Ernstgemeinte Umfrage zur sicheren Aufbewahrung Eurer EM
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Der Bankeinbruch ist ein Vergehen.Da würden die mit ein paar Jahren davonkommen.
Die vorsätzliche Brandstiftung ist ein Verbrechen!Das kommt teuer zu stehen!
Sollten sie erwischt werden.
Bei meiner Bank ist der Fachinhalt schon automatisch bis 10000€ versichert.Ist im Mietpreis von 45€ dabei.
Übrigens denke ich das manche wohl Probleme haben,bei der Inhaltsangabe.Schwarzgelder usw.!!
Aber Jurist bin ich nicht, daher lehne ich mich da jetzt mal nicht so weit aus dem Fenster. Wer es genauer weiß, kann gerne korrigieren.
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welche Strafrechtsparagraphen anwendbar sind.
Auf einen "Pöse pöse Jungs" Sympathiebonus in den Medien und Öffentlichkeit können sie schon rechnen.
Von Buch und Filmrechten nicht zu reden.
Ginsterkatze hat geschrieben:Schon krass!
Aber,Respekt!Mit einer Kanone kann jeder Trottel in die Bank marschieren.
Da waren echte Profis am Werk.Schon der Zeit- und Logistikaufwand.
Das waren keine "Trottel"!!So eine Nummer gab es lange nicht mehr.
Ps. Laut neuester Pressemeldung war der Tunnel sogar 45m lang!!
Ich sehe das als einen "Jahrhunderteinbruch" !Die Nummer wird sich in Deutschland so schnell nicht wiederholen lassen.Aufgrund dieser Erfahrung werden die Banken nachrüsten.
Was ist schon der Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank (soweit Zitat) und die heutigen Geschätsmethoden der Großbanken!
- Datenreisender
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Ausgeraubte Volksbank-Kunden könnten leer ausgehen
Der Einbruch in eine Berliner Volksbank hat die Republik entsetzt – am meisten aber jene Bankkunden, die ihre Wertsachen dort aufbewahrten. Wer zahlt, wenn das eigene Schließfach ausgeräumt wird? Die Antwort ist komplizierter, als man denkt.
http://www.focus.de/finanzen/banken/gel ... 99000.html
- IrresDing
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Zuerst reden Sie über den expliziten Fall der VoBa. Danach schwafeln sie herum, dass es ja nicht versichert sein muss. Dann gehen Sie wieder auf die VoBa ein am Rande und erzählen etwas von der R+V. Diese ist vermutlich mit im Mietpreis enthalten. Was nun? Der Titel des Artikels sagt, es gebe Zweifel beim Versicherungsschutz. Ein guter Journalist hätte sich nun einen Standardmietvertrag und die Versicherungsbedingungen aushändigen lassen und studiert. Hier wird nur wild spekuliert. Auch das Gold und Bargeld wird nicht genauer durchleuchtet. Ist es nun in diesem speziellen Fall versichert oder nicht?
Der Hinweis auf die Hausratversicherung ist dagegen gut.
Irgendwie erinnert mich der Artikel an "gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht". Ein unbedarfter schneller Leser könnte den Eindruck bekommen, dass "mal wieder die Banken und Versicherungen" sich raus winden wollen. Dabei ist hier nichts recherchiert worden und es kann praktisch keine Aussage auf Grundlage dieses Artikels gemacht werden.
Was noch so ein typischer Fall von unpräzisem Journalismus ist (nicht nur bei diesem Artikel): Ständig liest man "Raub", "raubten", "Bankräuber", etc. dabei handelt es sich doch gar nicht um einen Raub, sondern "nur" um Diebstahl. Das macht mich ganz verrückt.IrresDing hat geschrieben:Irgendwie erinnert mich der Artikel an "gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht".
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Um einen schweren Diebstahl, um genau zu sein.MaciejP hat geschrieben:Was noch so ein typischer Fall von unpräzisem Journalismus ist (nicht nur bei diesem Artikel): Ständig liest man "Raub", "raubten", "Bankräuber", etc. dabei handelt es sich doch gar nicht um einen Raub, sondern "nur" um Diebstahl. Das macht mich ganz verrückt.
§ 243 StGB: Besonders schwerer Fall des Diebstahls
http://dejure.org/gesetze/StGB/243.html
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Den bis jetzt veröffentlichten wenigen Fakten kann man weder eine "Bande" noch eine "fortgesetzte Begehung" entnehmen.Ladon hat geschrieben:Hihi, Nichtjuristen unter sich ...
Ich sagte es oben schon: Ich meine, es ist: Schwerer Bandendiebstahl (§ 244a StGB)
Oder verfügst Du etwa über Täterwissen?
- Goldhamster79
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Auf jeden Fall müssen die Geschädigten bei der Polizei eine Liste der gestohlenen Gegenstände einreichen mit Wertangabe, dies von der Polizei bestätigen lassen vorher kein Geld von welcher Verisicherung auch immer. Allein das Erstellen der Liste ist schon reichlich unangenehm, da sich möglicherweise andere Behörden - ohne Namen zu nennen - dafür interessieren könnten. Meine Vermutung, es ging um den Inhalt bestimmter Schließfächer, die anderen wurden nur geöffnet, um das zu verschleiern, die Täter gingen gezielt auf den Inhalt einzelner bestimtmer Schließfächer los, und diese Inhaber haben sicherlich Gründe genug, sich NICHT zu melden. Silberhamster
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Das Rätsel um den Bankraub-Tunnel von Berlin
Wie haben die das nur gemacht? Beim Berliner Bankraub haben die Täter physikalische Probleme bewältigt, die sich Experten kaum erklären können. Fachleute rekonstruieren jetzt den Tunnelbau.
http://www.welt.de/vermischtes/article1 ... erlin.html
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Sie werden sofort benötigt um das Chaos auf dem "BER" zu beseitigen!
Mit deren Hilfe würde der Flugbetrieb in 12 Monaten laufen.
Das in Berlin war ein BSD (Besonders schwerer Fall des Diebstahls) gemäß §243 StGB. Evtl. führte einer der Täter sogar eine Waffe bei sich, was das Delikt, sofern alle davon wussten für alle zum §244 StGB qualifiziert. Falls nur einer davon wusste, dann trifft ihn die höhere Strafe allein. Wenn man noch bandenmäßiges Handeln nachweisen kann dann ebenfalls Qualifikation.
Ein Raub definiert sich aus Diebstahl plus die. sog. Raubmittel. "Gewalt" oder "Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben". Aber nur dann ein Raub, wenn der Täter wegnimmt.
Lässt er sich seine Beute jedoch vom Opfer aushändigen, dann räub. Erpressung. Bsp. Täter verlangt unter Vorhalt einer Waffe oder waffenähnlichen Gegenstand Geld (bsp. in einer Bank). Hält er hierbei einen Bankkunden als Geisel dann zusätzlich erpr. Menschenraub.
P.S. Vergehen und Verbrechen sind ganz einfach zu unterscheiden. Man schaut einfach nur auf das Strafmaß der jeweiligen Norm. Verbrechen nicht unter 1 Jahr Freiheitsstrafe. Bei Vergehen zieht sich der Strafrahmen von unter einem Jahr bis X Jahre (von bis).
(Reinhard K. Sprenger)
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Nur so sicher wie die Tresorwand
Der spektakuläre Tunnel-Bankraub von Berlin verunsichert viele Kunden. Sollen sie ihre Wertgegenstände weiter in einem Bankschließfach verwahren? Wie geschützt ist der Inhalt der Boxen tatsächlich und wer haftet bei Diebstahl? Fragen und Antworten.
http://www.sueddeutsche.de/geld/banksch ... -1.1576038
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o.k. also wer bei dir mal vorbeikommt muß in den Modellautos suchen sehr interessant, hofffe Du hast nicht zuviele davonDraco hat geschrieben:So blöd es sich anhört, aber in Modelbaufahrzeugen kann man einiges ganz gut verstauen.
Man muß Ober- und Unterteil der Fahrzeuge ja nicht zusammenkleben(Panzer) und hat da schon einiges an Platz.
Draco
Ich halte es so wie es früher gemacht wurde. Ich vergrabe alles im Garten ......und ich habe einen großen Garten und meine 3 Freunde passen gut auf den Garten auf
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