Bankschließfächer aufgebrochen
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http://www.berlin.de/polizei/presse-fah ... index.html
Polizei sucht Zeugen nach Banküberfall
http://www.rbb-online.de/zibb/archiv/in ... _bank.html
Hier ist mann wohl in der Beweißnot, was im Schließfach war oder?
Wie ist das im Fall X bei einem eigenen Safe?
Belege sammeln, was wann und wo gekauft wurde und separat verwahren?
Wie macht Ihr das?
Grüßle
Günter
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Das geht und ist sogar nicht so teuer.
Warum nicht gleich ein "Tag der offenen Safetür", dann hast Du gleich mehrere ZeugenSpongebob hat geschrieben: den Inhalt des Bankschließfaches notariell beglaubigen lassen.
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Die Klientel, die sich da einfinden würde, wäre sicherlich nicht so vertrauenswürdig wieder vereidigte Notar ...silverlion hat geschrieben:Warum nicht gleich ein "Tag der offenen Safetür", dann hast Du gleich mehrere Zeugen
- antonreich
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Gruß
Anton
"Sesterz-nichts-mehr-Wert-sein!" - Miraculix in "Obelix Gmbh & Co.KG" (Band XXIII)
- Silberhamster
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Ich muß zugeben, so etwas Naives habe ich selten gehört. Falls der Staat wieder eine Vermögensteuer einführen sollte, kann man sich gleich freiwillig dafür anmelden. Und Notarprotokolle werden regelmäßig von den Finanzämtern kontrolliert, da der Notar ein Buch führen muß in dem alle Beglaubigungen stehen. (zusätzlich auf Computer natürlich)Spongebob hat geschrieben:Auf jeden Fall schön die Belege sammeln und notfalls den Inhalt des Bankschließfaches notariell beglaubigen lassen.
Das geht und ist sogar nicht so teuer.
Schlußfolgerung: Ein schöner Prozess mit der Versicherung, die sicher ohne Klage nicht zahlen wird. Kann man dem armen Safebesitzer nur viel Spass wünschen. Wenn er ehrlich ist und die richtige Summe einklagt, wird ihm die Versicherung 40-50% anbieten und er darf dann danke sagen.
Beim eigenen Safe. Kaufbelege, Listen der eingelagerten Gegenstände und zumindest 2 Personen, die bezeugen könnendaß das Zeug auch drin war und die möglichst nicht mit dem Besitzer verwandt sinn, also weder Frau, Kinder, Eltern, Geschwister udgl.
Aber auch ohne Safe läßt sich Edelmetall trefflich verbergen, man denke nur an Buchatrappen oder ausgehöhlte Bücher wenn man zumindest einige Kästen mit Büchern hat, sonst bei Holzböden gibt es auch Möglichkeiten, Konservendosen mit Originaldeckel und vieles mehr. Von all dem weiß der liebe Staat auch nichts. Auch der schlichte Safe hinter einem Kasten (Bild ist zu einfach) ist hilfreich., Schubladen mit doppeltem Boden, Kästen it doppelten Wänden etc. Gute Tischler sind da sehr einfallsreich .....
Der Bankschließfachinahber wird nämlich auch der Versicherung im Prozeß darlegen müssen, WOHER er das Geld hatte, wann wo gekauft und so weiter. Daher mein Tipp: Vergeßt Bankschließfächer Grüße vom Silberhamster
- antonreich
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EM ist ein Schutz gegen Inflation, Staatsgier und im Fall eines echten Gesellschaftszusammenbruches, damit man weiterhin über die Runden kommt, weil da keiner mehr Papier akzeptiert (siehe Hyperinflation in Deutschland und aktuell in Zimbabwe). Es ist völlig bescheuert, alles "melden" zu wollen, solange man es nicht muss und dies nicht gesetzwidrig ist... Deswegen kauft man auch anonym. Kug Euch die Geschichte an! Im Pleitenfall ist der Staat der erste, der Bares ausraubt. Umdenken!
Gruß
Anton
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Safevertrag Bank/Kunde
Haftungssumme , Kleingerucktes zu was ist der Kunde vepflichtet im Schadensfall/Diebstahl .
Wer trägt die Beweislast ?
Man kann auch im nachhinein eine Eid ablegen auf den Inhalt ,des Safe
bei ein Notar sich erklären .
Bei Probleme vor Gericht ziehen , mit tam tam , Pauken und Trompeten
"wenns um Geld geht " ich würde mir das nicht gefallen lassen .
Wenn man Jemand was anvertraut im "guten glauben" . .. . . .
schön ist auch , wenn man bei Anmietung im Gespräch den Bänker fragt
"und sind meine Sachen auch sicher im Safe bei einbruch bis zur Versicherungsumme xxxx" bei ihnen ?
mit wenigsten 1Zeugen bei der Eröffnung .
Sich anschliessend zu ein Notar begibt und sich das notariell beglaubigen lässt
vom Zeugen , ... ... ...
aber auf was man aber auch alles so achten sollte ....
Gruss
alibaba
reale zeitnahe Info's im eigenen Land werden von Kinder nicht erkannt ;
Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst .
- Silberhamster
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alibaba hat geschrieben:Als erstes sollte man in sein Vertrag schauen !
Safevertrag Bank/Kunde
Haftungssumme , Kleingerucktes zu was ist der Kunde vepflichtet im Schadensfall/Diebstahl .
Wer trägt die Beweislast ?
Man kann auch im nachhinein eine Eid ablegen auf den Inhalt ,des Safe
bei ein Notar sich erklären .
Bei Probleme vor Gericht ziehen , mit tam tam , Pauken und Trompeten
"wenns um Geld geht " ich würde mir das nicht gefallen lassen .
Wenn man Jemand was anvertraut im "guten glauben" . .. . . .
schön ist auch , wenn man bei Anmietung im Gespräch den Bänker fragt
"und sind meine Sachen auch sicher im Safe bei einbruch bis zur Versicherungsumme xxxx" bei ihnen ?
mit wenigsten 1Zeugen bei der Eröffnung .
Sich anschliessend zu ein Notar begibt und sich das notariell beglaubigen lässt
vom Zeugen , ... ... ...
aber auf was man aber auch alles so achten sollte .
Gruss
alibaba smilie_
Hallo Alibaba,
Im Zivilprozess trägt der Kläger für die von ihm aufgestellten Behauptungen immer die Beweislast.
Der Notar hilft leider gar nichts, wenn man nachher zumindest einmal im Safe war, kann
man diesen ja auch ausräumen.....
Ich habe früher (bin Jurist) einige Verfahren gegen Versicherungen gewonnen, aber die haben immer
Top Anwälte und die haben viele Einfälle.
Also nochmals, der Notar und die Zeugen helfen nur dann, wenn man nachher nicht mehr im safe war
Die Bank vermittelt Dir auch gerne eine Safe-Zusatzversicherung, da Banken im Großgedruckten nur bis etrwa 20/25.000,00 € haften, und dann hat man zwei Prozesse am Hals, einen gegen die Bank und einen gegen die Vesicherung. Große Show kann in einem STRAFVERFAHREN hilfreich sein, aber nicht im Zivilprozess, da sollte
man eher die Öffentlichkeit auschließen lassen ( wegen Erörterung von Geschäftsgeheimnissen udgl) sonst steht am nächsten Tag in der Bildzeitung oder der TA Herr X klagt Versicherung auf 100.000.-- € Safeinhalt, da sein Safe in der Bank aufgebrochen wurde. .............
Grüße vom Silberhamster
Du hast das ein wenig aus dem Zusammenhang gerissen, deshalb erlaube ich mir mal eine Berichtigung.Silberhamster hat geschrieben: Ich muß zugeben, so etwas Naives habe ich selten gehört.
Es hiess ausdrücklich "im Schließfach". Was ich persönlich davon halte sei aussen vor gelassen und inwieweit das dann noch anonym ist, stand ebenfalls nicht zur Debatte. Es ging rein um den Versicherungsschutz.
Bitte alles lesen und dann Naivität vorwerfen!
- Silberhamster
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Ich hatte bisher noch keinen Rechtsstreit mit einer Versicherung, die haben im Schadensfall bisher immer sofort gezahlt.Silberhamster hat geschrieben:Ich habe früher (bin Jurist) einige Verfahren gegen Versicherungen gewonnen, aber die haben immer
Top Anwälte und die haben viele Einfälle.
Für ein Bankschließfach schlage ich die folgende Dokumentation vor (nicht mit im Schließfach):
- Kaufbelege
- Fotos
- Inhaltsverzeichnis
Das müsste im Schadensfall doch ausreichend sein, um den Schließfachinhalt plausibel nachzuweisen?
Zum Bankschließfach hätte ich auch mal eine Frage. Es gibt ja mittlerweile
auch Anbieter von Schließfächern, die keine Bank sind... zum Beispiel
ProAurum in München.
Was ist von solchen Dingen zu halten?
Greetz
ncnmuc
Mal angenommen, im Schließfach befanden sich drei Krügerrands und die Versicherungssumme beträgt 25.000 Euro. Im Schadensfall wird die pure Behauptung, dass sich im Schließfach 25 Krügers! befanden auf Skepsis stoßen. Eine Auseinandersetzung mit Versicherungen ist allerdings auch dann vorprogrammiert, wenn tatsächlich 25 Krügers drin waren, es darüber aber überhaupt keine Nachweise gibt.
Als vertrauenswürdig eingestuft wird jener Versicherungsnehmer, der die gewählte Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert der Einlage angepasst hat und ein Tagebuch führt.
Ganz wichtiger Tipp für alle EM-Freunde:
Um Ärger im Schadensfall zu vermeiden, empfiehlt sich ein Schließfach-Tagebuch, das mit geringem Aufwand zu führen ist. Beispiel: Eingelegt am 01. Februar 2009 (5 Unzen Feingold: Münzen Krügerrand 1979), entnommen am 07.Oktober 2010 (1 Krügerrand 1979, Bestand somit 4), eingelegt am 25. Januar 2011 (3 Maple Leaf 1x Jahrgang 2005, 2 x Jahrgang 2007, 1 Tube Philharmoniker Silber 2010) usw. Wer somit jede einzelne Münze oder sonstigen Wertgegenstand näher beschrieben hat ist ganz weit vorne. Dieses „Tagebuch“ birgt zusätzlich eine eingebaute Garantie, da jeder Schließfachbesuch vom System der Bank erfasst und dauerhaft protokolliert wird. (Auch wenn Du ohne Begleitung, allein mit Karte und Schlüssel in den Raum gelangst, wird der Kontakt mit dem Schließfach mit Datum und Zeit erfasst). Und das ist auch gut so: Stimmen Dein persönliches Tagebuch-Protokoll und das Computerprotokoll Deiner Bank zeitlich überein, geht man von Seiten der Versicherung von einer ordentlichen Buchführung aus. Das Tagebuch nicht im Schließfach verwahren! Wo Du dieses Tagebuch verstecken könntest, bleibt Deiner Fantasie überlassen...
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Ein Optimist kauft Gold und Silber, ein Pessimist Konserven.
Silberhamster hat geschrieben:Hallo Spongebog, das Wort naiv sollte für Leichtgläubig stehen und keine Beleidgung darstellen. Warum die Beglaubigung des Inhaltes des Schließfaches durch einen Notar so gut wie sinnlos ist, siehe unten, man dürfte nachher nicht mehr im Schließfach gewesen sein, es könnte ja schon leer sein. Meine Überlegung betraf sowohl die versicherungsrechtliche Seite ( Beweisproblematik ) als auch die juristische ( Beweislast im Prozess) Grüße vom sil berhamster
ja am besten man geht mit sein Finanzamt direkt zum Schliessfach/Safe ,wegen
Bestandsaufnahme
und dann erst wieder wenn der andere ,der Räuber da war .(grins)
Gruss
alibaba
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als wie andere , Räuber
Gruss
alibaba
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