Wo hast du denn diese Definition her? Ist das deine Eigene oder in welchen Kreisen ist sie geläufig?Goldinho hat geschrieben:
Das bedingungslos bedeutet nicht das jeder dieses BGE erhält, sondern, dass mit der Ausgabe keine Bedingungen verknüpft sind.
Und wenn mit der Ausgabe keine Bedingungen verknüpft sind, erhält es doch Jeder, da eben Bedürftigkeit eine Bedingung darstellt.
Aber ich gebe dir Recht, dass eine Auszahlung an z.B. Einkommensmillionäre recht sinnfrei erscheint.
Jedoch ist nach ÜBLICHER Definition des BGE eine Auszahlung in fixer Höhe an JEDEN vorgesehen.
Wenn du also eine andere Definition für das BGE hast, dann her damit. Wenn nicht, und du eine Auszahlung an JEDEN unsinnig findest, dann lehnst du ein BGE ab. Dies muss ja nicht bedeuten, dass du Bedürftigen eine Grundsicherung verwehren möchtest, sondern nur, dass du das Instrument als solches ablehnst.
Was eine Finanzierung angeht:
Ein BGE ist finanzierbar. Derzeit verhungert niemand in D und ein Dach überm Kopf und Bekleidung hat auch jeder.
Also gibt es derzeit eine Grundsicherung und die deutsche Wirtschaft ist in der Lage, alle Menschen zu ernähren und mit dem Nötigsten zu versorgen. Diese Versorgung ANDERS zu gestalten, bedeutet nicht, dass sie nicht finanzierbar ist.
Ob eine solche Form der Finanzierung und die Höhe eventuell Fehlanreize setzt und ob durch mögliche Fehlanreize die künftige Finanzierung unmöglich wird, ist Teil der bislang übergangenen Seite der Medaille.