Verfassungsklage gegen Merkels Asylchaos
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Die Flüchtlingskrise muss man, aber Schachtschneiders Antrag kann man nicht ernst nehmen. Er hat durch seinen Stil und seine völlig übertriebenen Forderungen der Sache selbst einen Bärendienst erwiesen. Wie ich schon einmal sagte: Allein ein sachlich-nüchterner Antrag auf Feststellung der Verfassugswidrigkeit hätte im Erfolgsfall Merkel sofort politisch das Amt gekostet; hierzu braucht man weder einen "Vormund", noch eine "Absetzung" - beides so im GG nicht vorgesehen -, noch eine Revolution.
Ernsthafter würde eine Klage des Freistaats Bayern gegen die Bundesrepublik Deutschland, die ja von Seehofer weiterhin angedroht wird. Der hierfür beauftragte, mir auch persönlich bekannte Beschwerdeführer wird keinen Klamauk wie Schachtschneider veranstalten, sondern eine Schrift ausarbeiten, die dem Verfassungsgericht eine Entscheidung nicht so einfach machen würde. Darin wird übrigens voraussichtlich Merkels Grenzöffnung im Herbst 2015 aufgrund einer Notlage nicht angegriffen, sondern erst die Aufrechterhaltung bis heute. Dies erklärt zumindest formal auch das Abwarten auf eine Reaktion der Kanzlerin; als juristischer "Nullpunkt" gilt tatsächlich das Schreiben des MP Seehofer an die Kanzlerin vom 26.01.2016.
Ich glaube bisher aber nicht, dass Bayern eine solche Klage tatsächlich einreichen wird. Man wird diese Sache politisch, nicht juristisch entscheiden.
Die Frage, die mich umtreibt, ist, wozu es diesen Absatz 4 überhaupt gibt. Wenn man eine offizielle, quasi staatlich abgesegnete Legitimation des Rechtes zum Widerstand haben wollte, würde das eben genau das heißen, was du schreibst: Der Staat bzw. zumindest die Regierung würde sich damit selbst abschaffen. Das wird offenkundig keine Regierung jemals wollen, weshalb sie auch alles in ihrer Macht stehende tun wird, um solch eine Legitimation zu verhindern.Ladon hat geschrieben:Was soll eigentlich diese Herumreiterei auf den Formalismen?
Man kann doch von einem Staatswesen - und ob das einem passt oder nicht, ist es real - nicht erwarten, dass es sich selbst demontiert.
Von daher ist ein Recht, dass man nie legitimiert einfordern kann, aus meiner Sicht sinnlos. Jeder würde sich strafbar machen, wenn er dieses Recht für sich in Anspruch nehmen würde. Wer dazu bereit ist, kann das tun, muss dann aber halt mit den entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Nur das kann man sowieso, dazu braucht es diesen Paragraphen nicht.
Dies ist jedoch nicht so, denn der Absatz ist erst nachträglich ergänzt worden, nämlich 1968 im Zuge der Notstandsgesetze. Diese geben ja dem Staat im Notfall, insbesondere bei Krieg, Bürgerkrieg und Katastrophen, weitgehende Vollmachten und auch das Recht, Grundrechte einzuschränken. Sie lösten damals große Sorgen, Kritik und Proteste aus und schürten die Studentenunruhen an.
Ich meine, dass der GG-Absatz vor allem die erweiterten Rechte des Staats gewissermaßen augleichen und die Bevölkerung beruhigen sollte.
Er gibt der (deutschen) Bevölkerung das Recht, das Heft z.B. bei einem Putsch direkt in die Hand zu nehmen. Diese Situation liegt aber auch hier nicht vor. Merkels Flüchtlingspolitik ist sicherlich sehr umstritten, aber das Parlament hätte jederzeit die Möglichkeit, sie durch ein konstruktives Misstrauensvotum aus dem Amt zu entfernen. Würde sie dann - eine wohl absurde Vorstellung - z.B. mit Hilfe des Militärs nicht abtreten, wäre Art. 20 Abs. 4 zu ziehen. Wir sind meilenweit von dieser Situation entfernt, zumal gerade mal keine allzu große Mehrheit der Bürger Merkels Flüchtlingspolitik völlig ablehnt - derzeit, denn das Foto nur eines toten Kindes an einer Grenze könnte diese Stimmung drehen.