Veränderte Preise nach Kauf
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- Goldelster
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klar, mit Vorkasse gehst Du immer ein Risiko ein, wenn der Händler auf Rechnung liefert geht er das Risiko ein.
Das wurde und wird ja auch schon oft genug von beiden Seiten ausgenutzt
Wenn der Händler nicht vertrauenswürdig ist, ist wohl TG die bessere/sichere Wahl.
- Goldelster
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Das ist tatsächlich so. Der endgültige Preis ist der, der an der Kasse verlangt wird und nur der ist verbindlich. Sollte am Regal was anderes gestanden haben spielt das keine Rolle.Goldelster hat geschrieben: vielleicht ist ja die Tüte Milch dann auch nur ein Angebot und den richtigen Preis macht dann die Kassiererin, kannst sie ja zurückstellen, wenn sie auf dem Weg zur Kasse im Preis steigt und Dir dann zu teuer ist.
Man bekommt im Normalfall dann trotzdem den Preis am Regal, aber auch das ist reine Kulanz.
- Silberhörnchen
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Genau das scheint mir hier und auch bei vielen Anderen das eigentliche Problem zu sein. Es gilt nun mal deutsches Recht und nicht das was man privat gerne darunter versteht. Leider gibt es weitverbreitete Missverständnisse, was überhaupt ein Angebot bzw. ein Kauf ist.Goldelster hat geschrieben: ... unter verbindlichen Rechtsgeschäften verstehe ich was anderes.
Für Onlineshops und "normale" Geschäfte gelten hierzu grundsätzlich die gleichen Bestimmungen! In ein Ladengeschäft zu gehen statt online zu kaufen vereinfacht höchstens die Kommunikation - was auch schon hilfreich sein kann.
<Gebetsmühlenmodus>
1. Ein Vertrag kommt nur dann zustande wenn sich beide Parteien einig sind.
2. Die eine Partei macht ein verbindliches Angebot - die andere kann dieses dann annehmen oder ablehnen.
3. Preise im Online-Shop, Prospekt, Schaufenster etc. sind keine(!) rechtsverbindlichen Angebote, sondern nur Aufforderungen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots (=Bestellung). Dies dürfte die Hauptquelle der Missverständnisse sein.
4. Wenn der Händler eine Bestellung (=Willenerklärung des Kunden zu Kaufen) erhält, kann er dies annehmen oder auch lassen bzw. ein Gegenangebot machen (z.B. andere Preise/Lieferfristen ...). Dies ist keine einseitige Benachteiligung des Kunden, sondern es geht von der Logik her gar nicht anders. Im Falle eines Gegenangebots kann nun der potentielle Käufer entscheiden, ob er das Angebot des Händlers annimmt.
5. Einen Rechtsanspruch auf den angepriesenen Preis gibt es nicht!
</Gebetsmühlenmodus>
Gerade beim absolut tiefsten Preis, am besten noch deutlich unter Spot, sollte klar sein, dass die Wahrscheinlichkeit eines Irrtums sehr hoch ist. Hier ist es nur fair, wenn der Händler die Möglichkeit zur Nachbesserung hat. Die Leute sind Münzhändler und keine Webdesigner und so mancher steht mit seinem CMS auf Kriegsfuss oder hat um 4:05 h morgens anderes zu tun als 5-minütig manuell die Preise zu aktualisieren.
Vielleicht hilft diese Klarstellung den einen oder anderen weiter und erspart unnötigen Ärger.
PS: Vorsätzliche Falschauszeichnung um Kunden zu locken ist eine Ordnungswidrigkeit - man muß aber erstmal beweisen können, dass kein Irrtum vorliegt.
Stupidity cannot be cured with money, or through education, or by legislation. Stupidity is not a sin, the victim can't help being stupid. But stupidity is the only universal capital crime.
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@schlüsselmeisterschlüsselmeister hat geschrieben:Das ist tatsächlich so. Der endgültige Preis ist der, der an der Kasse verlangt wird und nur der ist verbindlich. Sollte am Regal was anderes gestanden haben spielt das keine Rolle.Goldelster hat geschrieben: vielleicht ist ja die Tüte Milch dann auch nur ein Angebot und den richtigen Preis macht dann die Kassiererin, kannst sie ja zurückstellen, wenn sie auf dem Weg zur Kasse im Preis steigt und Dir dann zu teuer ist.
Man bekommt im Normalfall dann trotzdem den Preis am Regal, aber auch das ist reine Kulanz.
jepp,
nix mit Auszeichnungsfehler und billigerer Preis, Volksirrtum hoch zehn.
Umgekehrt geht es rechtlich aber auch.Wenn dir was teuer ist, kannst du theoretisch auch an die Kasse gehen und sagen: "Ich kauf die Milch nicht für 0,69 sondern für 0,59. Ob du sie kriegst ist was anderes. Auszeichnungspreise sind immer nur eine Einladung zu einem Angebot.
Im Alltag hat sich dies aber anders eingepegelt, deshalb denken wir meist nicht mehr darüber nach.
Edit: Silberhörnchen war schneller und ausführlicher, wollte das ganze zu später Stunde nicht mehr so differenziert schreiben.
(Reinhard K. Sprenger)
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ja die gute alte Schulzeit; habe nichts kaufmännisches studiert, aber beim Abi haben wir dies schon durchgeholt. Frag mich was die heute so in der Penne machen.
Für mich ist eher entscheidend, ob der Preis unrealisitisch war, z.B. unter Spot. Wenn das auch nicht der Fall ist, Vertragsrecht hin oder her, geht das gar nicht. Wo sollte denn die Grenze sein? Kaufe Au-Barren für 4260 € und es wird 5000 € verlangt.Goldelster hat geschrieben:noch etwas zur Preisspanne, Eagle 1 Oz Silber, von 30,85-42,65, gleicher Jahrgang, gleiche Ausführung, keine PP, also mal locker 12 Euronen...
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sehe ich ebenso.AuCluster hat geschrieben:Für mich ist eher entscheidend, ob der Preis unrealisitisch war, z.B. unter Spot. Wenn das auch nicht der Fall ist, Vertragsrecht hin oder her, geht das gar nicht. Wo sollte denn die Grenze sein? Kaufe Au-Barren für 4260 € und es wird 5000 € verlangt.Goldelster hat geschrieben:noch etwas zur Preisspanne, Eagle 1 Oz Silber, von 30,85-42,65, gleicher Jahrgang, gleiche Ausführung, keine PP, also mal locker 12 Euronen...
wenn es sich klar um einen Irrtum handelt (Unze Gold für 0,01€, Kommastelle verrutscht etc.) ist es kein Problem, dass der Händler das nicht liefern will/kann/muss zu diesem Preis.
Wenn einer oft mit Fantasiepreisen im Shop wirbt und tatsächlich aber andere Preise berechnet, wird sich das Problem wohl nach einiger Zeit von selbst erledigen....
allerding bin ich schon der Meinung, dass es dem Händler sein Problem sein sollte, wenn er mehr Münzen zu günstigen Preisen verkauft als er auf Lager hat oder günstig nachkaufen kann (jedes Risiko sollte eben nicht auf den Kunden abgewälzt werden können). Entweder begrenzt er die die verfügbare Menge im Shop auf seinen tatsächlichen Lagerbestand, steigt bei zu großen Preissprüngen automatisch aus, gewährleistet durch autom. Nachbestellungen bei seinen Lieferanten die Verfügbarkeit und Preise, oder trägt eben das unternehmerische Risiko (wie jeder andere Unternehmer auch).
- Goldelster
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So ist es. Wenn bei ALDI die reduzierte Ware mit den schönen roten Etiketten falsch ausgezeichnet wurde, in der Kasse also ein anderer Preis vermerkt ist, dann gilt letzterer. Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass die Falschauszeichnung bindent ist. Ein Einzelhändler kann dann kulant sein, die Aldikassiererin hat diese Möglichkeit nicht. Ich bin dennoch AldijüngerGoldelster hat geschrieben:Ich sehe schon, ich habe wohl eine sehr naive Vorstellung vom Geschäftsverkehr, vielleicht ist ja die Tüte Milch dann auch nur ein Angebot und den richtigen Preis macht dann die Kassiererin, kannst sie ja zurückstellen, wenn sie auf dem Weg zur Kasse im Preis steigt und Dir dann zu teuer ist.
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Richtig, eine Preisauszeichnung am Produkt, im Regal, im Schaufenster ist nur die Einladung zur Abgabe eines Angebotes, die sog. Invitatio-ad-offerendum.Goldelster hat geschrieben: Ich sehe schon, ich habe wohl eine sehr naive Vorstellung vom Geschäftsverkehr, vielleicht ist ja die Tüte Milch dann auch nur ein Angebot und den richtigen Preis macht dann die Kassiererin, kannst sie ja zurückstellen, wenn sie auf dem Weg zur Kasse im Preis steigt und Dir dann zu teuer ist.
Diese Angebotsabgabe kann z.B. durch konkludentes (schlüssiges) Handeln erfolgen, wie das Ablegen der Ware auf das Transportband an der Kasse. Die (ebenfalls konkludente) Annahme des Angebots erfolgt dann durch den Kassiervorgang (die Kassiererin sagt ja nicht: "Ich nehme in Vertretung der Fa. XY Ihre Angebot zum Warenkauf hiermit an")
Meist wird in der Praxis bei Differenzen jedoch eine kundenfreundliche Lösung durch den Händler bevorzugt.
Ende der Juravorlesung
Goldhamster
Aber man kann doch irgendwie nicht wirklich das was im Buch steht mit der Wiklichkeit vergleichen. Wenn man ein Preisschild im Schaufenster sieht, dann kann man doch meiner Meinung (hab keine Ahnung von Jura) davon ausgehen, dass es sich um den tatsächlichen Endpreis handelt und nicht um eine Einladung.
Aber wie schon gesagt, ich hab davon keine Ahnung, meine nur, dass es so logisch wäre.
zum Einzelhandelskaufmann. Trotzdem hat Goldelster doch vollkommen Recht,
auch wenn man sich hier zur Belehrung bemüssigt fühlt:
Den Preis nach Bestellung zu ändern (ausser bei klaren Irrtümern!) ist
einfach ein Unding. Recht hin oder her, und kein EM-Inet-Händler zeigt sich kulant,
falls der Käufer bei der Bestellung geschlafen hat.
Auch wenn der Verkäufer im Recht ist, ist das in Goldelsters Fall evtl.
trotzdem einfach ein ganz beschxxxes Verhalten, und darum geht es doch,
nicht um Paragraphen und copy und paste aus dem Berufsschulbuch.
- Goldelster
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Ja, sicher nicht die feine englische Art, daher verwies ich ja auch auf den Punkt der KundenorientierungBuybuy hat geschrieben:Den Preis nach Bestellung zu ändern (ausser bei klaren Irrtümern!) ist
einfach ein Unding.
Wo es daran mangelt wird halt zunehmend weniger Kundschaft einkaufen. Ich habe zumindest eine Vermutung welcher Händler im Gespräch sein könnte... Man bekommt ja über die Jahre doch einges mit...Goldhamster hat geschrieben:]Meist wird in der Praxis bei Differenzen jedoch eine kundenfreundliche Lösung durch den Händler bevorzugt.