Mann findet drei Goldbarren und bringt sie zum Fundbüro
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Ein Mann aus Bremen hat in einem alten Küchenschrank drei Goldbarren gefunden und sie zum Fundbüro gebracht. Der Familienvater hatte den Schrank zuvor bei einer Möbelbörse erstanden, wie eine Sprecherin des Innensenators der Hansestadt sagte.
Die Barren – insgesamt 2,5 Kilogramm Gold – lagen vermutlich seit Jahrzehnten in einem Umschlag versteckt an der Rückwand einer Schublade. Sie haben derzeit einen geschätzten Wert von rund 83.500 Euro – laut Senat beträgt der Finderlohn deshalb nun rund 2500 Euro.
Der Finder hatte das Gold bereits im August zum Fundbüro gebracht. Mit Hilfe der Polizei wurde inzwischen die Herkunft der Barren geklärt. Der Küchenschrank hatte einem Senioren gehört, der im vergangenen März gestorben war. Der Haushalt war anschließend aufgelöst worden. Der verstorbene Bremer galt als vermögend und hatte sein Leben lang in dem Haus gewohnt.[img]https://bilder.t-online.de/b/84/47/17/7 ... n-hat-.jpg[/img]
Das ist nicht die Gramm-Angabe, sondern der Feingehalt. In den 50ern hat man noch 1000, statt der heute üblichen 999,9, angegeben.SteveG hat geschrieben:Allerdings.
Warum steht denn auf dem 500g-Barren auch 1000?
Siehe hier: https://www.goldbarren-wiki.de/argor-he ... arren.html
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Wie ist da eigentlich die rechtliche Situation: Wenn man die Barren nicht zum Fundbüro gebracht hätte, hätte man dann (rein rechtlich) Unterschlagung oder Diebstahl begangen oder nicht?
Auf jeden Fall finde ich es von dem Finder total löblich und fair, die Barren zum Fundbüro zu bringen .
Chapeau!
- HerrHansen
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Andererseits, wenn ich der Erbe gewesen wäre, hätte ich nicht den geringen Finderlohn gezahlt, da hätte ich ohne mit der Wimper zu zucken einen der Kilo-Barren auf den Tisch gelegt oder sogar 50:50 gemacht und DANKE gesagt. Das hätte der Finder auch verdient.
AuA
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, wieder was dazu gelernt.
Müsste es nicht sogar weiterhin dem ursprünglichen Besitzer gehören? Der Händler hat es ja auch nur "gekauft wie gesehen".KROESUS hat geschrieben:Gehört also verstecktes Gold bei Flohmarktgeschäften weiterhin dem Verkäufer?