1) Will der Kunde überhaupt bauen oder ein Haus kaufen? Summe der Eigenmittel ??
2) Ist der Kunde unter/ über 25 Jahre. ledig, verheiratet, Kinder ?
3) wie ist zu versteuernde Einkommen ( nicht Brutto p.A.)
Es gibt Zinssätze ( Guthaben) mit Bonus bis zu 3%, wenn z.B. Kunde unter 25 Jahren und zu versteuerndes Einkommen unter den 16.800.-- € p.A: bekommt er die staatliche WOP und wenn die Sparsumme vernünftig angesetzt ist z.b. zwischen 5.000.-- und 10.000.--, nachher kein Kredit verlangt wird, gibt es die Abschlußgebühr nachher zurück, in verschlüsselter Form.
Wenn der Kunde von Einkommen her nicht paßt, gibt es keine WOP.
Als Baustein einer Finanzierung kann der BSP sinnvoll sein mit 10-15% der Finanzierungssumme oder zum Umschulden. Wer weiß, wo die Bankzinsen in 3-5 Jahren stehen. Verträge können geteilt und übertragen werden. Summen die zu hoch sind ( wie die 100.000.--) machen wenig Sinn.
Solange ein Senat des BGH die Vertragsbedingungen des Bausparkassen nciht für sittenwirdig oder unzulässig erklärt ( diese wurden von der BaFin genehmigt) solange gilt Vertragsfreiheit, wer will, kann und darf, soll, wer nicht, der nicht. Erst in Kenntnis der Sachlage abschließen und dann meckern ist ist nicht sinnvoll.
Ich sage zu Bausparverträgen, wo er vond er Siutation und der Höhe her passt, kann ergut sein, nicht immer und überall und nicht mit zu hohen Summen. Nicht alles ist schwarz oder weiß, meist ist es eher grau! Grüße Silberhamsterchen
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