Fragen zum Tafelgeschäft

Hier können Mitglieder sich gegenseitig helfen, bzw. ihre Erfahrungen und Meinungen zu Grundsatzfragen posten.

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Beitrag 01.06.2012, 12:23

Poca
2 Unzen Mitglied
Beiträge: 26
Registriert: 19.02.2012, 19:52
@ Elbsegler

Speziell Robbe und Berking ( 15000 täglich sowieso kein Problem) sollte man aber trotzdem vorher telefonisch nachfragen. Die haben nicht zu jeder Zeit alles vorrätig. Nach 17.00 Uhr kann es sein daß diverse Artikel nicht gelistet sind. Somit hat der/die Verkäufer/in keinen Zugriff auf die aktuellen Preise und kann dir nichts verkaufen. Das ist jedoch sehr unterschiedlich, deshalb vorher die telefonische Nachfrage.

Poca

Beitrag 01.06.2012, 19:29

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goldjunge01
1 kg Barren Mitglied
Beiträge: 1554
Registriert: 10.07.2011, 20:12
Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) schreibt unter §2 vor, dass alle Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Agenten, Versicherungsvermittler, Kapitalanlagegesellschaften, Anwälte etc. an das Bundeskriminalamt – Zentralstelle für Verdachtsmeldungen –meldepflichtiog sind, wenn (§3)
bei einer Transaktionsdurchführung einer außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung anfallenden Transaktion
im Wert von 15 000 Euro oder mehr vorliegt; dies gilt auch, wenn mehrere Transaktionen durchgeführt werden,
die zusammen einen Betrag im Wert von 15 000 Euro oder mehr ausmachen, sofern Anhaltspunkte dafür
vorliegen, dass zwischen ihnen eine Verbindung besteht, wobei (§12) ein Verpflichteter dem Auftraggeber der Transaktion und sonstige Dritte nicht von einer beabsichtigten oder erstatteten Meldung oder von einem daraufhin eingeleiteten Ermittlungsverfahren in Kenntnis setzen darf.
Ein Verstoß gegen die Meldepflicht (§17) stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu einhunderttausend Euro geahndet werden.

Heißt: Wenn dich der 'Verkäufer' erkennt, ist er meldepflichtig.
Bei einem bedeutenden Händler sagte man mir vor einigen Jahren:
"Wenn sie 3x im Monat hier auftauchen, müßten wir sie melden".


http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
Nichts ist so schlimm wie Halbwissen!

Beitrag 05.06.2012, 16:30

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Elbsegler
1 Unze Mitglied
Beiträge: 13
Registriert: 27.05.2012, 09:12
Vielen Dank für die Antworten. Eigentlich gibt es nichts zu verbergen außer den Umstand, daß mein völlig legales Papiergeld in EM umgetauscht werden soll. Dieses Ansinnen sollte an sich nicht verdächtig sein.

Ich habe nun erfahren, daß es nicht ratsam ist, beim selben Händler in allzu kurzen Abständen zu erscheinen. Dann werden sich also mehrere Händler über meinen Besuch freuen. Man könnte jemanden mitnehmen, um die Summe zu verdoppeln, aber das möchte ich nicht, weil dann ein Teil der Diskretion verlorengeht.


Leider muß ich noch ein paar Wochen Kündigungsfrist abwarten bis ich an das Geld herankomme. So lange wird das Finanzsystem hoffentlich noch halten. Wird aber knapp. :?

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