sei froh wenn es nur keine Überschussanteile aber immerhin noch die Garantiezinsen gibtHistorix hat geschrieben:Also, um mal die eingangs gestellte Frage zu beantworten... ( offenbar schon in Vergessenheit geraten...??? )...
JA !
Die " Mannheimer LV" ( nicht verwechseln !! ) ist vor Jahren -verspekuliert- Pleite und in die " Protec(k?)tor-" -Auffanggesellschaft übergegangen ( mitsamt aller laufenden Policen ) - seitdem KEINERLEI Überschussanteile, max. wohl Garantiezins !! Sorry, da häng ich auch drin.... obwohl ich vor über 20 Jahren ( ...ich war jung und hatte das Geld...) sehr sorgsam die Gesellschaften vor Abschluss studiert und verglichen habe - Mannheimer war die Beste !!! Tja...so kanns gehen - Podexkarte gezogen....Pech gehabt !! Na, nächstes Jahr wird irgendetwas ausbezahlt, dann ist der Spuk vorbei !!!
Wenn Benno recht hat, kann ich dann günschtig in Gold umschichten..... -grins-
ich empfehle den §88 und 89 des Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
(Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG)
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
in Kombination mit(1) Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, daß dieses für die Dauer nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, die Vermeidung des Insolvenzverfahrens aber zum Besten der Versicherten geboten erscheint, so kann die Aufsichtsbehörde das hierzu Erforderliche anordnen, auch die Vertreter des Unternehmens auffordern, binnen bestimmter Frist eine Änderung der Geschäftsgrundlagen oder sonst die Beseitigung der Mängel herbeizuführen. Alle Arten Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden.
ist das eine 1a Versicherung für die VersicherungDie Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte
in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.
Dass Du eventuell nur noch die hälfte oder gar nix mehr ausgezahlt bekommst........
...........ist da nur noch ein kleines, ärgerliches Detail!kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines
Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen.