Steuern & Recht zu Gold und Silber

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Moderatoren: Ladon, Forum-Team, Mod-Team

Beitrag 22.09.2012, 11:34

Köni123
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 405
Registriert: 06.11.2010, 16:36
MaciejP hat geschrieben:Hallo,

folgendes Problem: Angenommen wir wollen im Verwandten-/Bekanntenkreis eine Edelmetall-Bestellung bei verschiedenen Händlern aufgeben, um so Versandkosten zu sparen. Die Rechnung ist dementsprechend nur auf eine Person - nennen wir sie Person A - ausgeschrieben. Wenn wir also nach Ablauf der Haltefrist unsere Metalle weiterveräußern wollen, hat nur Person A einen Nachweis über den Kauf, d.h. die anderen müssten ja erstmal von Person A kaufen, um "offiziell" in den Besitz zu kommen.

Da stellt sich mir die Frage, wenn man später mal seine Metalle verkauft hätte, und das Finanzamt nun plötzlich auf die Idee käme, unangenehme Fragen zu stellen, wie würde man dann "korrekt" den Kauf von einer anderen Privatperson nachweisen? Für das Finanzamt würde es ja so aussehen, als hätte man plötzlich Sachen verkauft, die man vorher nie erworben hatte. smilie_08

Viele Grüße
Maciej
Dann lass doch einfach Person A eine Rechnung für Person B,C usw. ausstellen, die dem Kaufpreis entspricht. Gewinn fällt nicht an und ein Kauf/Eigentumnachweiß ist vorhanden.

Beitrag 22.09.2012, 14:24

mini_me
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 334
Registriert: 23.06.2012, 19:53
Onepiece hat geschrieben:
mini_me hat geschrieben:darf ich eine frage dazwischen werfen?

ich habe im forum schon öfter gelesen, dass das em mindestens 1 jahr behalten werden müsse, um es zu veräußern. und auch war da was irgendwie im zusammenhang mit dem finanzamt.

so, die frage -was hat das finanzamt damit zu tun?

ich kaufe doch gold, mit 0% mwst bei einem onlineshop, grad drum eben, um etwas anonym zu bleiben.

smilie_24
Hallo,
wenn Du EM früher als 1 Jahr Haltezeit verkaufst, dann musst Du den Gewinn versteuern. Weiß grad nicht ganz genau, da greift glaub ich auch die Abgeltungssteuer, oder? Also auf alle Fälle entfällt die Besteuerung nach einer Haltefrist von 1 Jahr, daher diese "Schwelle" :D

Grüße
ja, soweit hab ich das verstanden ^^ -danke.

meine frage war, wer von euch gibt denn freiwillig an, dass er em gekauft hat oder wie sollten die das vom FA in erfahrung bringen?!

ich mein, wenn einer dann noch ein anonymes tafelgeschäft.... oder steh ich grad iwie voll auf dem schlauch?

smilie_08

Beitrag 22.09.2012, 15:44

Köni123
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 405
Registriert: 06.11.2010, 16:36
mini_me hat geschrieben: ja, soweit hab ich das verstanden ^^ -danke.

meine frage war, wer von euch gibt denn freiwillig an, dass er em gekauft hat oder wie sollten die das vom FA in erfahrung bringen?!

smilie_08
Na weil wir doch alle ehrliche Steuerbürger sind. Und Grichenland braucht das geld. smilie_04

Beitrag 22.09.2012, 17:17

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MaciejP
Gold-Guru
Beiträge: 2612
Registriert: 08.03.2012, 05:49
Okay, beim Händler nach mehreren Rechnungen bzw. mehreren Namen auf einer Rechnung zu fragen ist eine gute Idee. smilie_01
Friedrich 3 hat geschrieben:Wenn du eine Rechnung von Person A hast oder einen Kaufbeleg,dann gilt die Frist ab dem Kauf bei Person A
Dabei ist es wurscht ob Person A für euch mitgekauft hat

Aber eigentlich stellt sich das Problem ja nicht wirklich...hier im Forum bekommst du ja auch keinen Beleg ...
Da ist das m.E. ja sogar noch problematischer! Angenommen ich kaufe von jemandem hier im Forum, warte ein Jahr und verkaufe dann wieder, und zwar per Überweisung. Und nun kommt das Finanzamt (warum auch immer), auf die Idee zu fragen, woher denn das Geld stammt. Dann hätte ich ja überhaupt keinen Nachweis über den Kauf!
Ladon hat geschrieben:Ich glaub, es ging nicht um die Haltefrist, sondern um den Eigentumsnachweis.
Naja, ging mir schon um beides. Wenn ich das nicht total falsch verstanden habe, beginnt die Haltefrist ja auch beim privaten Verkauf für den Käufer wieder von neuem.
mini_me hat geschrieben:meine frage war, wer von euch gibt denn freiwillig an, dass er em gekauft hat oder wie sollten die das vom FA in erfahrung bringen?!

ich mein, wenn einer dann noch ein anonymes tafelgeschäft.... oder steh ich grad iwie voll auf dem schlauch?
Beim Verkauf mit direkter Übergabe ist das natürlich kein Problem. Und normalerweise dürfte das Finanzamt bei Überweisungen auch nicht viel mitbekommen. Aber man könnte ja doch mal in die Verlegenheit kommen, Fragen beantworten zu müssen, bspw. weil die Summe ungewöhlich hoch ist (oder muss man nicht bei Hartz IV auch Rechenschaft über plötzliche Geldeingänge ablegen?).

Beitrag 22.09.2012, 19:32

puffi
500 g Barren Mitglied
Beiträge: 684
Registriert: 31.01.2011, 22:31
Wohnort: in der mitte
Denkt mal an eine GbR.

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