Verfassunggericht gibt ESM-OMT-Entscheidung an EuGH ab
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http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 52045.html
Im Juristen-Volltext:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 39012.html
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 72813.html
Nachtrag mit ersten Interpretationen:
http://www.dw.de/streit-um-ezb-krisenpo ... a-17415579
http://www.format.at/articles/1406/926/ ... krisenkurs
Die dadurch getrennten Entscheidungen zum ESM und Fiskalpakt sollen am 18.3. folgen:
http://www.wallstreet-online.de/nachric ... tseite-ezb
- Argentum13
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Danke für die Links!
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Die nationalen Befugnisse werden Stück für Stück ans Zentralorgan abgegeben. Ist doch alles nur zu unserem Besten!
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Peter Boehringer schreibt sehr treffend:
Und „ganz nebenbei“ schreibt der EuGH hier noch fatale Rechtsgeschichte, denn es ist das erste Mal überhaupt, dass sich das BVerfG selbst kastriert und einen Fall (noch dazu einen Billionen-schweren!) an den EuGH verweist. Und damit natürlich ein weiteres zentrales Element nationaler Souveränität aufgibt - das Monopol auf letztinstanzlich nationale Rechtssprechung. Nicht im Namen des Volkes! Das BVerfG hätte ebensogut abdanken können.
(...)
Es geht nur um Zeitgewinn. Die omnipotenten und über jeglichem Recht stehenden Gouverneure des ESM und die EZB brauchen noch einige Jahre, um 3+ Billionen deutscher Bonität und Steuersubstanz „auszugarantieren“ bzw. an die Banken umzuverteilen.
Der ganze Artikel unter
http://www.goldseitenblog.com/peter_boe ... aufen-zeit
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Souveränität und List des Bundesverfassungsgerichts
Die Karlsruher Richter beweisen, dass sie sich Europa unterordnen. Gleichzeitig fordern sie den Europäischen Gerichtshof auf, dem deutschen Standpunkt zum Ankauf von Staatsanleihen gerecht zu werden.
http://www.welt.de/debatte/kommentare/a ... ichts.html
Aber auch wenn man es gern anders sähe - bei Verfahren dieser Bedeutung kann kein Gericht der Welt sein Urteil nur mit juristischer Logik finden und dabei politische, volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Umstände und Auswirkungen außer Acht lassen.
Das galt früher (z.B. Ostverträge, Abtreibung) und gilt heute. Die Juristerei dient dann weniger dazu, ein Urteil offen mit Logik zu finden, als dazu, ein unvermeidliches, evtl. "salomonisches" Urteil logisch zu begründen.
Ich begrüße das nicht, möchte es aber auch nicht weltfremd ignorieren. (Übrigens verfahren wir, die mit den Klägern symapathisieren, nicht so sehr anders: Wir meinen die gravierenden negativen Konsequenzen der politischen Entscheidungen zu sehen und setzen dann darauf, dass diese auch juristisch anfechtbar sind.)
Es ist in diesem Zusammenhang interessant, dass zwei Verfassungsrichter (Lübbe-Wolff und Gerhardt) die Klage sogar grundsätzlich für unzulässig halten. Aus der Unabhängigkeit der Abgeordneten nach Art. 38 GG folgern sie (in meinen laienhaften Worten), dass auch das BVerfG den Bundestag nicht aufgrund von Klagen einzelner oder auch wie hier sehr vieler Bürger zwingen darf, etwas Bestimmtes zu beschließen.
Unabhängig davon, ob diese Auffassung rechtens, richtig oder zumindest schlüssig ist oder nicht, weist sie auf das Kernproblem hin: Schuld an unserer Misere ist nicht das Verfassungsgericht, schuld ist vor allem der Bundestag. Wenn die Abgeordneten wie die Schafe abstimmen, was ihnen eine Handvoll Regierende und Parteispitzen vorgeben, und sogar ihre Rechte einfach abtreten, sollte man zuallererst dies beklagen und möglichst ändern. Auch unsere Bevölkerung und die Medien haben sich bereits daran gewöhnt, dass ein Kabinettsbeschluss bereits als Gesetz angesehen wird - und nicht etwa als Entwurf, dem das Parlament nach ausgiebiger Diskussion frei zustimmen kann oder auch nicht.
In dieser Passivität, Uninformiertheit, ja Dummheit der großen Mehrheit unseres Bundestags liegt der Hund begraben - und den kann auch ein Verfassungsgericht nicht mehr zum Jagen tragen.
Das BVG muss danach noch eine eigene OMT-Entscheidung bekannt geben. Ich halte diesen Teil für reine Kosmetik, da man damit Zeit schindet (vor der Europawahl). Das BVG hat mit einer Mehrheit einen Standpunkt deutlich gemacht, der jetzt von der EZB einfach mal per Presseerklärung "anders" interpretiert wurde.
Ein Parallelbeispiel zu dieser EZB-Interpretation des BVG-Entscheids: Nur weil ein Fürsprecher oder Anwalt sagt, sein Mandant habe sich nach bestem Gewissen an die Straßenverkehrsordnung gehalten, als er die Oma umfuhr, bedeutet das noch nicht, dass der Anwalt damit durchkommt. Auch das, was in der Zeitung Die Welt (Springer) zur BVG-Entscheidung fabuliert wurde, darf man getrost als Hofjournalismus abtun. Der Herr hat nicht viel Ahnung, wenn er dem BVG Größe attestiert, weil es "keinen Alleingang" durchziehe. Er sollte vielleicht mal vergangene Urteile genauer ansehen und sich die Anhörungsinhalte zum ESM durchlesen, insbesondere die Fragestellungen der Richter (freie Webquellen findet man auch ohne Protokollsuche z.B. beim Handelsblatt zu beiden Tagen der ESM-Anhörung).
Die Teile der Klagen, die ESM und Fiskalpakt betreffen (also Hauptpunkte der Aufregung) werden am 18.3. selbst vom BVG entschieden.
Es gibt durchaus noch Hoffnung, insbesondere da mit Di Fabio jemand mit medialem Druck versucht, das BVG in seiner Entscheidung zu beeinflussen. (Tenor: Es gäbe einen Flächenbrand in Europa, wenn... blabla). Man würde diese Versuche kaum unternehmen, wenn die Entscheidung schon politikkompatibel feststünde.
Ja, ähnlich sehe ich es auch. Hätte sich das BVerfG nur feige vom Acker machen wollen, hätte es dem EuGH nicht die starken Zweifel an der Rechtmäßigkeit mit auf den Weg gegeben. So muss dieser in der Sache arbeiten.
Klar ist aber, dass es nun noch viel mehr Zeit kosten wird - und es genau darum vielen geht.
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Man hofft, dass die Hin- und Herkickerei der Verantwortung so lange dauert, bis sich das Euro-Problem von selbst löst. Entweder gerettet oder weg. Aber auf keinen Fall will man ein auslösender Faktor sein.
Natürlich entscheidet das BVG selbst, aber - wie bei einem Gutachten - beauftragt es das EuGH zu einer Stellungnahme und versucht so in erster Linie Zeit zu gewinnen und - falls das nicht reicht - die Verantwortung auf eine europäische Institution zu verlagern. Dass dabei jede Menge deutsches Volksvermögen den Bach heruntergeht, dafür trägt man ja nicht die Verantwortung, sondern allein die gesetztgebenden Organe, die den Schlamassel angerichtet haben. Die feinen Herren Juristen urteilen nur nach geltendem Recht. Sie haben ihre eigene Agenda.
Deutschland haftet und zahlt zwar am stärksten, aber nicht als einziges Land. (Dass wirklich alle anderen Länder ausfallen, wäre sowieso ein Ereignis, in dessen Chaos sich niemand mehr um einen Vertrag kümmern würde.)
Die meisten Politiker und Medien behaupten ja immer wieder, dass es nur in Deutschland eine derartige Skepsis in der Bevölkerung und dazu auch noch die Möglichkeit gebe, dass derartige politische Entscheidungen von einem Verfassungsgericht revidiert werden können.
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http://www.handelsblatt.com/meinung/gas ... 57312.html
Tenor: Das OMT-Programm kann, wenn überhaupt, nur mit Einschränkungen durch das EuGH durchgeführt werden, sonst schreitet das BVG ein. Damit ist einer der wichtigsten "Rettungsmöglichkeiten" für den Euro gekappt, nämlich der hemmungs- und bedingungslose Ankauf von Staatsanleihen. Schachtschneider erwartet, dass dies die Märkte auch bald erkennen müssten. Ansonsten dauert es noch mit dem Euro-Ende bis sich das EuGH geäußert hat.
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http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/R ... ann+166986Gerade in einem so komplexen Gefüge wie der Europäischen Währungsunion benötigen die unabhängigen Notenbanken aber unverrückbare Grenzen ihrer Flexibilität, wie das Verbot der monetären Staatsfinanzierung, damit ihre Unabhängigkeit am Ende nicht in Frage gestellt wird. Nur dann ist auch gewährleistet, dass das Ziel der Preisstabilität selbst in Krisenzeiten nicht hinter der Sicherung staatlicher Solvenz zurücktritt.
http://www.cesifo-group.de/de/ifoHome/p ... 11-02-2014Und Karlsruhe entscheidet doch
Hans-Werner Sinn stellt klar, dass das Bundesverfassungsgericht keine Kompetenzen abgegeben hat.
Nun endlich hat das Bundesverfassungsgericht seine lang erwartete Stellungnahme zum OMT-Programm der EZB abgegeben. Dieses Programm (Outright Monetary Transactions) sieht vor, dass die EZB die Staatspapiere eines Krisenlandes ein bis drei Jahre vor ihrer Fälligkeit aufkaufen kann, falls sich das Land den Regeln des Rettungsfonds ESM unterwirft.
Tausende von Deutschen hatten gegen das OMT geklagt, weil es nach ihrer Meinung Artikel 123 des EU-Vertrags widerspricht, der eine monetäre Staatsfinanzierung verbietet, und weil sie befürchten, als Steuerzahler bei einem Staatskonkurs die Zeche bezahlen zu müssen. Das Gericht hat den Klägern nun recht gegeben. Es stellt fest, dass das OMT das Primärrecht der EU verletzt.
Doch statt dazu ein rechtskräftiges Urteil zu formulieren, um die Bundesbank zum Ausstieg aus dem Programm zu zwingen, reichte das Gericht den Fall an den Europäischen Gerichtshof weiter. Auf den ersten Blick erlaubt diese Entscheidung den Märkten aufzuatmen, weil der EuGH dazu neigt, die Position europäischer Instanzen zu vertreten. Doch so einfach ist es nicht.
Das Verfassungsgericht hat nämlich nicht auf sein Recht verzichtet, das letzte Urteil darüber zu sprechen, ob die Aktionen einer EU-Institution mit dem Grundgesetz kompatibel sind. Wenn es zu der Meinung kommen sollte, dass der EuGH den EU-Vertrag in einer Weise interpretiert, die der deutschen Verfassung nicht gerecht wird, hat es das Recht, von Bundestag und Regierung eine Neuverhandlung der Verträge zu verlangen und ein Referendum anzuordnen.
Daher bittet das Verfassungsgericht den EuGH nicht zu entscheiden, ob das OMT mit dem EU-Recht kompatibel ist, sondern eine Begrenzung des OMT zu verfügen, die die bislang nicht vorhandene Kompatibilität herstellt. Das Verfassungsgericht selbst bringt dazu eine Volumenbegrenzung ins Spiel sowie Regeln, die ausschließen, dass die EZB im Falle eines Staatskonkurses von einem Schuldenschnitt betroffen wäre.
Letzteres impliziert, dass die EZB Vorrang vor privaten Schuldnern genießt, wie es beim ersten griechischen Schuldenschnitt im Frühjahr 2012 der Fall war. Das würde das OMT zu Fall bringen, denn seine Wirkung beruht ja gerade darauf, dass die EZB statt der privaten Anleger die Lasten des Staatskonkurses trägt. Die bei einigen Anlegern aufkommende Euphorie ist deshalb verfrüht.
Die Entscheidung, den Fall dem EuGH vorzulegen, reduziert die Wirksamkeit des OMT auch deshalb, weil die EZB es vor einer solchen Entscheidung schwerlich wagen wird, Staatspapiere zu kaufen. Sie würde sich damit ja der Chance berauben, dass der EuGH eine Begrenzung des OMT mit der Begründung ablehnt, dass das Programm noch nicht aktiviert wurde.
In der Sache liegt das Bundesverfassungsgericht richtig. In der Tat kann das OMT zu einer massiven Vermögensumverteilung zwischen den Völkern Europas führen. Abschreibungsverluste auf Staatspapiere würden voll auf die Steuerzahler durchschlagen, da die Verluste des EZB-Systems sich in Form verminderter Ausschüttung von Geldschöpfungsgewinnen zeigen würden. Und natürlich müssten sie für die Transferprogramme aufkommen, die zur Vermeidung solcher Abschreibungsverluste aufgelegt würden.
Sicher, das OMT hat die politische Situation beruhigt, weil es das Risiko des Staatskonkurses von cleveren Anlegern auf gutgläubige Steuerzahler übertrug. Aber das ist kein rechtlich relevanter Aspekt. Allerdings ist dem Verfassungsgericht zuzustimmen, wenn es sich auf den Standpunkt stellt, der Kauf von europäischen Staatspapieren sei keine Geldpolitik und verletze des Mandat der EZB.
Auch liegt das Gericht richtig, wenn es sich gegen eine Politik der Verminderung von internationalen Zinsunterschieden in der Euro-Zone unter dem Deckmantel der Geldpolitik wendet. Zinsunterschiede sind ein zentrales Steuerungsinstrument der Marktwirtschaft. Wenn ein Staat sich stärker verschuldet, muss er höhere Zinsen zahlen, weil seine Konkurswahrscheinlichkeit steigt - genau deshalb hütet er sich, zu viele Schulden aufzunehmen.
Die Schwierigkeiten der Südländer entstanden aus einer inflationären Kreditblase, die sie ihrer Wettbewerbsfähigkeit beraubte und auf fehlende Zinsunterschiede zurückzuführen war. Zinsunterschiede, inklusive solcher, die aus einem Euro-Austritt und einer Abwertung zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit resultieren, sind aber essenziell für die langfristige Überlebensfähigkeit und Stabilität einer Währungsunion.
Zur Erinnerung: Es gab schon mal ein Land, dem das Umverteilungspaket nicht geheuer war und das sich per Geheimvertrag vorrangige Gläubigerrechte gegenüber Griechenland sicherte, die jenseits von Schuldenschnitten oder einem Auseinanderbrechen des Euro liegen:
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/s ... -1.1143991
Finnland hat also eine besser gesicherte Position mit Backup
@ frankdieter: Die Märkte haben das längst realisiert. Trotz OMT-Ankündigung von Draghi gab es mehrfach Bewegung bei den Zinssätzen bestimmter Staatsanleihen (immer wenn's politisch wackelt bei der Regierungsbildung oder das Ende einer Koalition drohte). In den Bereichen Unternehmensberatung, Rückversicherung und Anpassung von SAP-Modulen gibt es auch viele Beratungsmandate in Richtung "Zurück zur Zweitwährung" oder Parallelbuchen von mindestens zwei Währungen.
Bei Draghi und Schäuble rotieren die Beraterstäbe sicher schon, was jetzt gethinktankt werden kann.
Ich bin mir auch sicher, dass sich nach der BVG-Pressemitteilung einige große Fonds auf den Cayman Inseln mit der Wette "Ausweitung der Zinsspreads D-Anleihen zu anderen EU-Anleihen" positioniert haben. Denn so lang der EuGH sich nicht bewegt (und vor der Europawahl wird er das auf keinen Fall), kann Draghi aus strategischen Gründen überhaupt nicht OMT spielen.
Da wäre ich mir nicht so sicher! Dieses Jahr soll Irland (und Portugal auch?) die Rettungsschirme verlassen. Sollten die Finanzmärkte dies anders sehen und entsprechend hohe Zinsen verlangen, können diese Staaten nicht wieder zurück unter die Rettungsschirme, da die EU ihr Gesicht verlieren würde. Und das geht gar nicht.Goldistan hat geschrieben:
Bei Draghi und Schäuble rotieren die Beraterstäbe sicher schon, was jetzt gethinktankt werden kann.
Ich bin mir auch sicher, dass sich nach der BVG-Pressemitteilung einige große Fonds auf den Cayman Inseln mit der Wette "Ausweitung der Zinsspreads D-Anleihen zu anderen EU-Anleihen" positioniert haben. Denn so lang der EuGH sich nicht bewegt (und vor der Europawahl wird er das auf keinen Fall), kann Draghi aus strategischen Gründen überhaupt nicht OMT spielen.
Sollte hohe Zinsen verlangt werden, muss Mario (*) ein paar Euros springen lassen. Ob das nun verfassungswidrig ist oder nicht, wird niemanden in der EU interessieren.
Für mich ist die entscheidende Frage, ob die Regeln von Maastricht wirklich sinnvoll sind? Spanien hat bis zum Jahr 2007 die Regeln eingehalten und steht heute trotzdem recht dumm da. Sinnlose Regeln (**) einzuhalten nur, weil sie vor 22 Jahren beschlossen worden sind, finde ich nicht wirklich clever.
(*) Mario ist Zentralbanker des Jahres 2013 geworden.
(**) Verträge zwischen Staaten haben im allgemeinen eher informativen Charakter!
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Ist das ein Zitat eines zynischen Staatsmannes? Oder von Dir? Oder einfach nur eine Feststellung? Die Folge wäre nämlich, dass Deutschland einfach aus dem Euro austreten sollte. Ist auch nur ein Vertrag.
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EU-Jurist: Karlsruhe hätte Draghiavelli in die Parade fahren müssen
Gunnar Beck, Professor für EU-Recht an der Universität London, wirft dem Bundesverfassungsgericht Charakterschwäche und mangelnde Integrität vor: Karlsruhe hätte dem Spin-Doctor der Euro-Fessel, Mario Draghi („Draghiavelli“) in die Parade fahren müssen. Denn die Karlsruher Richter haben genau verstanden, was die OMT Programme der EZB bedeuten: Eine weitreichende Beschneidung der deutschen Souveränität.
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten ... n-muessen/
Feststellung a) Die Schweden haben sich vertraglich verpflichtet den Euro einzuführen, wenn gewisse Randbedingungen erfüllt werden. Diese Bedingungen sind schon lange erfüllt und trotzdem haben sie immer noch nicht den Euro! Vertragsbruch Tag für Tag! Und wen interessiert das?Geldsammler hat geschrieben:Verträge zwischen Staaten haben im allgemeinen eher informativen Charakter"
Ist das ein Zitat eines zynischen Staatsmannes? Oder von Dir? Oder einfach nur eine Feststellung? Die Folge wäre nämlich, dass Deutschland einfach aus dem Euro austreten sollte. Ist auch nur ein Vertrag.
Und was noch viel schlimmer ist, ist die Tatsache, dass die Schweden nicht in den ESM einzahlen oder sonstwo haften müssen. Würden sie dies tun, würde die deutsche Haftung geringer ausfallen.
Feststellung b) Die Bundesregierung hat durch die Konjunkturprogramme ganz klar den Vertrag von Maastricht gebrochen. Gab es Konsequenzen?
Feststellung c) Die Kommandoaktion zur Tötung von Osama auf dem Hoheitsgebiet von Pakistan war klar illegal. Aber wer soll die Amis anzeigen?
Feststellung d) Deutschland kann aus dem Euro austreten. Keine Frage!
In diesem Sinn: Super-Mario