Ernstgemeinte Umfrage zur sicheren Aufbewahrung Eurer EM

Hier können Mitglieder sich gegenseitig helfen, bzw. ihre Erfahrungen und Meinungen zu Grundsatzfragen posten.

Moderatoren: Ladon, Forum-Team, Mod-Team

Beitrag 16.01.2013, 12:04

Ginsterkatze
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 340
Registriert: 11.12.2012, 12:59
Wohnort: Bayern
Zum Stafrecht:
Der Bankeinbruch ist ein Vergehen.Da würden die mit ein paar Jahren davonkommen.
Die vorsätzliche Brandstiftung ist ein Verbrechen!Das kommt teuer zu stehen!

Sollten sie erwischt werden.

Bei meiner Bank ist der Fachinhalt schon automatisch bis 10000€ versichert.Ist im Mietpreis von 45€ dabei.

Übrigens denke ich das manche wohl Probleme haben,bei der Inhaltsangabe.Schwarzgelder usw.!!

Beitrag 16.01.2013, 12:25

Benutzeravatar
Ladon
Moderator
Beiträge: 6664
Registriert: 17.05.2010, 13:38
Wohnort: Terra
Also meiner Ansicht nach handelt es sich auch ohne "Brandstiftung" um "Schweren Bandendiebstahl (§ 244a StGB)", also ein Verbrechen.

Aber Jurist bin ich nicht, daher lehne ich mich da jetzt mal nicht so weit aus dem Fenster. Wer es genauer weiß, kann gerne korrigieren.
Höflichkeit ist keine Schwäche - Empathie ist keine Dummheit - Moral ist nicht moralinsauer

Beitrag 16.01.2013, 12:41

Ginsterkatze
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 340
Registriert: 11.12.2012, 12:59
Wohnort: Bayern
Gesetz den Fall das man die erwischt,werden sich Richter und Anwälte damit auseinandersetzen
welche Strafrechtsparagraphen anwendbar sind.

Auf einen "Pöse pöse Jungs" Sympathiebonus in den Medien und Öffentlichkeit können sie schon rechnen.
Von Buch und Filmrechten nicht zu reden.

Beitrag 16.01.2013, 12:56

dneef
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 174
Registriert: 19.10.2010, 08:40
Wohnort: 01945 Ruhland
Ginsterkatze hat geschrieben:Schon krass!

Aber,Respekt!Mit einer Kanone kann jeder Trottel in die Bank marschieren.
Da waren echte Profis am Werk.Schon der Zeit- und Logistikaufwand.

Das waren keine "Trottel"!!So eine Nummer gab es lange nicht mehr.

Ps. Laut neuester Pressemeldung war der Tunnel sogar 45m lang!!

Ich sehe das als einen "Jahrhunderteinbruch" !Die Nummer wird sich in Deutschland so schnell nicht wiederholen lassen.Aufgrund dieser Erfahrung werden die Banken nachrüsten.

Was ist schon der Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank (soweit Zitat) und die heutigen Geschätsmethoden der Großbanken!

Beitrag 16.01.2013, 12:58

Benutzeravatar
harley
5 Unzen Mitglied
Beiträge: 71
Registriert: 16.01.2011, 16:08
Wohnort: NRW
erl.
auf silber.de weit über 50 positive Bewertungen

http://www.silber.de/forum/harley-t7361.html

Beitrag 16.01.2013, 14:19

Benutzeravatar
Datenreisender
Gold-Guru
Beiträge: 9011
Registriert: 20.03.2010, 20:56
Geld weg, Gold weg – wer haftet?
Ausgeraubte Volksbank-Kunden könnten leer ausgehen

Der Einbruch in eine Berliner Volksbank hat die Republik entsetzt – am meisten aber jene Bankkunden, die ihre Wertsachen dort aufbewahrten. Wer zahlt, wenn das eigene Schließfach ausgeräumt wird? Die Antwort ist komplizierter, als man denkt.

http://www.focus.de/finanzen/banken/gel ... 99000.html

Beitrag 16.01.2013, 18:03

Benutzeravatar
IrresDing
1 kg Barren Mitglied
Beiträge: 1349
Registriert: 12.02.2012, 01:12
Wohnort: Ich bin dann mal weg.
Schlecht recherchierter Artikel

Zuerst reden Sie über den expliziten Fall der VoBa. Danach schwafeln sie herum, dass es ja nicht versichert sein muss. Dann gehen Sie wieder auf die VoBa ein am Rande und erzählen etwas von der R+V. Diese ist vermutlich mit im Mietpreis enthalten. Was nun? Der Titel des Artikels sagt, es gebe Zweifel beim Versicherungsschutz. Ein guter Journalist hätte sich nun einen Standardmietvertrag und die Versicherungsbedingungen aushändigen lassen und studiert. Hier wird nur wild spekuliert. Auch das Gold und Bargeld wird nicht genauer durchleuchtet. Ist es nun in diesem speziellen Fall versichert oder nicht?

Der Hinweis auf die Hausratversicherung ist dagegen gut.

Irgendwie erinnert mich der Artikel an "gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht". Ein unbedarfter schneller Leser könnte den Eindruck bekommen, dass "mal wieder die Banken und Versicherungen" sich raus winden wollen. Dabei ist hier nichts recherchiert worden und es kann praktisch keine Aussage auf Grundlage dieses Artikels gemacht werden.

:roll:
Ich möchte den Weg des Forums nicht weiter mit beschreiten. Ich wünsche allen Mitgliedern viel Erfolg und danke für die schöne Zeit bis dahin. Bye bye

Beitrag 16.01.2013, 18:38

Benutzeravatar
MaciejP
Gold-Guru
Beiträge: 2616
Registriert: 08.03.2012, 05:49
IrresDing hat geschrieben:Irgendwie erinnert mich der Artikel an "gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht".
Was noch so ein typischer Fall von unpräzisem Journalismus ist (nicht nur bei diesem Artikel): Ständig liest man "Raub", "raubten", "Bankräuber", etc. dabei handelt es sich doch gar nicht um einen Raub, sondern "nur" um Diebstahl. Das macht mich ganz verrückt. smilie_18

Beitrag 17.01.2013, 01:25

Benutzeravatar
Datenreisender
Gold-Guru
Beiträge: 9011
Registriert: 20.03.2010, 20:56
MaciejP hat geschrieben:Was noch so ein typischer Fall von unpräzisem Journalismus ist (nicht nur bei diesem Artikel): Ständig liest man "Raub", "raubten", "Bankräuber", etc. dabei handelt es sich doch gar nicht um einen Raub, sondern "nur" um Diebstahl. Das macht mich ganz verrückt. smilie_18
Um einen schweren Diebstahl, um genau zu sein. :wink:

§ 243 StGB: Besonders schwerer Fall des Diebstahls
http://dejure.org/gesetze/StGB/243.html

Beitrag 17.01.2013, 08:28

Benutzeravatar
Ladon
Moderator
Beiträge: 6664
Registriert: 17.05.2010, 13:38
Wohnort: Terra
Hihi, Nichtjuristen unter sich ...

Ich sagte es oben schon: Ich meine, es ist: Schwerer Bandendiebstahl (§ 244a StGB)
Höflichkeit ist keine Schwäche - Empathie ist keine Dummheit - Moral ist nicht moralinsauer

Beitrag 17.01.2013, 09:11

Benutzeravatar
Datenreisender
Gold-Guru
Beiträge: 9011
Registriert: 20.03.2010, 20:56
Ladon hat geschrieben:Hihi, Nichtjuristen unter sich ...

Ich sagte es oben schon: Ich meine, es ist: Schwerer Bandendiebstahl (§ 244a StGB)
Den bis jetzt veröffentlichten wenigen Fakten kann man weder eine "Bande" noch eine "fortgesetzte Begehung" entnehmen.

Oder verfügst Du etwa über Täterwissen? :wink:

Beitrag 17.01.2013, 09:12

Benutzeravatar
Goldhamster79
Gold-Guru
Beiträge: 4082
Registriert: 21.01.2011, 20:42
Wohnort: EUdSSR
Ladon, du hast da noch etwas Erde im Haar :P

smilie_07 smilie_07

Beitrag 17.01.2013, 20:47

Benutzeravatar
Silberhamster
1 kg Barren Mitglied
Beiträge: 1258
Registriert: 22.12.2010, 19:54
Wohnort: Thüringen
Es handelt sich hier um Einruchdiebstahl §243 STGB, da hier ein Eindringen in ein Gebäude vorliegt, Strafdrohung 3 Monate bis 10 Jahre, ein besonders schwerer Diebstahl. Von Raub keine Spur, da keine Gewalt oder Drohung mit Gewalt (wesentliches Tatbestandsmerkmal des Raubes) gegen Personen angewendet wurde Ob zusätzlich Bandendiebstahl als weitere Qualifikation vorliegt, wäre zu beweisen.
Auf jeden Fall müssen die Geschädigten bei der Polizei eine Liste der gestohlenen Gegenstände einreichen mit Wertangabe, dies von der Polizei bestätigen lassen vorher kein Geld von welcher Verisicherung auch immer. Allein das Erstellen der Liste ist schon reichlich unangenehm, da sich möglicherweise andere Behörden - ohne Namen zu nennen - dafür interessieren könnten. Meine Vermutung, es ging um den Inhalt bestimmter Schließfächer, die anderen wurden nur geöffnet, um das zu verschleiern, die Täter gingen gezielt auf den Inhalt einzelner bestimtmer Schließfächer los, und diese Inhaber haben sicherlich Gründe genug, sich NICHT zu melden. Silberhamster
Wahre Worte sind nicht schön, schöne Worte sind nicht wahr ( Laotse)

Beitrag 19.01.2013, 14:10

Benutzeravatar
Datenreisender
Gold-Guru
Beiträge: 9011
Registriert: 20.03.2010, 20:56
Kriminalität
Das Rätsel um den Bankraub-Tunnel von Berlin

Wie haben die das nur gemacht? Beim Berliner Bankraub haben die Täter physikalische Probleme bewältigt, die sich Experten kaum erklären können. Fachleute rekonstruieren jetzt den Tunnelbau.

http://www.welt.de/vermischtes/article1 ... erlin.html

Beitrag 19.01.2013, 15:10

Ginsterkatze
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 340
Registriert: 11.12.2012, 12:59
Wohnort: Bayern
Man lästert schon darüber,sollten sie gefasst werden,kann man solche Fachprofis nicht einsperren!!

Sie werden sofort benötigt um das Chaos auf dem "BER" zu beseitigen! smilie_02

Mit deren Hilfe würde der Flugbetrieb in 12 Monaten laufen. smilie_20

Beitrag 19.01.2013, 16:15

sw_trade
1 kg Barren Mitglied
Beiträge: 1984
Registriert: 14.02.2011, 15:52
So, um mal ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen.

Das in Berlin war ein BSD (Besonders schwerer Fall des Diebstahls) gemäß §243 StGB. Evtl. führte einer der Täter sogar eine Waffe bei sich, was das Delikt, sofern alle davon wussten für alle zum §244 StGB qualifiziert. Falls nur einer davon wusste, dann trifft ihn die höhere Strafe allein. Wenn man noch bandenmäßiges Handeln nachweisen kann dann ebenfalls Qualifikation.

Ein Raub definiert sich aus Diebstahl plus die. sog. Raubmittel. "Gewalt" oder "Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben". Aber nur dann ein Raub, wenn der Täter wegnimmt.
Lässt er sich seine Beute jedoch vom Opfer aushändigen, dann räub. Erpressung. Bsp. Täter verlangt unter Vorhalt einer Waffe oder waffenähnlichen Gegenstand Geld (bsp. in einer Bank). Hält er hierbei einen Bankkunden als Geisel dann zusätzlich erpr. Menschenraub.

P.S. Vergehen und Verbrechen sind ganz einfach zu unterscheiden. Man schaut einfach nur auf das Strafmaß der jeweiligen Norm. Verbrechen nicht unter 1 Jahr Freiheitsstrafe. Bei Vergehen zieht sich der Strafrahmen von unter einem Jahr bis X Jahre (von bis).
"Aus Furcht zu weit zu gehen, gehen wir oft nicht weit genug."
(Reinhard K. Sprenger)

Beitrag 20.01.2013, 15:24

Benutzeravatar
Datenreisender
Gold-Guru
Beiträge: 9011
Registriert: 20.03.2010, 20:56
Bankschließfächer
Nur so sicher wie die Tresorwand

Der spektakuläre Tunnel-Bankraub von Berlin verunsichert viele Kunden. Sollen sie ihre Wertgegenstände weiter in einem Bankschließfach verwahren? Wie geschützt ist der Inhalt der Boxen tatsächlich und wer haftet bei Diebstahl? Fragen und Antworten.

http://www.sueddeutsche.de/geld/banksch ... -1.1576038

Beitrag 20.01.2013, 15:55

Draco
1 Unze Mitglied
Beiträge: 12
Registriert: 12.08.2012, 19:41
So blöd es sich anhört, aber in Modelbaufahrzeugen kann man einiges ganz gut verstauen.
Man muß Ober- und Unterteil der Fahrzeuge ja nicht zusammenkleben(Panzer) und hat da schon einiges an Platz.



Draco

Beitrag 20.01.2013, 18:34

koepywolle
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 172
Registriert: 09.12.2012, 18:18
Wohnort: Daham in Franken
Der Gewichtsunterschied bei gefüllten(gut gefüllten) Modellen fällt doch bestimmt auf, oder?

Beitrag 20.01.2013, 19:12

Benutzeravatar
Plutos
10 Unzen Mitglied
Beiträge: 244
Registriert: 23.12.2012, 16:23
Draco hat geschrieben:So blöd es sich anhört, aber in Modelbaufahrzeugen kann man einiges ganz gut verstauen.
Man muß Ober- und Unterteil der Fahrzeuge ja nicht zusammenkleben(Panzer) und hat da schon einiges an Platz.
Draco
o.k. also wer bei dir mal vorbeikommt muß in den Modellautos suchen smilie_08 sehr interessant, hofffe Du hast nicht zuviele davon smilie_02

Ich halte es so wie es früher gemacht wurde. Ich vergrabe alles im Garten ......und ich habe einen großen Garten und meine 3 Freunde passen gut auf den Garten auf
[img]https://forum.gold.de/userpix/6066_576p ... tkov_1.jpg[/img]

Antworten