Geldtresor für Silber
Moderatoren: Ladon, Forum-Team, Mod-Team
Ich weiß nicht, ob bei einem totalen Crash die Banken nicht unter staatlicher Aufsicht stehen.
So eine Art Beschlagnahme. Dann würde nämlich der Staat die Hand drauf halten und verbieten zu öffnen.
Eigentlich stehen doch heute auch schon sämtliche Banken unter staatlicher Aufsicht.
- Datenreisender
- Gold-Guru
- Beiträge: 9011
- Registriert: 20.03.2010, 20:56
Lies doch mal so einen Schließfachvertrag. Zum einen steht da üblicherweise drin, daß die Bank keine Kenntnis von dessen Inhalt hat/nimmt und selbst auch keinen Schlüssel hat. Die Bank kann das Schließfach nur räumen (aufwändig mit Zeugen usw.), wenn der Kunde die Schließfachmiete nicht mehr bezahlt. Ansonsten führt der Weg zum Schließfach für Dritte (Finanzamt, Polizei, Gerichtsvollzieher usw.) immer über einen Richter.Hucky hat geschrieben:Die Frage würde aber doch sein, ob die Banken wieder öffnen dürfen.
Ich weiß nicht, ob bei einem totalen Crash die Banken nicht unter staatlicher Aufsicht stehen.
So eine Art Beschlagnahme. Dann würde nämlich der Staat die Hand drauf halten und verbieten zu öffnen.
Eigentlich stehen doch heute auch schon sämtliche Banken unter staatlicher Aufsicht.
Ich gehe davon aus, daß nur in den wenigsten Schließfächern überhaupt Edelmetalle in nennenswertem Umfang gelagert werden. Die Schließfächer haben von der Grundfläche meist das Format eines liegenden Aktenordners und variieren dann in der Höhe. In den allermeisten Schließfächern dürften nach meiner Einschätzung daher eher wichtige Dokumente gelagert werden. "Die" müssten im Fall der Fälle ja tausende und abertausende Schließfächer durchsuchen und dürften dabei kaum etwas "erbeuten".
Thema Goldverbot. Das sehe ich absolut nicht, das gab es bisher erst einmal und in den U.S.A. Aber selbst bei diesem Goldverbot hatten Privatpersonen eine erhebliche "Freimenge". Zudem waren alle Sammlerstücke (Münzen, Schmuck) nicht betroffen, lediglich "fette" Barren waren weg (bzw. mussten zu einem festgesetzten Kurs an den Staat verkauft werden).
Das US-amerikanische Goldverbot war übrigens der Anlaß für die Erfindung des Krugerrand als erste Bullion-Anlagemünze, weil Geld (auch ausländisches) von dem Goldbesitzverbot nicht umfasst wurde.
Hm.Datenreisender hat geschrieben:...
Das US-amerikanische Goldverbot war übrigens der Anlaß für die Erfindung des Krugerrand als erste Bullion-Anlagemünze, ...
Goldverbot 1933.
Der Krugerrand wurde 1967 erstmals geprägt.
Und die 2 und 1 Rand Goldmünzen gibt es seit Anfang der 60er. Gut, auf denen steht ein Wert. Aber seit '58 (wenn ich mich nicht irre) wurden aber auch wieder Sovereigns in großer Stückzahl geprägt.
- Datenreisender
- Gold-Guru
- Beiträge: 9011
- Registriert: 20.03.2010, 20:56
Der Krugerrand wurde in einer Zeit initiiert (1967),Ladon hat geschrieben:Hm.
Goldverbot 1933.
Der Krugerrand wurde 1967 erstmals geprägt.
Und die 2 und 1 Rand Goldmünzen gibt es seit Anfang der 60er. Gut, auf denen steht ein Wert. Aber seit '58 (wenn ich mich nicht irre) wurden aber auch wieder Sovereigns in großer Stückzahl geprägt.
in der das Goldverbot in den U.S.A. bestand (bis 1974).
-
- 5 Unzen Mitglied
- Beiträge: 68
- Registriert: 13.05.2010, 12:46
Du suchst einen Tresor für Silber und gibst an, darin auch Jagdwaffen und Munition unterbringen zu wollen... „weil ich in den nächsten paar Jahren den Jagdschein machen möchte“.
Da Du keinen Jagdschein hast, wieso hast du denn Waffen und Munition? Vorausgesetzt, Du wärst Inhaber eines Waffenscheines wirst Du Dir wohl nicht vorab den Kram gekauft haben in der Absicht, irgendwann in der Zukunft vielleicht einen Jagdschein machen zu wollen.
Also nehme ich an, Du hast keinen Waffenschein und das Zeug geerbt. In diesem Fall musst Du die Waffen in der Waffenbesitzkarte (des Erblassers) innerhalb eines Jahres umschreiben lassen, was mit sehr strengen Auflagen verbunden ist. Dann ist der Nachweis eines Waffenschrankes mit entsprechender Sicherheitsstufe, auch die getrennte Verwahrung der Munition, auch die zusätzliche Verwahrung von Edelmetallen, das allergeringste Problem. Zunächst solltest Du dich umgehend von der Munition trennen, da anzunehmen ist, dass diese zu den (geerbten?) Langwaffen gehört. Kannst Du an einen (Berechtigten) verschenken oder vorübergehend verwahren lassen, beispielsweise von einem Jagdfreund des Erblassers. Die Umschreibung der Waffen wird in der zust. Aufsichtsbehörde beantragt. Achtung: Wenn Du die Voraussetzungen nicht erfüllst, werden die Waffen, egal wie kostbar sie sind, zum Schussgebrauch untauglich gemacht. Dann darfst Du Dir die ins Wohnzimmer hängen. Also solltest Du darüber nachdenken, in wessen Waffenbesitzkarte noch Raum ist, um das Geerbte? dort eintragen zu lassen. Vertrag über Verkauf oder vorübergehende Verwahrung (bis Du den Jagdschein hast) machen, den Kram entsprechend sicher unterbringen, dann zur Behörde mit den Papieren und dann kann der Krempel umgeschrieben werden. Geht bei einer gewünschten Verwahrung nur mit einer Person, der Du vertrauen kannst, dass diese Dir später die Waffen wieder aushändigen wird, denn mit Übertragung der Waffen ist der Besitz in der jeweiligen Waffenbesitzkarte eindeutig geregelt.
Erspare es Dir und der Erinnerung an einen möglichen Erblasser, dass der jagdliche Nachlass kurzerhand zerstört wird, weil Du aus Unwissenheit nicht innerhalb einer gesetzten Frist die Angelegenheit geregelt hast.
Handelt es sich um mehrere jagdliche Langwaffen, ist die Umschreibung in eine andere Waffenkarte kein Problem. Bei Kurzwaffen sieht das anders aus, ist aber durchaus zu regeln. Nochmals – wollte Dir keinen langen Vortrag halten, sondern lediglich behilflich sein im Umgang mit einem durchaus sensiblen Thema.
(Von Frau zu Frau: Dem Einbrecher erst einen Silberbarren an den Kopf werfen und wenn das nicht hilft - halt ihm eine Bockdoppelflinte unter die Nase!)
---------------------------------------------------------------------
Ein Optimist kauft Gold und Silber, ein Pessimist Konserven.
bzw. auch zu den FAQ: https://forum.gold.de/wo-gold-und-silbe ... -t182.htmlHucky hat geschrieben:Die Frage würde aber doch sein, ob die Banken wieder öffnen dürfen.
Ich weiß nicht, ob bei einem totalen Crash die Banken nicht unter staatlicher Aufsicht stehen.
So eine Art Beschlagnahme. Dann würde nämlich der Staat die Hand drauf halten und verbieten zu öffnen.
Eigentlich stehen doch heute auch schon sämtliche Banken unter staatlicher Aufsicht.
Bei meiner Bank gab es bis vor einigen Monaten noch Schließfächer, an die man via Karte jederzeit rankam (also auch nachts, sonntags etc.). Auf die Anwesenheit eines Mitarbeiters war man also nicht angewiesen, was ganz angenehm war.
Vor einigen Monaten wurde dieser Zugang nun gesperrt. Man kam nur noch bei geöffneter Bank über einen Mitarbeiter an sein Fach ran. Begründet wurde dies mit angeblichen "technischen Problemen", wobei mir allerdings nie welche aufgefallen sind.
Da ich (zumindest gefühlt, wie es im "Ernstfall" wäre, ist sicher nochmal was anderes) ganz gerne uneingeschränkt an mein Fach kommen möchte, habe ich mich bei anderen Banken nach "unabhängigen" Fächern erkundigt.
Hier bekam ich nun von einer Bank die Auskunft, dass man zwar jetzt noch solche Fächer habe, diese aber in Kürze abgeschafft werden (!) (man also auf die offene Bank angewiesen ist), eine andere erklärte, dass man solche Fächer mal hatte, jetzt aber nicht mehr usw. usf. ...
Ich neige nicht zu Verschwörungstheorieen, fand diese Häufung von Umstellungen aber nun doch bemerkenswert, zumal gerade jetzt verschiedene Banken dies zeitgleich tun.
Wie sieht es bei euren Banken aus? Gab / gibt es da evtl. auch gerade "technische Probleme" und eine Umstellung?
verschaffen können und der Bank das haftungstechnisch zu
unsicher ist. Man will aber nicht einfach zugeben, dass man
keine hinreichenden Sicherheitsmechanismen hat.
- Datenreisender
- Gold-Guru
- Beiträge: 9011
- Registriert: 20.03.2010, 20:56
Ein weiteres Problem könnte sein, daß Kunden in solchen 24x7 öffentlich zugänglichen Bereichen beobachtet und überfallen werden könnten.
Von daher finde ich den nur während der Banköffnungszeiten mit vorheriger 5-facher Überprüfung durch Mensch, Computer (Karte + PIN) und 2 Schlüssel zugänglichen Bunker im Keller schon sympathischer, das "fühlt" sich für mich zumindest sicherer an.
Es gibt wenige Sicherheitsschränke/Tresore mit Einbruch- und Feuerschutz im unteren Preissegment.leo xiii hat geschrieben:Ich hätte nur Angst wenn es brennt und dann alles verschmolzen ist. Nur es gibt keinen Tresor der wirklich brandsicher ist zu mindestens halten die alle keine 1000 Grad aus, und die entstehen bei einem Wohnungsbrand recht schnell.
Da bleibt i.d.R. ab einem bestimmten Wertumfang tatsächlich nur die Verwendung eines Tresores mit ausreichend hohem Einbruchschutz und die Verwendung von Brandschutzkassetten innerhalb des Tresores. Das erscheint mir für Silber dann doch ein ausreichender Feuerschutz zu sein. Immerhin liegt der Schmelzpunkt bei Silber ja doch über 900°C.
Im unteren Sicherheitsniveau gibt es den B*rgW*chter Comb*L*ne in der Sicherheitsstufe S2 mit zertifiziertem Feuerschutz für 30 Minuten.
Die Prüfungen für Feuerschutz ist bei allen Tresoren/Sicherheitsschränken auf Papier ausgelegt, also auf etwa 175°C ausgerichtet. Da dürfte Silber noch lange kein Problem haben
- Silberhamster
- 1 kg Barren Mitglied
- Beiträge: 1258
- Registriert: 22.12.2010, 19:54
- Wohnort: Thüringen
- Willi Tell
- 10 Unzen Mitglied
- Beiträge: 323
- Registriert: 07.01.2011, 06:30
- Wohnort: mal hier mal da
gut wäre zu einem solchen Safe noch zusätzlich eine Baumarktkiste die relativ schnell gefunden wird und in der ein paar Almosen gelagert werden. Das "unbezwingbare" Monster hingegen dass die echten Werte enthält wird so vermutlich gar nicht mehr gesucht.Silberhamster hat geschrieben:Ab einem bestimmten Wert lohnt sich die anschaffung eines hochwertigen Wertschrankes, der in Klasse 4 mit Kernbohrschutz bei ca 3.000,00 € incl. Zustellung leigt: http://www.thesafeshop.de/products/chub ... e-110.html Grüße vom Silberhamster
- Goldfingerette
- 10 Unzen Mitglied
- Beiträge: 130
- Registriert: 25.08.2010, 09:02
- Wohnort: Konstanz
Hmm, weiss jemand bei welcher Temperatur Münzkapseln schmelzen? Lindner oder Leuchtturm.... das wäre nämlich eklig wenn das Silber zwar nicht schmilzt aber dafür die Kapselnleo xiii hat geschrieben:Immerhin liegt der Schmelzpunkt bei Silber ja doch über 900°C.
Im unteren Sicherheitsniveau gibt es den B*rgW*chter Comb*L*ne in der Sicherheitsstufe S2 mit zertifiziertem Feuerschutz für 30 Minuten.
Die Prüfungen für Feuerschutz ist bei allen Tresoren/Sicherheitsschränken auf Papier ausgelegt, also auf etwa 175°C ausgerichtet. Da dürfte Silber noch lange kein Problem haben
Polycarbonat z.B. wird in Spritzgiessanlagen bei ca. 320°C verarbeitet.
Sie nähren sich von der Charakterlosigkeit und blühen abwechselnd - je nachdem, wer vorüberkommt.
~ Erich Limpach ~
Eklig wäre es sicherlich.Goldfingerette hat geschrieben:Hmm, weiss jemand bei welcher Temperatur Münzkapseln schmelzen? Lindner oder Leuchtturm.... das wäre nämlich eklig wenn das Silber zwar nicht schmilzt aber dafür die Kapselnleo xiii eigentlich hat's ja sonstwer geschrieben ;-) hat geschrieben: Immerhin liegt der Schmelzpunkt bei Silber ja doch über 900°C.
Im unteren Sicherheitsniveau gibt es den B*rgW*chter Comb*L*ne in der Sicherheitsstufe S2 mit zertifiziertem Feuerschutz für 30 Minuten.
Die Prüfungen für Feuerschutz ist bei allen Tresoren/Sicherheitsschränken auf Papier ausgelegt, also auf etwa 175°C ausgerichtet. Da dürfte Silber noch lange kein Problem haben
verschiedene Kunststoffe haben verschiedene Schmelzpunkte.
Allein zwischen PET mit etwa 250°C und PP mit etwa 150°C liegt ja schon einiges.
Auf meinen Kapsel steht nicht drauf, aus welcher Kunststoffgruppe sie sind. Das würde schon weiterhelfen.
-
- 1 Unze Mitglied
- Beiträge: 10
- Registriert: 19.02.2011, 18:21
Hast du da gesicherte Informationen. Widerbeschaffungswert ist bei EM derzeit oft der reineLadon hat geschrieben: Und Du bekommst den WIEDERBESCHAFFUNGSWERT !
zugewinn im Materialwert und sogar eventuelle Aufschläge auf nicht leicht zu beschaffende Ware.
Lass die mal ein paar Rollen 2oz Lunar II Mäuse wegkommen. Die kriegst du so einfach nicht mehr.
Solche Münzen gelten sicher nicht als numismatische Seltenheiten.
Wer hat gesicherte Infos wie sowas in Versicherungsfall geregelt wird ?
( abgesehen von der Versicherunggesellschaft )
- Bockwurstmoped
- 5 Unzen Mitglied
- Beiträge: 93
- Registriert: 14.08.2011, 20:03
- Wohnort: Tief im Westen
http://www.youtube.com/watch?v=qd4T-sP1 ... re=related