Kategorie (alkoholisierter ?) Dummschwätzer würde ich vermuten... Eine eingetragene Grundschuld hat NULL mit Deinen Vermögensverhältnissen zu tun. Daher ist es richtig gewesen sie zu tilgen. Was hast Du davon, dass irgendjemand im Zweifelsfall Zugriff auf Dein Haus hat? Bei den Besizverhältnissen von Immobilien zählt was im Grundbuch steht... es soll ja vorkommen, dass Banken vom Markt verschwinden, dass rennst Du ewig hinter irgendwelchen schon geschredderten Unterlagen her mit denen Du belegen kannst, dass Du die Schulden schon bezahlt hast. Wer weiß... vielleicht haben Dich dann Lone Star & Co schon aus dem Haus geworfen? Nein, Du hast in dieser Sache alles richtig gemacht!atze hat geschrieben:...
Wir hatten aber auch einen Steuerberater in der Runde.
Und der hat zu mir, fast wörtlich, gesagt:
das du dein Haus Schuldenfrei gemacht hast und nun auch noch die Grundschuld austragen lässt ist einfach nur dumm! Aber, du bist halt, ein guter Bürger!
Im weiteren Gesprächsverlauf wollte ich seine Gründe für diese Bemerkung erfragen.
Der Tenor seiner Antworten war:
Die Zensus Abfrage vor zwei Jahren war erst der Anfang.
Er vermutet, ab ca. 2014, eine ähnlich gelagerte Abfrage zu den Vermögensverhältnissen.
Er vermutet, dass in dieser „Abfrage“ alle Vermögen, inkl. evtl. Schulden darauf, abgefragt werden.
Er glaubt, das Schulden gegen Eigentum aufgerechnet werden.
Er sagt, das das verschweigen von EM Besitz (bei einer solchen Abfrage) eine Straftat darstellen wird. (Wenn auch schwer zu beweisen)
Soll also heißen, dass ich dumm gehandelt habe, meine eigene Immobilie, so schnell, Schuldenfrei gemacht zu haben.
Die einfache Anrechnung einer Grundschuld auf ein anderweitges (Immoblilen, EM, Geld-) Vermögen ist viel zu sehr auf Lieschen-Müller-Niveau gedacht, um real umgesetzt zu werden. Für das Vermögen zählt der reale Schuldenstand, nicht ein Grundbucheintrag.
Sollten sich die politischen Mehrheiten so verändern, dass es eine neue Vermögenssteuer geben wird, wird es sicher Freibeträge in nicht unerheblicher Höhe geben. Das DIW hat in seiner am 17. OKTOBER 2012 veröffentlichen Berechnung 2 Millionen Euro angenommen. Damit wären nur noch 0,2 Prozent der Bevölkerung betroffen und die Steuer wäre als Neid-Steuer mit den geeigneten politischen Mehrheiten umsetzbar.
http://www.diw.de/documents/publikation ... 2-42-3.pdf
/sap