
Schließfachgrößen und -preise:

Fachgröße in cm (h x b) Abbuchungspreis p. a.
1 bis 5,0 x 30 cm . . 50 EUR
2 bis 7,5 x 30 cm . . 55 EUR
3 bis 10 x 30 cm . . 60 EUR
4 bis 15 x 30 cm . . 75 EUR
5 bis 20 x 30 cm . . 85 EUR
6 bis 25 x 30 cm . . 100 EUR
7 bis 30 x 30 cm . . 120 EUR
8 bis 40 x 50 cm . . 140 EUR
9 ab 41 x 51 cm und Sondergrößen ab 170 EUR

Beitrag 07.01.2012, 19:12

Seppsello
Und was haltet Ihr von den Ängsten die so verbreitet sind wie Finanzamt oder das die Leute nicht mehr an Ihr EM rankommen wenn die Bank dicht machen sollte?

Denkt Ihr nicht auch das das Schwachsinn ist?

Beitrag 07.01.2012, 19:37

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.
Der Inhalt der Schließfächer gehört dem Kunden und
ist im Falle einer Insolvenz nicht Bestandteil des Bankvermögens.

Sicher kann es passieren daß es im Pleitefall etwas Probleme geben kann
sofort an den Inhalt zu kommen, aber weg ist es nicht.

Beitrag 07.01.2012, 20:54

biker1200gs
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Die Frauen tragen ihr Gold um den Hals.Es gibt Tausend andere Gründe Ihnen den Kopf abzureissen.

Beitrag 07.01.2012, 20:56

Seppsello
biker1200gs hat geschrieben:Die Frauen tragen ihr Gold um den Hals.Es gibt Tausend andere Gründe Ihnen den Kopf abzureissen.
Was willst du uns nun damit sagen?

Beitrag 07.01.2012, 23:24

Schlitten
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Seppsello hat geschrieben:
biker1200gs hat geschrieben:Die Frauen tragen ihr Gold um den Hals.Es gibt Tausend andere Gründe Ihnen den Kopf abzureissen.
Was willst du uns nun damit sagen?
Vielleicht, dass er 5 (nicht wirklich) sinnvolle Beiträge braucht? smilie_03

https://forum.gold.de/search.php?search ... iker1200gs

Beitrag 07.01.2012, 23:48

Seppsello
Ja schade eigentlich das eine ernstgemeinte Frage mit dem Bankschliessfach so unterbrochen wird.
Ich hoffe aber, das noch vielleicht die eine oder andere sinnvolle Antwort dazu kommt....

Beitrag 08.01.2012, 00:53

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Seppsello hat geschrieben:Ja schade eigentlich das eine ernstgemeinte Frage mit dem Bankschliessfach so unterbrochen wird.
Ich hoffe aber, das noch vielleicht die eine oder andere sinnvolle Antwort dazu kommt....
Grundsätzlich: Bankschließfächer werden von den Banken wie Konten geführt, die Schließfachnummer ist die Kontonummer. Das Vorhandensein eines Bankschließfaches (nicht dessen Inhalt!) ist also für alle "sichtbar", die auch sonst Zugriff auf Kontenstammdaten nehmen können: http://de.wikipedia.org/wiki/Kontenabruf
Zusätzlich ist die Bank nach dem Tod des Schließfachmieters gesetzlich verpflichtet, das Vorhandensein des Schließfaches dem Finanzamt zu melden.

Den Inhalt des Schließfaches kennt nur der Schließfachmieter selbst. Wird die (Höher-)Versicherung des Schließfachinhaltes vom Schließfachmieter nicht bei der Bank abgeschlossen, sondern bei einer externen Versicherungsgesellschaft (z. B. Allianz), kennt die Bank noch nicht einmal den Wert des Inhaltes.

Die Kosten für Bankschließfächer sind extrem unterschiedlich, weshalb sich ein Vergleich lohnen kann. Oft werden Bankschließfächer aber nur an Kunden vermietet, die weitere Geschäftsbeziehungen zu der Bank unterhalten (mindestens ein Konto wie Girokonto, manchmal reicht auch ein einfaches Sparbuch, manchmal wird eine "angemessene Geschäftsbeziehung" verlangt). Ein großes Bankschließfach für Edelmetallbesitzer, die auch in Silber investiert sind, kann bei einer Provinzsparkasse bereits für 60,- € jährlich inkl. einer Versicherung von 20-30.000 € zu haben sein, während ein ähnlich großes Schließfach bei der Commerzbank nebenan rund das Vierfache ohne Versicherungsschutz kostet. Die von K oben geposteten Mietkosten seiner Volksbank liegen nach meiner Einschätzung im Mittelfeld.

Auch sind die Zugangssysteme der Banken zu den Schließfachanlagen im Tresorraum äusserst unterschiedlich organisiert. Meist kommt man nur während der regulären Banköffnungszeiten an sein Schließfach heran. Oft muss ein Bankmitarbeiter mit einem Bankschlüssel "vorschliessen", bevor der Kunde das Fach mit seinem Schlüssel öffnen kann. In anderen Fällen erfolgt dieser sog. "Vorschluss" während der Öffnungszeiten durch den Kunden selbst, zum Beispiel mit einer dafür programmierten Bankkarte und einer PIN für den Vorschluss und seinem persönlichen Schlüssel für den Aufschluss. Jeder Zugriff auf das Bankschließfach wird von der Bank manuell oder automatisch protokolliert.

Zu der Schließfachanlage/Tresoranlage hat immer nur ein Kunde gleichzeitig Zutritt. Die Tesoranlagen sind üblicherweise videoüberwacht. Zur Wahrung der Diskretion gibt es in den Tresoranlagen meist einen nicht videoüberwachten Privatbereich (oft mit Schreibtisch, Telefon, Schreibutensilien usw.), in dem der Mieter die Kassette aus seinem Schließfach unbeobachtet öffnen kann.

Es gibt auch schon vollautomatische Schließfachanlagen, bei denen der Kunde unabhängig von Bankmitarbeitern und unabhängig von den Öffnungszeiten der Bank rund um die Uhr auf sein Schließfach Zugriff hat. In diesen Systemen handelt es sich bei dem Schließfach um eine Kassette, die intern von einem Robotersystem transportiert wird. Bei diesen Systemen gibt es häufig Gewichtsbeschränkungen für den Schließfachinhalt (20 kg). Mir sind herkömmliche Anlagen mit zusätzlicher sozialer Kontrolle ("Gesichtskontrolle") aber lieber.

Ich habe auch schon einmal über die Anschaffung eines eigenen Tresors nachgedacht, das aber aus Gründen der Praktikabilität und wegen der Kosten schnell wieder verworfen. Zum einen sollte man Gebäudeeigentümer sein und nicht oft umziehen müssen, das Gebäude selbst muss von der Substanz her geeignet sein (Statik, Verankerung) und die Kosten für einen echten Tresor sind erheblich (ab 5.000 € bis 20.000 € für "Kühlschrankgröße"), Gewicht ab 1 Tonne, Versicherbarkeit max. 800.000 €.
Ich habe ausgerechnet, daß ich für diese Kosten ein großes Bankschließfach für mehrere Hundert Jahre anmieten kann.

Zudem gibt es gravierende Unterschiede zwischen einem eigenen Tresor und einem Bankschließfach bei der Versicherbarkeit (Versicherungssumme) und den Versicherungsprämien, was in meinen Augen auch ganz klar das tatsächliche Einbruchs-, Raub- und Diebstahlsrisiko abbildet. Während Tresore in Privathaushalten (hochwertiger Tresor zuzügl. Alarmanlage usw.) nur bis ca. 800.000 € versicherbar sind und die Versicherungen dann auch noch erhebliche Restriktionen in den Bedingungen enthalten (z. B. bei Abwesenheit wie Urlaub), kann ein Bankschließfach locker bis 10 Millionen € zu niedrigen Kosten und guten Versicherungsbedingungen versichert werden.

Die Versicherungskosten einer externen Schließfachversicherung (z. B. Allianz) liegen bei unter einem Promille der versicherten Summe jährlich. Die Allianz hat einen jährlichen Mindestbeitrag von ca. 30 €, woraus sich eine Mindestversicherungssumme von etwa 40.000 € ergibt. Die von den Banken angebotenen Haftungsgrenzen und Höherversicherungen sind oft von den Bedingungen her schlecht und zudem meist auch noch erheblich teurer (z. B. die von den Sparkassen angebotenen Versicherungen der Provinzial). Zudem muß die Bank nicht wissen, in welcher Höhe das Kundenschließfach versichert ist.


Meine Tipps für potentielle Mieter eines Bankschließfaches:

1. Wählt nur Bankfilialen aus, die Ihr im Alltag jederzeit kurzfristig erreichen könnt, weil sie zum Beispiel in der Nähe des Wohnortes, des Arbeitsortes oder auf dem Weg dazwischen liegen. Es ist äusserst unpraktisch (und im (auch persönlichen) Krisenfall ein K.O.-Kriterium), erst weit fahren zu müssen, um an seinen oft wichtigen Schließfachinhalt zu kommen (z. B. Dokumente). Zudem bin ich ein Freund von regelmässigen Besuchen/Inventuren, u.a. auch um der Bank zu signalisieren, daß sie beobachtet wird, damit sie dort mein Gesicht kennen, damit sie wissen daß ich nicht verstorben bin oder das Schließfach "herrenlos" geworden sein könnte usw.

2. Mietet bei grösseren Edelmetallbeständen möglichst mehrere Bankschließfächer in verschiedenen Banken an.

3. Lasst Euch die Tresoranlagen/Schließfachanlagen von den Banken zeigen und vergleicht die Preise. Meistens sind die örtlichen Sparkassen und Volksbanken preiswerter und besser. Die grossen Geschäftsbanken sind oft wesentlich teurer (haben dafür schickere Auslegeware im Tresorraum) und von der Kunden-/Mitarbeiterbeziehung (soziale Kontrolle) wesentlich anonymer. Nehmt das Schließfach im Zweifel lieber eine Nummer grösser.

4. Schliesst die Versicherung bei Überschreitung der Haftungsgrenze der Bank extern ab (z. B. Allianz). Es geht die Bank schlicht nichts an, in welcher Höhe das Bankschließfach versichert ist. Zudem sind die von den Banken angebotenen Höherversicherungen meist viel zu teuer.

5. Dokumentiert den Inhalt Eures Bankschließfaches gut: Inventarliste, Fotos, Anschaffungsrechnungen, Zeugen ...

6. Mindestens eine weitere Person Eures persönlichen Vertrauens sollte von der Existenz des Bankschließfaches wissen und Zugriff darauf haben. Entweder man mietet das Bankschließfach auf den Namen von zwei Mietern (vergleichbar mit einem gemeinschaftlichen Konto/Oder-Konto) oder man erteilt einer Person eine Bankvollmacht über den Tod hinaus. In beiden Fällen (Mitinhaber oder Vollmacht) muss die zweite Person zusammen mit Euch persönlich bei der Bank vorstellig werden.

7. Achtet unbedingt darauf, daß Euch die Bank alle persönlichen Schlüssel (fast immer zwei) zu Eurem Schließfach aushändigt und dies auch vertraglich bestätigt.

Beitrag 08.01.2012, 08:43

Seppsello
Datenreisender, vielen Dank, jetzt bin ich um einiges schlauer! Super Beitrag....

Beitrag 08.01.2012, 09:07

Drache2012
½ Unze Mitglied
Beiträge: 8
Registriert: 08.01.2012, 08:45
Kann man bei der Deutsche Münze eigenes Bild auf eigene Münze/Medaille drücken lassen?
Drache2012

Beitrag 08.01.2012, 09:39

Seppsello
Drache2012 hat geschrieben:Kann man bei der Deutsche Münze eigenes Bild auf eigene Münze/Medaille drücken lassen?
Du bist auch einer der schnellstmöglich 5 Beiträge haben möchte wa?
Anders kann ich mir nicht erklären, was die Frage in dem Thread sucht ....

Beitrag 08.01.2012, 10:52

Runner53
5 Unzen Mitglied
Beiträge: 57
Registriert: 29.12.2010, 16:45
Auch von mir ein Dankeschön an DATENREISENDER zur Erstellung des Beitrags, wirklich sehr informativ.

Schönen Sonntag allerseits.

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