Veränderte Preise nach Kauf

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Beitrag 18.09.2012, 23:03

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Goldelster
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Wenn ich im Otto-Shop Kopierpapier bestelle, dann steht da ein Preis, ich bestelle, bezahle und bekomme es, ich schließe einen Kaufvertrag ab. Ich sehe schon, ich habe wohl eine sehr naive Vorstellung vom Geschäftsverkehr, vielleicht ist ja die Tüte Milch dann auch nur ein Angebot und den richtigen Preis macht dann die Kassiererin, kannst sie ja zurückstellen, wenn sie auf dem Weg zur Kasse im Preis steigt und Dir dann zu teuer ist.

Beitrag 18.09.2012, 23:04

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Goldelster
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Den Verlußt trage ich, wenn der Händler nicht liefert, siehe "Gold-Wegner"...

Beitrag 18.09.2012, 23:07

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Goldelster
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Welches Verlußtrisiko trägt denn der Händler bei Vorkasse? Keines...

Beitrag 18.09.2012, 23:12

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qayqwertz
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ich dachte Du meinst das Verlustrisiko auf dem Versandweg...

klar, mit Vorkasse gehst Du immer ein Risiko ein, wenn der Händler auf Rechnung liefert geht er das Risiko ein.

Das wurde und wird ja auch schon oft genug von beiden Seiten ausgenutzt :!:
Wenn der Händler nicht vertrauenswürdig ist, ist wohl TG die bessere/sichere Wahl.

Beitrag 18.09.2012, 23:13

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Goldelster
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noch etwas zur Preisspanne, Eagle 1 Oz Silber, von 30,85-42,65, gleicher Jahrgang, gleiche Ausführung, keine PP, also mal locker 12 Euronen...

Beitrag 18.09.2012, 23:38

schlüsselmeister
Goldelster hat geschrieben: vielleicht ist ja die Tüte Milch dann auch nur ein Angebot und den richtigen Preis macht dann die Kassiererin, kannst sie ja zurückstellen, wenn sie auf dem Weg zur Kasse im Preis steigt und Dir dann zu teuer ist.
Das ist tatsächlich so. Der endgültige Preis ist der, der an der Kasse verlangt wird und nur der ist verbindlich. Sollte am Regal was anderes gestanden haben spielt das keine Rolle.
Man bekommt im Normalfall dann trotzdem den Preis am Regal, aber auch das ist reine Kulanz.

Beitrag 18.09.2012, 23:46

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Silberhörnchen
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Goldelster hat geschrieben: ... unter verbindlichen Rechtsgeschäften verstehe ich was anderes.
Genau das scheint mir hier und auch bei vielen Anderen das eigentliche Problem zu sein. Es gilt nun mal deutsches Recht und nicht das was man privat gerne darunter versteht. Leider gibt es weitverbreitete Missverständnisse, was überhaupt ein Angebot bzw. ein Kauf ist.

Für Onlineshops und "normale" Geschäfte gelten hierzu grundsätzlich die gleichen Bestimmungen! In ein Ladengeschäft zu gehen statt online zu kaufen vereinfacht höchstens die Kommunikation - was auch schon hilfreich sein kann. :D

<Gebetsmühlenmodus>

1. Ein Vertrag kommt nur dann zustande wenn sich beide Parteien einig sind.

2. Die eine Partei macht ein verbindliches Angebot - die andere kann dieses dann annehmen oder ablehnen.

3. Preise im Online-Shop, Prospekt, Schaufenster etc. sind keine(!) rechtsverbindlichen Angebote, sondern nur Aufforderungen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots (=Bestellung). Dies dürfte die Hauptquelle der Missverständnisse sein.

4. Wenn der Händler eine Bestellung (=Willenerklärung des Kunden zu Kaufen) erhält, kann er dies annehmen oder auch lassen bzw. ein Gegenangebot machen (z.B. andere Preise/Lieferfristen ...). Dies ist keine einseitige Benachteiligung des Kunden, sondern es geht von der Logik her gar nicht anders. Im Falle eines Gegenangebots kann nun der potentielle Käufer entscheiden, ob er das Angebot des Händlers annimmt.

5. Einen Rechtsanspruch auf den angepriesenen Preis gibt es nicht!

</Gebetsmühlenmodus>

Gerade beim absolut tiefsten Preis, am besten noch deutlich unter Spot, sollte klar sein, dass die Wahrscheinlichkeit eines Irrtums sehr hoch ist. Hier ist es nur fair, wenn der Händler die Möglichkeit zur Nachbesserung hat. Die Leute sind Münzhändler und keine Webdesigner und so mancher steht mit seinem CMS auf Kriegsfuss oder hat um 4:05 h morgens anderes zu tun als 5-minütig manuell die Preise zu aktualisieren.

Vielleicht hilft diese Klarstellung den einen oder anderen weiter und erspart unnötigen Ärger. smilie_06

PS: Vorsätzliche Falschauszeichnung um Kunden zu locken ist eine Ordnungswidrigkeit - man muß aber erstmal beweisen können, dass kein Irrtum vorliegt.
Zuletzt geändert von Silberhörnchen am 18.09.2012, 23:51, insgesamt 1-mal geändert.
From the notebook of Lazarus Long (Robert Heinlein 1973):
Stupidity cannot be cured with money, or through education, or by legislation. Stupidity is not a sin, the victim can't help being stupid. But stupidity is the only universal capital crime.

Beitrag 18.09.2012, 23:51

Trichogaster leeri
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schlüsselmeister hat geschrieben:
Goldelster hat geschrieben: vielleicht ist ja die Tüte Milch dann auch nur ein Angebot und den richtigen Preis macht dann die Kassiererin, kannst sie ja zurückstellen, wenn sie auf dem Weg zur Kasse im Preis steigt und Dir dann zu teuer ist.
Das ist tatsächlich so. Der endgültige Preis ist der, der an der Kasse verlangt wird und nur der ist verbindlich. Sollte am Regal was anderes gestanden haben spielt das keine Rolle.
Man bekommt im Normalfall dann trotzdem den Preis am Regal, aber auch das ist reine Kulanz.
@schlüsselmeister

jepp, smilie_01
nix mit Auszeichnungsfehler und billigerer Preis, Volksirrtum hoch zehn.
Umgekehrt geht es rechtlich aber auch.Wenn dir was teuer ist, kannst du theoretisch auch an die Kasse gehen und sagen: "Ich kauf die Milch nicht für 0,69 sondern für 0,59. Ob du sie kriegst ist was anderes. Auszeichnungspreise sind immer nur eine Einladung zu einem Angebot.
Im Alltag hat sich dies aber anders eingepegelt, deshalb denken wir meist nicht mehr darüber nach.
smilie_24

Edit: Silberhörnchen war schneller und ausführlicher, wollte das ganze zu später Stunde nicht mehr so differenziert schreiben.
Zuletzt geändert von Trichogaster leeri am 18.09.2012, 23:55, insgesamt 1-mal geändert.
Die Lüge ist ein Egel, sie hat die Wahrheit ausgesaugt. (Max Frisch)

Beitrag 18.09.2012, 23:53

sw_trade
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Danke Silberhörnchen, du hast mir grad eine Menge Schreibkram gespart. BGB erste Woche. :) Obwohl......Vertragsrecht wurde doch schon damals in Wirtschaftslehre gelehrt! smilie_01
"Aus Furcht zu weit zu gehen, gehen wir oft nicht weit genug."
(Reinhard K. Sprenger)

Beitrag 18.09.2012, 23:59

Trichogaster leeri
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@ sw_trade

ja die gute alte Schulzeit; habe nichts kaufmännisches studiert, aber beim Abi haben wir dies schon durchgeholt. Frag mich was die heute so in der Penne machen.
Die Lüge ist ein Egel, sie hat die Wahrheit ausgesaugt. (Max Frisch)

Beitrag 19.09.2012, 07:26

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AuCluster
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Goldelster hat geschrieben:noch etwas zur Preisspanne, Eagle 1 Oz Silber, von 30,85-42,65, gleicher Jahrgang, gleiche Ausführung, keine PP, also mal locker 12 Euronen...
Für mich ist eher entscheidend, ob der Preis unrealisitisch war, z.B. unter Spot. Wenn das auch nicht der Fall ist, Vertragsrecht hin oder her, geht das gar nicht. Wo sollte denn die Grenze sein? Kaufe Au-Barren für 4260 € und es wird 5000 € verlangt. :shock:
Within our mandate, the ECB is ready to do whatever it takes to preserve the euro. And believe me, it will be enough.

Beitrag 19.09.2012, 07:31

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Goldelster
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Bei dem angeführten Beispiel Silber liegt überhaupt nichts unter Spot, alles drüber, die Spanne ist aber groß, weil angemerkt wurde, dass das wohl eher die Ausnahme sei. Ich beziehe mich hier nur auf die Händler dieser Seite, die als seriös gepriesen wurden und nicht auf Betrüger.

Beitrag 19.09.2012, 07:44

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qayqwertz
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AuCluster hat geschrieben:
Goldelster hat geschrieben:noch etwas zur Preisspanne, Eagle 1 Oz Silber, von 30,85-42,65, gleicher Jahrgang, gleiche Ausführung, keine PP, also mal locker 12 Euronen...
Für mich ist eher entscheidend, ob der Preis unrealisitisch war, z.B. unter Spot. Wenn das auch nicht der Fall ist, Vertragsrecht hin oder her, geht das gar nicht. Wo sollte denn die Grenze sein? Kaufe Au-Barren für 4260 € und es wird 5000 € verlangt. :shock:
sehe ich ebenso.
wenn es sich klar um einen Irrtum handelt (Unze Gold für 0,01€, Kommastelle verrutscht etc.) ist es kein Problem, dass der Händler das nicht liefern will/kann/muss zu diesem Preis.

Wenn einer oft mit Fantasiepreisen im Shop wirbt und tatsächlich aber andere Preise berechnet, wird sich das Problem wohl nach einiger Zeit von selbst erledigen....

allerding bin ich schon der Meinung, dass es dem Händler sein Problem sein sollte, wenn er mehr Münzen zu günstigen Preisen verkauft als er auf Lager hat oder günstig nachkaufen kann (jedes Risiko sollte eben nicht auf den Kunden abgewälzt werden können). Entweder begrenzt er die die verfügbare Menge im Shop auf seinen tatsächlichen Lagerbestand, steigt bei zu großen Preissprüngen automatisch aus, gewährleistet durch autom. Nachbestellungen bei seinen Lieferanten die Verfügbarkeit und Preise, oder trägt eben das unternehmerische Risiko (wie jeder andere Unternehmer auch).

Beitrag 19.09.2012, 08:11

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Goldelster
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Also mal ehrlich, das Verständnis für die armen Händler, die von dem bösen Kunden dadurch über den Tisch gezogen werden, dass sie deren angezeigten Preise ernst nehmen und auch noch die Frechheit besitzen, auf diesem Preis zu bestehen, hält sich bei mir in Grenzen. Ich drucke die Kohle nicht selber, ich muss dafür arbeiten und erwarte einfach ein ganz normales Geschäft. Es geht auch nicht um völlig irre Preise, mit verrutschtem Komma, sondern um realistische Angebote. Wenn der Händler seinen Laden nicht im Griff hat, dann hat er früher oder später ein Problem, egal ob die Bude 20x in Deutschland vertreten ist, dann ist die für mich tot, wahrscheinlich auch egal, aber das hat mit seriösem und verlässlichen Geschäftsbetrieb nichts mehr zu tun.

Beitrag 19.09.2012, 11:54

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Goldfriese
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Goldelster hat geschrieben:Ich sehe schon, ich habe wohl eine sehr naive Vorstellung vom Geschäftsverkehr, vielleicht ist ja die Tüte Milch dann auch nur ein Angebot und den richtigen Preis macht dann die Kassiererin, kannst sie ja zurückstellen, wenn sie auf dem Weg zur Kasse im Preis steigt und Dir dann zu teuer ist.
So ist es. Wenn bei ALDI die reduzierte Ware mit den schönen roten Etiketten falsch ausgezeichnet wurde, in der Kasse also ein anderer Preis vermerkt ist, dann gilt letzterer. Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass die Falschauszeichnung bindent ist. Ein Einzelhändler kann dann kulant sein, die Aldikassiererin hat diese Möglichkeit nicht. Ich bin dennoch Aldijünger smilie_07

Beitrag 19.09.2012, 13:17

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Goldhamster79
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Goldelster hat geschrieben: Ich sehe schon, ich habe wohl eine sehr naive Vorstellung vom Geschäftsverkehr, vielleicht ist ja die Tüte Milch dann auch nur ein Angebot und den richtigen Preis macht dann die Kassiererin, kannst sie ja zurückstellen, wenn sie auf dem Weg zur Kasse im Preis steigt und Dir dann zu teuer ist.
Richtig, eine Preisauszeichnung am Produkt, im Regal, im Schaufenster ist nur die Einladung zur Abgabe eines Angebotes, die sog. Invitatio-ad-offerendum.

Diese Angebotsabgabe kann z.B. durch konkludentes (schlüssiges) Handeln erfolgen, wie das Ablegen der Ware auf das Transportband an der Kasse. Die (ebenfalls konkludente) Annahme des Angebots erfolgt dann durch den Kassiervorgang (die Kassiererin sagt ja nicht: "Ich nehme in Vertretung der Fa. XY Ihre Angebot zum Warenkauf hiermit an")

Meist wird in der Praxis bei Differenzen jedoch eine kundenfreundliche Lösung durch den Händler bevorzugt.

Ende der Juravorlesung smilie_16
Goldhamster

Beitrag 19.09.2012, 13:54

Herbie68
Schö erklärt, Goldhamster. :)

Aber man kann doch irgendwie nicht wirklich das was im Buch steht mit der Wiklichkeit vergleichen. Wenn man ein Preisschild im Schaufenster sieht, dann kann man doch meiner Meinung (hab keine Ahnung von Jura) davon ausgehen, dass es sich um den tatsächlichen Endpreis handelt und nicht um eine Einladung.

Aber wie schon gesagt, ich hab davon keine Ahnung, meine nur, dass es so logisch wäre.

Beitrag 19.09.2012, 14:23

Buybuy
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Das ist doch keine Juravorlesung sondern einer der Inhalte der Ausbildung
zum Einzelhandelskaufmann. Trotzdem hat Goldelster doch vollkommen Recht,
auch wenn man sich hier zur Belehrung bemüssigt fühlt:
Den Preis nach Bestellung zu ändern (ausser bei klaren Irrtümern!) ist
einfach ein Unding. Recht hin oder her, und kein EM-Inet-Händler zeigt sich kulant,
falls der Käufer bei der Bestellung geschlafen hat.
Auch wenn der Verkäufer im Recht ist, ist das in Goldelsters Fall evtl.
trotzdem einfach ein ganz beschxxxes Verhalten, und darum geht es doch,
nicht um Paragraphen und copy und paste aus dem Berufsschulbuch.

Beitrag 19.09.2012, 14:41

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Goldelster
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Nachtrag: Ein Shop hat sich entschuldigt, lag wohl ein Systemfehler vor. Auf der anderern Seite kann man das jetzt nach allen Regeln der Kunst juristisch aufarbeiten, aber dann sind die Grundlagen eines vertrauensvollen Handelns weg und darauf basieren Geschäfte. Wenn es immer die Möglichkeit gibt, den Kunden über den Tisch zu ziehen, dann wünsche ich viel Erfolg bei der zukünftigen Geschäftstätigkeit, mich sehen die nie wieder.

Beitrag 19.09.2012, 14:42

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Goldhamster79
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Buybuy hat geschrieben:Den Preis nach Bestellung zu ändern (ausser bei klaren Irrtümern!) ist
einfach ein Unding.
Ja, sicher nicht die feine englische Art, daher verwies ich ja auch auf den Punkt der Kundenorientierung
Goldhamster hat geschrieben:]Meist wird in der Praxis bei Differenzen jedoch eine kundenfreundliche Lösung durch den Händler bevorzugt.
Wo es daran mangelt wird halt zunehmend weniger Kundschaft einkaufen. Ich habe zumindest eine Vermutung welcher Händler im Gespräch sein könnte... Man bekommt ja über die Jahre doch einges mit...

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