Das war jetzt die dritte Editierung deinerseits. Ich nehme die Version des Beitrags einfach; auch auf die Gefahr hin, dass er nochmals verändert wird.Indiana Jones hat geschrieben:Macht doch bitte kein Drama daraus, dass ihr keine Juristen seid. Wie wäre es, wenn wir den Disput noch mal führen und Ihr dabei ausnahmsweise sachlich bleibt?
Also der Diskurs ging wie folgt los:
Herebordus hat geschrieben:Wenn bei der EZB gesagt wird, es gibt kein Grundrecht auf Bargeld, stimmt was nicht.https://www.welt.de/wirtschaft/article1 ... hafft.htmlAuf die Ladons Frage habe ich dann mit entsprechendem Zitat(n) und Fundstelle wie folgt geantwortet:Ladon hat geschrieben:Verstehe ich nicht. Was is ein Grundrecht auf Bargeld?
Das soll ernsthaft neben Freiheit, Unversehrtheit und all den anderen "Grundrechten" stehen?
Bei aller Liebe zum baren Zaster ist das dann doch etwas übertrieben, denke ich...
Ladon antwortete sodann u.A. mit einem den Bundesverfassungsrichter a.D, Herrn Hans-Jürgen Papier öffentlich verächtlich machender Anmerkung:Indiana Jones hat geschrieben:
„Dass ein gesetzliches Verbot von Bargeldzahlungen unabhängig von der jeweils gewählten Obergrenze nach wie vor zulässiger Zahlungen die Eigentumsfreiheit des Art. 14 Abs. 1 GG beeinträchtigt, dürfte unzweifelhaft sein.“ Hans-Jürgen Papier ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts.
Nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG werden Inhalt und Schranken des Eigentums durch die Gesetze bestimmt.Die Gesetzgebung ist nach Art. 1 Abs. 3 GG an die Grundrechte der Art. 2 ff. des Grundgesetzes gebunden. Das Bundesverfassungsgericht hat in jahrzehntelanger Judikatur dem Gesetzgeber Schranken aufgezeigt.
Eine ganz zentrale Schranke stellt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dar.
Im Hinblick auf ein gesetzliches Bargeldverbot oder eine gesetzliche Obergrenze für Bargeldzahlungen kommen als Beurteilungsmaßstab aber nicht nur die Eigentumsfreiheit des Art. 14 Abs. 1 GG sondern die Vertragsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 beziehungsweise nach Art. 12 GG (Berufsfreiheit) sowie das aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG folgende Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in Betracht...
Im Einzelnen nachzulesen auf der Seite der Bundesbank ebenda: https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/ ... cationFile
Also mal ehrlich. Was soll das Jungs ? Mal Butter bei die Fische. Habt ihr irgendwelche Komplexe gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen wie z. B. Akademikern und Juristen ?Ladon hat geschrieben:Schnarch.
P.S.
Im übrigen ist es reichlich egal, was der olle Papier sagt. Der ist in Rente und ganz bestimmt wird sowas selbst bei uns nicht von einem einzelnen Rentner festgelegt, sondern - wenn es die Verfassung betrifft - vom Verfassungsgericht.Ich bin nicht so obrigkeitsgläubig, dass ich alles fresse, nur weil der Mann mal was zu sagen hatte. Das Zitat ist eine Privatmeinung. Von jemandem, der in der Sache keine Kompetenz (mehr) hat. Der darf hier mit diskutieren. Zitierfähig ist er wohl nicht mehr als "Instanz".[/size]
Ich meine: Hättet Ihr von der Juristerei auch nur die geringste Ahnung würdet ihr es niemals in Erwägung ziehen, über dermaßen verdiente Personen wie Herrn Papier öffentlich so dermaßen respektlos anzugehen.
Damit war es für den ein oder anderen aber scheinbar noch nicht genug. Den Bundesverfassungsgerichtspräsidenten und meine Wenigkeit versuchte man sodann weiter zum Gespött zu machen, indem man hier behauptet hat, dass bei Abschaffung des Bargeldes ein Eingriff in das "Recht auf Selbstdarstellung" gegeben sei und mir unterstellt hat, ich hätte Herrn Papier falsch zitiert.
Kein Wunder, dass hier kaum noch jemand postet.
Ich kann mich noch genau an einen Beitrag mit einem Bild erinnern, indem eine 5 Kilo Damenhantel abgebildet war, ein bisschen Junksilver darunter und der Zusatz: "damit trainiere ich meinen supergeile Supermann Buddy!!" (sic) Dazu noch der Hinweis, der damalige Gesprächspartner sei ein "Ar********" und "Oberlehrer".
Selbstverständlich wurde der Beitrag gelöscht, jedoch nicht schnell genug. Aber wer auch mal lachen möchte, Bilder sind vorhanden. Solch eine "Netiquette" bewahrt man sich. Es zeigt, wer einem gegenübersteht.
Also ich kann beruhigt sagen: nein, ich habe nichts gegen uns. Du?