Moin Moin oder besser Hummel Hummel, da du wie ich sehe in meiner Geburtsstadt lebst.Spongebob hat geschrieben:Hallo Silent_Bob
und herzlich Willkommen hier im besten Forum der Welt.
Was hast Du denn bei dem Händler bestellt?
Und was ist für Dich zeitnah?
Beste Grüße Spongebob
Was ich bestellt habe, werde ich - logischerweise - hier nicht breittreten, nur soviel es handelte sich um Lagerware. Zeitnah bedeutet für mich sobald die Zahlung beim Händler eingegangen ist, dieser dann die Ware spätestens binnen drei Werktagen in den Versand gibt.
Jetzt kommt natürlich die Mär, von der ach so schlechten Zahlungsmoral der Kunden ect.
Um großartige Inkassokosten zu unterbinden und der immense Zeitaufwand... bla bla.... müsse der Händler Vorkasse verlangen. Aber mal ehrlich, zig Kunden "müssen" einen Vertrauensvorschuss leisten und die Zahlung im Voraus leisten. Hat den positiven Effekt für den Händler einen zinslosen Kredit zu erhalten OHNE eine Gegenleistung. Da ist es wohl mehr als selbstverständlich dass der Händler sich um einen zeitnahen Versand bemüht.
Ist ein Vermerk beim Händlerangebot betreffend "Vorbestellung" vorzufinden, sieht die Sache natürlich anders aus. Allerdings sollte auch hier bei "Überziehung" der Lieferfrist eine Meldung vom Händler an den Kunden erfolgen ohne dass der Kunde lange nachfragen muß.