Auf herrenlosen Konten liegen Milliarden
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- VfL Bochum 1848
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Auf unbewegten Konten schlummern beträchtliche Summen. Oft ist es Geld von Verstorbenen, von dem die Erben gar nichts wissen. Können Banken die Hinterbliebenen nicht ausfindig machen, bleibt das Vermögen dort. Ein Meldesystem könnte Abhilfe schaffen:
http://www.n-tv.de/wirtschaft/Auf-herre ... 25136.html
Das Macht immerhin ca. 25 Euro pro Einwohner in Deutschland.
Fragen die unbeantwortet bleiben:
-Kann in Deutschland überhaupt noch ein Konto ohne Steueridentifikationsnummer eingerichtet werden?.
-Werden nicht die Kontonummern dem Finanzamt mit Nennung der Steueridentifikationsnummer von den Banken genannt?
-Betrifft der Artikel nur noch "Altfälle" ohne Steueridentifikationsnummer?
-hat nicht somit das Finanzamt bereits eine Zuordnung der Steueridentifikationsnummern zu den Konten?
-würde jetzt nicht eine kleines Gesetz reichen Erben zu erlauben diese Liste beim Finanzamt einzusehen?
Der Reporter hat sich nicht viel weitere Gedanken gemacht.
- Goldhamster79
- Gold-Guru
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Zu den Fragen:kribelboble hat geschrieben:Im Artikel sind von geschätzt 2 Milliarden Euro die Rede.
Das Macht immerhin ca. 25 Euro pro Einwohner in Deutschland.
Fragen die unbeantwortet bleiben:
-Kann in Deutschland überhaupt noch ein Konto ohne Steueridentifikationsnummer eingerichtet werden?.
-Werden nicht die Kontonummern dem Finanzamt mit Nennung der Steueridentifikationsnummer von den Banken genannt?
-Betrifft der Artikel nur noch "Altfälle" ohne Steueridentifikationsnummer?
-hat nicht somit das Finanzamt bereits eine Zuordnung der Steueridentifikationsnummern zu den Konten?
-würde jetzt nicht eine kleines Gesetz reichen Erben zu erlauben diese Liste beim Finanzamt einzusehen?
Der Reporter hat sich nicht viel weitere Gedanken gemacht.
- ja, lediglich bei Freistellungsaufträgen ist die Angabe inzwischen Pflicht
- nicht möglich
- nein, nur zu Freistellungsaufträgen
- Liste gibt es m.W. nicht
Goldhamster
jedoch nicht für den illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepass,
dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.
M. Zeman
wie oft hat ein alter Sack irgendwo ein Konto eröffnet und den gierigen Erben nichts erzählt?
Geld muss fliessen sonst landet unter Umständen es im Privatvermögen der Banker
Und Gold muss sinnvoll verwendet bzw. der Lagerort den Erben beizeiten mitgeteilt werden sonst findet es unter Umständen irgendein Schatzsucher in ein paar Hundert Jahren...
genau so einen Fall hatte ich in der Verwandtschaft,
Anruf Azubi:
"Konto von Onkel M. , komm`se mal vorbei, ... klären .... Erbschein..."
2 - 3 Tage später, auf der Bank (Direktor):
"Was für ein Konto? Nix bekannt....
... Azubi arbeitet woanders....
... offensichtlich Fehler....
... Sorry....
.... Wiedersehen, schönen Tag noch und so."
Ich habe die Geschichte leider zu spät erfahren, sonst hätte ich wohl mal nachgefragt.
Aber Fakt ist: Ich traue seitdem auch den alten, ortsansässigen Banken kein bischen mehr!
Onkel M. hätte wohl mutmaßlich (= von mir konservativ geschätzt) irgenwas zwischen 10-50 Mille auf dem Konto gehabt / haben müssen.
Wie der Fall gelaufen ist / wo das Geld ist dürfte klar ein?!
LIebe Grüße
Marek
In meinem Fall, die Mutter, also Verwandschaft erster Grad, bis 400K steuerfrei, aber schon bei 20K, die auch noch auf 2 Kinder aufgeteilt werden, hält das Finanzamt die Auszahlung monatelang auf.
Der Banker hat nur die Schultern gezuckt und gemeint, sowas kann auch mal 2 volle Jahre dauern.
Ich weiss nicht ...... warten die drauf, dass die Erben auch noch sterben, so lange bis keiner mehr da ist, der Ansprüche hat, oder was?
Ich weiss aber absolut sicher, dass wenn ich mal was an meine Erben weiter gebe, dann ist das in einer Schachtel, von der weder die Bank noch das Finanzamt etwas weiss.
Das einzig Gute daran war das dumme Gesicht vom Banker, als ich ihm gesagt habe, ok, ich werde das abwarten, aber wenn ers dann irgendwann auszahlen kann, dann hätte ich es gerne in bar.
Da Du Deinen Wohnsitz in Italien hast, ist das ja verständlich. Woher soll die Bank wissen, dass nicht in Summe die steuerfreie Grenze überschritten wird?Thomasio hat geschrieben:Wenn ich erlebe (und das erlebe ich gerade live und in Farbe), dass eine Bank bevor sie auch nur einen Cent an Guthaben aus einer Erbschaft auszahlen darf, vorher eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" vom Finanzamt anfordern muss, ist für mich Geld auf der Bank obendrauf auf das Misstrauen wegen möglicher Bankenpleiten gleich nochmal gestorben.
In meinem Fall, die Mutter, also Verwandschaft erster Grad, bis 400K steuerfrei, aber schon bei 20K, die auch noch auf 2 Kinder aufgeteilt werden, hält das Finanzamt die Auszahlung monatelang auf.
Der Banker hat nur die Schultern gezuckt und gemeint, sowas kann auch mal 2 volle Jahre dauern.
Ist für mich als in Deutschland wohnend völlig uninteressant
In diesem Fall liegt es am Wohnsitz des Erben in Italien. Da braucht man als Erbe die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes als Bestätigung, dass die Erbschaftssteuer gezahlt wurde. Ansonsten haftet die Bank dafür.
Und nur weil bei der Bank XYZ ein Konto über z.B. 20.000 EUR existiert, bedeutet das ja nicht, dass das Erbe in Summe unter dem Freibetrag liegt. Da kann die Prüfung durch das FA schon dauern bevor es die Bescheinigung gibt. Es muss ja erst mal die gesamte Erbmasse "auf dem Tisch" liegen.
Mit Wohnsitz in Deutschland benötige ich die Bescheinigung vom Finanzamt nicht und bekomme das Geld allein nach Vorlage eines Erbscheins. Ich weiß aus Erfahrung wovon ich rede. Da muß niemand mehrere Wochen oder sogar Monate auf die Auszahlung eines Erbes warten.
Wenn das so ist, macht der Erbe was falsch.
Im Falle von Thomasio ist das eben doch der Fall, da er die Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt, die bei Wohnsitz im Inland nicht erforderlich ist.
Dadurch kann sich das enorm verzögern.
Ich spreche Dir in keinster Weise persönlich gemachte Erfahrungen ab. Ich habe diese jedoch bisher nicht gemacht. Man kann auch nicht immer alles über einen Kamm scheren.
Nach deiner Signatur bist dann wohl ein Einsteinsches-Schaf. In der Gruppe der Märchenerzähler (sorry).Mehrgoldfüralle hat geschrieben:Ich schere das aber über einen Kamm, ...
Hintergrund des ganze ist das Erbschaftsteuergesetz §20 Abs.6
- Holt die Bank die Unbedenklichkeitsbescheinigung beim im Ausland wohnenden Erben nicht ein, haftet sie für eventuell doch anfallende Steuerschulden(Erbschaftsteuergesetz).
Wurde hier außer der Nennung des § schon erläutert und deine Aussage ist erneut Quatsch.
Jaja ... Pipi Langstrumpf hat sich die Welt auch schon zurecht gesunden "wie sie mir gefällt".Mehrgoldfüralle hat geschrieben:Ich schere das aber über einen Kamm, weil es exakt zur derzeit gespielten Sinfonie passt, Enteignung, Plünderung, Umverteilung. Wer könnte denn eine Bank davon abhalten, einem Finanzamt eine angemessene Frist zu setzen und nach deren Ablauf davon auszugehen, daß keine Steuerschuld besteht? Ihren Schuldnern setzen sie ja auch Fristen, wer sich nicht daran hält, findet sich dann im Schuldnerverzeichnis wieder und im nächsten Schritt auf einer Parkbank.
Wenn Du Dich damit besser fühlst, halte ich Dich bestimmt nicht ab. Aber deine oben zitierte Sinfonie wird in diesem Land noch lange nicht gespielt.
Aber viele sehen nur das was sie sehen wollen ....
Das ist zumindest nach Aussage vom Banker falsch.Goldunze hat geschrieben:Der "Quatsch" bezog sich auf Deine Aussage, dass es nicht am ausländischen Wohnsitz liegt.
Im Falle von Thomasio ist das eben doch der Fall, da er die Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt, die bei Wohnsitz im Inland nicht erforderlich ist.
Dadurch kann sich das enorm verzögern.
Ich habe extra danach gefragt.
Es wird ausschliesslich überprüft ob die Erbmasse nach deutschem Recht steuerpflichtig ist, ob das nach italienischem Recht steuerpflichtig ist, wird nicht überprüft.
Abgesehen davon ist die Erbmasse überschaubar, weil dieses Guthaben das Einzige ist, was meine Mutter hinterlassen hat und wenns dann noch nicht reicht, auch in IT sind für Kinder bis 300K steuerfrei.
Der Banker hat sogar noch dazu gesagt, dass er einige Fälle mit rein deutschen Erben kennt, wo das Finanzamt überhaupt nicht reagiert hat, so dass die Bank am Ende mit einem Gerichtsbeschluss die Ausstellung der Bescheinigung erzwingen musste.
Nein, die Aussage ist richtig. Ich habe nur vom deutschen Recht gesprochen. Deckt sich somit mit der Aussage vom Banker.Thomasio hat geschrieben:Das ist zumindest nach Aussage vom Banker falsch.Goldunze hat geschrieben:Der "Quatsch" bezog sich auf Deine Aussage, dass es nicht am ausländischen Wohnsitz liegt.
Im Falle von Thomasio ist das eben doch der Fall, da er die Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt, die bei Wohnsitz im Inland nicht erforderlich ist.
Dadurch kann sich das enorm verzögern.
Ich habe extra danach gefragt.
Es wird ausschliesslich überprüft ob die Erbmasse nach deutschem Recht steuerpflichtig ist, ob das nach italienischem Recht steuerpflichtig ist, wird nicht überprüft.
Abgesehen davon ist die Erbmasse überschaubar, weil dieses Guthaben das Einzige ist, was meine Mutter hinterlassen hat und wenns dann noch nicht reicht, auch in IT sind für Kinder bis 300K steuerfrei.
Der Banker hat sogar noch dazu gesagt, dass er einige Fälle mit rein deutschen Erben kennt, wo das Finanzamt überhaupt nicht reagiert hat, so dass die Bank am Ende mit einem Gerichtsbeschluss die Ausstellung der Bescheinigung erzwingen musste.
Es wird allerdings nicht nur geprüft, ob das Erbe steuerpflichtig ist, sondern ob die ggf. zu zahlende Erbschaftssteuer auch bereits gezahlt wurde. Erst dann bekommt die Bank das i.O. vom FA.
Und ob die Erbmasse überschaubar ist oder nicht, kann das FA nicht anhand einer Anfrage der einen Bank beurteilen. Es können ja Konten bei weiteren Banken existieren, die in Summe die Erbmasse steuerpflichtig machen.
"Kreditinstitute überweisen Erben mit Wohnsitz im Ausland ihren Erbanteil in der Regel nur dann, wenn sie die Erbschaftsteuer gezahlt haben. Bei vorzeitiger Auszahlung haftet die Bank für die geschuldeten Steuern nach § 20 Abs. 6 ErbStG (BFH 18.7.07, II R 18/06, BStBl II 07, 788). Diese Haftung trifft eine Bank, die ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts ein Kontoguthaben vollständig auszahlt. Die Haftung umfasst auch Konten des Erblassers, die nicht in den Nachlass fallen, sondern durch Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall außerhalb des Erbgangs übertragen worden sind (BFH 12.3.09, II R 51/07). Das für die Haftung in diesen Fällen erforderliche Verschulden ist aber nur anzunehmen, wenn das Kreditinstitut dem Berechtigten das Vermögen nach der Veröffentlichung des Urteils vom 15.7.2009 zur Verfügung stellt (OFD Karlsruhe 29.7.09, S 3830/8 - St 341)."
Quelle: http://www.iww.de/astw/archiv/-bankenha ... ben-f51235
Bei "rein deutschen Erben" erzählt Dein Banker aber Müll. In dem Fall muß die Bank keine Anfrage ans Finanzamt stellen.
Interessante Aussage, vor allem angesichts der Tatsache, dass meine Schwester rein Deutsche ist und die Bank auch für sie eine solche Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Finanzamt angefordert hat.Goldunze hat geschrieben:Bei "rein deutschen Erben" erzählt Dein Banker aber Müll. In dem Fall muß die Bank keine Anfrage ans Finanzamt stellen.
zumal das Bankgeheimnis schon vor ein paar Jahren abgeschafft wurde
man darf halt nicht vergessen den Kindern rechtzeitig mitzuteilen wo die Schuhschachtel mit Gold und Bargeld sich befindet, eventuell kann man ja auch notariell verfügen dass der Geldspeicher nach dem Tod gemeinsam eröffnet und nach einem schon vorgegebenen Schlüssel aufgeteilt wird
Pflichtteil nicht vergessen!
Im Übrigen halte ich es für sinnvoller mit warmen Händen zu vererben, das macht mehr Spass!
DAS ist auch meine Einstellung.KROESUS hat geschrieben:Im Übrigen halte ich es für sinnvoller mit warmen Händen zu vererben, das macht mehr Spass!
Ich bin nu so ein Sonderfall, wo es keinerlei Pflichtteile geben wird, weil (unter statistischer Lebenserwartung aller Beteiligten) bei meinem Ableben der nächste Verwandte schon dritter Grad ist, aber ich sehe die Notwendigkeit eines Pflichtteils auch nicht.
Eine Schuhschachtel von der keiner was weiss, insbesondere das Finanzamt nicht, kann ich geben wem auch immer ich will und wann auch immer ich will.