Tafelgeschäfte nur noch bis 2000 €

Tagesgespräch zu Wirtschaftsthemen wie Geldmarkt, Börse, Währung, Finanzkrise, Inflation aus Deutschland und der Welt

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Beitrag 27.11.2019, 09:38

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saho111
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Es wird halt nur EM unter Generalverdacht gestellt. Wenn einer Geldwäsche mit Autokäufen machen will, geht das.

Das zeigt doch nur, dass der Gesetzgeber den Goldkauf vermiesen will.

Beitrag 27.11.2019, 10:51

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goldjunge01
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Anonym Gold kaufen: Bundesrat besteht auf €1.000-Grenze!

Dem Bundesrat ist die 2.000-Euro-Grenze zu lasch. Über den Vermittlungs-Ausschuss wird nun vermutlich entschieden, ob die Grenze für anonyme Goldkäufe ab dem kommenden Jahr sogar auf 1.000 Euro sinkt.

https://www.goldreporter.de/anonym-gold ... old/90355/
Nichts ist so schlimm wie Halbwissen!

Beitrag 27.11.2019, 16:43

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Oliver
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Ich würde sagen das mir das ziemlich wurscht ist ob die die Grenze bei 2000 oder 1000 oder 100 Euro festlegen. Ich werde weiterhin meinen Em kram in der Höhe kaufen wie es mir gerade beliebt.
Selbst wenn die Händler jeden einzelnen Käufer der die Schwelle Übertritt dem Finanzamt melden, oder nur jeden tausendsten, haben die Ämter nicht ansatzweise das personal um sich um jeden zu kümmern. Um die wirklich interessanten Fälle bei denen es um 6 stellige Beträge oder mehr geht, werden die nocht anders verfahren wie bisher. Und die Em Händler wiederum werden sich 2 mal überlegen ob sie einen guten Kunden melden und vergraulen, oder nicht.
Wie immer bei so Was - heiße luft......
smilie_37 smilie_37Gold und Silber lieb ich sehr, deshalb will ich immer mehr

Beitrag 27.11.2019, 16:53

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Oliver
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Der erste Schritt zum goldverbot smilie_04
https://www.deraktionaer.de/artikel/gol ... 93842.html
Mir war nicht klar das von dieser Regelung auch Kunstgegenstände und Kryptos betroffen sind
smilie_37 smilie_37Gold und Silber lieb ich sehr, deshalb will ich immer mehr

Beitrag 27.11.2019, 17:20

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MaciejP
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IrresDing hat geschrieben:
26.11.2019, 16:36
Ja. Natürlich. Er lässt sich den Ausweis vorlegen, schaut drauf und gibt ihn dir wieder.
saho111 hat geschrieben:
26.11.2019, 19:13
Nein, der macht sich eine Kopie und nimmt die Kopie zu seinen Unterlagen. Das wars wenn er keine Verdachtmomente hegt.
Das muss er machen wenn die Grenze von xxxx Euro überschritten oder erreicht ist.
Das widerspricht sich zunächt einmal. Reicht es denn, wenn der Händler die Identität feststellt, oder muss er sie auch protokollieren? Ich weiß nicht, wie die Lage heute genau ist, aber m.E. hat der Kunde gemäß der DSGVO das Recht, nur die wirklich relevanten Daten weitergeben zu müssen. Das würde eine (nicht teilweise geschwärzte) Ausweiskopie schon mal schwierig machen. (Ich meine mich auch zu erinnern, dass Leute vor Jahren anwaltlich gegen (Auto-?)händler vorgegangen sind, weil deren Forderung nach einer Ausweiskopie datenschutzrechtlich irgendwie problematisch war.)
„Wenn der Durchschnittsmichel Gold kauft, kann er keine Fehler machen.“ – „Gold fliegt nicht weg.“

Beitrag 27.11.2019, 17:39

san agustin
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Oliver hat geschrieben:
27.11.2019, 16:53
Der erste Schritt zum goldverbot smilie_04
https://www.deraktionaer.de/artikel/gol ... 93842.html
Mir war nicht klar das von dieser Regelung auch Kunstgegenstände und Kryptos betroffen sind
der Artikel bringt es ganz gut auf den Punkt

Viel Wind und viel Emotionen um ein Thema was im Alleingang Deutschland nicht umsetzen kann
Es gilt EU Recht !

Ich frage mich schon sehr lange: warum keine Mwst auf Gold belegen, damit es unattraktiv wird
dann aber nicht die üblichen Verdächtigen, sondern gleich 25 %

aber auch hier gilt dann wieder: geht nur auf EU Ebene smilie_02
mehrmals hier schon gehandelt / bekannt auch mit selben avatar auf SILBER.DE

Beitrag 27.11.2019, 17:40

san agustin
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Oliver hat geschrieben:
27.11.2019, 16:43
Ich würde sagen das mir das ziemlich wurscht ist ob die die Grenze bei 2000 oder 1000 oder 100 Euro festlegen. Ich werde weiterhin meinen Em kram in der Höhe kaufen wie es mir gerade beliebt.
Selbst wenn die Händler jeden einzelnen Käufer der die Schwelle Übertritt dem Finanzamt melden, oder nur jeden tausendsten, haben die Ämter nicht ansatzweise das personal um sich um jeden zu kümmern. Um die wirklich interessanten Fälle bei denen es um 6 stellige Beträge oder mehr geht, werden die nocht anders verfahren wie bisher. Und die Em Händler wiederum werden sich 2 mal überlegen ob sie einen guten Kunden melden und vergraulen, oder nicht.
Wie immer bei so Was - heiße luft......
so sieht es aus - vollste Zustimmung smilie_01
mehrmals hier schon gehandelt / bekannt auch mit selben avatar auf SILBER.DE

Beitrag 27.11.2019, 19:29

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saho111
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MaciejP hat geschrieben:
27.11.2019, 17:20
IrresDing hat geschrieben:
26.11.2019, 16:36
Ja. Natürlich. Er lässt sich den Ausweis vorlegen, schaut drauf und gibt ihn dir wieder.
saho111 hat geschrieben:
26.11.2019, 19:13
Nein, der macht sich eine Kopie und nimmt die Kopie zu seinen Unterlagen. Das wars wenn er keine Verdachtmomente hegt.
Das muss er machen wenn die Grenze von xxxx Euro überschritten oder erreicht ist.
Das widerspricht sich zunächt einmal. Reicht es denn, wenn der Händler die Identität feststellt, oder muss er sie auch protokollieren? Ich weiß nicht, wie die Lage heute genau ist, aber m.E. hat der Kunde gemäß der DSGVO das Recht, nur die wirklich relevanten Daten weitergeben zu müssen. Das würde eine (nicht teilweise geschwärzte) Ausweiskopie schon mal schwierig machen. (Ich meine mich auch zu erinnern, dass Leute vor Jahren anwaltlich gegen (Auto-?)händler vorgegangen sind, weil deren Forderung nach einer Ausweiskopie datenschutzrechtlich irgendwie problematisch war.)
Wie soll das funktionieren? Der Händler hat eine Dokumentationspflicht und wird in aller Regel sich den Ausweis kopieren. Nun ja, vielleicht wird er sich den Ausweis nicht vorlegen lassen wenn man Stammkunde ist und das Personal einem mit dem Vornamen anspricht.

Beitrag 27.11.2019, 19:30

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Kursprophet
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Deutschlands Regierung zeigt doch an allen Ecken und Kanten das sie sehr wohl in der Lage und auch gewillt sind EU -Regulierungen nicht als den für Deutschland angemessenen Standard anzuerkennen sondern abgewandelte oder gar deutlich verschärfte Regulierungen für Deutschland geltend zu machen

siehe zb Steuerrecht , WaffG , Strassenverkehrsstrafkatalog mit dem Punktesystem

auch im Bezug zum Strafrecht kocht doch in Europa praktisch jeder sein eigenes Süppchen
Ebenso beim Vertragsrecht

usw usw

Was haben wir denn an EU weit Einheitlichen Regelungen ?
Die Glühbirnenverordnung
oder zb
die Betriebserlaubniszeiten für Laubbläser von Gibraltar bis Helsinki
oder
wie krumm Salatgurken maximal sein dürfen um in der EU im Lebensmittelhandel kommen zu dürfen ...

Daher nehmt es mir nicht krumm wenn ich derartigen Vermutungen eben kein Vertrauen schenke denn aktuell sehe ich praktisch überall erschreckend unsinnige Umsetzungen von Dingen bei dem man vor kurzem auch noch gesagt hätte `` das ist aber sehr unwahrscheinlich das sowas mal kommen würde ``

Ich sach nur mal CO2 Steuer , Kohleausstieg , saublöder E- Mobil Stuss, Massenmigration und totale Grenzaufhebung und schon absurde Auslegung des Asylrechtes , Schutzzaun + Wassergraben 360° um den Reichstag , völlige Abwrackung der BW ... etc pp :shock: smilie_18

Und nur mal angedacht wieviele GG Änderungen es in den letzten Jahrzehnten schon gegeben hat aber beim Antrag darauf Bargeld explizit zu verankern stellt man sich tod oder mauschelt rum Marke ``niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten ``

https://www.youtube.com/watch?v=Mk8-hFeWyjo

Beitrag 27.11.2019, 20:14

Klecks
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Kursprophet hat geschrieben:
27.11.2019, 19:30
Und nur mal angedacht wieviele GG Änderungen es in den letzten Jahrzehnten schon gegeben hat
Noch aussagekräftiger: Nur mal nachschauen, wie viele Gesetze und Gesetzesvorhaben in den letzten Jahren vom Verfassungsgericht gekippt wurden.

Da ist man durchaus versucht, die KroKo als verfassungsfeindliche Organisation einzustufen...
Das Leben ist zu kurz, um alle Fehler selber zu machen.

Beitrag 27.11.2019, 21:26

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Spätlese
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Klecks hat geschrieben:
27.11.2019, 20:14
Da ist man durchaus versucht, die KroKo als verfassungsfeindliche Organisation einzustufen...
Diese "Einschätzung" hege ich bereits seit mehreren Jahren, unabhängig von der Thematik des Forums.
Aber ein Heer von externen Beraterfirmen und Anwälten schafft es irgendwie, für zig Millionen Honorar, den Interessen der Staatsmacht den Hauch von Legalität zu verpassen. :evil:
Du kannst es nie allen Recht machen. Selbst wenn du über’s Wasser laufen kannst, kommt sicher einer und fragt, ob du zu blöd zum Schwimmen bist

Beitrag 28.11.2019, 08:14

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saho111
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Focus Money:

https://www.focus.de/finanzen/boerse/go ... 81232.html

Das wäre u. a. das aus von Goldhändlern.

Beitrag 28.11.2019, 19:17

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MaciejP
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saho111 hat geschrieben:
27.11.2019, 19:29
Wie soll das funktionieren? Der Händler hat eine Dokumentationspflicht und wird in aller Regel sich den Ausweis kopieren.
Das war ja eben die Frage, wieviel er wirklich muss und was er letztlich auch nicht darf. Wenn es nur darum geht, die Identität des Kunden festzuhalten (sofern das erfolderlich ist), würde es reichen, sich den Ausweis zeigen zu lassen und Name mit Anschrift zu notieren.
„Wenn der Durchschnittsmichel Gold kauft, kann er keine Fehler machen.“ – „Gold fliegt nicht weg.“

Beitrag 28.11.2019, 22:40

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IrresDing
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Wohnort: Ich bin dann mal weg.
Habt ihr echt noch nie online über 10.000/15.000 Euro gekauft? Wer von euch musste da jemals vorher seinen Ausweis an den Händler schicken? :mrgreen:

Jetzt weiß ich wenigstens, warum der Adeos Media GmbH so wenig an der Administration des Forums liegt. Keine Kundenrelevanz.
Ich möchte den Weg des Forums nicht weiter mit beschreiten. Ich wünsche allen Mitgliedern viel Erfolg und danke für die schöne Zeit bis dahin. Bye bye

Beitrag 28.11.2019, 22:49

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IrresDing
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Wohnort: Ich bin dann mal weg.
san agustin hat geschrieben:
26.11.2019, 17:43
IrresDing hat geschrieben:
26.11.2019, 16:27
Welche Meldepflicht?

...........

Kauft jemand gut gekleidetes für 1.000.000 Euro Gold und lässt das von einem Wertdienstleister direkt zum Bankschließfach fahren ist das NICHT verdächtig und er wird auch keineswegs gemeldet.
vielleicht in Deiner eigenen Welt
Im Gegensatz zu deiner Arroganz ist meine eigene Welt nahe an der Realität.

2017 gab es 64 Verdachtsmeldungen und 2018 gabs 175 Verdachtsmeldungen aller dt. Goldhändler. Würden die Händler anhand der Höhe einmelden wären die Zahlen grotesk bei einer Nation die Weltspitze in der Goldnachfrage ist.
Ich möchte den Weg des Forums nicht weiter mit beschreiten. Ich wünsche allen Mitgliedern viel Erfolg und danke für die schöne Zeit bis dahin. Bye bye

Beitrag 29.11.2019, 08:33

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saho111
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MaciejP hat geschrieben:
28.11.2019, 19:17
saho111 hat geschrieben:
27.11.2019, 19:29
Wie soll das funktionieren? Der Händler hat eine Dokumentationspflicht und wird in aller Regel sich den Ausweis kopieren.
Das war ja eben die Frage, wieviel er wirklich muss und was er letztlich auch nicht darf. Wenn es nur darum geht, die Identität des Kunden festzuhalten (sofern das erfolderlich ist), würde es reichen, sich den Ausweis zeigen zu lassen und Name mit Anschrift zu notieren.
Das wird kein Händler so machen. Beim handschriftlichen notieren können Fehler entstehen. Er wird beim Erstgeschäft immer den Ausweis kopieren. Danach kann er immer wieder eine Kopie von einer Kopie machen.

Beitrag 29.11.2019, 09:33

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iwbrar
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Wohnort: Hessen
Habt ihr echt noch nie online über 10.000/15.000 Euro gekauft? Wer von euch musste da jemals vorher seinen Ausweis an den Händler schicken?
Gegenfragen:
Hast du deinen Onlineeinkauf in Bar bezahlt oder übers Konto?
Hast du mit dem Händler eine Übergabe am Bahnhof vereinbart, oder nach Hause/ins Büro liefern lassen?
Hast du deine Bestellbestätigung per Flaschenpost oder E-Mail bekommen?
Alle Wahrheit durchläuft drei Stufen. Zuerst wird sie lächerlich gemacht oder verzerrt. Dann wird sie bekämpft. Und schließlich wird sie als selbstverständlich angenommen.

Beitrag 29.11.2019, 11:02

kribelboble
Einhaltung der DSGVO.
Jeder der private Daten aufnimmt muss diese Datensparsam aufbewahren.
Ich bezweifel daß ein Goldhänler (wenn er nicht über eine Verordnung oder Gesetz dazu verpflichtet ist was ich nicht weiß) eine Kopie des Personalausweis verlangen darf. Denn spätestens wenn er die Daten in seine EDV eingetragen hat und den Käufer erfasst hat müsste er eigentlich die eventuell vorhandene Ausweiskopie vernichten.

Weiß jeman ob Goldhändler eine amtliche Erlaubnis oder Verpflichtung eine Kopie des Ausweises lagern zu müssen hat. Ansonsten müsste die DSGVO (Sparsamkeit von persönlichen Daten auf das notwendige Maß) die übergeordnete Rechtsnorm sein und eine schnelle Vernichtung (sobald die Daten erfasst sind) der Kopie verlangen.
Das Geldwäschegesetz verlangt eine 5-jähriges Speichern von Personalien der relevanten Käufern, aber ich habe nirgenswo gelesen daß dafür eine Kopie des Persos notwendig ist.
Ich dachte es reicht immer die Angabe: persönliche Daten mit Anmerkung "Personalausweis hat vorgelegen"

Beitrag 29.11.2019, 11:35

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IrresDing hat geschrieben:
28.11.2019, 22:49


Im Gegensatz zu deiner Arroganz ist meine eigene Welt nahe an der Realität.
wie man an deinem Avatar schon deutlich erkennen kann smilie_11
und wenn hier einer Dr. Arroganto ist das bist du es wohl :wink:

aber is schon Ok ist unterhaltsam , weitermachen smilie_15

Beitrag 29.11.2019, 12:19

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saho111
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Im Zweifel würde ich ins Gesetz schauen nach Dokumentationspflichen. Da heißt es Identifizierungsdokumente. Nicht alle Käufer haben einen Personalausweis !

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