Tafelgeschäfte nur noch bis 2000 €

Tagesgespräch zu Wirtschaftsthemen wie Geldmarkt, Börse, Währung, Finanzkrise, Inflation aus Deutschland und der Welt

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Beitrag 02.12.2019, 15:04

lifesgood
... das mit den 10 Jahren ist im Grunde schon richtig. Aber da diese 10-Jahresfrist erst später anfängt zu laufen, sind es de fakto eher 12 Jahre ;) Kommt ja nicht selten vor, dass die Steuer bei Firmen erst im Januar/Februar des übernächsten Jahres abgegeben wird.
So berechnen Sie die Aufbewahrungsdauer

Müssen Sie Belege zehn Jahre aufbewahren, ist es leider mit dem Zeitpunkt der Entsorgung nicht ganz so einfach. Sie können die betreffenden Unterlagen und Quittungen aus dem 2010 also nicht automatisch mit Ablauf der Jahres 2020 wegwerfen. Es gilt nämlich folgender Grundsatz:
Grundsatz: Die zehnjährige Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem die letzten Eintragungen in die Buchhaltung gemacht wurden bzw. am Schluss des Jahres, in dem das Inventar, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt wurde.

Beispiel: Der Jahresabschluss des Jahres 2009 wurde im August 2010 erstellt und beim Finanzamt eingereicht. In diesem Fall sieht die Berechnung für die zehnjährige Aufbewahrungspflicht wie folgt aus:

Beginn der Aufbewahrungsfrist: 31. Dezember 2010
Aufbewahrungsverpflichtung: 10 Jahre
Erlaubte Entsorgung der Unterlagen ab: 1. Januar 2021
Quelle: https://www.deutsche-handwerks-zeitung. ... 098/215408

Machen wir mal ein Extrembeispiel: Du hast im Januar 2019 bei einem Händler etwas gekauft. Der Händler gibt seine Bilanz für 2019 erst im Januar 2021 ab. Die Verjährungsfrist beginnt am 31.12.2021. Das heißt die Unterlagen können erst am 1.1.2032, also sogar knapp 13 Jahre nach Deinem Kauf vernichtet werden.

lifesgood

Beitrag 03.12.2019, 08:32

Klecks
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lifesgood hat geschrieben:
02.12.2019, 15:04
Machen wir mal ein Extrembeispiel: Du hast im Januar 2019 bei einem Händler etwas gekauft. Der Händler gibt seine Bilanz für 2019 erst im Januar 2021 ab. Die Verjährungsfrist beginnt am 31.12.2021. Das heißt die Unterlagen können erst am 1.1.2032, also sogar knapp 13 Jahre nach Deinem Kauf vernichtet werden.
Das ist zwar faktisch richtig, in der Praxis aber doch eher unüblich. Bei großen Unternehmen ja, da mag das sogar der Regelfall sein. Aber bei kleineren Gewerbebetrieben, zu denen ich 90% der EM-Händler zählen würde, geht das doch in der Regel fixer.

Ich selbst bin Freiberufler, mir steigt das FA schon nach einem Vierteljahr aufs Dach, wenn noch nichts vorliegt.
Das Leben ist zu kurz, um alle Fehler selber zu machen.

Beitrag 03.12.2019, 09:58

lifesgood
Deshalb hatte ich ja von einem Extrembeispiel gesprochen ... ansonsten ist es eben ein Jahr weniger, denn auch Du kannst Deinen 2019er Abschluß frühestens 2020 machen. Der Regeltermin liegt hier am 30.09.2020, über Fristverlängerung kommt man auf den 28.02.2021.

Selbst bei Abgabe 2020 beginnt die 10-Jahresfrist am 31.12.2020, das heißt dann, dass ab 1.1.2031 die Unterlagen vernichtet werden können.

Für Käufe aus Januar 2019 bedeutet das knapp 12 Jahre und für Käufe im Dezember 2019 gut 11 Jahre bis zur Vernichtung der Unterlagen, auf jeden Fall deutlich mehr als 10 Jahre, die man landläufig annimmt.

Ich will hier auch nicht klugscheißen, sondern lediglich darauf hinweisen, dass die Unterlagen eben nicht 10 Jahre nach dem Kauf vernichtet werden können, nicht dass sich jemand in trügerischer Sicherheit wiegt.

lifesgood

Beitrag 03.12.2019, 12:04

kribelboble
Zählen die 10 Jahre von Abgabe der Steuererklärung oder erst vom Bescheid des Finanzamtes, welcher im Zweifel ja auch mal 6 Monate später nach Abgabe kommen kann?

Beitrag 03.12.2019, 12:17

lifesgood
Da hatte ich anfangs was durcheinandergebracht.

Für die Aufbewahrungsfrist zählt wohl, wie in dem zitierten Text angeführt, die Abgabe beim Finanzamt, bzw. das Jahresende des entsprchenden Jahres.

Bei der Verjährung von Steuerforderungen geht es um den Termin des Bescheides, bzw. des entsprechenden Jahresendes.

lifesgood

Beitrag 04.12.2019, 18:34

domrepp
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kribelboble hat geschrieben:
02.12.2019, 14:19
@domrep
Hätten wir Stasi-Zeiten könnte genau das passieren.
Auch es wenn so seitens der Verantwortlichen nie benannt werden würde, es wäre nicht das erste Mal, dass genau solche Methoden über Goldverbote usw. praktiziert werden. Die Diskussion, genannt working-paper, in der EZB zum Thema "schlechten Einfluss von Gold in Krisenzeiten" geht doch genau in die Richtung. Die Frage ist dann immer nur, wie wird es verkauft, um die entsprechenden Maßnahmen rechtfertigen zu können.
Selbiges beim Thema Bargeldverbot... nichts anderes ist die Richtung wenn über das Abschaffen von einzelnen Geldscheinen diskutiert wird bzw. zum Teil schon durchgeführt wurde. Der gläserne Bürger, dafür brauchen wir keinen "offiziellen" Stasi-Staat.

Beitrag 16.12.2019, 02:03

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MaciejP
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Meinung: Stehen Tafelgeschäfte nun vor dem Aus?
Wenn bereits Kleinkäufe von zwei 1-Unzen-Goldmünzen, wie dem Krügerrand, eine ausführliche Prüfung der Kunden einschließlich Dokumentation des Personalausweises erfordern, dauern diese Geschäftsvorfälle natürlich länger. In einer Branche, in der vorrangig mit Margen von unter einem Prozent gearbeitet wird, kratzt das an der Rentabilitätsgrenze.

Es wird sicherlich einen Trend weg vom anonymen Tafelgeschäft sowie dem Kauf vor Ort und hin zum Onlinehandel geben. Einzelne Händler haben bereits angekündigt, gar keine Tafelgeschäfte mehr anzubieten, sondern nur noch im Versandhandel Edelmetalle verkaufen zu wollen.
„Wenn der Durchschnittsmichel Gold kauft, kann er keine Fehler machen.“ – „Gold fliegt nicht weg.“

Beitrag 16.12.2019, 10:38

Quinar
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Und auch hier werde ich persönlich genau gegenteilig reagieren.

Da ich in den Onlinekauf hinein getrieben werden soll..... stelle ich selbigen gänzlich ein.
Hatte ich aus anderen Gründen ohnehin auf dem Schirm(ständige Probleme mit Versand"dienstleistern")

Schließen zu viele Edelmetallschalter.....

....orientiere ich mich eher in Richtung Börsen,Münzhändler mit Ladenlokal,Flohmärkte,Private etc.pp.

Beitrag 16.12.2019, 12:27

Herebordus
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Beitrag 20.12.2019, 19:12

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Kursprophet
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Beitrag 17.02.2020, 11:31

arithmos
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Das Thema dürfte bald wieder aktuell werden. Habt ihr die Nachrichten der letzten Tage verfolgt? Bei der rechten Terrorzelle wurden lt. WDR Armbrüste, Wurfsterne und Goldbarren gefunden. Interessante Auflistung. Darf man mit der Einführung eines Goldbarren-Scheins rechnen? Ich tippe eher auf die 0 Euro-Grenze bei anon. Tafelgeschäften.

Beitrag 17.02.2020, 17:21

Quinar
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arithmos hat geschrieben:
17.02.2020, 11:31
Das Thema dürfte bald wieder aktuell werden. Habt ihr die Nachrichten der letzten Tage verfolgt? Bei der rechten Terrorzelle wurden lt. WDR Armbrüste, Wurfsterne und Goldbarren gefunden. Interessante Auflistung. Darf man mit der Einführung eines Goldbarren-Scheins rechnen? Ich tippe eher auf die 0 Euro-Grenze bei anon. Tafelgeschäften.
Jo ...und wenn einer dieser Idioten einen Liter Milch im Kühli hatte läßt sich diese Deppengesellschaft auch noch eintrichtern daß der Verkauf von Molkereiprodukten einer strengen staatlichen Regulierung bedarf.

Milchrassismus ist durchaus bereits vorgeknetet:

https://www.gerati.de/2018/10/25/peta-s ... r-rassist/

Beitrag 12.06.2020, 07:04

bamboo one
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Die Rhein. Scheidestätte GmbH wirbt mit anonymem Tafelgeschäft von bis zu 1.999,-€ täglich

Die Formulierung suggeriert, dass man mehrmals an verschiedenen Tagen anonym für 1.999,-€ EM kaufen kann. Nach meiner Information ist das - legal - nicht möglich

Bin ich da einem Irrtum aufgesessen?
Vor 1.500 Jahren haben die Menschen GEWUSST, dass die Erde der Mittelpunkt des Universums ist. Vor 500 Jahren haben die Menschen GEWUSST, dass die Erde eine flache Scheibe ist.
Stellt euch nur mal vor was die Menschen HEUTE noch alles WISSEN !

Beitrag 12.06.2020, 07:51

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Oliver
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Da ist offenbar noch keine eindeutige Regelung getroffen. Tatsache ist man kann täglich bis zu dieser Grenze schoppen. Ich war selber vor ein paar Tagen bei einem Händler und habe für knapp 2 k gekauft, im direkten Anschluss meine Frau das selbe nochmal. Und hätt ich noch mehr gewollt....dann hätte ich einen Passanten auf der Straße angesprochen ob er sich mal eben schnell 10 Euro verdienen möchte ... smilie_02 smilie_06
Es wird unter der Grenze von 2 k recht einfach gehandhabt, und völlig anonym. Es sollte halt nur mit Cash bezahlt werden, mit Karte ist das Anonyme natürlich futsch.
Lediglich bei größeren Einheiten klappt das natürlich nicht. Solange das Unzerl Gold noch unter 2 liegt.....alles kein problem
smilie_37 smilie_37Gold und Silber lieb ich sehr, deshalb will ich immer mehr

Beitrag 12.06.2020, 08:40

Salami6
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bamboo one hat geschrieben:
12.06.2020, 07:04
Die Rhein. Scheidestätte GmbH wirbt mit anonymem Tafelgeschäft von bis zu 1.999,-€ täglich

Die Formulierung suggeriert, dass man mehrmals an verschiedenen Tagen anonym für 1.999,-€ EM kaufen kann. Nach meiner Information ist das - legal - nicht möglich

Bin ich da einem Irrtum aufgesessen?
Die Aussage täglich bis 1999€ ist falsch.
Wenn Du heute,morgen und übermorgen für je 1999€ beim gleichen Händler kaufst ist das kein Tafelgeschäft.
Du kannst mit Ehefrau bei getrennter Rechnung 2x für je 1999€ kaufen,für weitere Käufe einfach 1 Woche warten.
Träumer erwachet.

Beitrag 12.06.2020, 08:49

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Oliver
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Salami6 hat geschrieben:
12.06.2020, 08:40
[

Die Aussage täglich bis 1999€ ist falsch.
Wenn Du heute,morgen und übermorgen für je 1999€ beim gleichen Händler kaufst ist das kein Tafelgeschäft.
Und wer soll das kontrollieren wen man eine Rechnung /Quittung ohne Empfängernamen bekommt ? Heute kaufe ich bei Frau x morgen bei Herrn y usw...im selben Laden. Klar - theoretisch kein Tafelgeschäft, aber die Praxis sieht völlig anders aus smilie_02
smilie_37 smilie_37Gold und Silber lieb ich sehr, deshalb will ich immer mehr

Beitrag 12.06.2020, 09:09

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SteveG
500 g Barren Mitglied
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Meines Wissens gilt diese Grenze sogar jährlich.

Aber wer will's kontrollieren...?

Beitrag 12.06.2020, 09:18

Salami6
500 g Barren Mitglied
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Registriert: 19.09.2017, 14:36
@oliver
Gesetz und Praxis sind 2 paar Schuhe.
Ich kaufe deutschlandweit beim günstigsten Händler mit Rechnung auf dem Versandweg.
Das ist nicht anonym,aber die günstigste Kaufmöglichkeit mit Rechnung und Namen,später gibt es keine Probleme mit einem Herkunftsnachweis.
Kleine Stückzahlen breit gestreut bei verschiedenen Händlern über Jahrzehnte gekauft ist die beste Tarnung.
Bei der Menge an Edelmetallen die täglich gekauft und verkauft werden bin ich nur ein Staubkorn im Wind.
Träumer erwachet.

Beitrag 12.06.2020, 09:34

Goldmedaille
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Registriert: 12.06.2019, 15:46
Quelle: goldsilbershop.de

Werden mehrere anonyme Edelmetallkäufe in einem kurzen Zeitraum getätigt, sind diese laut Geldwäschegesetz als zusammenhängende Bargeldgeschäfte zu werten und der Gesamtwert der einzelnen Transaktionen darf 2.000 € nicht erreichen / überschreiten. Es gibt keine genaue Definition was als „zusammenhängend“ zu verstehen ist. Daher sollte zwischen den einzelnen Bartransaktionen mindestens einige Wochen liegen.
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Beitrag 12.06.2020, 09:37

Goldmedaille
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bamboo one hat geschrieben:
12.06.2020, 07:04
Die Rhein. Scheidestätte GmbH wirbt mit anonymem Tafelgeschäft von bis zu 1.999,-€ täglich

Die Formulierung suggeriert, dass man mehrmals an verschiedenen Tagen anonym für 1.999,-€ EM kaufen kann. Nach meiner Information ist das - legal - nicht möglich

Bin ich da einem Irrtum aufgesessen?
Eigentlich sind es genau 1.999,99 €. :wink:
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