Was wirklich gelöscht wird.... wer weiß?Schwundgeldfluechter hat geschrieben: ↑21.03.2022, 11:17
Kann man machen, allerdings "beißen" sich hier DSGVO einerseits, Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen, Geldwäscheverhinderung etc. andererseits (Unterlagen 10 Jahre aufbewahren).
Hast du schonmal eine Löschungsbestätigung erhalten? Als Händler hätte ich keine Lust auf Diskussionen und würde bestätigen "gelöscht nach den gesetzlichen Bestimmungen" (oder so ähnlich).
Der Verkaufsbeleg in der Buchhaltung kann ja durchaus aufbewahrt werden, das ist nicht mehr als ein Archiv. Ich will ja nur aus dem CRM / Vetriebs-System raus und nicht mehr als aktiver Kunde geführt werden. Das hat bisher immer funktioniert, auch schon bei MDM
Je nach Unternehmen bekommt man sogar einen Brief, der die Datenlöschung bestätigt.