Quelle: https://www.deutsche-handwerks-zeitung. ... 098/215408So berechnen Sie die Aufbewahrungsdauer
Müssen Sie Belege zehn Jahre aufbewahren, ist es leider mit dem Zeitpunkt der Entsorgung nicht ganz so einfach. Sie können die betreffenden Unterlagen und Quittungen aus dem 2010 also nicht automatisch mit Ablauf der Jahres 2020 wegwerfen. Es gilt nämlich folgender Grundsatz:
Grundsatz: Die zehnjährige Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem die letzten Eintragungen in die Buchhaltung gemacht wurden bzw. am Schluss des Jahres, in dem das Inventar, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt wurde.
Beispiel: Der Jahresabschluss des Jahres 2009 wurde im August 2010 erstellt und beim Finanzamt eingereicht. In diesem Fall sieht die Berechnung für die zehnjährige Aufbewahrungspflicht wie folgt aus:
Beginn der Aufbewahrungsfrist: 31. Dezember 2010
Aufbewahrungsverpflichtung: 10 Jahre
Erlaubte Entsorgung der Unterlagen ab: 1. Januar 2021
Machen wir mal ein Extrembeispiel: Du hast im Januar 2019 bei einem Händler etwas gekauft. Der Händler gibt seine Bilanz für 2019 erst im Januar 2021 ab. Die Verjährungsfrist beginnt am 31.12.2021. Das heißt die Unterlagen können erst am 1.1.2032, also sogar knapp 13 Jahre nach Deinem Kauf vernichtet werden.
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