Der ist dann wirklich für fast 70 Euro weg gegangen... unglaublichLunarBerlin hat geschrieben:Gab's nicht mal einen Beitrag der so ähnlich wie "Ebay Kuriositäten" lautete ??
Wie auch immer...
Finde es faszinierend, das doch mehr als nur ein Mensch scheinbar nicht lesen kann...
http://www.ebay.de/itm/5-Gramm-Goldbarr ... 259fe26294
Oder war der Startpreis einfach geschickt hoch genug ?
Der hier:
http://www.ebay.de/itm/5-Gr-Goldbarren- ... 19fbc4f009
ist sogar noch dreister.
Das auch Händler mit den Dinger um sich schmeißen, allerdings zu horrenden Startpreisen finde ich echt eine Frechheit. Das ist Betrug von Allerfeinsten.
Klar, wer nicht lesen kann ist selbst Schuld, aber wissentlich darauf zu spekulieren gehört für mich angezeigt und/oder von jeglicher Verkaufsplattform ausgeschlossen...
ebay-schnäppchen oder betrug?
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- LunarBerlin
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Es muß niemand meiner Meinung sein, aber er muß sie als meine Meinung respektieren...
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http://www.ebay.de/itm/China-Panda-2015 ... 1131&rt=nc
Da haben die Fälscher auf einer 2015er tatsächlich das Gewicht drauf geprägt
- EM-Hamster
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Nochmal für alle die es noch nicht versranden haben:EM-Hamster hat geschrieben:Mein lieber Schwan
Gier frisst Hirn - oder - wer lesen kann ist klar im Vorteil
die EM-Hamster
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31 Gramm Gewicht auf einem 100 Grammbarren [img]http://www.smilies.4-user.de/include/De ... enk_31.gif[/img]Andre090904 hat geschrieben:Der ist auch richtig übel:
http://www.ebay.de/itm/100g-barren-gred ... 3364&rt=nc
die EM-Hamster
Das Teil sieht viel schlimmer aus als es wahrscheinlich ist. Der Anbieter hat offensichtlich die Schutzfolie (wie man sie z. B. auch von Handy-Displays u. ä. kennt) draufgelassen. Das was man sieht, sieht jedenfalls zuerst einmal echt aus. Es wäre aber natürlich schon geschickt, wenn man vollständige und schöne Fotos von beiden Seiten einstellen würde.
Dabei steht ja ehrlicherweise "gold plated" dabei.....
die Gebote sind schon erstaunlich...
naja, bei DEM Ebaynamen...... stavros....honi soit qui mal y pense !
Darauf erstmal 'nen Ouzo....
Edit: @ El Greco et.al. : Sorry, dies ist satirisch gemeint und soll keinesfalls als Verunglimpfung der Griechen gelten !
BAZINGA !
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tgwg hat geschrieben:Das Teil sieht viel schlimmer aus als es wahrscheinlich ist. Der Anbieter hat offensichtlich die Schutzfolie (wie man sie z. B. auch von Handy-Displays u. ä. kennt) draufgelassen. Das was man sieht, sieht jedenfalls zuerst einmal echt aus. Es wäre aber natürlich schon geschickt, wenn man vollständige und schöne Fotos von beiden Seiten einstellen würde.
habe ja schon gestern nach weiteren fotos gefragt (blister komplett von vorn und von hinten). daraufhin wurde mir "lange weile" unterstellt.
auf weitere nachfrage nach detailfotos von der zertifikatsnummer, wurde der anbieter irgendwie ungehalten und bot an, mich wegen denunzierung anzuzeigen.
na wenn das kein beweis für die echtheit ist
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http://www.ebay.de/sch/philide.82jrecga ... 7675.l2562
Bis jetzt nur als Käufer aktiv geworden, jetzt etliche Kilo Silber in vielen Auktionen auf nen Schlag online....
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Sehe ich ähnlich. Er schreibt etwas von einer geerbten Münzsammlung und verkauft 110 Pandas 2015 die es erst seit ein paar Wochen gibt. Wenn ich mich für ein solches Angebot von diesem Verkäufer interessieren würde, würde ich auf jeden fall fragen, ob Direktabholung möglich ist.
Es ist zusätzlich unlogisch, dass er alle Münzen alle auf einmal versteigert, es wäre lukrativer die Versteigerungen auf einen größeren Zeitraum zu legen.
Wenn die Bilder alle von ihm sind, sehe ich auf den Ersten Blick keine Fälschungen, ich wäre aber trotzdem vorsichtig bei einem Kauf.
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Auf jeden Fall wird sich Das Finanzamt freuen, entweder das der Versteigerer Umsatzsteuer
nachentrichten muß und oder er die haltefrist von Erwerb und Verkauf außerhalb von 12
Monaten nicht nachweisen kann.Auf jeden fall ist beim Erwerb Vorsicht geboten.
Schönes Wochenende
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Steh ich jetzt irgendwie auf´m Schlauch?hemdensuse hat geschrieben:http://www.ebay.de/sch/philide.82jr.... ... 7675.l2562
Auf jeden Fall wird sich Das Finanzamt freuen, entweder das der Versteigerer Umsatzsteuer
nachentrichten muß und oder er die haltefrist von Erwerb und Verkauf außerhalb von 12
Monaten nicht nachweisen kann.Auf jeden fall ist beim Erwerb Vorsicht geboten.
Schönes Wochenende
Wenns ein Privater ist: Was hat er mit der Mehrwertsteuer am Hut?
Wenns denn geerbt ist: Die Haltedauer ist erstens wurscht und 2. Welchen Gewinn soll er denn versteuern? Ich würd...wenn da was mit Steuern läuft... eher Verluste verrechnen.
Oder hab ich da was falsch verstanden und er ist gewerblich? der link zeigt mir nix
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Hallo trebbler!
Ich weiß nicht was du beruflich machts?Aber vielleicht solltest du wissen das man bei
Erbschaft unter Umständen auch Steuern zahlt.Die Steuerfreiheit beim Verkauf von münzen
und Edelmetallen gilt unabhängig vom Erwerb (Kauf oder Erbschaft)Zum Zeitpunkt der
Erbschaft haben die Münzen einen Zeitwert gehabt und wenn die unmittelbar verkauft werden
ergibt das einen Verkaufserlös.Das alles muß der Kollege dann aber seinen Finanzbeamten
erklären.Auch Privatpersonen können zur Umsatzsteuerabführung herangezogen werden wenn
er eine bestimmte Umsatzsumme überschreitet(ich glaube war mal 17000€ im Jahr)Wie gesagt
ich bin kein Steuerberater aber wie das so im Leben ist Unwissenheit schützt vor unange-
nehmen Überraschungen nicht.Ebay steht beim Finanzamt ganz oben in der Beobachtungsliste.Die
gesamte Steuerproblematik beim Privaten Verkauf von Münzen und Edelmetallen wurde schon
ausreichend in den Gold und Silberforen beschrieben.
Schönes Wochenende,Meine Hinweise sollten nur zum nachdenken anregen
Das stimmt so nicht. Beim Eigenerwerb (Kauf) gilt eine Haltefrist von einem Jahr. Verkaufe ich früher, habe ich etwaige Gewinne als Kapitalertrag zu versteuern (Spekulationsgerschäft). Eine Erbschaft dagegen begründet niemals einen Spekulationsgewinn, da die Erben weder den Zeitpunkt des Erwerbs noch den Wert willentlich beeinflussen können. Dementsprechend ist der Wert zum Zeitpunkt des Erbfalles auch nur zur Berechnung der Erbschaftssteuer wichtig aber nicht für die Besteuerung etwaiger Verkaufserlöse.hemdensuse hat geschrieben: Die Steuerfreiheit beim Verkauf von münzen
und Edelmetallen gilt unabhängig vom Erwerb (Kauf oder Erbschaft)Zum Zeitpunkt der
Erbschaft haben die Münzen einen Zeitwert gehabt und wenn die unmittelbar verkauft werden
ergibt das einen Verkaufserlös.
Die Umsatzsteuerpflicht ist völlig unabhängig von der Höhe des Umsatzes. Ausschlaggebend ist einzig und allein, ob Art und Umfang der Verkäufe auf einen gewerbsmäßigen Handel schließen lassen. Das ist bei Erbschaftsverkäufen aber regelmäßig NICHT der Fall. Es kommt recht häufig vor, dass große Teile der Erbmasse verkauft werden müssen, um alle Erben ebenso wie vererbte Verbindlichkeiten des Erblassers zu befriedigen. Auch die Folgekosten (Erbschaftssteuer, Nachlassverwalter, Grundbuchänderungen usw.) können oft nur durch Verkäufe gedeckt werden. Das begründet abe keinen gewerbsmäßigen Handel.
Andersrum: Wenn du regelmäßig im Großmarkt Bleistifte für 5 ct. das Stück kaufst und für 1,50 EUR weitervertickst, ist es völlig Latte, ob du damit 500 oder 50.000 EUR Umsatz im Jahr machst - es ist gewerbsmaßig und damit umsatzsteuerpflichtig. An der Umsatzhöhe wird lediglich festgemacht ob du vorsteuerabzugsberechtigt bist oder der Differenzbesteuerung unterliegst.
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Hallo Klecks!
Die Aussage eine Erbschaft begründet niemals einen Spekulationsgewinn(steuerlich neuer-dings als sonstige Veräußerungsgeschäfte bezeichnet)ist so nicht richtig.Gegebenenfalls
ist die Haltefrist der Vermögenswerte des Erblassers maßgeblich.(Münzen,Aktien,Grund-stücke,Kunstgegenstände).Wie gesagt steuerlich ein sehr komplexer Vorgang.Dabei ist es auch nicht wichtig ob ich gezwungen bin Vermögenswerte zu verkaufen um die Erbschaftssteuer
zu bezahlen.Abweichungen gibt es wohl nur bei Betriebsvermögen.Viele emsige private Ebayverkäufer wurden schon im nachhinein als gewerblich eingestuft,wie gesagt nicht von Ebay sondern von Ihrem Finanzamt und das dann rückwirkend für ein -zwei Jahre,das kann dann
finanziell schon sehr empfindlich sein.Die Höhe des Umsatzes ist dann schon relevant
weil dann unter Umständen auch noch Umsatzsteuer nachentrichtet werden muß.Wieviel
Verkäufe auf Ebay und Co getätigt werden müssen um als gewerblich eingestuft zu werden
ist leider nicht eindeutig geregelt.Im Zweifelsfall hilft immer noch ein lückenloser Nach-
weis wann ich was gekauft geerbt habe.Wie gesagt meine Ausführungen sind keine Steuer-
beratung sondern nur Denkanstöße
Schönes Wochenende
Das mit den Ebayverkäufern ist richtig, hat aber nichts mit Erbschaftsverkäufen zu tun. Selbst wenn eine gesamte Erbmasse im Wert von mehreren Millionen verschachert wird, fällt keine USt an weil kein gewerblicher Verkauf. Kapitalertragssteuer wird ggf. nur in dem Umfang fällig wie sie der Erblasser ebenfalls schulden würde. Wie du selbst schreibst, ist hierfür die Haltefrist ab Erwerb durch den Erblasser ausschlaggebend, nicht aber, ob zwischen Antritt des Erbes und Veräusserung eine erneute Haltefrist durch den Erben eingehalten worden wäre.hemdensuse hat geschrieben: Viele emsige private Ebayverkäufer wurden schon im nachhinein als gewerblich eingestuft,wie gesagt nicht von Ebay sondern von Ihrem Finanzamt und das dann rückwirkend für ein -zwei Jahre,das kann dann
finanziell schon sehr empfindlich sein.Die Höhe des Umsatzes ist dann schon relevant
weil dann unter Umständen auch noch Umsatzsteuer nachentrichtet werden muß.Wieviel
Verkäufe auf Ebay und Co getätigt werden müssen um als gewerblich eingestuft zu werden
ist leider nicht eindeutig geregelt.
Was die Ebayverkäufe betrifft: Ausschlaggebend ist nicht die Höhe des Umsatzes sondern Art und Umfang der Verkäufe.
Beispiel 1: Als alter Puppensammler verkaufe ich alle 6-8 Wochen ein Sammelstück (und kaufe mir ein anderes, das ist aber unerheblich). Aufgrund der Hohen Werte kommen dabei leicht 20.000 EUR im Jahr zusammen. Trotzdem kein gewerbsmäßiger Handel sondern Liebhaberei, daher keine USt-Pflicht.
Beispiel 2.: Du strickst schon seit 10 Jahren jeden Monat 100 Paar Babysöckchen und verkaufst sie zum Stückpreis von 4,50 EUR. Jahresumsatz: 5.400 EUR, also weit weniger als in Beispiel 1. Trotzdem durch Art und Umfang als gewerbsmäßig einzustufen und daher Ust-pflichtig. Nachzahlung übrigens in diesem Fall nicht nur für ein bis zwei Jahre sondern für die volle Verjährungsfrist. Meines Wissens sind das bei nicht titulierten Steuerschulden sechs Jahre! Selbstverständlich zuzüglich Säumniszuschläge.
Wie gesagt, von der Höhe des Umsatzes hängt lediglich ab, wie die Ust berechnet wird und wie sie zu zahlen ist, nicht aber ob überhaupt.
- Trebbler
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Bevor ich als Freiberufler anerkannt wurde, musste ich mich leider mit dem Vorsteuerabzug rumschlagen. Und da ich alles selber machte musste ich auch viel lesen und lernen.
Die angesprochene Umsatzgrenze von ca 17500 € ist die Mehrwertsteuergrenze für Kleingewerbe. Auf der Rechnung siehst du dann:
"Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs.1UStG wird Umsatzsteuer nicht berechnet"
Was Erbschaftssteuer usw betrifft...Was weis ich wie viel der geerbt hat, außerdem wird das sofort und auf der Stelle abgezogen noch bevor du den Erbschein hast.
Was die Haltefrist für Spekulationsgewinne betrifft, muss man erst mal Gewinne machen und für Erben gilt: "Eine Erbschaft zählt gemäß Definition im Einkommensteuergesetz nicht als Erwerb, da der neue Eigentümer kein Geld für die Sache bezahlt hat"
( Berichtigung: haben gerade nen Spezialisten hier...stimmt so nicht 100%ig für alles)
Völlig anderst ist vermuteter gewerblicher Gewinn bei Ebay zu bewerten...Hat mit dieser Sache nix zu tun. Müsste man ein extra Tröt aufmachen...ist vielschichtig.
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- 5 Unzen Mitglied
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was ist von der Münze zu halten?
so long
Korrekt muss es heißen: "Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs.1UStG wird Umsatzsteuer nicht ausgewiesen". Das ist was anderes als "nicht berechnet". Als Kleinunternehmer unterliegt man der Differenzbesteuerung, d.h. man muss selbstverständlich seine USt abführen und die wird natürlich auch dem Endkunden berechnet. Nur kann sie aufgrund der von der "normalen" MwSt abweichenden Berechnung nicht ausgewiesen werden und der Rechnungsempfänger kann dementsprechend auch keine Vorsteuer darauf geltend machen.Trebbler hat geschrieben: Die angesprochene Umsatzgrenze von ca 17500 € ist die Mehrwertsteuergrenze für Kleingewerbe. Auf der Rechnung siehst du dann:
"Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs.1UStG wird Umsatzsteuer nicht berechnet"
Naja, vielleicht sieht das nur auf dem Foto so seltsam aus.... Ich hätte mich jedenfalls nicht getraut.Inno-Cooper hat geschrieben:Hallo Zusammen,
was ist von der Münze zu halten?:shock:
..Plastik mit Blattgold
(links oben)
die Auktion ist inzwischen beendet und es gab vom Käufer eine positive Bewertung..
http://www.ebay.de/itm/Panda-1-20-2000- ... true&rt=nc
so long