Hallo KlecksKlecks hat geschrieben: ↑16.11.2019, 20:28Und sittenwidrig. Sogenannte Überraschungsklausel. Dürfte teuer für Primus werden wenn da ein Abmahngeier drüber stolpert.
Das wäre die Frage, da der Händler bereits auf der Verkaufsseite damit wirbt: Kostenloser Rückversand und 30 Tage Ansichtsrecht.
Nur steht da nichts von einem "Sammlerservice", den man stillschweigend durch das akzeptieren der AGB`s hinzubucht. Rechtlich vielleicht eine Grauzone ??