Beginnendes Bargeldverbot
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https://www.welt.de/wirtschaft/article1 ... Hause.html
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https://www.finanznachrichten.de/nachri ... am-015.htm
...
Deutschland hat anders als viele andere EU-Staaten bisher kein Limit für Cash-Zahlungen gesetzt und ist daher Hauptadressat der geplanten Neuregelung.
https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/kampf-gegen-geldwaesche-eu-plant-obergrenze-fuer-bargeldzahlungen-und-eigene-geldwaeschebehoerde/27400996.html?ticket=ST-3865057-TReaK3H993pD9LRVJhj6-ap1
Die ungewählte Uschi weiß schon, wem sie zu Dank verpflichtet ist. Jedenfalls nicht dem Volk, das sie nicht gewählt hat. vdL und Lagarde, was ein Duo Infernale.

https://cointelegraph.com/magazine/wtf- ... d-in-1971/
Sagt schonmal Tschüss zum Bargeld, es ist wohl nicht zu retten. Und das haben wir der Dummheit der Menschen zu verdanken, die der Abschaffung auch noch zujubeln.
Das sind dann vermutlich genau die, die später über die Auswirkungen jammern.
Wenn ein Bankkunde ausländische Zahlungsmittel oder Edelmetalle bei seiner Bank einzahlen will, die nicht seine Hausbank ist, so muss er die Herkunft bereits angeben, wenn der Wert der eingezahlten Mittel 2.500 Euro übersteigt. Wer zum Beispiel keinen Nachweis über seine zwei Krügerrand-Goldunzen mehr hat, weil der Kauf viele Jahre zurückliegt und die Quittung entsorgt oder verblichen ist, der wird von der Bank abgewiesen. Zudem haben die Banken eine Verpflichtung zur Meldung nach § 43 Geldwäschegesetz.
https://altersvorsorge-neu-gedacht.de/5 ... -erschwert
https://cointelegraph.com/magazine/wtf- ... d-in-1971/
- Alles_Klar
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Für die Edelmetallhändler gilt Folgendes (Zitat aus dem Artikel)
Bei mir liegen alle Belege (auch die anonymen aus Tafelgeschäften) in einem Ordner und Kopien dieser Belege beim entsprechenden EM. Ich hatte das eigentlich gemacht, um bei einer eventuellen Besteuerung von EM-Gewinnen nachweisen zu können, dass ich bereits vor dem Stichtag gekauft habe.Wer ein paar Goldmünzen verkaufen möchte und über keinen Herkunftsnachweis mehr verfügt, für den gibt es jedoch noch immer einfache Wege. Denn die Edelmetallhändler unterliegen der neuen BaFin-Regel zum Herkunftsnachweis nicht. Beim Edelmetallhändler kann man seine älteren Münzen und Barren weiterhin verkaufen, wie Benjamin Summa, Unternehmenssprecher des Edelmetallhändlers pro aurum gegenüber Altersvorsorge neu gedacht bestätigt. Lediglich in Verdachtsfällen könne eine Herkunftsnachweis gefordert werden.
Und selbst wer nicht mehr alle Belege hat, könnte ja auch Belege (sofern es sich um dieselbe Anlagemünze handelt) mehrfach vorlegen. Die fremde Bank weiß ja nicht, ob man nicht denselben Herkunftsnachweis schon auch bei einer anderen fremden Bank vorgelegt hat.


- VfL Bochum 1848
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Kommt nicht ganz hin.Oliver hat geschrieben: ↑02.09.2021, 11:53...Sollte ich mal von privat kaufen, verlange ich diesen auch - so das ich den beweis habe keine Hehlerware zu kaufen.
Wenn ein Knacki 50 Krügerränder klaut, kauft er anschließend einen und legt diese Rechnung beim Verkauf als Kopie zu jedem einzelnen dieser 50 als Herkunftsnachweis.
Dann hältst Du trotzdem Diebesgut in den Händen und bist Hehler.
Alles_Klar hat geschrieben: ↑02.09.2021, 07:55Bei mir liegen alle Belege (auch die anonymen aus Tafelgeschäften) in einem Ordner und Kopien dieser Belege beim entsprechenden EM. Ich hatte das eigentlich gemacht, um bei einer eventuellen Besteuerung von EM-Gewinnen nachweisen zu können, dass ich bereits vor dem Stichtag gekauft habe.
das ist genau der vorauseilende Gehorsam, auf dem Diktaturen wachen können.Oliver hat geschrieben: ↑02.09.2021, 11:53Es ist von je her wichtig die belege zu verwahren, auch nach 10 jahren haltedauer. Schon aus versicherungs gründen, für den weiterverkauf - auch möglicherweise an privat, und für sich selbst zum nach rechnen. Sollte ich mal von privat kaufen, verlange ich diesen auch - so das ich den beweis habe keine Hehlerware zu kaufen.
- Die 10 Jahre Haltedauer gilt nur für für bestimmte Fälle (Gewerbe, Steuersachen), für alles andere braucht es keinen Beleg. und auch dort wo sie gilt kann man nach Ablauf keinen einen Beleg mehr verlangen, weil es eben keine Aufbewahrungspflicht gibt.
- Für die Versicherung genügen Fotos und Aufstellungen. Die Belege könnten da u.U. sogar zum Bumerang werden, weil der Wert auf deren Basis angesetzt wird.
- Vor 30 Jahren auf einer Münzmesse gekauft - kein Beleg. Vom Opa zur Firmung bekommen - kein Beleg. Nach erfassen der Ebmasse beim Ausräumen unter Omas Matratze gefunden - kein Beleg. Selbst vom Münzhändler hast du vor 15 Jahren nur auf ausdrückliche Nachfrage eine Quittung bekommen. Alles Hehlerware, klar.
Die Welt besteht nicht zu 90% aus Kriminellen, auch wenn es von Staatsseite gerne so dargestellt wird. Eine solche Beweislastumkehr ist im Grunde verfassungswidrig. Sie funktioniert nur, weil der brave Deutsche glaubt, ständig seine Unschuld beweisen zu müssen.
Eigentlich müsste die Reaktion darauf genau andersrum sein: Sich nicht kriminalisieren lassen nur weil eine Quittung fehlt, die belegt, dass man NICHT kriminell ist.
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VfL Bochum 1848 hat geschrieben: ↑02.09.2021, 12:11Kommt nicht ganz hin.Oliver hat geschrieben: ↑02.09.2021, 11:53...Sollte ich mal von privat kaufen, verlange ich diesen auch - so das ich den beweis habe keine Hehlerware zu kaufen.
Wenn ein Knacki 50 Krügerränder klaut, kauft er anschließend einen und legt diese Rechnung beim Verkauf als Kopie zu jedem einzelnen dieser 50 als Herkunftsnachweis.
Dann hältst Du trotzdem Diebesgut in den Händen und bist Hehler.

Sollte ich alle von ihm kaufen wollen, hätt ich natürlich auch über diese 50 einen herkunftsnachweiß.VfL Bochum 1848 hat geschrieben: ↑02.09.2021, 12:11Kommt nicht ganz hin.Oliver hat geschrieben: ↑02.09.2021, 11:53...Sollte ich mal von privat kaufen, verlange ich diesen auch - so das ich den beweis habe keine Hehlerware zu kaufen.
Wenn ein Knacki 50 Krügerränder klaut, kauft er anschließend einen und legt diese Rechnung beim Verkauf als Kopie zu jedem einzelnen dieser 50 als Herkunftsnachweis.
Dann hältst Du trotzdem Diebesgut in den Händen und bist Hehler.
Wen ich nur eine seiner 50 nehme, über die er eine Rechnung/quittung hat, ist es für mich und den Herrn Staatsanwalt ein regulärer kauf, es sei den er beweißt mir das genau dieser eine vorher geklaut wurde.


SteveG hat geschrieben: ↑02.09.2021, 13:50@Klecks![]()
So weit sind wir ja praktisch bereits:
Jeder, der etwas hat, ist erstmal krimineller Steuerhinterzieher. Es sei denn, er kann das Gegenteil beweisen.

Und dann ist da noch die haltungsdauer für den steuerfreien verkauf nach einem jahr. Aber ok schmeißt mal alle fein eure rechnungen weg.


Erstens fragt keiner danach, solange es sich nicht um größere Summen handelt. Zweitens muss mangels Belegpflicht mir nachgewiesen werden, dass ich die Frist nicht eingehalten habe, nicht umgekehrt. OK, wenn du jetzt im September lauter Krügis Jahrgang 2021 verkaufen willst, dürfte die Beweisführung nicht sooo schwer seinOliver hat geschrieben: ↑02.09.2021, 15:24Und dann ist da noch die haltungsdauer für den steuerfreien verkauf nach einem jahr. Aber ok schmeißt mal alle fein eure rechnungen weg.

Bei allen älteren Jahrgängen allerdings schon. Kaiserreichfüchse o.ä. können sich auch schon seit über hundert Jahren in Familienbesitz befinden, da ist's Essig mit den Belegen.
Wie gesagt: Vorauseilender Gehorsam. Nur weil manche die Beweislastumkehr mental schon praktizieren ist diese auch für die Behörden praktikabel (und trotzdem rechtswidrig).
Das ist wie mit dem Datenschutz: "Sollen die mich doch ruhig überwachen, ich hab nichts zu verbergen". Genau das Mintset, mit dem die Stasi überhaupt funktionieren konnte.
Jep. Noch gilt das aber nur für die Politik, juristisch sieht das Gott sei Dank noch anders aus. Aber die Hürde wird bestimmt auch noch genommen, dank breiter Unterstützung durch Beleghorter und nix-zu-verbergen-haberSteveG hat geschrieben: ↑02.09.2021, 13:50So weit sind wir ja praktisch bereits:
Jeder, der etwas hat, ist erstmal krimineller Steuerhinterzieher. Es sei denn, er kann das Gegenteil beweisen.

Wäre es dann nicht nett einen beleg zu haben für deine Kaiserreich talerchen von 1983 ?
Ach ja ich vergaß, die müssen ja nachweisen das es geklaut war


Erstens: Stell dir vor, man kann auch offline verkaufen!Oliver hat geschrieben: ↑02.09.2021, 16:37Wen du öfters mal größere oder kleinere Zahlungseingänge von EM Händlern erhältst@Klecks wird mit sicherheit deine Bank dafür sorgen das du dies oder jenes nachweisen musst.
Zweitens: Was verstehst du unter "öfters mal"? Zwei oder drei Verkäufe im Jahr werden sicher keinen Banker anspringen lassen.
Drittens: Mangels Belegpflicht muss ich gar nix. Das FA wird bei einer Meldung wahrscheinlich Belege anfragen aber wenn ich sage "gibt's ned weil vor 20 Jahren weggeschmissen" ist die Sache auch schon wieder beerdigt.
Wo soll der Beleg herkommen, wenn das Füchlein Teil von Uropas Sold war?Oliver hat geschrieben: ↑02.09.2021, 16:37Wäre es dann nicht nett einen beleg zu haben für deine Kaiserreich talerchen von 1983 ?
Exakt. In Deutschland gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung. Das Vergehen muss nachgewiesen werden, nicht die Unschuld.Oliver hat geschrieben: ↑02.09.2021, 16:37Ach ja ich vergaß, die müssen ja nachweisen das es geklaut war
Es gab auch schon Beamte, die das anders sahen. Endete meist vor dem Strafrichter - wegen Amtsmissbrauch.
Noch funktioniert unser Rechtstaat einigermaßen. Wenn von oben versucht wird, diesen auszuhöhlen, sollten wir denen nicht auch noch die Schaufel reichen.