Der Fall Böhmermann

Tagesgespräch zu Wirtschaftsthemen wie Geldmarkt, Börse, Währung, Finanzkrise, Inflation aus Deutschland und der Welt

Moderatoren: Ladon, Forum-Team, Mod-Team

Beitrag 17.04.2016, 07:31

tobi-nb
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 293
Registriert: 03.07.2011, 06:44
Ergänzend zu meiner gestrigen Aussage:

Der eine (Böhmermann) hat den anderen (Erdogan) beleidigt, zumindest empfindet das der Beleidigte so.
Und um das (juristisch) ermitteln zu lassen, kann man Anzeige erstatten. Sowas empfinde ich nicht schlimm, es passiert zigtausendmal in Deutschland, und selbst einem Typen wie Erdogan sollte man 'erlauben' dürfen, sich nicht beleidigen zu lassen.

Von daher finde ich die 'Privatanzeige' von Erdogan völlig legitim. Ich hätte es wahrscheinlich genauso gemacht.

Erfogan hat jedoch ein Politikum draus gemacht, wahrscheinlich weil sein Ego so verletzt ist, dass er Böhmermann grösstmöglich schaden will, evtl. aber auch um Merkel herauszufordern.

Ich persönlich halte ihn eher für wenig clever, und glaube er will einfach nur Böhmermann 'vernichten' Er hat ja auch zuerst die Majestätsbeleidigung als Anzeigengrundlage genommen und danach erst die Privatanzeige. Ich dachte ernsthaft, als er die Privatanzeige nachschob, hat er Merkel (unbedarft) die Möglichkeit gegeben, dass sie ohne Gesichtsverlust aus der Sache rauskommt, indem sie die Majestätsbeleidigung abblockt und auf seine Privatanzeige verweist.

Merkell allerdings halte ich nicht annähernd für soo dumm, Erdogans fehler mit der Privatanzeige nicht zu erkennen. Dass sie dennoch die 103er Anzeige zulässt, ist für mich eindeutiges Zeichen Richtung Erdogan: 'Mach dir keine Sorgen, mein kleiner Diktator, ich stehe zu dir!'

Beitrag 17.04.2016, 08:33

Benutzeravatar
McSilver
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 130
Registriert: 24.09.2013, 09:12
Wohnort: Sachsen
Klar kann man die Sache von einem Gericht klären lassen.
Natürlich muss auch Satire Grenzen haben wie alles im Leben.
Aber hätte Merkel auch ihr ok gegeben wenn es Putin oder Trump gewesen wäre?
Kann demnächst auch der kleine Diktator aus Nordkorea klagen?

Zumindest hat sie jetzt auch weite Teile der Medien gegen sich aufgebracht und das hat sie doch gut gemacht. smilie_07
McSilver
___________
Bewertungen:
http://www.gold.de/forum/mcsilver-t8235.html
http://www.silber.de/forum/mcsilver80-t17333.html

Beitrag 17.04.2016, 10:33

BOB
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 317
Registriert: 14.01.2012, 20:12
Das Ganze ist nicht so einfach: Wir wollen einerseits zeigen, das wir ein Rechtsstaat mit Gewaltenteilung sind; andererseits gibt es Paragraphen wie §103 StGB, bei dem die Strafverfolgung nach §104a StGB vom Einverständnis der Regierung abhängt. Auf die Frage, wann die Regierung zustimmen oder ablehnen darf, soll oder muss, haben Staatsrechtler wohl unterschiedliche Antworten. Manche sagen, es ginge nicht um eine rechtliche Bewertung, denn das könne und dürfe die Regierung ja nicht, sondern nur um das staatspolitische Interesse - dann wäre klar, dass eine mögliche Beleidigung der britischen Königin oder des US-Präsidenten anders behandelt würde, als eine des nordkoreanischen Diktators. Andere vertreten die gegenteilige Auffassung, dass die Regierung nicht nach solchen Kriterien zu entscheiden hat, sondern aufgrund ihrer rechtlichen Vorprüfung, ob der Strafantrag Aussicht auf Erfolg habe.
In beiden Fällen hat Merkel ein Problem: Im ersten Fall, weil sie die wegen NATO, Handel und Flüchtlinge als Verhandlungspartner von der EU politisch akzeptierte Türkei als befreundeten Staat ansieht; im zweiten Fall, weil Merkel selbst unnötigerweise voreilig von Beleidigung gesprochen hat.
Ich bleibe dabei: Das Beste wäre ein "Freispruch 1. Klasse" als Exempel für die Türkei.

Beitrag 17.04.2016, 11:36

Zamszyk
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 351
Registriert: 09.03.2014, 00:26
Vielleicht darf Satire alles. Die Frage ist aber, wo hört Satire auf und wo fängt die bloße Straftat an. Nur weil etwas satirisch gemeint ist, muss es noch lange nicht auch Satire sein. Im konkreten Fall geht es um den Punkt Beleidigung oder nicht.
@Macieju,
Satire kann beleidigen,weil es eben SATIRE ist.
oder fängst du auch an dem "Sultan" die Füße zu lecken ? smilie_11

Beitrag 18.04.2016, 05:35

Benutzeravatar
MaciejP
Gold-Guru
Beiträge: 2612
Registriert: 08.03.2012, 05:49
Zamszyk hat geschrieben:Satire kann beleidigen,weil es eben SATIRE ist.
Die Frage ist zunächst aber, ob es sich hierbei um Satire handelt. Erst wenn das (notfalls juristisch) geklärt ist, kann man sich die Frage stellen, wie weit Satire gehen darf.
„Wenn der Durchschnittsmichel Gold kauft, kann er keine Fehler machen.“ – „Gold fliegt nicht weg.“

Beitrag 18.04.2016, 06:13

Benutzeravatar
Ladon
Moderator
Beiträge: 6664
Registriert: 17.05.2010, 13:38
Wohnort: Terra
MaciejP hat geschrieben:
Zamszyk hat geschrieben:Satire kann beleidigen,weil es eben SATIRE ist.
Die Frage ist zunächst aber, ob es sich hierbei um Satire handelt. Erst wenn das (notfalls juristisch) geklärt ist, kann man sich die Frage stellen, wie weit Satire gehen darf.
Ja wer soll denn entscheiden, "ob" etwas Kunst ist oder nicht???
Die Kunstpolizei oder wie ;-)

Nein, nein, so geht das nicht. Umgekehrt wird ein Schuh draus:
Jemand (ob er Erdoofgan heißt oder Müller) kann Anzeige erstatten, weil er sich beleidigt fühlt. Der Staatsanwalt prüft, ermittelt ggf und erhebt u.U. dann Anklage. Das Gericht klärt, ob eine formalrechtliche Beleidigung vorliegt und spricht sein Urteil.
So sollte das laufen.
Egal ob nach §x oder §y (wobei man "§x" bei der Gelegenheit gleich abschaffen könnte).
Höflichkeit ist keine Schwäche - Empathie ist keine Dummheit - Moral ist nicht moralinsauer

Beitrag 18.04.2016, 07:15

Benutzeravatar
AuCluster
Gold-Guru
Beiträge: 2197
Registriert: 13.12.2011, 22:46
Wohnort: Auf Schalke
MaciejP hat geschrieben:
Zamszyk hat geschrieben:Satire kann beleidigen,weil es eben SATIRE ist.
Die Frage ist zunächst aber, ob es sich hierbei um Satire handelt. Erst wenn das (notfalls juristisch) geklärt ist, kann man sich die Frage stellen, wie weit Satire gehen darf.
Das war wahrscheinlich die Idee von Böhmermann. Er wollte Herrn Erdogan zeigen, dass in Deutschland die Judikative über Rechtsbrüche entscheidet und nicht die Spitzenpolitiker. Sollte Herr Erdogan tatsächlich Anzeige erstatten, so muss er den normalen Rechtsweg gehen. Wie jeder andere auch. Aber ob sich Herr Erdogan so weit herab lassen wird?
Within our mandate, the ECB is ready to do whatever it takes to preserve the euro. And believe me, it will be enough.

Beitrag 18.04.2016, 08:08

Benutzeravatar
Stempelglanz
500 g Barren Mitglied
Beiträge: 712
Registriert: 14.01.2016, 02:19
Wohnort: Europa und Asien
AuCluster hat geschrieben:[
Das war wahrscheinlich die Idee von Böhmermann. Er wollte Herrn Erdogan zeigen, dass in Deutschland die Judikative über Rechtsbrüche entscheidet und nicht die Spitzenpolitiker. Sollte Herr Erdogan tatsächlich Anzeige erstatten, so muss er den normalen Rechtsweg gehen. Wie jeder andere auch. Aber ob sich Herr Erdogan so weit herab lassen wird?
Hat er doch!!
Er hat auch als Privatperson Anzeige Erstattet !
Lieber etwas mehr,als viel zu wenig !
(Dagobert Duck)

Bewertungen : stempelglanz-t10051.html

Beitrag 18.04.2016, 17:15

Benutzeravatar
Datenreisender
Gold-Guru
Beiträge: 9011
Registriert: 20.03.2010, 20:56
Hat eigentlich irgendjemand mal den oft genannten § 103 StGB gelesen?
§ 103 StGB
Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten


(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Der Fall Böhmermann ist offensichtlich gar keiner! Alles nur heiße Luft!
Hätten da die Bundeskanzlerin, die Bundesregierung, die Tagesschau etc. nicht auch mal selbst drauf kommen können? smilie_18

Beitrag 18.04.2016, 18:30

Benutzeravatar
Titan
Gold-Guru
Beiträge: 3914
Registriert: 07.03.2011, 13:15
Wohnort: Berlin
Datenreisender hat geschrieben:Hat eigentlich irgendjemand mal den oft genannten § 103 StGB gelesen?
Hier eine Zusammenfassung mit einer Erklärung,die den Sachverhalt
ganz gut rüberbringt:

http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 87478.html

Beispiele und die Konsequenzen:
http://www.spiegel.de/fotostrecke/belei ... 36334.html

T.
"Das Leben ist Schwingung.Verändere Deine Schwingungen--
und Du veränderst Dein Leben"
"Die kürzesten Wörter ( ja,nein ) erfordern das meiste
Nachdenken"
Pythagoras von Samos

Beitrag 18.04.2016, 18:45

tobi-nb
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 293
Registriert: 03.07.2011, 06:44
Titan hat geschrieben:
Datenreisender hat geschrieben:Hat eigentlich irgendjemand mal den oft genannten § 103 StGB gelesen?
Hier eine Zusammenfassung mit einer Erklärung,die den Sachverhalt
ganz gut rüberbringt:

http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 87478.html

Beispiele und die Konsequenzen:
http://www.spiegel.de/fotostrecke/belei ... 36334.html

T.
Ganz genauso.

Oder einfach, wer ein Staatsoberhaupt (egal wo) oder einen Untergebenen (Im Inland) beleidigt......

Beitrag 19.04.2016, 04:41

Benutzeravatar
MaciejP
Gold-Guru
Beiträge: 2612
Registriert: 08.03.2012, 05:49
Ladon hat geschrieben:Jemand (ob er Erdoofgan heißt oder Müller) kann Anzeige erstatten, weil er sich beleidigt fühlt. Der Staatsanwalt prüft, ermittelt ggf und erhebt u.U. dann Anklage. Das Gericht klärt, ob eine formalrechtliche Beleidigung vorliegt und spricht sein Urteil.
So sollte das laufen.
Stimmt, das war schlecht ausgedrückt, ich hätte besser "ob es sich hierbei nicht um Satire handelt" schreiben sollen. Wenn wir bei der Prämisse bleiben, dass Satire/Kunst und Straftat sich gegenseitig ausschließen, dann wäre bei einer Verurteilung Böhmermanns zumindest klar, dass es sich nicht um Satire gehandelt hat. Egal wie die Verhandlung aber ausgeht, man wird daraus trotzdem nicht im positiven Sinne schließen können, ob eine Satire vorlag. Sprich: das Gericht wird die Satire höchstens falsifizieren können.

Was ich eigentlich sagen wollte: Bei der ganzen Diskussion scheint die allgemein diskutierte Frage zu sein "Wie weit darf Satire gehen?". Ich finde, das ist aber schon ein Schritt zu weit gedacht, weil es davon ausgeht, dass hier eine Satire vorlagt. Das ist m.E. aber halt nicht so eindeutig der Fall.
„Wenn der Durchschnittsmichel Gold kauft, kann er keine Fehler machen.“ – „Gold fliegt nicht weg.“

Beitrag 19.04.2016, 06:52

Benutzeravatar
Datenreisender
Gold-Guru
Beiträge: 9011
Registriert: 20.03.2010, 20:56
Merkel tritt den deutschen Rechtsstaat mit Füßen -
Die Gerichte dürfen den Paragrafen 103 nicht anwenden


Die Ermächtigungserklärung von Kanzlerin Angela Merkel zur Strafverfolgung von Jan Böhmermann wegen Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten nach Paragraph 103 des Strafgesetzbuches (StGB) ist unwirksam.

Hier sind die Gründe:

Der Paragraph aus dem Jahr 1871, der die sogenannte Majestätsbeleidigung regelt, war tot. Er wurde in der Praxis nicht angewandt und so wenig beachtet, dass man vergaß, ihn aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen.

Doch nun hat Merkel ihn zum Leben erweckt und zwar für einen einzigen Fall: Zum Schutz des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan wegen des Schmähgedichts von Moderator Jan Böhmermann. Sie hat in diesem Fall die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt aber in der gleichen Rede erklärt, dass der Paragraph entbehrlich sei.

Ist ein Straftatbestand aber entbehrlich, hätte sie die Ermächtigung nicht erteilen dürfen. Es geht hier um Strafverfolgung und das schärfste Schwert des Rechtsstaats, das nur als letztes Mittel angewandt werden darf. Mit der Erklärung, dass der Straftatbestand des § 103 StGB entbehrlich ist, hat Merkel ihrer Ermächtigungserklärung* sogleich das rechtliche Fundament entzogen.

Weiterlesen: http://www.huffingtonpost.de/elke-lill/ ... 14780.html

Beitrag 19.04.2016, 08:34

BOB
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 317
Registriert: 14.01.2012, 20:12
Die Bloggerin zeigt mit ihrem Geschreibe, dass man sich entscheiden sollte, ob man Jurist oder Politologe sein will.
Ob die Kanzlerin als Einzelperson einen Paragraphen für "entbehrlich" hält, hat keine Auswirkung auf dessen Gültigkeit, bis das Parlament die ggf. von ihr initiierte Gesetzesänderung beschlossen hat - und das soll ja selbst nach Merkel erst 2018 der Fall sein. Es ist auch nicht so, dass der betreffende Paragraph nie angewendet wurde. Es gab einige Verfahren und zwar nicht nur der bekannte Fall des Schahs, sondern auch z.B. wegen eines Protests gegen Pinochet. Wem auch das wie graue Vorzeit der BRD vorkommt - noch vor wenigen Jahren hat jemand eine Geldstrafe akzeptiert, nachdem er die Schweizer Bundespräsidentin im Internet grob beleidigt hatte. Apropos: Wer das alles unter "antiquierte Majestätsbeleidigung" abtut, müsste wohl auch gleich Par. 90 StGB hinterfragen, demnaxh die Beleidigung unseres Bundespräsidenten im Amt auch einen eigenen Tatbestand darstellt.
Auch ich mag Erdogan nicht, aber andere mögen (auch) Obama oder die Queen nicht. Soll das ein juristischer Maßstab sein?

Beitrag 20.04.2016, 06:31

Benutzeravatar
Ladon
Moderator
Beiträge: 6664
Registriert: 17.05.2010, 13:38
Wohnort: Terra
BOB hat geschrieben:...
Auch ich mag Erdogan nicht, aber andere mögen (auch) Obama oder die Queen nicht. Soll das ein juristischer Maßstab sein?
So ist es!

Bei uns werden Gesetze durch die Legislative (das Parlament) beschlossen oder abgeschafft. Ihre DURCHFÜHRUNG wird durch die Exekutive (die Regierung) geregelt. Ein Mitglied der Exekutive (z.B. die Kanzlerin) hat nichts mit der Gesetzgebung zu tun. Niemand interessiert sich dafür ob sie Gesetze für entbehrlich hält.

Recht und Gerechtigkeit sind zwei Paar Stiefel. So ist das nun mal.
Höflichkeit ist keine Schwäche - Empathie ist keine Dummheit - Moral ist nicht moralinsauer

Beitrag 20.04.2016, 14:22

Benutzeravatar
Der Goldene Kiel
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 233
Registriert: 04.08.2012, 22:31
Ladon hat geschrieben:Ein Mitglied der Exekutive (z.B. die Kanzlerin) hat nichts mit der Gesetzgebung zu tun.
Soweit zur Theorie.

Faktisch sieht es zumindest in Deutschland so aus, daß
- Gesetzesinitiativen häufig von der Regierung ausgehen, was nach GG Art 76 (1) so auch vorgesehen ist.
- Kanzler und Vizekanzler nebenbei den Parteien vorstehen, die die stärksten Fraktionen im Bundestag stellen.

Beitrag 20.04.2016, 14:39

tobi-nb
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 293
Registriert: 03.07.2011, 06:44
Ladon hat geschrieben:
BOB hat geschrieben:...
Auch ich mag Erdogan nicht, aber andere mögen (auch) Obama oder die Queen nicht. Soll das ein juristischer Maßstab sein?
So ist es!

Bei uns werden Gesetze durch die Legislative (das Parlament) beschlossen oder abgeschafft. Ihre DURCHFÜHRUNG wird durch die Exekutive (die Regierung) geregelt. Ein Mitglied der Exekutive (z.B. die Kanzlerin) hat nichts mit der Gesetzgebung zu tun. Niemand interessiert sich dafür ob sie Gesetze für entbehrlich hält.

Recht und Gerechtigkeit sind zwei Paar Stiefel. So ist das nun mal.
Naja, ganz so einfach ist es in diesem Fall nicht.

Der Privatmann Erdogan kann den Privatmann Böhmermann wegen Beleidigung anzeigen. (§158 StGB) Dann geht greift die deutsche Gesetzgebung, die deutschen Anwälte; deutschen Richter usw. Wird Herr Böhmermann für schuldig befunden, wird er bestraft. All das geschieht völlig vorbei an der Regierung.

Eine Anzeige nach §103 (und eine evtl. Schuldsprechung nach diesem Paragraphen) jedoch ist mit deutlich höheren Strafen verbunden. D.h. die Behörden ermitteln zwar genauso wie nach einer Privatanzeige, müssen aber im Schuldfalle ein härteres Urteil fällen.

Und nun kommt eben doch die Regierung ins Spiel. Denn dieser wird mit §104 ein Ermessensspielraum eingeräumt. Nämlich der, dass (bei regierungsunabhängiger Ermittlung eines Schuldspruches) ein höheres Strafmaß zur Anwendung kommt. Genaugenommen hat Frau Merkel genau das getan, was Sie in Ihrer Begründung zur Anwendung des § 103 vehement negiert. Sie hat sich in die Urteilsfindung eingemischt.

Daher ist die Begründung der Frau Merkel für die Freigabe nach § 103 reine Heuchelei. Denn die deutschen Gerichte entscheiden so, oder so. Aufgrund des Bekenntnisses von Frau Merkel zu Herrn Erdogan und gegen Herrn Böhmermann müssen nun jedoch die Gerichte eine härte Strafe aussprechen, sofern die Ermittlungen einen Schuldspruch bedingen.

§103 und 104 haben also schon eine bewusste Verantwortung für die Regierung vorgesehen. Und typisch merkel-like hat sie diese Verantwortung (wieder mal gegen alle Widerstände und gegen den Großteil der Bevölkerung) wahrgenommen. Und auch typisch für Frau Merkel hat sie Ihre Entscheidung abermals als "alternativlos" hingestellt.

Beitrag 20.04.2016, 15:17

Benutzeravatar
Titan
Gold-Guru
Beiträge: 3914
Registriert: 07.03.2011, 13:15
Wohnort: Berlin
tobi-nb hat geschrieben:...Und auch typisch für Frau Merkel hat sie Ihre Entscheidung abermals als "alternativlos" hingestellt.
Ergo gibt es NUR eine Alternative zur Verhinderung der Anwendung dieses Paragrafen:
In den Mülleimer der Geschichte.

Dieses Beispiel ist doch auch nur eines von vielen anderen
"Alternativlosigkeiten" in diesem (nicht von mir erwälhltem ) Land.


T.
"Das Leben ist Schwingung.Verändere Deine Schwingungen--
und Du veränderst Dein Leben"
"Die kürzesten Wörter ( ja,nein ) erfordern das meiste
Nachdenken"
Pythagoras von Samos

Beitrag 20.04.2016, 16:21

tobi-nb
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 293
Registriert: 03.07.2011, 06:44
Um meinen Post etwas zu erläutern,

Die Entscheidung eine Untersuchung nach 103 zuzulassen, ist das eine. Die Begründung zu dieser Entscheidung das andere. Und genau diese Begründung lässt mir die Hutschnur hochgehen.

Genaugenommen ist es gar keine Begründung für diese eine Entscheidung, weil sie ja genauso für die andere Entscheidungsmöglichkeit (103er nicht zuzulassen) auch gilt. Merkel stellt sich jedoch hin, als die einzig wahre Cheffin, eine Entscheidung fällend, die sie gegen jede Seite der Streithähne kritikimmun macht. Erdogan bekommt einerseits recht, und sollte Böhmermann verurteilt werden, ist sie nicht Schuld, sondern unser demokratisches Rechtssystem.

Aber Merkel ist Schuld, sie ganz allein, sollte Böhmermann (härter) bestraft werden.

Und das weiss diese aalglatte Merkel ganz genau. Ein Politiker mit Charakter hätte sagen können:

"Herr Böhmermann, in der aktuellen Situation, bei der Menschen, Flüchtlinge, notleiden, so ein Gedicht zu verfassen, und dabei einen schwierigen Partner über Mass zu reizen, gehört untersucht und möglicherweise bestraft. Diese Entscheidung wird demokratischerweise nicht durch mich gefällt.
Sie haben jedoch wissentlich eine sowieso schon kritische europäische Krise auf eine zusätzliche Bewährungsprobe gestellt.
Ich entscheide mich daher dafür, diese besondere Situation auch nach dem besonderen Paragrafen 103 untersuchen zu lassen."

Merkel ist wie ein Neutrum. Sie fällt eine Entscheidung und entzieht sich der Verantwortung, da ja nicht sie diese Entscheidung gefällt hat. Sie hat 'bloss' das Alternativlose ausgesprochen.

Beitrag 20.04.2016, 17:10

Benutzeravatar
Titan
Gold-Guru
Beiträge: 3914
Registriert: 07.03.2011, 13:15
Wohnort: Berlin
tobi-nb hat geschrieben:Um meinen Post etwas zu erläutern...
Merkel ist wie ein Neutrum. Sie fällt eine Entscheidung und entzieht sich der Verantwortung,
da ja nicht sie diese Entscheidung gefällt hat.
Sie hat 'bloss' das Alternativlose ausgesprochen.
Danke für Deine Erläuterung smilie_01

Ja..."alternativ-los"--das Wort hat auch schon eine inflationäre Entwicklung hinter sich.
Kann aber nix für solche Art von Vergewaltigung,weil ja das Wort selbst schon vergewaltigt ist:
Eine Umschreibung für ZWANG..."wir schaffen das"-ganz altern... smilie_18
T.
"Das Leben ist Schwingung.Verändere Deine Schwingungen--
und Du veränderst Dein Leben"
"Die kürzesten Wörter ( ja,nein ) erfordern das meiste
Nachdenken"
Pythagoras von Samos

Antworten