Anonyme Tafelgeschäfte bald nur noch bis 1000 Euro?

Tagesgespräch zu Wirtschaftsthemen wie Geldmarkt, Börse, Währung, Finanzkrise, Inflation aus Deutschland und der Welt

Moderatoren: Ladon, Forum-Team, Mod-Team

Beitrag 09.10.2012, 15:04

Köni123
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 405
Registriert: 06.11.2010, 16:36
goldmatze hat geschrieben: Unangenehm wäre ein Goldverbot.
Das trau ich der DDR 2.0 gut zu.
Reichtum verdirbt bekanntlich den Charakter.
Aber auch dann finden sich Wege und Mittel.
Man muss ja nicht Barren für 50 T€ in den Autositz stopfen.
Sammlermünzen wurden bisher nie verboten, das sollte man ruhig auch mal im Hinterkopf haben.

Beitrag 10.10.2012, 23:02

Benutzeravatar
Milly
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 321
Registriert: 02.04.2011, 16:38
Mir wurde heute die Bitte auf ein "Tafelgeschäft" über eine Tasse Kaffee, Spotpreis 75 Cents, abschlägig beschieden :oops:

Tatort: Cafeteria eines Betriebes, wo ich einen Gästeausweis habe.

Zahlung nur noch unbar, extra Registrierungsvorgang pipapo.
Mußte dann nassauen :roll:

Der Weg in die unbare Gesellschaft schreitet voran ... die heutige Generation 70+ wird man noch halbwegs-friedlich "bar" sterben lassen, die darunter sind "dran" ...

Ich hab' das Gefühl, Griechenland und Italien sind zwei (entgegengesetzte!) "Feldversuche".

Beitrag 11.10.2012, 10:33

Benutzeravatar
Maple Leaf
2 Unzen Mitglied
Beiträge: 35
Registriert: 03.09.2011, 11:24
Unerhört! Auch in Zukunft werde ich weiterhin bar bezahlen und wenn das nicht geht, ist der "Geschäftspartner" für mich "gestorben". Jeder sollte Rückverfolgungsmöglichkeiten einer Zahlung vermeiden, soweit dies möglich ist.

Mir ist klar, dass es Menschen gibt, denen bei dem Gedanken der Sabber herunterläuft, alle Zahlungsvorgänge usw. elektronisch verfolgen zu können. Es liegt in der Hand jedes einzelnen, dies zu verhindern.
Liebe Grüße
Maple Leaf

Beitrag 11.10.2012, 10:59

Benutzeravatar
Goldhamster79
Gold-Guru
Beiträge: 4082
Registriert: 21.01.2011, 20:42
Wohnort: EUdSSR
Maple Leaf hat geschrieben:Unerhört! Auch in Zukunft werde ich weiterhin bar bezahlen und wenn das nicht geht, ist der "Geschäftspartner" für mich "gestorben". Jeder sollte Rückverfolgungsmöglichkeiten einer Zahlung vermeiden, soweit dies möglich ist.
Dito! smilie_09

Wer meine Penunsen nicht will, bekommt erst recht keine Bits und Bytes von mir.
Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Anglerschein bestraft werden,
jedoch nicht für den illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepass,
dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.
M. Zeman

Beitrag 11.10.2012, 11:11

nameschonweg
1 kg Barren Mitglied
Beiträge: 1618
Registriert: 20.03.2010, 19:38
Köni123 hat geschrieben:Sammlermünzen wurden bisher nie verboten, das sollte man ruhig auch mal im Hinterkopf haben.
Da ist nur die Frage, wie das Finanzamt "Sammlermünze" definiert!? Dieses dürfte dazu vermutlich eine andere Sichtweise haben als der gemeine Numismatiker ... ;)

Bei Gold dürfte man ihnen vermutlich noch mit ihrer eigenen Regel der (Mehrwert-)Besteuerung von Münzen etwas entgegenhalten können - also dass eine Münze als Sammlermünze durchgeht, wenn der durchschnittliche Händlerpreis soweit über POG liegt, dass MwSt. fällig werden würde. Dann hätten sie allerdings immer noch die Option, bei solchen Münzen das ominöse "Kulturgüter"-Gesetz anzuwenden bzw. über das entsprechende Amt anwenden zu lassen und den "Kulturschatz" zum kulturellen Wohlergehen des deutschen Volkes zu enteignen.

Bei Silber wüsste ich jetzt nicht, wie man das FA quasi mit seiner eigenen Argumentation auszuhebeln versuchen könnte ... oder ab wann für das FA der Status einer Sammlermünze gilt.

Irgendwelche Vorschläge im Raum? :)

PS: Sobald hier das Bargeld abgeschafft wird, trete ich in Konsumstreik. Dann wird nur noch das Unvermeitliche gekauft und der Rest in Sachwerte getauscht. Das ist daheim schon abgesprochen :)
“The greatest tragedy in mankind's entire history may be the hijacking of morality by religion.”, Arthur C. Clarke
"Papierwährungen sind die Glasperlen des Industriezeitalters"

Beitrag 11.10.2012, 11:21

tgwg
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 410
Registriert: 03.07.2011, 18:28
nameschonweg hat geschrieben:Bei Silber wüsste ich jetzt nicht, wie man das FA quasi mit seiner eigenen Argumentation auszuhebeln versuchen könnte ... oder ab wann für das FA der Status einer Sammlermünze gilt.
Die ermäßigte Mehrwertsteuer bei Silber gilt doch nur für Anlagemünzen. Sammlermünzen werden doch auch mit 19 % besteuert. (Leider habe ich auf die Schnelle die exakte steuerliche Definition nicht gefunden.)

Beitrag 11.10.2012, 12:00

nameschonweg
1 kg Barren Mitglied
Beiträge: 1618
Registriert: 20.03.2010, 19:38
Bei Silber ist das vermutlich nicht ganz eindeutig, da ja auch ein Silberbarren gleichzeitig Anlagesilber und Inustrierohstoff ist und mit 19% belegt wird. Im Falle des Erwerbs eines Silberbarrens zu Anlagezwecken (nur dann wäre er ja von einem Verbot betroffen) wäre dies dann sozusagen ein Sammlerbarren :)
“The greatest tragedy in mankind's entire history may be the hijacking of morality by religion.”, Arthur C. Clarke
"Papierwährungen sind die Glasperlen des Industriezeitalters"

Beitrag 11.10.2012, 12:21

Benutzeravatar
Mithras
500 g Barren Mitglied
Beiträge: 968
Registriert: 07.01.2011, 16:21
Wohnort: dort, wo ich die Schuhe ausziehe
Das ist in der BRD alles noch viel komplizierter: :roll:

Goldmünzen (Feingehalt mindestens 900, nach 1800 geprägt und (ehemals) gesetzliches Zahlungsmittel):
- VK bis 80% über Spot (also Anlegerware): 0% MwSt
- VK bis 150% über Spot (also für Nicht-Rechnen-Könner: bis 2,5-facher Spot): 19% MwSt
- VK > 150% über Spot (reine Sammlermünzen): 7% MwSt

Goldbarren:
- 0% MwSt

Goldmedaillen:
- 19% MwSt

Silbermünzen (gesetzliche Zahlungsmittel (gewesen) und sofern nicht in einer jährlich wechselnden Vollbesteuerungs-Liste des Rollstuhlfahrer-Ministeriums veröffentlicht):
- 7% MwSt
BTW: Die in der Nicht-Ermäßigungsliste des BMF genannten Münzen sind mit 19% besteuert; hier steht, welche das sind: http://www.investor-verlag.de/silbermue ... 111079382/ - also u.a. auch diverse Silberlinge Drittes Reich und dessen Rechtsnachfolgers BRD (z.B. die Olympiamünzen 1972).

Silberbarren und -medaillen:
- immer 19% MwSt

Gold-, Silber- und Bronzemünzen (reine Sammlermünzen; bei Gold: vor 1800 geprägt):
- derzeit generell noch 7% MwSt

(z.I.: Gold- und Silberschmuck natürlich immer 19%...)
Goldigste Grüße,

Euer Mithras, der Goldjunge

Und nicht vergessen: "Papiergeld kehrt früher oder später zu seinem inneren Wert zurück: Null." [Voltaire, 1694-1778]

Beitrag 11.10.2012, 14:39

Stefonator
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 251
Registriert: 10.11.2011, 18:46
Wohnort: Hannover
Wie lange ist denn Eurer Meinung nach ein (registrierter) Kauf beim Händler (also über der Freigrenze oder Onlinekauf) nachverfolgbar? Gibt es einen Anspruch darauf, dass ich meine Geschäftsdaten z.B. nach x Jahren in der Datenbank des Händlers löschen lassen kann?


Edit: Nachfrage beim Händler hat ergeben: 10 Jahre mindestens werden die Unterlagen aufbewahrt. Ist eine buchhalterische Verpflichtung.
Erfolgreich gehandelt auf Gold.de: 7 mal verkauft, 2 mal gekauft, 1 mal getauscht. Nur positive Erfahrungen bisher.

Beitrag 11.10.2012, 14:53

Benutzeravatar
Mithras
500 g Barren Mitglied
Beiträge: 968
Registriert: 07.01.2011, 16:21
Wohnort: dort, wo ich die Schuhe ausziehe
Goldigste Grüße,

Euer Mithras, der Goldjunge

Und nicht vergessen: "Papiergeld kehrt früher oder später zu seinem inneren Wert zurück: Null." [Voltaire, 1694-1778]

Beitrag 11.10.2012, 15:35

lifesgood
... 10 Jahre nach Abgabe der Steuererklärung/Bilanz.

Da viele Unternehmen hier mit Fristverlängerung arbeiten, wird die Steuererklärung dann erst Anfang des übernächsten Jahres abgegeben.

Also kann man von rund 11 Jahren ausgehen, ob der Händler dann die Unterlagen sofort vernichtet, ist nicht sicher.

Er muss darüber hinaus nicht aufbewahren, aber er kann. Wenn ich mir die Registratur in unserem Betrieb ansehe, liegen wir drüber. Wenn man wieder Platz braucht werden eben die ältesten Belege vernichtet.

lifesgood

Beitrag 11.10.2012, 21:53

Contax
5 Unzen Mitglied
Beiträge: 67
Registriert: 17.09.2010, 21:29
Wohnort: Bremen
@Schlitten

Ja, an der Dikussion ist was dran! Im Rahmen des Geldwäschegesetzes wurde dies im letzten Jahr von der EU diskutiert. Es ist zwar vorläufig vom Tisch, aber das kann sich auch schnell wieder ändern.


Zu den anderen Themen, ob das Bargeld abgeschafft werden soll. Ja, in Schweden sind sie kurz davor das zu tun (oder gilt das schon vollständig?) Da bezahlste Deinen Kaffee im Café mit Karte. Und das geht auch noch weiter. Irgendwann geht man in einen Laden (falls es noch welche gibt und nicht alles nur noch online abläuft), packst alles in deinen Einkaufswagen und gehst wieder raus. Alles gebucht und von Deiner Karte abgebucht. Die Systeme sind schon in den Testphasen.

Es wird auch dikutiert a) die Steuerbefreiung von Gold zukippen und b) für alles Silber die "normale" MwSt. zu nehmen. Noch gilt aber das von Mithras beschriebene.

Ebenso gilt das beschriebene zur Datenerfassung bei Käufen. Das muß 10 Jahre aufgehoben werden. Meint der Verkäufer allerdings, dass der Käufer ihm nicht ganz koscher erscheint, dann muß er das dem LKA und dem BKA melden (wegen Geldwäschebekämpfung). Verfolgt werden darf das (offiziell) aber nur bei einem begründeten Verdacht.

Es wird derzeit auch eine Meldepflicht für Bankschließfächer angedacht, ich meine das kommt von der SPD. Wahlkampf, aber leider wohl realistisch. Wer also ein Bankschließfach hat muß aufpassen. Wenn der Staat den privaten Goldbesitz verbieten will, werden die Schließfächer für alle "geschlossen". Bei Silber würde ich mir da weniger Gedanken machen, da Silber nicht als Zahlungsersatz gilt, wie Gold, sondern als wichtiger Industrierohstoff.

Will man Gold, Silber, Platin, Palladium u.a. verkaufen, besteht auch da eine Pflicht der Besteuerung wenn die Haltedauer unter einem Jahr liegt. Auch da sollte man aufpassen. Wird i.d.R.kaum nachweisbar/überprüfbar sein, aber verkauft man z.B. eine aktuelle Münze über ebay für viel Geld mehr als man bezahlt hat kann der Fiskus zuschlagen. Da kontrollieren die ja auch schon mal wie ich gehört habe.

Beitrag 12.10.2012, 07:59

Benutzeravatar
Mithras
500 g Barren Mitglied
Beiträge: 968
Registriert: 07.01.2011, 16:21
Wohnort: dort, wo ich die Schuhe ausziehe
@Contax:

Die Meldepflicht für Schließfächer gilt doch de facto schon längst. :roll:

"Im Fall der Fälle" fragt das FA ja die "Konto-Stammdaten" bei den Banken ab. Dazu gehört immer auch die Info, ob ein Schließfach vorhanden ist. Nur über dessen konkreten Inhalt wissen die "offiziell" nichts (es sei denn, der Inhaber ist so ein Vollpfosten, daß er eine "Schließfach-Versicherung" abschließt und dazu einen dort drin deponierten Wert angibt).

Und allein das Vorhandensein eines SF ist schon mal ein Indiz für "Schwarzgeld"/"nicht registrierte Wertgegenstände". Wenn dann wie in meinem Fall wegen der "ungerechtfertigt" aufgrund der Unterhaltszahlungen für meinen Mann steuerlich geltend gemachten "besonderen Belastungen" ein Steuerstrafverfahren kommt (hier mit der Begründung, daß mein Gatte ja Mitinhaber unseres gemeinsamen Kontos und Zugangsberechtigter zu meinem SF sei, weshalb er also nicht "mittellos" wäre, und wir somit erst das GEMEINSAME Vermögen auf unter 10.000,- € "aufzubrauchen" hätten, bevor ich als Alleinverdiener und "Lediger" mit StKl I den partnerschaftlichen Lebensunterhalt steuerlich absetzen könne...), dann wird auch mal fix das Schließfach gesperrt, versiegelt, und dann kommen die netten Herrschaften mit der Knarre und veranstalten "großes Kino": Handschellen, Tritte, ... und ab in den Tresorraum der Bank, zur "Einsichtnahme" in das "versteckte Schwarzvermögen" im SF (ich hatte damals einen großen Teil meiner Ware in Vorbereitung auf meine Selbständigkeit dort eingebunkert - und auch für eine mittlere Summe Anlagemünzen/Handelsgold).
Goldigste Grüße,

Euer Mithras, der Goldjunge

Und nicht vergessen: "Papiergeld kehrt früher oder später zu seinem inneren Wert zurück: Null." [Voltaire, 1694-1778]

Beitrag 12.10.2012, 08:59

Benutzeravatar
Datenreisender
Gold-Guru
Beiträge: 9011
Registriert: 20.03.2010, 20:56
Mithras hat geschrieben:Die Meldepflicht für Schließfächer gilt doch de facto schon längst. :roll:
Eine aktive Meldepflicht von Bankschliessfächern an das Finanzamt gibt es nur im Todesfall des Schliessfachinhabers.
Mithras hat geschrieben:"Im Fall der Fälle" fragt das FA ja die "Konto-Stammdaten" bei den Banken ab. Dazu gehört immer auch die Info, ob ein Schließfach vorhanden ist.
Die Bank führt ein Schliessfach intern wie ein Konto, die Schliessfachnummer ist die Kontonummer. Im Falle einer Stammdatenabfrage durch berechtigte Behörden taucht das Schliessfach dann natürlich mit auf.
Mithras hat geschrieben:Nur über dessen konkreten Inhalt wissen die "offiziell" nichts (es sei denn, der Inhaber ist so ein Vollpfosten, daß er eine "Schließfach-Versicherung" abschließt und dazu einen dort drin deponierten Wert angibt).
Eine Tresor-/Schliessfachversicherung kann man auch extern abschliessen, dann kennt die Bank den versicherten Wert nicht.
Mithras hat geschrieben:Und allein das Vorhandensein eines SF ist schon mal ein Indiz für "Schwarzgeld"/"nicht registrierte Wertgegenstände".
Ist das so? Die Grundfläche der meisten Bankschliessfächer entspricht nur rein zufällig Ordnergrösse?

Antworten