sind sie ein russe?Morgi7141 hat geschrieben:siehste...doch paar Männer mitnehmen
Meine russischen Freunde sind Klasse !
Betrüger bei ebay unterwegs mit Messing-Krügerrand Münzen
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es gab mal eine Webseite die hieß "Russeninkasso" nicht zu verwechseln mit der heutigen Seite im Web.
Die haben dir für 250.- Unkosten für dich die Sache übernommen...Bei einer Bezahlung von 500.- haben Sie dem Gläubiger besucht und bei 1000.- war garantiert dass du dein Geld wieder bekommst....
Das hatte ich damit gemeint, wenn man bei ebay besch.... wird...mal auf ein paar russische Freunde hinweisen und man bekommt ruckzuck sein Geld wieder.
Ob ich selbst Russe bin tut hier nichts zur Sache = OT (off topic).
Auf Schwäbisch : Spässle gmacht.
PS : und jetz weist du auch ob ich Russe bin oder nicht.
- Silberhamster
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"Ein paar Dutzend Mails"? Habt ihr eine Vorstellung davon WIE GROSS eBay ist? Ein paar Dutzend Beschwerde-Mails laufen da wahrscheinlich viertelstündlich ein. Wieviel Auktionen sind momentan gerade allein in Deutschland aktiv?
So. Das ändert nichts daran, dass das eine Sauerei ist - vor allem dass solche Dinge unter EM-Sparten angeboten werden und es ist eBay absolut vorzuwerfen, dass hier keine eigene Kategorie angeboten wird. Es ist schäbig mit solchen Angeboten arglosen Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen ... aber es wird nur in den allerwenigsten Fällen "Betrug" im Sinne des Strafrechts sein! Und es wird einen Juristen brauchen, um zu entscheiden wann das der Fall ist.
Ich habe es schon geschrieben:
Das einzige, was meiner Meinung nach "helfen" würde, wäre ein Artikel in Spiegel, Focus, Stern oder irgendwas mit ähnlicher Verbreitung.
Aber dafür ist der EM Markt einfach zu sehr "Nische". Man bekommt da leicht eine falsche Vorstellung, weil man sich selbst eben mit diesen Dingen intensiv beschäftigt. Selbst die einzelnen Preise sind doch nicht das obere Ende der Fahnenstange bei eBay Verkäufen. Da gehen auch Autos, Häuser, Grundstücke ... da ist der Tausender für 'ne Unze doch gar nix.
Sowas hatte ich mal. Ich schrieb jemanden an, erkärte offen und ehrlich meine negative Sicht und wurde in deren Antwort zerrissen. Ich bin so sauer geworden, daß ich nach drei Sätzen nicht weiterlesen konnte und einen Leserbrief an eine sehr große deutsche Tageszeitung schrieb. Ein Redakteur fand den "zu gut" und fragte, ob er einen Artikel draus machen dürfte. Nichts passierte und ich hatte es schon gehakt, da kam er (von denen überarbeitet) dann doch. Und danach änderte sich so manches bei demjenigen.Ladon hat geschrieben:Das einzige, was meiner Meinung nach "helfen" würde, wäre ein Artikel in Spiegel, Focus, Stern oder irgendwas mit ähnlicher Verbreitung.
Das Dumme ist, daß ebay Skandale gewöhnt ist und belehrungsresistent bleiben könnte.
@Silberhamster: Danke und geguttenbergt wird auch!
- Silberhamster
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E:gewerbliches handeln eines Mitglieds, Kontoumstellung (KMM48776410V634L0KM)
Von: eBay Kundenservice
Gesendet: 13.04.11 15:17
Hallo Herr XXXXXX
vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie schreiben uns, weil Sie möchten, dass
wir das eBay-Mitglied "lauradean87" in Bezug auf Gewerblichkeit
überprüfen. Dieses Mitglied kauft Münzen auf, um Sie dann gewinnbringend
wieder zu verkaufen. Wir schätzen es sehr, Herr XXXXXX wenn Sie sich für
die Gleichbehandlung von allen Mitgliedern auf unserem Marktplatz
engagieren.
Gerne gebe ich Ihnen dazu die folgenden Informationen.
Wir werden den Verkäufer überprüfen und gegebenenfalls dazu auffordern,
sein Konto auf gewerblich umzustellen und seinen Pflichten nach dem
Fernabsatzrecht nachzukommen, wenn wir ebenfalls von einer gewerblichen Tätigkeit ausgehen.
Bitte beachten Sie, dass wir dem Mitglied hierfür grundsätzlich gewisse
Fristen einräumen, die ebenso wie eventuell von uns eingeleitete
Schritte nicht immer sofort für andere Mitglieder sichtbar sind, und die
auch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitgeteilt werden können.
Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass die Feststellung, ob ein
privates oder gewerbliches Handeln vorliegt, immer nur anhand der
Umstände des konkreten Einzelfalls getroffen werden kann. Oftmals
reichen die über den eBay-Marktplatz zur Verfügung stehenden
Informationen allein nicht aus, um eine abschließende Bewertung
vornehmen zu können.
Herr XXXXXX ich bedanke mich für Ihr Verständnis, bitte informieren Sie
uns auch weiterhin, wenn Sie Verstöße gegen die eBay-Grundsätze
entdecken. Wir schätzen Ihre aktive Mithilfe sehr und danken Ihnen
herzlich für Ihren Einsatz.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Nachmittag und für Sie weiterhin viel
Erfolg auf unserem Marktplatz.
Mit freundlichen Grüßen nach XXXXXXXXXXXXXXX
Marianne Mörser
eBay-Sicherheitsteam
Das war doch wenigstens eine konkrete Reaktion!!
lauradean87 wird sich freuen
Grüße silberhamsterchen
PS es kommt noch mehr!
- Silberhamster
- 1 kg Barren Mitglied
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RE:RC=CU0311 Welche Artikel sind unzulässig? [#DE 100994T ?01 G99] (KMM48768535V92540L0KM)
Von: eBay Kundenservice
Gesendet: 13.04.11 13:02
Hallo Herr XXXXXXX
vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie haben uns darauf aufmerksam gemacht,
dass die eBay-Mitglieder "lauradean87", "matrix 3003" und "molala10"
gegen unsere Grundsätze verstoßen, indem sie Messing-Krügerrand als
echte Goldmünzen verkaufen. Ich freue mich auch, dass Sie so aufmerksam sind und uns auf diese Weise aktiv bei der Aufspürung und Bekämpfung solcher betrügerischen Praktiken helfen.
Ich kann Ihnen versichern, dass wir diese Angelegenheit nicht so einfach
auf sich beruhen lassen und die Aktivitäten der genannten Mitglieder
selbstverständlich genaustens überprüfen. Das eBay-Sicherheitsteam kann Mitglieder nach wiederholten Verstößen gegen die eBay-Grundsätze
verwarnen oder ganz vom Handel auf eBay ausschließen.
Was wir in diesem Fall konkret gegen die Mitglieder unternehmen werden,
dürfen wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitteilen.
Haben Sie bitte Verständnis dafür. Alle eBay-Mitglieder haben ein Recht
darauf, dass wir diese Informationen nicht an Dritte weitergeben.
Seien Sie jedoch versichert, dass wir Ihren Hinweis sehr ernst nehmen,
da Sie hierdurch faires und sicheres Handeln auf eBay fördern. Wenn ein
Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay oder die
eBay-Grundsätze vorliegt, werden wir entsprechede Maßnahmen einleiten.
Die Sicherheit unseres Martkplatzes steht nämlich für uns stets an
erster Stelle.
Bitte beachten Sie, dass das eBay-Sicherheitsteam ohnehin rund um die
Uhr im Einsatz ist und aktiv auf der eBay-Website nach Verstößen gegen
die eBay-Grundsätze sucht. Jeder Hinweis auf Unzuverlässigkeit oder
zweifelhafte Angebote wird gründlich geprüft. Entdeckt das
Sicherheitsteam einen Verstoß, werden umgehend zwechmäßige Schritte
eingeleitet. Die Art unseres Vorgehens ist dabei für Außenstehende nicht
immer erkennbar.
In welchen Fällen wir eingreifen können, erfahren Sie detalliert auf der
folgenden Hilfeseite:
http://pages.ebay.de/help/buy/report-trading.html
Herr XXXXXX ich bedanke mich noch einmal ausdrücklich für Ihre
Aufmerksamkeit. Mit Ihrem Hinweis helfen Sie uns dabei, dass das Handeln auf eBay sicher und transparent bleibt. Für die Zukunft wünsche ich Ihnen alles Gute, sowie ausschließlich positive Erfahrungen bei Ihren
künftigen eBay-Transaktionen.
Mit freundlichen Grüßen nach xxxxxxxx
Günther Neumann
eBay-Sicherheitsteam
Na da scheint sch doch was zu tun
Grüße Silberhamsterchen
_________________
Wahre Worte sind nicht schön, schöne Worte sind nicht Wahr ( Laotse)
wolle
Hamster, für ebay ist das ein RIESEN Erfolg. Herzlichen Glückwunsch.
Mehr können wir, glaube ich, im Guten nicht erreichen.
Dann wollen wir mal schauen, wie sich Pappenheimers in der Zukunft so verhalten.
Also Dir
Fin
ja,danke hast du gut gemacht,jedoch steht dort in der ,mail, KANN ebay die verantwortlichen völlig löschen.Silberhamster hat geschrieben:Jetzt noch eine Reaktion von ebay bezüglich der Schrottgoldmünzen
RE:RC=CU0311 Welche Artikel sind unzulässig? [#DE 100994T ?01 G99] (KMM48768535V92540L0KM)
Von: eBay Kundenservice
Gesendet: 13.04.11 13:02
Hallo Herr XXXXXXX
vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie haben uns darauf aufmerksam gemacht,
dass die eBay-Mitglieder "lauradean87", "matrix 3003" und "molala10"
gegen unsere Grundsätze verstoßen, indem sie Messing-Krügerrand als
echte Goldmünzen verkaufen. Ich freue mich auch, dass Sie so aufmerksam sind und uns auf diese Weise aktiv bei der Aufspürung und Bekämpfung solcher betrügerischen Praktiken helfen.
Ich kann Ihnen versichern, dass wir diese Angelegenheit nicht so einfach
auf sich beruhen lassen und die Aktivitäten der genannten Mitglieder
selbstverständlich genaustens überprüfen. Das eBay-Sicherheitsteam kann Mitglieder nach wiederholten Verstößen gegen die eBay-Grundsätze
verwarnen oder ganz vom Handel auf eBay ausschließen.
Was wir in diesem Fall konkret gegen die Mitglieder unternehmen werden,
dürfen wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitteilen.
Haben Sie bitte Verständnis dafür. Alle eBay-Mitglieder haben ein Recht
darauf, dass wir diese Informationen nicht an Dritte weitergeben.
Seien Sie jedoch versichert, dass wir Ihren Hinweis sehr ernst nehmen,
da Sie hierdurch faires und sicheres Handeln auf eBay fördern. Wenn ein
Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay oder die
eBay-Grundsätze vorliegt, werden wir entsprechede Maßnahmen einleiten.
Die Sicherheit unseres Martkplatzes steht nämlich für uns stets an
erster Stelle.
Bitte beachten Sie, dass das eBay-Sicherheitsteam ohnehin rund um die
Uhr im Einsatz ist und aktiv auf der eBay-Website nach Verstößen gegen
die eBay-Grundsätze sucht. Jeder Hinweis auf Unzuverlässigkeit oder
zweifelhafte Angebote wird gründlich geprüft. Entdeckt das
Sicherheitsteam einen Verstoß, werden umgehend zwechmäßige Schritte
eingeleitet. Die Art unseres Vorgehens ist dabei für Außenstehende nicht
immer erkennbar.
In welchen Fällen wir eingreifen können, erfahren Sie detalliert auf der
folgenden Hilfeseite:
http://pages.ebay.de/help/buy/report-trading.html
Herr XXXXXX ich bedanke mich noch einmal ausdrücklich für Ihre
Aufmerksamkeit. Mit Ihrem Hinweis helfen Sie uns dabei, dass das Handeln auf eBay sicher und transparent bleibt. Für die Zukunft wünsche ich Ihnen alles Gute, sowie ausschließlich positive Erfahrungen bei Ihren
künftigen eBay-Transaktionen.
Mit freundlichen Grüßen nach xxxxxxxx
Günther Neumann
eBay-Sicherheitsteam
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MUSS es aber nicht !!----leider!
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Update vom 09.11.2010
eBay hat gegenüber der Stiftung Warentest angekündigt, auf eine Revision zu verzichten. Die Urteile von St. Pölten und Wien seien »nicht nachvollziebar«, es handele sich um einen »Einzelfall«.
Das Urteil wäre damit rechtskräftig.
Zu der Frage, ob eBay in einem anderen Prozess das Landgericht Aurich getäuscht hat, wollte eBay-Sprecherin Fuest keine Stellung nehmen.
Entscheidung im Volltext [pdf, 2.2 MB]
Das Oberlandesgericht Wien hat am 27.09.2010 in zweiter Instanz bestätigt, dass eBay einem Betrugsopfer über 16.000 Euro Schaden ersetzen muss (AZ: 1 R 182/10g).
Bericht zum Urteil des Landesgerichts St. Pölten
Die Berufung eBays gegen ein entsprechendes Urteil des Landesgerichts St. Pölten / Niederösterreich vom 31.03.2010 (»falle-internet.de« berichtete) wurde in allen Punkten als unbegründet verworfen und eBay erneut eine grob fahrlässige Verletzung von Sorgfaltspflichten attestiert, die zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.
Hintergrund: Goldhandel bei eBay - hochriskant und hochspekulativ?
Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte OG...
Der Kläger hatte im September 2007 bei dem deutschen eBay-Powerseller »ML-Agentur« Goldbarren gegen Vorkasse erworben, die nie geliefert wurden. Erst nach dem missglücktem Kauf erfuhr der Kunde, dass eBay trotz monatelanger und nachdrücklicher Warnungen vor den riskanten Geschäftspraktiken des Goldhändlers nichts unternommen hatte, um Käufer vor einem Schaden zu schützen. Daraufhin reichte er - vertreten durch RAA Dr. Gabriela Richter (Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte OG, St. Pölten) - Klage gegen eBay ein.
RA Stadler: Entscheidung nach deutschem Recht ebenfalls denkbar...
Das OLG Wien bestätigt mit seinem Beschluss, dass die Sorgfaltspflichten eBays nicht bloß aus dem Nutzungsvertrag mit dem Kläger folgen. Vielmehr können sie bereits auf den »zwischen der Beklagten und dem Verkäufer geschlossenen Nutzungsvertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter« gestützt werden. Auf dieses Vertragsverhältnis sei »mit Blick auf den in Deutschland ansässigen Verkäufer deutsches Recht anzuwenden, das sich jedoch in diesem Punkt vom österreichischen Recht nicht unterscheidet«. Das Urteil dürfte somit auch für Deutschland richtungsweisend sein; diese Einschätzung wird von deutschen Fachanwälten geteilt.
eBay-Kunden können mithin nach Ansicht des OLG Wien darauf vertrauen, dass eBay seine AGB bei Vorliegen konkreter und nachprüfbarer Informationen über Verstöße zum Schutz der Kunden konsequent umsetzt und Verkäufer entsprechend sanktioniert oder vom Marktplatz ausschließt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ist das Verfahren zur Revision vor dem Obersten Gerichtshof zugelassen.
Ebay hat keine Revision eingelegt, aus guten Gründen.
Noch ein Nachschlag:
Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0
8.4.10
Österreichisches Gericht verurteilt eBay zur Zahlung von Schadensersatz an eBay-Nutzer
Nach einer Pressemitteilung von “falle-internet.de” hat das Landesgericht St. Pölten am 31.03.2010 (Az.: AZ 4 Cg 144/08i) einem eBay-Nutzer 16.463 Euro Schadenersatz zugesprochen. Der Nutzer hatte im September 2007 bei einem deutschen eBay-Powerseller Goldbarren gegen Vorkasse erworben, die dann nicht geliefert wurden.
Erst später erfuhr der Käufer, dass eBay in den vorausgegangenen Monaten in Mails, Telefonaten und Forenbeiträgen
nachdrücklich vor diesem Händler gewarnt worden ist. Der Plattformbetreiber hat dennoch nichts unternommen, um Käufer vor einem Schaden zu schützen.
Das österreichische Gericht war der Ansicht, dass eBay wegen grob fahrlässiger Verletzung von vertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten aus dem Nutzungsvertrag mit dem Käufer für den gesamten eingetretenen Schaden haftet.
Das ist eine Entscheidung, die nach deutschem Recht ebenfalls denkbar wäre. Denn zwischen eBay und seinen registrierten Mitgliedern besteht ein Vertragsverhältnis. Und aus einem Vertrag resultiert grundsätzlich die Pflicht, auf die Rechtsgüter und Interessen der anderen Partei Rücksicht zu nehmen (§ 241 Abs. 2 BGB). Die deutsche Rechtsprechung hat auch schon sehr früh den Grundsatz aufgestellt, dass auch Aufklärungs- und Informationspflichten bestehen können, wenn die Gefahr von Schäden oder Nachteilen für den anderen Vertragspartner gegeben ist und dieser von der Gefahrensituation aber keine Kenntnis hat. Im Fall der schuldhaften Verletzung von Vertragspflichten besteht nach deutschem Recht ein Schadensersatzanspruch (§ 280 Abs. 1 BGB).
Wer sich traut, kann in einer e-mail an ebay auch das Urteil zitieren, das tut weh und verleiht Nachdruck!!
Ich habe dies auch silber.de eingestellt, da nicht alle Leser der beiden Foren ident sind und es hier ja um GOLD ging!
Grüße Silberhamster
http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dl ... llFeedback
war also doch Vorsatz.
Na klar traue ich mich und den Briefkopf machen wir auch extrem intelligenzlastig.Silberhamster hat geschrieben:Wer sich traut...
Ich möchte gar nicht wissen, wie Deiner aussieht...
Das war echt was Hamster - denn man kann was bewegen, der Hebel muß bloß groß genug sein.