Wollen wir zusammenlegen?
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- KölschGold
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Ich nicht. Bei so etwas bin ich immer stutzig. Händler hin oder her.KooKoala hat geschrieben:Schade, da hätte ich auch mitgemacht
Eine Unze bleibt eine Unze bleibt eine Unze! Mittler zwischen Hirn und H�nden muss das Herz sein!
- KölschGold
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Denn ein rechtsgültiger Kaufbetrag kommt erst zu Stande, wenn der Händler die Bestellung bestätigt.
Hier z.B. der Auszug aus den AGBs von pro aurum:
http://www.proaurum.de/footer/agb.html(2) Verträge kommen erst mit unserer Annahmeerklärung der Bestellung/des Verkaufsangebotes und deren Inhalt (per Auftragsbestätigung oder Übersendung der Rechnung) oder im Falle der Bestellung durch Auslieferung des Liefergegenstands an den Vertragspartner zustande. Die Annahmeerklärung kann fernmündlich oder in Textform erfolgen.
Wird der Fehler rechtzeitig bemerkt, kann der Händler den Preis korrigieren. Wobei es doch bei so einem Falle (70 statt 700) um einen offensichtlichen Fehler handelt. Denn kein seriöser Händler bietet seine Waren so deutlich unter Spot an.
Deswegen gibt es dann solche Klauseln. Ist ja auch vom Händler durchaus vernünftig.
Eine Unze bleibt eine Unze bleibt eine Unze! Mittler zwischen Hirn und H�nden muss das Herz sein!
- Auric Goldfinger
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