Mögliche Betrugsfälle im Forum?
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AuA
PS - ich hatte auch mal eine Lieferung, die von der Post beschädigt wurde. Der Absender hatte aber keine Lust, das bei der Post zu melden - damit bin ich leer ausgegangen (wg. 40€ klagen macht ja auch keinen Spaß...). Ich habe nämlich keinerlei Ansprüche gegen DHL (könnte man per Gesetz sicher besser regeln).
PPS - upps, da war DR schneller (man sollte halt keinen Tee beim Schreiben trinken.
PPPS - warum Titan oder DR als Handelspartner "suspekt" sein sollen, verstehe ich nicht
Ansonsten sehe ich es wie AuA und DR. Beim Privat(ver)kauf liegt das Versandrisiko beim Käufer.
@ Waldi wenn das Paket von Nachbarn angenommen wurde, was der Paketdienst nachweisen können müsste, würde ich mit denen ein ernstes Wort reden und sie darauf hinweisen, dass du Anzeige erstatten wirst und sie vermutlich aussagen werden müssen. Mit so einem freundlichen Hinweis hatte ich schon einmal Erfolg.
Ich hoffe, dass dein Zeug noch zu dir findet.
- Nikotinbolzen
- 500 g Barren Mitglied
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Sie haben mich hier in einem öffentlichen Forum als Betrüger bezeichnet, ebenso per Pn, ohne einen Beweis zu haben.
Ich fordere Sie hiermit ultimativ auf, dererlei Anschuldigungen oder Beleidigungen meiner Person in irgendwelcher Art hier im Forum zu untelassen.
Nochmals: Sie müssen der Post nachweisen, das Sie keinen Vertrag über einen Ablageort für Päckchen mit der Post haben. Ich bekomme von der Post keine Auskunft über Verträge der Post mit anderen Personen.
Eine weitere Stellungsnahme meinerseits, zu diesem Theme hier im Forum, wird es nicht geben.
MfG
aus denen man lernen kann,
möglichst früh zu begehen.
W.S.Churchill
Die DHL handhabt die Zustellung etwas ....."legere"..... Da steht schon mal ein Paket vor der Haustür (bzw. dreimal die letzte Woche) und wartet bis ich abends von der Arbeit komme. Keine Benachrichtigung im Briefkasten bzw. Abholmöglichkeit in der nächsten Filiale, nichts....
Es ist noch gar nicht so lange her, da musste der Empfang immer quittiert werden. Unterschreiben die Zusteller jetzt selber??
(Reinhard K. Sprenger)
Vielen Dank, ich habe mir viel Schreibarbeit gespartSTTL hat geschrieben:
@ waldi123
Dumm gelaufen - auch eigenes Verschulden!
Für 750 Euro EM kaufen und am DHL-Paket herumknapsen. Die Sendung hat keinen Versicherungsschutz - das ist hier oft behandelt worden.
Wenn du privat kaufst, reicht es zunächst, wenn der Absender die Ware in der vereinbarten Form an dich verschickt. Es gibt eine Sendungsnr. und DHL sagt: zugestellt. Wenn der Nikotinbolzen dann die Nachforschung eingeleitet hat und dies mit Schreiben an dich belegen kann, dann hat er seine Hausaufgaben gemacht.
Auch du kannst bei DHL nachfragen, wie oder wo zugestellt wurde, wenn du die Nachforschungen vom Nikotinbolzen beifügst. Als Empfänger kannst du schließlich fragen, wie die Sache gelaufen ist, wenn sie dich nicht erreicht hat. Sollte das Paket endgültig verloren sein, hast du allerdings schlechte Karten mit der Versicherung, wenn du bezüglich des Inhaltes ehrlich bist.
Als Nikotinbolzen sollte man sich dann schon überlegen, ob man für einen Empfänger falsche Angaben machen möchte. Könnte schnell als Versicherungsbetrug ausgelegt werden!
Wenn es keinen abgemachten Ablegeort gibt, kann DHL das auch nicht beweisen, denn solche Orte bedürfen der Schriftlichkeit, soweit in weiß. Ausnahme Filiale in deiner Nähe als Ort der Abholung!
Aufgrund des Wertes würde ich mir an deiner Stelle genau überlegen, was du DHL gegenüber angibst!
- Datenreisender
- Gold-Guru
- Beiträge: 9011
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Es ehrt Dich, daß Du hier puffi in Schutz nehmen möchtest, aber warum äußert er sich nicht selbst dazu? Immerhin konnte er mich ja auch selbst in einem Thread mit dem Titel "Betrugsfälle auf Gold.de" namentlich als "suspekt" bezeichnen!STTL hat geschrieben:@ Datenreicsender / Titan
Da ich nicht nur im Zuge der Spendenaktion - puffi war hier mit Abstand privater Hauptspender - sondern auch sonst schon mehrfach mit puffi zu tun hatte, gehe ich davon aus, dass seine Aussage über die Subjekte DR und Titan ironisch gemeint war.
Ich habe mich selbst über die Anführung der Beispiele gewundert und sie mir dann so erklärt, dass er zwei der bekanntesten Gold.de-Mitglieder genommen hat, denen man aufgrund ihrer Darlegungen und aufgrund ihres Engagements hier gewiss vertrauen kann.
Wenn ich in beiden Foren jemandem ohne direkte Sicherheit einen fünfstelligen Betrag anvertrauen würde, dann gehört puffi sicherlich dazu. Und bisher lag es fern, Leute zu beschimpfen, mit denen er nichts zu tun (Handel) hatte. Seine Aussage sollte wohl eher lauten:
Mein Gott, Herr Fragesteller, es gibt hier Leute mit Tausenden von Beiträgen und guten Bewertungen und du fragst so einen Unsinn mit Vertrauen auf gold.de usw.
- IrresDing
- 1 kg Barren Mitglied
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- Wohnort: Ich bin dann mal weg.
Da kauft waldi vom Nikotinbolzen zwei Münzen.
Der verschickt sie, das Paket kommt aber nie an, aus welchen Gründen auch immer.
waldi beschwert sich beim Kettenraucher, der stellt daraufhin einen Nachforschungsandrag.
Ergebnis laut DHL: Ordnungsgemäße Zustellung durch Niederlegung oder Abgabe an einem vereinbarten Zustellungsort.
waldi sagt, eine solche Vereinbarung gibt es nicht.
1.) Nikotinbolzen kann offensitlich alle Schritte vom Versand über Zustellung bis zum Ergebnis des Nachforschungsauftrages belegen. Damit hat er sich absolut korrekt verhalten und seine Pflicht mehr als erfüllt.
2.) waldi wäre an sich jetzt in der Pflicht, von DHL einen Nachweis über die rechtmäßige(!) niederlegung oder Übergabe des Paketes zu verlangen und bei Nichterfolgen gegen den Zusteller vorzugehen (haftbar da mindestens grobe Varlässigkeit). Er hat jedoch weder Lust, sich selbst mit DHL rumzuschlagen, noch sein Geld abzuschreiben. Deshalb versucht er nun, sich an Nikotinbolzen schadlos zu halten.
3.) Weil dieser zurecht nicht darauf eingeht, versucht waldi nun, hier im Forum öffentlich Druck auszuüben. Dabei scheut er auch nicht vor der Unterstellung verbrecherischer Absichten zurück.
Nikotinbolzen kann also sein ordentliches Geschäftsverhalten in dieser Sache nachweisen und hat das waldi123 gegenüber auch schon getan. Dieser behauptet jedoch wider besseren Wissens öffentlich das Gegenteil. Damit macht er sich klar der öffentlichen Verleumdung strafbar (§ 187 STGB). Dass er Nikotinbolzen darüber hinaus des vorsätzlichen Betrugs bezichtigt. erfüllt ausserdem den Tatbestand der falschen Verdächtigung (§ 164 Abs. 2 STGB). Dass waldi (vorerst) auf Namensnennung verzichtet hat, ändert (endgegen allgemein verbreiteter Meinung) nichts an der Tat selbst.
Fals das nicht deutlich genug rüber kommt: Wir reden hier nicht über Kavaliersdelikte. Wir reden hier über Kapitalverbrechen, die jeweils mit bis zu 5 Jahren Knast bestraft werden!
An waldis Stelle würde ich jetzt ganz schnell öffentlich um Entschuldigung bitten.
Der war jetzt wirklich gut. Und das Ganze mit solch einer Selbstsicherheit.
Nein, Wor wollen mal nicht vergessen, dass die Verleumdung ein absolutes Antragsdelikt ist. Daher ist ein Strafantrag absolute Verfahrensvoraussetzung, ansonsten interessiert es die StA und die Rennleitung nicht die Bohne. Daher kann es sich allein schon vom logischen Standpunkt her nicht um ein Kapitalverbrechen handeln.
Und die Falsche Verdächtigungen setzt das Vorhandensein einer "tatsächlichen Straftat" voraus. Nur der Verdacht wird mit Vorsatz auf jemanden anderen gelenkt. Eine zugrunde liegende Straftat wie bspw. der Betrug kann nur vermutet werden und initiiert keinerlei Anfangsverdacht.
Evtl. Vortäuschen einer Straftat? Auch dann nur, wenn es bei einer der in der Strafprozessordnung definierten Verfolgungsbehörden angebracht wird oder diese davon Kenntnis nehmen kann, bzw. davon auszugehen ist. Da dies hier ebenfalls nicht der Fall ist, fällt der Tatbestand ebenfalls flach.
Also nix mit Kapitalverbrechen. Obiges ist natürlich kurz zusammengefasst. Reine Strafrechtlich gehen sicherlich noch tiefer in die Materie.
Aber Kapitalverbrechen, der war gut.
(Reinhard K. Sprenger)
Was die falsche Verdächtigung betrifft:
http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html§ 164 Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
Das Vorhandensein einer "tatsächlichen Straftat" ist völlig unerheblich.
Biite erst informieren vor dem bagatellisieren
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- 10 Unzen Mitglied
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- Wohnort: NRW
§ 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Ich habe hier in Forum noch nichts gekauft oder verkauft(hatte immer Angst). Ich gehe lieber zum Händler und zahle 10€-30€ mehr und habe keine Kopfschmerzen.Und die Bewertungen können meine Kumpels(die sich vor zwei Tagen angemeldet haben)mir 100 Stück schreiben. Die Bewertungen hier in Forum haben für mich keine Bedeutung.
- winterherz
- 500 g Barren Mitglied
- Beiträge: 518
- Registriert: 27.09.2011, 20:06
- Wohnort: Niedersachsen
So kenne iche s auch. Der Ablage-, oder umgangssprachlich auch Garagenvertrag entlastet den Zusteller, da er das Paket kein zweites Mal zustellen oder in ener Filiale abliefern muss. Aber er ist im Zweifel nicht versichert. Da bei einem Garagenverrag der Empfänger auf eine persönliche Übergabe verzichtet und das tut er mit der Vereinabrung eines Ablagevertrages ausdrücklich und sogar mit Unterschrift, gilt die Ware als zugestellt UND noch wichtiger für den Empfänger, als erhalten, bekommen, entgegengenommen........Je nach Art des Ablageprtes, kann vlt. die Hausratversicherung des Empfängers herangezogen werden (fest installierter Paketkasten am Haus, oder Paketklappe an Hauswan, o.ä.) .....Datenreisender hat geschrieben:Mal ganz sachlich:waldi123 hat geschrieben:Konzequenzen muss Ich nicht befürchten,da Du Derjenige bist der noch nicht geliefert hat. Ich habe Dir Geld überwiesen,dann liefere Mir gefälligst die Ware. Du kannst Dich ja mit der DHL rumärgern und nicht Ich. Die haben ja das Päckchen,das Du angeblich geliefert hast,verschleudert.Solange Ich nichts habe was Ich bezahlt habe,stehtst Du in der Schuld,und nicht den Satz schreiben"vielleicht möchte er 2mal kassieren". Bis jetzt kann Ich das so von Dir annehmen.
Beim Handel zwischen zwei Privatpersonen trägt das Versandrisiko immer der Käufer/Empfänger, bei einem Ablagevertrag sollte die Frage der Haftung sowieso klar sein. Der Verkäufer muß lediglich nachweisen können, daß er die Ware ordnungsgemäß abgeschickt hat (Einlieferungsbeleg).
Klecks hat geschrieben:Als Kapitalverbrechen bezeichnet man solche, die aufgrund ihrer Schwere regelmäßig mit mehrjährigen Haftstrafen belgegt werden. Bei einem Delikt mit bis zu fünf Jahren Haft ist das wohl gegeben. Ob Antragsdelikt oder nicht tut dabei grundsätzlich nichts zur Sache; auch schwere Verstöße gegen das Brief- und Postgeheimnis oder das Urheberrecht sind Antragsdelikte und dennoch Kapitalverbrechen.
Was die falsche Verdächtigung betrifft:http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html§ 164 Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
Das Vorhandensein einer "tatsächlichen Straftat" ist völlig unerheblich.
Biite erst informieren vor dem bagatellisieren
Allein schon dein erster Satz hat dich disqualifiziert. Für eine Verleumdung wird regelmäßig keine Haftstrafe verhängt. Wer behauptet das, Du? Selbst auf Bewährung nicht. Schon mal was von einer Geldstrafe gehört?
Allein schon vom logischen Standpunkt her kann Deine Behauptung nicht stimmen. Wenn der Gesetzgeber solchen Delikten eine derartige Gewichtung beimisst, dass die Judikative "regelmäßig" Freiheitsstrafen verhängt, dann wäre als Voraussetzung des Verfahrens kein Antrag des Geschädigten notwendig. Wovon Du redest nennt sich Offizialdelikt. Und selbst da ist nicht jedes ein Verbrechen, geschweige Kapitalverbrechen. Den Begriff gibt es übrigens in der Prozessordnung nicht... "Kapital" bezieht sich hier auf die Schwere des verursachten/ eingetretenen Schadens. Und da wiegt das Leben oder der Verlust einer Extremität oder eines Sinns mehr als das vermeintliche Ansehen einer Person.
Und einen Gesetzestext im Internet suchen kann selbst mein kleiner Neffe (11 Jahre). Aber damit ist es nicht getan. Es gibt sowas wie eine Rechtsauslegung, Urteile, einschlägige Meinungen, etc.. Da muss man schon viel tiefer graben und sich belesen als mal bei schnell irgendwo einen Gesetzestext herzuposten.
Studier erstmal (ein bisschen) Jura und wir diskutieren weiter. Dann können wir auch in die Tiefe einsteigen.
KapitalVERBRECHEN Ich hau mich weg.....
Oder meinst du KAPITALDELIKT wie Vermögensdelikt? Eine Verleumdung oder ein Vortäuschen einer Straftat ist leider auch keins.
Strafanträge sind unerheblich bei Antragsdelikten? Nein, beim Urschleim fange ich jetzt nicht an.
Und das ist das Grundübel unserer Gesellschaft. Jeder kann im Internet irgendwas suchen. Aber wie es angewandt und ausgelegt wird, bzw. welche Tatbestandmerkmale mit ihren Definitionen dahinter stecken, davon haben sie keine Ahnung. Insbesondere, da unser StGB uralt ist, die Auslegung jedoch unserer Zeit angepasst wurde (teilweise).
KLECKS - erst informieren. Und keine Ratschläge mehr erteilen, es sei denn du bist 100% Sattelfest in dem, was du sagst.
Übrigens gibt es einen Unterschied zwischen Verbrechen und Vergehen. Du wirst ihn schon "im Internet" finden... Daher ist allein die Bezeichnung Kapitalverbrechen für eine Verleumdnung ab absurdum.
Weitere Belehrungsversuche deinerseits würde ich dann als untaugliche Versuche bezeichnen.
(Reinhard K. Sprenger)
PS Nächste Woche will ich übrigens meinen Dr. der Medizin machen. Ich brauche nur genug Zeit zu Googlen.
(Reinhard K. Sprenger)
- Datenreisender
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- Registriert: 20.03.2010, 20:56
Bei DHL hat der Kunde (der Absender) allerdings die Möglichkeit, durch (allerdings zusätzlich kostenpflichtige) Vorausverfügungen eine Zustellung an Nachbarn als auch eine Ablage gemäß einem evtl. bestehenden Garagenvertrag (muß der Absender ja nichts von wissen) effektiv zu verhindern:winterherz hat geschrieben:So kenne iche s auch. Der Ablage-, oder umgangssprachlich auch Garagenvertrag entlastet den Zusteller, da er das Paket kein zweites Mal zustellen oder in ener Filiale abliefern muss. Aber er ist im Zweifel nicht versichert. Da bei einem Garagenverrag der Empfänger auf eine persönliche Übergabe verzichtet und das tut er mit der Vereinabrung eines Ablagevertrages ausdrücklich und sogar mit Unterschrift, gilt die Ware als zugestellt UND noch wichtiger für den Empfänger, als erhalten, bekommen, entgegengenommen........
Gegen einen Aufpreis von 1,50 € kann bei DHL die Zustelloption EIGENHÄNDIG bestellt werden.
Das machen nach meiner Erfahrung auch die meisten gewerblichen Edelmetallhändler, zumindest ab bestimmten Werten (normalerweise so ab 2 - 3 Unzen Gold).
-
- 1 kg Barren Mitglied
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- Registriert: 03.06.2011, 13:48
- also der puffi: MENSCH, ironischer kann mans doch gar nicht mehr sagen als er
Der Post trieft geradezu vor Sarkasmus und Ironie
- meiner Erfahrung nach ist das Kaufen im Forum immer noch erheblich besser als von Händlern. Sogar auf einer Messe hat ein Händler noch gedacht, er kann mich bescheixx...wenigsten ist er rot geworden, als er gemerkt hat, dass ich auch etwas Bescheid weiß über Münzen.
- Was sollen all die Spekulationen? Der Qualmer hat heute morgen um 10 Uhr (Seite 1)geschrieben
Also, Schreiben von der Post dass am Wunschort geliefert und unterschrieben, dies als Kopie an den waldi123.Päckchen bestellt, abgeschickt mit Sendenr.,ausgeliefert, da laut Zusteller nicht zu Hause, an Wunschort abgeliefert, nicht erhalten, Nachforschung telf. und schriftlich bei der Post gestellt, Schreiben der Post, Empfänger hat Wunschort und dort abgeliefert, Empfangsschreiben mit Unterschrift vorhanden. Mehrere Schreiben der Post vorhanden und damit alles vom ersten Schritt an belegbar. Diese Schreiben wurden in Kopieform an ihn, von mir per Einschreiben geschickt.
Also waldi 123, was ist nun mit der Unterschrift? Wer hat unterschrieben? Kennst du denjenigen? Nachbar oder wer? Name schon gegoogelt? Gibt es den Wunschort? Wieso sollte die Post schreiben, sie hat an den Wunschort geliefert, wenn dir nichts davon bekannt ist dass du einen Wunschort hast? So blöd sind die nun auch wieder nicht. Raus mit der Sprache zu den Fakten, nicht nur anschuldigen.
- eisendieter
- 500 g Barren Mitglied
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- Wohnort: Ostseefjord Schlei und Madeira
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