Ein weit verbreiteter Irrtum. Der Verteidiger "ermittelt" nicht im eigentlichen Sinne (Das gibt's so nur im Fernsehen) - daher bekommt er ja Akteneinsicht. Die Staatsanwaltschaft muss (bei uns, soweit ich weiß ist das in Amiland anders) sehr wohl "pro und contra" ermitteln. (Dazu darf sie sich z.B. der Polizei bedienen.) In realis erscheint das natürlich anders; vor allem im Prozess. Aber so ist die Grundlage.Fin hat geschrieben:... Ich dachte immer, daß sei Aufgabe der Verteidiger ...
Insofern ist das zunächst einmal ein formal korrekter Vorgang. Dass man sich natürlich auf "kein öffentliches Interesse" stützt, ist an Zynismus wohl kaum noch zu überbieten.
Bei meinem nächsten Strafzettel (das kann dauern, ich fahre ja praktisch nicht Auto) probiere ich es auch mal mit diesem Argument.