Steuern & Recht zu Gold und Silber

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Beitrag 17.06.2011, 10:03

waupie60
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Hallo,
habe von der Deutschen Zollstelle, Informations- und Wissensmanagement Zoll Zentrale Auskunft Carusufer 3-5
01099 Dresden folgende Antwort erhalten.

Sehr geehrter Frau Sch.....,

Postsendungen bis zu einem Warenwert von 22 Euro sind von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer befreit.
Bei einem Warenwert bis 150 Euro muss nur die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden.
Für Sendungen mit einem Wert über 150 Euro, werden Zoll und Einfuhrumsatzsteuer entrichtet.

Bei Münzen, als Sammlungsstück, beträgt die Einfuhrumsatzsteuer 7%.

Es werden noch die Transportkosten auf Sie zu kommen.

Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist eine Zollinhaltserklärung abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt werden, welche Waren (ggf. Code-Warennummer) in dem Paket enthalten sind und wie hoch der gezahlte oder zu zahlende Preis für diese Waren ist. Der Wert der auf der Zollinhaltserklärung anzugeben ist, ist der gleiche wie der auf der Rechnung ausgewiesene zu zahlende Betrag. Zudem muss die Rechnung der Sendung beigefügt werden. Sofern alle zur Erfüllung der Förmlichkeiten der Einfuhrzollabfertigung benötigten Unterlagen (Angaben über die Ware, den Warenwert etc.) vorliegen und der Empfänger der Postsendung nichts anderes bestimmt hat, vertritt die Deutsche Post AG den Empfänger automatisch bei der Erfüllung aller Zollförmlichkeiten (§ 5 Abs. 2 ZollVG).
Die Post verauslagt in diesen Fällen die anfallenden Eingangsabgaben und holt sich diese bei Auslieferung des Paketes

Beauftragen Sie ein Expressunternehmen, so werden weitere Koste anfallen, da diese Unternehmen Gebühren für die Abfertigung berechnen.


Die Internetseiten der Zollverwaltung (www.zoll.de) werden demnächst neu gestaltet. In dieser Antwort enthaltene Links oder Fundstellenhinweise mit Bezug auf diese Seiten sind nur noch bis zur Umstellung nutzbar.

Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Angelika Kriebel



Wenn es den Wert nicht übersteigt dann bleibt es ja im Rahmen. Aber !!!!! der Wahrenwert ist immer Höher als die 22,00 Euro.
Die Deutsche Post kassiert ganz schön mit. Also werde ich meine Kanadischen Münzen beim Händler bestellen.
Denn wenn ich mir den Gold Mapel in Kanada bei der Royal Canada Mint bestelle dann kommen schöne Kosten auf mich zu. (Zoll und Steuern, obwohl Gold Steuerfrei ist würde es in diesen Zusammenhang nicht ganz ausgehen)
Naja ich werde mir mal ein gutes Angebot raussuchen.
Also bis dann.
Lg Bettina

Beitrag 17.06.2011, 10:15

nameschonweg
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Hallo waupie60,

auf Deinen Gold-Maple wirst Du wohl keine EUSt. zahlen müssen, da Anlagegold bei Einfuhr in die EU abgabenfrei ist - solange der Kaufpreis den Goldwert nicht um einen gewissen Prozentsatz übersteigt (m.W. 80% vom Jahresrefererenz-Spotpreis) und das Gold gewissen Anforderungen genügt (wie bspw. dem Goldgehalt >900). Bei einem aktuellen oder auch schon etwas älteren Gold-Maple ohne besondere Sammlerzuschläge sollte dies alles in jedem Fall gegeben sein.

Die im Schreiben genannten 7% beziehen sich auf Goldmünzen, die diesen Anforderungen nicht genügen bzw. auf Silbermünzen, die zu den Sammlermünzen gezählt werden können. Reines Anlagesilber in Barrenform wird sogar mit 19% EUSt. belegt.
“The greatest tragedy in mankind's entire history may be the hijacking of morality by religion.”, Arthur C. Clarke
"Papierwährungen sind die Glasperlen des Industriezeitalters"

Beitrag 29.08.2011, 08:53

chriri1987
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Hallo ihr Lieben,

meine Frage bezieht sich auf die folgende Anmerkung hier auf Gold.de und betrifft die Deutscher Wald Goldmünze:

Bezüglich der MwSt. steht bei Gold.de:
Eine Anmerkung zum Mehrwertsteuersatz: Die 20-EUR-Goldmünze wurde, wie bei Anlagegold üblich, mit 0 % MwSt. – also mehrwertsteuerfrei – von der VfS (Verkaufsstelle für Sammlermünzen) herausgegeben. Da die Münze aber inzwischen mit einem Aufschlag von über 80 % des Goldpreises gehandelt wird, greift hier eine gesetzliche Regelung nach derer nun 7 % MwSt. gültig sind.
Bei pro aurum in der Preisliste steht aber etwas von 19 %!? Es fällt aber doch nur der ermäßigte Steuersatz an, oder?
(http://www.proaurum.de/preisliste.jsp?a ... ckbox=true)

Vielen Dank schon mal im Voraus.

LG chriri

Beitrag 29.08.2011, 09:01

chriri1987
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Was mir auch gerade auffällt:

bei pro aurum steht bei dem Artikel "Eiche" im Text: "Aufgrund der hohen Aufschläge, die am Markt bezahlt werden, gilt dieses Stück nicht als Anlageprodukt und es fällt der ermäßigte Steuersatz an."

und bei "Buche" steht im Text: "Aufgrund der hohen Aufschläge, die am Markt bezahlt werden, gilt dieses Stück nicht als Anlageprodukt und es fällt der erhöhte Steuersatz an."

jetzt bin ich endgültig verwirrt!

Beitrag 29.08.2011, 09:02

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alibaba
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@ chriri1987

eigendlich ist nur der Endpreis wichtig smilie_02


Gruss
alibaba (grins)
PS:

beim Polen nebenan steht über 23% auf der Rechnung und trotzdem sind verschiedene Produkte um bis zu 40%

billiger , "deutsche Qualität mit polnische Preise " smilie_02
"unter 12 Jahre oder über 12 Jahre" nun bin ich drauf gekommen ,
reale zeitnahe Info's im eigenen Land werden von Kinder nicht erkannt ;
Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst .

Beitrag 29.08.2011, 09:19

chriri1987
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ok, da hast du sicher recht, aber mich würde es trotzdem interessieren, wie es nun richtig ist.

Beitrag 29.08.2011, 09:53

goldmünzenonkel
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Wohnort: Münsterland
@ chriri 1987

Bei Anlagegold gibt es drei MWSt.-Sätze: 0%, 7%,19%

Ich gehe jetzt mal nur auf die Sätze 7% und 19% ein:

7% MWSt. wird fällig, wenn die Münze mit einem Preisaufschlag ab 150% über dem
Goldpreis verkauft wird.

19% MWSt. wird fällig, wenn die Münze mit einem Preisaufschlag ab 80% über dem
Goldpreis verkauft wird.

P.S.: Als Goldpreis darf der Verkäufer ( Händler ) einen Referenzwert des Vorjahres
als Berechnungsgrundlage nehmen.

bg

Beitrag 29.08.2011, 10:25

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Titan
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chriri1987 hat geschrieben: jetzt bin ich endgültig verwirrt!
Das Allereinfachste,um aus der Verwirrung wieder rauszukommen:
Ruf bei pro aurum an und die erklären das ganz genau auch dem Kunden smilie_01
Gruß
T.
"Das Leben ist Schwingung.Verändere Deine Schwingungen--
und Du veränderst Dein Leben"
"Die kürzesten Wörter ( ja,nein ) erfordern das meiste
Nachdenken"
Pythagoras von Samos

Beitrag 29.08.2011, 10:34

chriri1987
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Wohnort: Jena
danke smilie_01

die info von goldmünzenonkel hat auch schon erstmal weitergeholfen :-)

LG chriri

Beitrag 30.08.2011, 12:00

angela
½ Unze Mitglied
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Machte es überhaupt Sinn ,diese Münzen zu sammeln.
( als Wertanlage)
Wo könnte der Preis für die Münze nächstes Jahr stehen.

Beitrag 30.08.2011, 12:36

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Goldhamster79
Gold-Guru
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Wohnort: EUdSSR
angela hat geschrieben:Machte es überhaupt Sinn ,diese Münzen zu sammeln.
( als Wertanlage)
Wo könnte der Preis für die Münze nächstes Jahr stehen.
Sinn? Sammleraufschläge sind Wohlstandserscheinungen.

Je nach Zukunftserwartung definiert sich also der Sinn.

Wo sie stehen könnten? Auf jeden Fall beim Materialwert, eine seriöse Antwort kann dir nur diesen Wert nennen...
Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Anglerschein bestraft werden,
jedoch nicht für den illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepass,
dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.
M. Zeman

Beitrag 30.08.2011, 15:31

SMK
2 Unzen Mitglied
Beiträge: 39
Registriert: 08.08.2011, 09:04
Ich würde mir nie das deutsche Laub kaufen. Da kriege ich ja mehr bei den normalen Anlagemünzen. Und so besonders sehen sie auch nicht aus.

Was ich nicht verstehe ist, wieso jemand die Münzen direkt beim Hersteller kaufen will, wenn man sie um die Ecke auch bekommt. Da lohnt doch der ganze Aufwand nicht. smilie_08

Beitrag 19.12.2011, 00:57

vlago27
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Wohnort: Amberg
waupie60 hat geschrieben:Hallo,
ich habe eine Anfrage an die Forumsgemeinschaft.
Ich bin ein Leidenschaftlicher Münzsammler und mir haben es seit kurzen die Kanadischen und Australischen Münzen angetan.
Meine Frage geht dahin, welche Gebühren kommen auf mich zu wenn ich Münzen direkt bei Königlichen Münze Kanada oder bei der Perth Mint Australiea bestellen würde.
Ich meinte damit welche Kosten kommen auf mich zu, außer der Kaufpreis den ich bei der jeweiligen münze bezahle.
Ich meine damit vor allem die Zollgebühren (Zoll,- und Mehrwertsteuer etc.) die in Deutschland erhoben werden.
Es ist so, dass ich als Österreicherin zwar bei der Royal Canadian Mint und bei der Perth Mint Australiea bestellen kann, aber eine Lieferung geht leider nach meines Wissens nicht nach Austria.
Ich habe eine Kontaktadresse in Deutschland wo ich dann eventuell die Artikel hinschicken lassen könnte.
Da solche Sendungen nach Meinens Wissens aus Drittstaaten kommt unterliegen sie in Deutschland dem Zollgesetz.
Vielleicht kann mir einer der vielen Händler, die es unter gold.de gibt, helfen oder ist es doch besser um an Aufwand zu sparen doch lieber bei einem Händler zu kaufen.
Ich würde mich dann schon mal für Eure Antworten bedanken.
Lg waupie60
Vor einiger Zeit habe ich in Norwegen Münzen gekauft... nach ca. 10 Tagen war mein Paket bei der ZOLL...

... die haben von mir Überweisungsnachweis verlangt wieviel ich dafür überwiesen habe und von dieser Summe hab ich 7% MwSt bezahlt.

Beitrag 22.09.2012, 00:02

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MaciejP
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Hallo,

folgendes Problem: Angenommen wir wollen im Verwandten-/Bekanntenkreis eine Edelmetall-Bestellung bei verschiedenen Händlern aufgeben, um so Versandkosten zu sparen. Die Rechnung ist dementsprechend nur auf eine Person - nennen wir sie Person A - ausgeschrieben. Wenn wir also nach Ablauf der Haltefrist unsere Metalle weiterveräußern wollen, hat nur Person A einen Nachweis über den Kauf, d.h. die anderen müssten ja erstmal von Person A kaufen, um "offiziell" in den Besitz zu kommen.

Da stellt sich mir die Frage, wenn man später mal seine Metalle verkauft hätte, und das Finanzamt nun plötzlich auf die Idee käme, unangenehme Fragen zu stellen, wie würde man dann "korrekt" den Kauf von einer anderen Privatperson nachweisen? Für das Finanzamt würde es ja so aussehen, als hätte man plötzlich Sachen verkauft, die man vorher nie erworben hatte. smilie_08

Viele Grüße
Maciej

Beitrag 22.09.2012, 05:14

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Ladon
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Lasst doch einfach mehrere Namen auf die Rechnung schreiben und an EINE Lieferadresse schicken:

Meier/Müller/Huber
c/o Müller
Müllerstraße 1
99999 Mühlendorf

Wenn Ihr unbedingt wollt, könnt Ihr dann ja noch eine formlose Vereinbarung ausetzen, aus der hervorgeht, wem was von der Lieferung gehört. So hätte jeder die Händlerrechnung als Eigentumsnachweis.
Oder der Händler bietet sowieso an Rechnungs- und Lieferadresse getrennt einzugeben. Möglicherweise (anrufen!) ist er sogar bereit, mehrere Rechnungen zu schreiben und gemeinsam zu verschicken.


Bei einem Verkauf von Privat an Privat ist es "korrekt" und m.W. ausreichend, wenn man eine "Quittung" schreibt, aus der die "Ware" und der bezahlte Preis hervorgeht.
Höflichkeit ist keine Schwäche - Empathie ist keine Dummheit - Moral ist nicht moralinsauer

Beitrag 22.09.2012, 05:16

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Friedrich 3
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Wenn du eine Rechnung von Person A hast oder einen Kaufbeleg,dann gilt die Frist ab dem Kauf bei Person A
Dabei ist es wurscht ob Person A für euch mitgekauft hat

Aber eigentlich stellt sich das Problem ja nicht wirklich...hier im Forum bekommst du ja auch keinen Beleg ...
So und nicht anders!

Erfolgreich gehandelt: ja klar..

Beitrag 22.09.2012, 05:34

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Ladon
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Wohnort: Terra
Ich glaub, es ging nicht um die Haltefrist, sondern um den Eigentumsnachweis.
Höflichkeit ist keine Schwäche - Empathie ist keine Dummheit - Moral ist nicht moralinsauer

Beitrag 22.09.2012, 09:50

mini_me
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darf ich eine frage dazwischen werfen?

ich habe im forum schon öfter gelesen, dass das em mindestens 1 jahr behalten werden müsse, um es zu veräußern. und auch war da was irgendwie im zusammenhang mit dem finanzamt.

so, die frage -was hat das finanzamt damit zu tun?

ich kaufe doch gold, mit 0% mwst bei einem onlineshop, grad drum eben, um etwas anonym zu bleiben.

smilie_24

Beitrag 22.09.2012, 11:18

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Onepiece
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mini_me hat geschrieben:darf ich eine frage dazwischen werfen?

ich habe im forum schon öfter gelesen, dass das em mindestens 1 jahr behalten werden müsse, um es zu veräußern. und auch war da was irgendwie im zusammenhang mit dem finanzamt.

so, die frage -was hat das finanzamt damit zu tun?

ich kaufe doch gold, mit 0% mwst bei einem onlineshop, grad drum eben, um etwas anonym zu bleiben.

smilie_24
Hallo,
wenn Du EM früher als 1 Jahr Haltezeit verkaufst, dann musst Du den Gewinn versteuern. Weiß grad nicht ganz genau, da greift glaub ich auch die Abgeltungssteuer, oder? Also auf alle Fälle entfällt die Besteuerung nach einer Haltefrist von 1 Jahr, daher diese "Schwelle" :D

Grüße

Beitrag 22.09.2012, 11:23

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Gold-Guru
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Registriert: 11.08.2011, 17:50
Onepiece hat geschrieben: Also auf alle Fälle entfällt die Besteuerung nach einer Haltefrist von 1 Jahr, daher diese "Schwelle"
Macht Euch mal keine Sorgen, auch diese "Schwelle" ist den Finanzbestimmern schon ein Dorn im Auge und wird bald fallen.
War bei Aktien vorher auch so ( 1 Jahr Haltefrist = Gewinn unversteuert )

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