Warum sollte man dich grundlos durchsuchen?Geldsammler hat geschrieben:Ich kann nur sagen: Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt.
Das heißt konkret auch (wenn man juristisch nicht angreifbar ist):
- sich jede persönliche Durchsuchung verbitten
Ist eine Durchsuchung gerechtfertigt, kann man zwar seinen Unmut äußern, sollte sich gegen Maßnahmen jedoch nicht sperren, da diese ggfs. mit Zwang durchgeführt werden.
Wenn du den PA dabei hast, musst du ihn nicht nur vorzeigen, sondern auch aushändigen.Geldsammler hat geschrieben: - keinen Personalausweis vorzeigen (das Mitführen ist keine Pflicht, allerdings kann es dann sein, dass man zur Feststellung der Personalien mit aufs Revier muss, was viele scheuen)
Hast du ihn nicht mit, wird halt auf anderen Wegen (einer bringt deinen PA vorbei, Dienststelle etc.) die Identität geklärt.
Echt abenteuerlich.Geldsammler hat geschrieben: - auch bei Fahrzeugkontrollen keine Telefone abgeben, das Fahrzeug ohne nachvollziehbaren Anlasse durchsuchen lassen, keine Sofort-Alkoholkontrolle zulassen (bei gegebenen Anlass muss man dann ggf. Blut durch einen Amtsarzt abnehmen lassen, was wiederum ein Akt der Körperverletzung ist)
Warum sollte bei ner Fz-Kontrolle nach nem Telefon verlangt werden?
Das man keine Mitwirkungspflicht bei nem Atemalkoholtest und dessen Vorprüfungen hat, stimmt.
Auch, dass aus einer Weigerung heraus kein Verdacht konstruiert werden darf.
Das eine evtl. richterlich angeordnete BE eine Körperverletzung darstellt, ist Unsinn.
Kurz und knapp: Nö.Geldsammler hat geschrieben: aber sie kosten die Behörden eine Unmenge an Zeit und Schreibkram, auf den oft auch gern verzichtet wird.