Händler-Fehler auf Homepage?
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ich hab heute schon zwei merkwürdige Preise für Bullions auf der gold.de Seite gesehen. Und zwar einmal den Maple 1 oz für 125 € !!! bei Kronwitter und einmal den Australian Kangaroo für 1208 € bei Münzversand Kleiner.
Auf den Seiten der Händler stand der selbe Preis.
Letzte woche hab ich auch den Lunar II Drachen für 140 € gesehen. Diese "Angebote" waren nach einigen Minuten wieder weg.
Scheint mir, ein Fehler der Händler zu sein.
Nun meine Frage:
Hat es jemand geschafft, zu diesen Preisen zu bestellen? Wär das dann erlaubt oder dürfte der Händler stornieren. Kenn sich da jemand aus?
Gruß
El Greco
- Goldhamster79
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Schau doch mal in den Schnäppchen Thread - da geht es grade (auch) um diesen "Somali-Taler" (1Oz für 23,90). Da geht es ja um Ähnliches und vielleicht findest Du da weiter Infos.
Ich selbst habe nichts davon bestellt, kann Dir also nicht mit direkten Erfahrungen diese Sachen betreffend dienen.
Da bin ich vollkommen gleicher Meinung. Fehler kommen vor und 1oz Gold für 120,- EUR gibt es nicht.goldhamster79vom: 27.12.2011, 14:45 hat geschrieben:Verhaltensempfehlung für technische Pannen wie diese:
1. Wahrnehmen "Das wäre schön!"
2. Schulterzucken
3. Händler nicht mit einer Bestellung nerven
4. Thema abhaken.
Thread erstellen und diskutieren? Energieverschwendung.
Nicht mit und nicht ohne Fehler
Was auf der Webseite (hier oder beim Händler) an Preisen steht ist reine Werbung bzw. eine Aufforderung an Dich, eine Offerte abzugeben. Deine Bestellung ist ein solches Angebot Deinerseits an den Händler: Du, ich würde gern das Ding für x Euro kaufen. Mit der Bestellbestätigung des Händlers wird der Handel erst perfekt. Davor kann der ignorieren, stornieren oder sonstwie Dein Angebot nicht annehmen. Sogar _nach_ der Bestätigung gibt es Möglichkeiten für den Händler aus der Sache rauszukommen, es wird jedoch schwieriger.El Greco hat geschrieben: Hat es jemand geschafft, zu diesen Preisen zu bestellen? Wär das dann erlaubt oder dürfte der Händler stornieren. Kenn sich da jemand aus?
Natürlich darf der Händler nicht immer wieder mit Phantasiepreisen werben, aber dagegen anzugehen ist Aufgabe der Mitbewerber -> Wettbewerbsrecht.
Und es gibt einen Unterschied zwischen Onlinehandel und richtigem Handel. Wenn ich dem Händler im Laden sage dass ich für eine Münze 1250 statt 1260 Euro zahlen will und er darauf eingeht ist alles ok. Wenn ich eine Lücke im Onlineshop nutze um ein Angebot über 1250 Euro abzugeben, habe ich gegen das Gesetz verstoßen, Eingriff in Datenverarbeitung und sowas. Vor langer Zeit war das recht simpel, weil bei einigen Shops ein Klick auf "Kaufen!" eine URL mit Artikelnummer und Preis ergeben hat und der Artikel so im Warenkorb landete. Wenn man die URL selbst eingegeben und dabei den Preis "angepasst" hat, konnte man also per Primitiv-Hack den Händler übervorteilen. Natürlich darf ich dem Händler eine Mail schreiben dass man die Münze für 1250 kaufen würde, dann ist wieder alles in Butter.
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