ich sehe das nicht so. Ein seriöser Ankäufer wird vermeiden wollen mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Wenn jemand zu mir kommen würde und mir einen Klumpen selbst geschmolzenes Gold verkaufen wollte, müsste ich mir bei einer Privatperson die Frage stellen warum hat derjenige den unnützen Aufwand betrieben hat.Jupp hat geschrieben:Nix anfangen kann man so nicht sagen, Gold ist Gold. Eine Bank oder Wechselstube wird dir das definitiv nicht abnehmen, weil der Goldgehalt nicht bekannt ist, man nicht weiss was sich im tieferen Inneren deiner selbstgegossenen Barren befindet. Soll ja Leute geben die hauen bischen Wolfram innen rein.
Scheideanstalten nehmen jede Form von Gold, da sie das einschmelzen, den Goldgehalt bestimmen können und es auch zu Feingold verarbeiten können.
Ist daher sinvoller es direkt zu einer Scheide zu geben und sich den sinnlosen eigenen Aufwand zu sparen.
Sprich - das Gold könnte ja aus diversen Einbrüchen stammen und mit der Einschmelzungsaktion wurden die Beweismittel vernichtet resp. das Diebesgut unkenntlich gemacht.
Relevant ist wohl der § 148b GewO. Ich würde auf alle Fälle vor dem Einschmelzen mal bei der ESG o.ä. nachfragen.
Ein technisches Problem besteht beim Schmelzen aber eigentlich nicht. Kleinere Mengen gehen sicher mit einem Schweißbrenner, ein barrenähnlicher Klumpen lässt sich damit aber nicht erzeugen.