Wieviele Händler sind hier eigentlich Dropshipping-Händler?

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Beitrag 27.05.2013, 21:41

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Benicio
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Hallo Forum!

Wieviele der hier gelisteten Händler betreiben eigentlich Dropshipping / nutzen Whitelabel-Versand?

Zur Erklärung: Dropshipping = Händler schickt Lieferschein an den Großhändler oder bindet seinen Onlineshop sogar an die Logistik des Großhändlers an. Der Großhändler beliefert dann den Endkunden.

Volatilitätsrisiko beim Goldpreis = Null bei realtime - Anbindung. Theoretisch ist bei einem reinen Onlineshop nicht mal ein Lager nötig.

Viele Grüße
Benicio

Beitrag 28.05.2013, 09:56

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KROESUS
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Denke die hier gelisteten Händler sind alles Eigenbestandshändler

Dropshipping lohnt sich in Deutschland nicht weil die grossen Händler die Dropshipping anbieten zu teuer sind als dass der Kleine angebundene am Markt bestehen könnte

soviel ich weiss bietet nur Proaurum diesen Service
und die sind von den An- und Verkaufspreisen für den deutschen Markt nicht attraktiv genug

Handel im Ausland könnte sich anbieten, also beispielsweise Gold An- und Verkauf online in Russland oder Slowenien oder was weiss ich und dann diirekt über Proaurum handeln

dies geht überall dort wo der Vertrieb sicher ist

die Versicherungsprämie für die Zustellung/Abholung müsste man noch einrechnen

Beitrag 28.05.2013, 10:42

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1000er Fein
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Pro Aurm und Taurus sind die einzigen die mir einfallen. Wuerde ich aber nicht zu raten, zu teuer.

Beitrag 28.05.2013, 19:01

Argentum
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1000er Fein hat geschrieben:Pro Aurm und Taurus sind die einzigen die mir einfallen. Wuerde ich aber nicht zu raten, zu teuer.
Mit 20.31 fürn Phili ist taurus grade mal 1 Cent teurer als die billigsten Anbieter, scheint mir jetzt nicht grad die Wucherbude zu sein.

Beitrag 28.05.2013, 19:14

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1000er Fein
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Du hast mich da nicht ganz richtig verstanden:

Der drop-shipping-anbieter der von PA/T kauft muss ja fuer sich selber noch etwas draufschlagen,
PA/T sind in dem Sinne nicht die Franchisenehmer sondern Anbieter ...

Und bislang war T nie wirklich guenstig, da gibt es in Berlin viel bessere die ua nicht online sind.
Aber billig hast du gesagt ... *zwinker grins*

Beitrag 28.05.2013, 20:18

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Benicio
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Ich meinte nicht, welcher der hier gelisteten Dropshipping anbietet / ermöglicht, sondern wieviele Händler der hier gelisteten es selbst nutzen.

Ich habe von zwei gelisteten Händlern Ware auf dieselbe Art erhalten: Die Verpackungsweise war sehr "speziell" - auch wie der Lieferschein/die Rechnung beigelegt war. Da ich Zugriff auf die Inverssuche von SendungsIDs habe, kam dabei ein anderer Händler raus ;-)

Als nächstes habe ich ein paar Telefonate geführt. Innerhalb von ein paar Minuten kann man die zwei großen Whitelabel-Anbieter für eine bestimmte Prägeanstalt herausfinden. Der namentliche versendende Händler (mit dem ich gar keine Verträge abgeschlossen habe) bietet direkte Onlineshop-Anbindung an, ist aber nicht zwingend.

So weit hat mich das noch nicht gestört. Ich fand es nicht in Ordnung, dass an einem volatilen Wochenende (Goldpreisschwankung) der Händler (der einen Vertrag mit mir hatte)der Meinung war, er könne das BGB (Kaufantrag, Annahme) uminterpretieren. Erst eine weitere Bestätigung meiner Bestellung sei seine Annahme. Das war ein Fehler. Ich habe eine Bewegungsbilanz der Firma erstellt und eins und eins zusammengezählt. Die Bewegung auf der Vermögensseite in Kombination mit Dropshipping lässt auf eine große Durchreich-Rate schließen.

Also Anfrage beim genannten Groß-Händler: ca. 4 Prozent Abschlag auf deren normalen Endkundenpreis.

Nehmen wir mal an, das ist automatisiert. Dann geht es nur noch darum,

hier oder mit Google Adwords gelistet zu werden und
den Kauf durchzureichen.

Daraus folgt: Edelmetallhandel-Einstieg lohnt sich sehr wohl, wenn man nicht zwangsweise ein Ladengeschäft betreibt, sondern die Kosten gering hält.

Jetzt muss ich mal weiter rechnen, weil der Händler ja sein Risiko an mich auslagern wollte:
Ich will gar kein Gold weiterverkaufen, aber: Wieviel Eigenbedarfs-Gold muss ich mit 4 Prozent Abschlag kaufen, damit ich den Break-Even für die Kosten zu einem eigenen Gewerbeschein hereinhole?

Wohlgemerkt: Nicht, um selbst in den Markt einzusteigen, sondern um künftig günstiger zum Händler-Dropshipping-Einkaufspreis meine nächsten Käufe zu tätigen? smilie_21

So. Wer jetzt clever genug ist, weiß wie er zum Großhändler kommt. Selbst die Preisvergleichsliste ist nur noch nette Orientierung, da sich der Groß-Händler am Spotpreis orientiert. Und an den Händler, der mich geärgert hat: smilie_14

Beitrag 28.05.2013, 21:00

Trichogaster leeri
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Ich glaube mit einer fast 100%igen Wahrscheinlichkeit, dass du hier von keinem Händlern verwertbare Infos erhälst. Wer lässt sich schon gerne in die Karten seiner Geschäftspraktiken schauen. Nach deinem letzten post wird sich diese Wahrscheinlichkeit sicherlich auch nicht kleiner rechnen lassen.
Btw.:
Gewerbe ohne Umsatz bzw. Gewinnerzielungsabsicht wird vom FA überhaupt nicht gerne gesehen und schnell als Liebhaberei o.ä. angesehen, dann hat sich dies schnell erledigt mit dem Gewerbe, weil der Laden zugemacht wird. Zudem kann es sein, dass du nach Ablauf eines Jahres, die rechtswidrig erschlichenen steuerlichen Vergünstigungen nachzahlen musst; zzgl. eventuell anfallender Strafen.
Und noch etwas: Ich weiß die genaue Größenordnung nicht die man braucht um beim Großhändler einzukaufen. Muss aber eine Menge sein, wenn sich sogar oftmals einige Händler zusammenschließen, damit sie zu den verbilligten Konditionen kaufen können.
smilie_24

Zudem enthält dein letzter post m.M. nach einige Anzeichen der Unseriösität.
z.B.:
Benicio hat geschrieben:...dass an einem volatilen Wochenende (Goldpreisschwankung)
smilie_08 ....
Benicio hat geschrieben:Ich habe eine Bewegungsbilanz der Firma erstellt und eins und eins zusammengezählt. Die Bewegung auf der Vermögensseite in Kombination mit Dropshipping lässt auf eine große Durchreich-Rate schließen.
Wie du auf Grund deiner Bestellung eine Bewegungsbilanz erstellt hast würde mich sehr interessieren. Ich dachte da wären mehr Fundamentaldaten nötig.
Benicio hat geschrieben:Also Anfrage beim genannten Groß-Händler: ca. 4 Prozent Abschlag auf deren normalen Endkundenpreis.
Halte ich für ziemlich unwahrscheinlich, dass man da so einfach als Otto-Normal-Verbraucher anfragen kann und auch noch prompt eine seriöse, verwertbare Info erhält.

Alles das sehr dubios ist der post.
Die Lüge ist ein Egel, sie hat die Wahrheit ausgesaugt. (Max Frisch)

Beitrag 29.05.2013, 07:09

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Goldhamster79
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Benicio hat geschrieben:
So weit hat mich das noch nicht gestört. Ich fand es nicht in Ordnung, dass an einem volatilen Wochenende (Goldpreisschwankung) der Händler (der einen Vertrag mit mir hatte)der Meinung war, er könne das BGB (Kaufantrag, Annahme) uminterpretieren. Erst eine weitere Bestätigung meiner Bestellung sei seine Annahme. Das war ein Fehler. Ich habe eine Bewegungsbilanz der Firma erstellt und eins und eins zusammengezählt. Die Bewegung auf der Vermögensseite in Kombination mit Dropshipping lässt auf eine große Durchreich-Rate schließen.

Also Anfrage beim genannten Groß-Händler: ca. 4 Prozent Abschlag auf deren normalen Endkundenpreis.
Vielleicht war das ja ein Käsegroßhandel... smilie_08

Bei Handelsgold und auch Krüger liegen die Aufschläge auf den Goldpreis bei aktuell ab 2 %,
4 Prozent Abschlag auf den Endkundenpreis würde Einkaufspreise unter Goldpreis bedeuten, dies ist Nonsense, außer der Endkundenpreis liegt in Regionen bei denen dann niemand kauft.

Bei den gigantischen Rechtskenntnissen scheint auch das Thema der "Invitation ad offerendum" verschollen zu sein, eine automatisierte Bestell-Eingangsbestätigung ist keine Auftragsannahme, auch wenn dies im klassischen Konsumproduktehandel oftmals nicht gesondert bestätigt wird.
Dieses Verhalten des Händlers ist absolut üblich, rechtlich einwandfrei und normal im EM-Handel.

Wie Goldpreise an einem Wochenende volatil sein können ohne Börsenhandel kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen.

Und wenn ich da eins und eins zusammenzähle lande ich eher auch bei trichogasters Einschätzung denn bei einer Bewegungsbilanz.

Goldhamster

Beitrag 29.05.2013, 08:32

lifesgood
Verstehe ich das richtig, dass Du ein Gewerbe anmelden möchtest, um 4% günstiger zu kaufen?

Da würde ich zuerst klären wie es mit Gewinnen ist (nach dem Jahr Haltefrist), ob die dann versteuert werden müssen.

Meines Erachtens ist das beim gewerblichen Verkauf so unabhängig wie viele Jahre nach der Anschaffung das Gold dann verkauft wird, weil ja beim Gewerbe immer die Gewinnerzielungsabsicht im Vordergrund steht (bzw. stehen sollte ;) ) und gewerbliche Gewinne daher eben steuerpflichtig sind.

So betrachtet kann ein 4% günstigerer Einkauf irgendwann richtig teuer werden ... denn Du bist nicht der Erste hier, der über Gewerbeanmelung zum günstigeren Einkauf nachdenkt.

Zudem bezweifle ich, ob sich überhaupt 4%, zum günstigsten Privatkaufpeis sparen lassen. Auch als Gewerbetreibender wird man nicht unter Spot kaufen können.

Wenn ich mir nun ansehe, dass die Unze Maple aktuell vom günstigsten Händler (Kleiner) um 1.099,49 € angeboten wird und gleichzeitig der Spot bei 1.077 € liegt, dann liegt der Spot gerade mal um gut 2% unter dem günstigsten Händlerpreis.

lifesgood

Beitrag 29.05.2013, 09:11

smilelover
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Also Anfrage beim genannten Groß-Händler: ca. 4 Prozent Abschlag auf deren normalen Endkundenpreis.
Weia, wie viel Stuss und steuerlicher Unsinn noch dazu.

Der Großhändler, so so, der telefonisch nem x-beliebigen ne Auskunft erteilt. smilie_20

Weiter hab ich dann eigentlich nicht mehr gelesen. smilie_16

Der Distributorkuchen bei EM Händlern ist fein säuberlich aufgeteilt, da bekommst Du keinen Fuß in die Tür.

smilie_14 for entertaining.
res ipsa loquitur

Beitrag 29.05.2013, 10:24

TiloS
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bei Westgold ist die Marge zwischen privatankauf und verkauf schon nur 4% (hab nur bei Goldunzen geschaut)
d.h. die Marge für Neuware, wo zum Spot gekauft UND Prägekosten beazahlt werden müssen(also den größeren teil des Umsatzes) deutlich geringer!
wie soll das dann gehen, einem "Trittbrettfahrer", für den die richtige Edelmetallfirma die Arbeit und das kostenträchtige Lager übernimmt, 4% Marge abzugeben?

Beitrag 29.05.2013, 11:05

lifesgood
Natürlich ist beim Händler X die Marge zwischen An- und Verkauf jeweils zwischen 4 - 5 % bei einer Unze Gold.

Aber darauf kommt es ja nicht an, des zählt doch meines Erachtens die Differenz vom Verkaufspreis des günstigsten Händlers (man kauft ja in der Regel da, wo es am Günstigsten ist) zum Spotpreis.

Wenn man Händlerankauf und Händlerverkauf vergleicht, nimmt man doch auch den jeweils für einen selbst günstigsten Preis. Also beim Kauf den Händler mit dem niedrigsten Verkaufspreis und beim Verkauf den Händler mit dem höchsten Ankaufspreis.

Aktuell hat Kleiner den günstigsten Verkaufspreis für die Unze Maple mit 1.099,49 € und den höchsten Ankaufspreis von den mir bekannten Händlern hat Heubach mit 1.084,24 €.

Also liegt der höchste Ankaufspreis nur rund 1,5 % unter dem niedrigsten Verkaufspreis.

lifesgood

Beitrag 29.05.2013, 11:17

TiloS
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wir beide sind uns jedenfalls einig, daß die angeblichen 4% Marge/Abschlag nur von Firmen gegeben werden können, deren VK deutlich über den günstigsten Anbietern sind
und dieses geplante Pseudogewerbliche demzufolge nicht wirklich ein Sparvorteil ist,
von den Nebenkosten eines Gewerbes und den Problemen mit FA, Buchführung usw ganz zu schweigen

Beitrag 30.05.2013, 06:11

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Datenreisender
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BayernLB: Einblicke in den (richtigen) Edelmetallhandel
http://www.metallwoche.de/bayerische-la ... allhandel/

Beitrag 01.06.2013, 00:44

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Benicio
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Da fährt man in den Urlaub und verpasst die beste Unterhaltung...

Ich entschuldige mich für die Verspätung der Antworten auf die vielen Einwände:

Zugegeben, die vier Prozent sind von seinem normalen Endkundenpreis aus gerechnet, da auch Direktbestellungen von Endkunden möglich sind. Dennoch erhalte ich so das Gold unter den billigsten Händlerpreisen, die hier gelistet sind und weiß um die Echtheit der Barren (LBMA-cert.) Es gibt keine Mindestbestellmengen und keine Mindestvolumen. Den Eigenbedarf zu decken wurde sogar beworben. Selbstverständlich wurde das Telefonat zur Geschäftsanbahnung geführt und nicht als "Otto-Normalverbraucher". Türöffner war die Prägeanstalt selbst, da man dort davon ausging, dass ich nicht deren Mindestmengen abnehme. Was die hier angestellten Münzen-Spreads angeht: Keine Ahnung, wo da verglichen wurde. Kaufe nur Barren. Ob der Distributor-Kuchen aufgeteilt ist oder nicht, ist mir herzlich egal. Ich hab meine erste Bestellung schon geliefert bekommen. Am Tag der Bestellung waren das 2,96 Prozent unter dem günstigsten Händler (der in der Liste nicht LBMA-cert. war). Die Ersparnis war aber nur so "klein" weil die Barrengröße meine Testbestellung war.

Volatilität meinte nicht den Spot- sondern die Bewegungen in den Händlershops, die deutlich größer waren, als sonst. Da der obige Händler selbst CSV-Daten liefert (auch seine historischen), habe ich inzwischen auch gesehen warum: Dort (beim Großhändler selbst) gab es die Bewegung, die dann an die Onlineshops der kleineren Händler durchgereicht wurde. Mit höheren Schwankungen waren also meine bisherigen Einkaufsmöglichkeiten bei den normalen Endkundenshops gemeint.

Das Gewerbe ohne Gewinnerzielungsabsicht war unterstellt in einer Antwort - so funktioniert es gar nicht. Sondern mit Verlustvorträgen. ;-) ---> völlig legal, solang der Gesetzgeber nicht die Lücke schließt. Zur Erinnerung: Ich will das Gold haben, nicht weiterverkaufen - weder nach einem Jahr noch für eine Rente. Und welche Nebenkosten das Gewerbe haben soll, wenn ich selbst die Steuer mache, verstehe ich auch nicht. Im Gegenteil: Ich kann sogar weitere bisher nicht absetzbare Kosten - sagen wir z.B. Gebühren für Schließfächer - wie ein Unternehmen in die abzugsfähigen Betriebsausgaben verlagern, statt sie "privat" nach Steuern aus dem Netto zu zahlen. Es lohnt sich also sogar darüber hinaus, das das ganze Privatvergügen Goldkauf in das Gewerbe verlagert wird und sogar meine Gesamtsteuerlast mindert.

Die Bewegungsbilanz habe ich mittels elektronischem Handelsregister aus den HGB-Bilanzen erstellt. Soll ich sie posten? Besser nicht, sonst wird der Händler sauer, dass ich hier seinen Kunden vorführe, was er aus dem Business rauszieht. Natürlich nicht von den zwei letzten Jahren - ist aber egal, da die Händler ja länger existieren. Den "steuerlichen Unsinn" kann ich nicht beantworten, da ich nicht nachvollziehen kann, worauf er sich exakt bezog. Erstelle sonst Konzernbilanzen nach HGB/IAS/KStG - bisher war mein Arbeitgeber ganz zufrieden. smilie_02

edit: Nachtrag an Goldhamster: Der betreffende Händler hat in den Texten seines Shops durchaus Angebot und Annahme geregelt; Die E-Mail-Bestätigung enthielt dann aber plötzlich eine höhere Anzahl von Tagen, die er sich als Antragsannahme herausnahm. Namen nenne ich hier nicht, bevor sich jemand zur minderbemittelten Waffe einer Abmahnung hinreißen lässt.

An die Händler: Die Umschlagshäufigkeit wird sinken.

An die, die günstiger kaufen wollen und das nachmachen möchten: PM

Beitrag 01.06.2013, 06:07

lifesgood
Benicio hat geschrieben:Das Gewerbe ohne Gewinnerzielungsabsicht war unterstellt in einer Antwort - so funktioniert es gar nicht. Sondern mit Verlustvorträgen. Wink ---> völlig legal, solang der Gesetzgeber nicht die Lücke schließt.
Die Gesetzeslücke von der Du sprichst, ist das sogenannte "Goldfinger Steuersparmodell" einfach mal danach googeln, dann wirst Du feststellen, dass Du dafür eine Fa. im Ausland gründen mußt. Bei einer 6 oder 7stelligen Steuerlast mag sich das rechnen, darunter sicher nicht.
Benicio hat geschrieben:Zur Erinnerung: Ich will das Gold haben, nicht weiterverkaufen - weder nach einem Jahr noch für eine Rente. Und welche Nebenkosten das Gewerbe haben soll, wenn ich selbst die Steuer mache, verstehe ich auch nicht. Im Gegenteil: Ich kann sogar weitere bisher nicht absetzbare Kosten - sagen wir z.B. Gebühren für Schließfächer - wie ein Unternehmen in die abzugsfähigen Betriebsausgaben verlagern, statt sie "privat" nach Steuern aus dem Netto zu zahlen. Es lohnt sich also sogar darüber hinaus, das das ganze Privatvergügen Goldkauf in das Gewerbe verlagert wird und sogar meine Gesamtsteuerlast mindert.
Und Du glaubst wirklich, dass Dir das Finanzamt dauerhaft ein Gewerbe abnimmt, bei dem Du nur Ware kaufst, Kosten produzierst und nie etwas verkaufst? Viel Spass mit dem Finanzamt!!! So doof, wie Du glaubst sind die lange nicht, die sehen sich das ein Weilchen an und unterstellen Dir dann Liebhaberei.

lifesgood

P.S.: Eine Frage noch am Rande: Was hast Du von dem Gold, wenn Du es nie mehr verkaufen willst? Gold ist doch ein Medium zur Kaufkraftbewahrung, aber das bedingt auch, dass man es irgendwann wieder in Kaufkraft umwandelt, also verkauft.

Beitrag 01.06.2013, 13:23

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Benicio
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Registriert: 26.05.2013, 18:23
Liebhaberei bekommt das FA bei Oldtimern oder Kunstwerken durch. Meine Edelmetallbegründung fällt etwas anders aus. Selbst wenn es so sein sollte: Dann habe ich bis dahin zu anderen Konditionen gekauft. Das hat sich jetzt schon mit meiner zweiten Bestellung gelohnt. Ich produziere nicht extra Mondkosten oder gehe mit Geschäftspartnern essen. Worst-Case-Szenario: Ich zahle für ein nicht anerkanntes Jahr das Schließfach selbst (aus dem Netto), das Gewerbe wird nicht mehr anerkannt. Was passiert dann? Das Edelmetall wandert über Privatentnahme oder Geschäftsauflösung in mein Vermögen. Und nebenbei: Eine nicht mehr anerkannte Gewinnerzielungsabsicht führt nicht zu "Ärger mit dem Finanzamt". Denn im Gegensatz zum Oldtimer-Handel oder chinesischen Vasen verkaufe ich die Handelsware nicht und produziere durch deren Verbrauch oder zwischenzeitliche Abnutzung Verluste. Letzteres ist der Hauptgrund für unterstellte Liebhaberei: Die Verlagerung des privaten Hobbys (Verbrauch) in die Kosten einer Unternehmung, um den Gewinn dort zu mindern

Nein, ich meine nicht das Goldfinger-Modell. Dazu bräuchte ich einen europäischen GmbH-Mantel oder eine andere Form einer ausländischen Gesellschaft. Ich meine simple Verlustvorträge, die sogar als Einzelunternehmen nutzbar sind, sobald bilanziert wird. Je nach Gestaltung des Modells kommt dann die Bewertung des Umlaufvermögens (da das Edelmetall nach Gewerbezweck als Handelsware nie ins Anlagevermögen wandert) dazu ---> stille Reserve aus Bewertungswahlrecht.

Das P.S. beantworte ich aus persönlichen Gründen nicht. smilie_13 Ein Barren ist ein Barren ist ein Barren - sie sehen sich zum Verwechseln ähnlich. :wink:

Beitrag 01.06.2013, 13:58

Klecks
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Benicio hat geschrieben:Liebhaberei bekommt das FA bei Oldtimern oder Kunstwerken durch.
Damit liegst du leider um Lichtjahre daneben: Liebhaberei i.S.d. Steuerrechts ist praktisch JEDE Tätigkeit, die zwar im Gewerblichen Umfange betrieben wird aber keinen Gewinnerzielungsabsicht enthält (ausgenommen gemeinnützige Tätigkeiten). Dabei ist es öllig egal, ob du mit chinesischen Vasen schacherst oder selbstgebastelte Vogelhäuschen auf dem Flohmarkt anbietest. Sobald deine Kosten den Gewinn dauerhaft übersteigen und diesbezüglich auch keine Änderung zu erwarten ist, wird aus dem Gewerbe Liebhaberei. Und im Zweifelsfall, wenn zu keinem Zeitpunkt Gewinnerzielungsabsicht zu erkennen war, sogar Steuerhinterziehung.

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Beitrag 01.06.2013, 14:14

lifesgood
Lieber Benicio!

Mach es, wie Du es für richtig hältst.

Ich bin halt so ein Depp, der Andere immer vor offensichtlichen Fehlern bewahren möchte. Dein Halbwissen kann sehr teuer werden.

Viel Glück dabei und das meine ich nicht mal ironisch, denn Du wirst es brauchen.

lifesgood

Beitrag 01.06.2013, 14:15

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AuCluster
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Wohnort: Auf Schalke
lifesgood hat geschrieben:
Zudem bezweifle ich, ob sich überhaupt 4%, zum günstigsten Privatkaufpeis sparen lassen. Auch als Gewerbetreibender wird man nicht unter Spot kaufen können.
lifesgood
Wenn dem so wäre, könnte man risikolose Arbitragegeschäfte durchführen. Ich glaube, auf diese Idee wären dann schon andere gekommen. Ich kaufe für 100000 € Gold und verkaufe es augenblicklich für 102000 €. Na, Herzlichen Glückwunsch für diese Geschäftsidee. smilie_08

Oder ist Benicio in Wirklichkeit Goldfinger? OK, dann wäre es möglich.
Within our mandate, the ECB is ready to do whatever it takes to preserve the euro. And believe me, it will be enough.

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