Wie souverän ist Deutschland wirklich?

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Beitrag 21.02.2015, 14:44

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Klecks hat geschrieben:Aus erbrechtlichen Gründen behält sie jedoch die italienische.
Offensichtlich ist nichts so beständig wie die Änderungen. Im Erbrecht gibt es innerhalb der EU Neuerungen. Vereinfacht gesagt zählt das Recht des Staates, in dem sie ihren Lebensmittelpunkt (Wohnsitz) hat und nicht mehr die Staatsangehörigkeit. Sie sollte sich da ggfs. mal informieren, es müssen ggfs. auch Testamente entsprechend überarbeitet/angepasst werden.

Beispiel: In Deutschland gibt es die gesetzliche Möglichkeit für Ehegatten, ein gemeinschaftliches Testament zu errichten. Jetzt verlegen die beiden ihren Lebensmittelpunkt nach Spanien, es gilt also spanisches Erbrecht, und das kennt gemeinschaftliche Testamente nicht. Wenn jetzt einer oder beide von denen in Spanien ableben, gilt das spanische Erbrecht und da das deutsche Testament in Spanien nicht gültig ist, die gesetzliche Erbfolge nach spanischem Recht. Das kann zu ungewollten Folgen führen ...
Klecks hat geschrieben:Der Spiegel-Artikel ist vier Jahre alt und war damals schon viel Lärm um nichts. Denn wie der Spiegel in diesem Artikel selbst feststellt, gibt es eine klare Aussage des Bundesinnenministeriums:
Der neue Reisepass ist auch schon ein paar Jahre alt und die Inhaber tragen diesen üblicherweise 10 Jahre mit sich herum. Diese deutsche "Besonderheit" (Verzicht auf die Verwendung bestimmter Buchstaben in alphanumerischen Passnummern) muss jetzt weltweit jeder Sachbearbeiter kennen, der mit deutschen Reisepässen, der Ausstellung oder Kontrolle von Visa o.ä. zu tun hat. Bei Problemen hat halt der Passinhaber Pech gehabt! Dabei hätte man doch auch einfach rein nummerische Passnummern (wie früher) und/oder eine unmissverständliche Schriftart wählen können?

Beitrag 21.02.2015, 15:02

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Ladon hat geschrieben:Ohne das jetzt direkt auf Dich zu beziehen: Trotzdem will mir nicht recht eingehen, was man nun davon hat, wenn man sich von einem Staat, den man als "illegitm" betrachtet, etwas so Grundlegendes wie einen Staatsbürgernachweis ausstellen lässt.
Wenn man den Staat ablehnt, darf man natürlich weder seine Stimme abgeben noch irgendwelche Anträge stellen, das ist korrekt, aber in der Praxis oft nicht umsetzbar. Um mich weltweit frei bewegen zu können, muss ich halt bei diesem Staat einen Reisepass beantragen.
Ladon hat geschrieben:Danke auch für die Liste der Dinge, für die man einen Nachweis der Staatsbürgerschaft benötigt. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber beim passiven Wahlrecht bezieht sich das, glaube ich, nur auf den Fall dass ich von dem Recht Gebrauch machen will mich an meinem Wohnsitz in ein kommunales oder eben das EU-Parlament wählen zu lassen. Wenn ich hier für den Stadtrat kandidiere, wäre mir diese Notwendigkeit neu.
Wenn ich das richtig verstehe, handelt es sich also um so etwas wie ein "Attest".
Also gut - wenn man derartige Dinge vor hat, holt man sich also den Wisch ...
Nein, es ist kein "Attest", sondern der Nachweis Deiner Staatsangehörigkeit. Die Angaben in Deinen Personalpapieren stellen juristisch lediglich eine "Vermutung" dar. Für eine Kandidatur auf lokaler Ebene, z. B. für den Stadtrat, braucht man das vielleicht noch nicht (dürfen da nicht auch ohnehin mittlerweile ausländische Staatsangehörige reingewählt werden?), aber wenn Du das passive Wahlrecht mal auf Landtag, Bundestag, Bundeskanzler, Bundespräsident usw. ausweitest, dann bist Du dabei ...
Ladon hat geschrieben:Mit keinem Wort, nicht mal auf einer Nebenebene, wurde das Vorgehen "des Staates" jemals als fehlerfrei dargestellt. Die angeführten Beispiele sind in der Tat in die Kategorie "Das gibts doch nicht" einzuordnen, auch wenn es sich eigentlich eher um Inkompetenz der "prüfenden" Personen handelt. brigens habe ich selbst die GEB. Zeile im Ausweis und ich reise mindestens 3-4 mal Jahr ins Ausland ... das hat allerdings noch nie und schon gar nicht regelmäßig zu kuriosen Situationen geführt ... aber ich bin natürlich nur ein Individualbeispiel und ohne statistische Relevanz.
Das Problem taucht wohl hauptsächlich auf, wenn verschiedene völlig unflexible Monsterbürokratien aufeinandertreffen, wie zum Beispiel Deutschland <-> Japan oder Deutschland <-> USA. Der Leidtragende ist dann der Passinhaber, der zwischen den Bürokratiemühlen der beiden Staaten aufgerieben wird.

Meine Frau hat auch die GEB.-Zeile in ihrem Reisepass und damit hatten wir bisher zum Glück auch noch keine Probleme. Die Russen haben das mit dem Familiennamen und dem abweichenden Geburtsnamen verstanden und ihr ein korrektes Visum ausgestellt, aber die sind uns ja auch kulturell (und vom Namensrecht Verheirateter her) näher, als beispielsweise die Japaner.

In Luxemburg hingegen hat sie plötzlich in allen rechtlichen Angelegenheiten wieder ihren Mädchennamen/Geburtsnamen, der durch Heirat angenommene Familienname interessiert dort nicht, den kann sie allenfalls informell im Alltag verwenden. Da sie ein Luxemburger Bankkonto hat, steht auf ihrer EC-/Kreditkarte jetzt ihr Mädchenname. Wir haben noch nicht herausgefunden was passiert, wenn sie mit dieser Bankkarte in Deutschland bezahlen möchte und der Kassierer einen Personalausweis dazu sehen möchte ...

Beitrag 21.02.2015, 15:03

Klecks
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Soweit ich weiß geht es bei ihr um die Erbschaft von Grundbesitz. Das deutsche Erbrecht kennt hier keine Einschränkungen bzg. der Nationalität des Erben, verschiedene regionale Verordnungen in Italien dagegen schon. Und jetzt versuch mal europäisches Recht in Süditalien gerichtlich durchzusetzen. Das kann Jahrzehnte dauern :roll:
Datenreisender hat geschrieben: Der neue Reisepass ist auch schon ein paar Jahre alt und die Inhaber tragen diesen üblicherweise 10 Jahre mit sich herum. Diese deutsche "Besonderheit" (Verzicht auf die Verwendung bestimmter Buchstaben in alphanumerischen Passnummern) muss jetzt weltweit jeder Sachbearbeiter kennen, der mit deutschen Reisepässen, der Ausstellung oder Kontrolle von Visa o.ä. zu tun hat. Bei Problemen hat halt der Passinhaber Pech gehabt! Dabei hätte man doch auch einfach rein nummerische Passnummern (wie früher) und/oder eine unmissverständliche Schriftart wählen können?


Naja, diese "deutsche Besonderheit" war eigentlich nur eine Anpassung an längst bestehende internationale Standards. Insofern sollte man schon davon ausgehen können, dass diese Regelung in den meisten Ländern bekannt ist.

Was die unmissverständliche Schriftart betrifft: Was in Deutschland eindeutig als Null oder O gelesen werden kann, könnte z.B. in arabischen Ländern genau andersrum gelesen werden. Die OCR-Anforderung, also die Maschinenlesbarkeit, schränkt die Auswahl an möglichen Schriftarten zusätzlich ein. Genau aus diesen Gründen hat man sich international auf die Verwendung einer alphanumerischen ID unter Ausschluss bestimmmter Zeichen geeinigt.

Die Verwendung einer rein numerischen Kennung kann in solchen Ländern zu Problemen führen, die schon immer alphanumerische Passnummern benutzt haben (früher oft auch unter Verwendung des Buchstaben O).
Das Leben ist zu kurz, um alle Fehler selber zu machen.

Beitrag 22.02.2015, 17:18

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Deichgraf
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Probleme mit dem GEB in deutschen Papieren kenne ich. Nicht aber bei der Einreise. Ich nehme an, die Grenzer kennen das Spiel schon. Probleme gab es mehrfach bei Behörden, Banken usw. Ich war immer darauf angewiesen, dass mir geglaubt wird. Allerdings hat das immer geklappt.
Bezüglich der "Staatsangehörigkeit: DEUTSCH" war ich lange Zeit Ladons Meinung. Ein Wort das auf -keit endet, verlangt nach einem Adjektiv. Beispiel:
Richtig: Meine Beweglichkeit ist eingeschränkt.
Falsch: Meine Beweglichkeit ist Gipsbein.
Der Hitler-Ausweis "Staatsangehörigkeit: Deutsches Reich" passte nicht zu meiner Überzeugung. Ich konnte mir aber nicht vorstellen, dass im 3.Reich ein so grober Deutschfehler auf einem Ausweisdokument aufgetreten sein soll. Irgendwann bin ich dann drauf gekommen.
Auf unseren Ausweisen kann sowohl DEUTSCH als auch Deutschland oder Bundesrepublik Deutschland stehen. Alles wäre korrekt.
Hitlers Aufdruck war diesbezüglich also korrekt, unser "DEUTSCH" ist es auch.
Ich finde es nur seltsam, dass die BRD sich für die ungünstigste Variante entschieden hat.
Im Ausland kann man mit DEUTSCH nicht unbedingt etwas anfangen. Die Angabe des Staates wäre besser gewesen. Andere machen das auch auf die bessere Art.

Beitrag 22.02.2015, 18:14

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Ladon
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Deichgraf hat geschrieben:...
Die Angabe des Staates wäre besser gewesen.
...
Na klar wäre das "besser", deutlicher, klarer und vor allem verständlicher ... aber nicht richtig und nicht gewollt.

Genau das wurde ja oben besprochen:
Das deutsche Staatsbürgerrecht kann man nur im historischen Zusammenhang verstehen. Es hat sich ENTWICKELT und ist durch zweieinhalb Totalzusammenbrüche der staatlichen Ordnung gehörig verkompliziert worden.
In aller Kürze nochmal: Die Angabe des Staates hat sich (heute mag das wieder anders sein, aber bis man so was ändert ...) schlicht verboten im Selbstverständnis der BRD. Da sie sich lediglich als Staat "innerhalb" von Deutschland und legitimer Nachfolger des Reiches, also als EIN MÖGLICHER Staat der Deutschen sah, musste/wollte sie ihre Bürgerrechte praktisch für "alle Deutschen" verfügbar machen, die eben nach altem Recht die deutsche Staatsbürgerschaft hatten.
... und die vor allem nicht von der bösen DDR und dem Ostblock "weggeschnappt" werden sollten. Also: BRD Bürgerrechte für ALLE Deutschen! Auch die aus DDR, wenn sie "rüber machten" oder Spätaussiedler, Rußlanddeutsche und so weiter.
Es SOLLTE so sein. Auf diese Weise konnte die BRD quasi einen "Gesamtanspruch" Deutschland betreffend geltend machen, den die Siegermacht UdSSR nicht verhindern konnte, da innenpolitisch. Jeder außenpolitische Gesamtanspruch auf das "Erbe" Deutschlands hätte in der Ost-West-Konfliktsituation ja niemals durchgesetzt werden können.
Eigentlich also ein ganz kluger Schachzug in der damaligen Situation - natürlich bei der Zielsetzung Westintegration.


@ Datenreisender
...
Wenn man den Staat ablehnt, darf man natürlich weder seine Stimme abgeben noch irgendwelche Anträge stellen, das ist korrekt, aber in der Praxis oft nicht umsetzbar. Um mich weltweit frei bewegen zu können, muss ich halt bei diesem Staat einen Reisepass beantragen.
...
Du bist mir ein Schlawiner.
MIR ist das schon klar - von DIR habe ich hingegen schon öfter mal gehört, dass "ich" (stellvertretend) das Autofahren aufhören müsste weil ich doch pro Umwelt und daher inkonsequent wenn Autofahrer (ich erinnere an meine grüne Plakete ... da hast Du mich ganz schön rund gemacht) oder dergleichen. Da bist Du in der Regel recht schnell damit die Inkonsequenz der anderen zu bemängeln.
Es beruhigt mich ungemein, dass Dir also in Wirklichkeit solche "Sachzwänge" sehr wohl bewusst sind und Dir schon klar ist, dass es 100%igkeit einfach nicht gibt und Du selber ganz normal damit umgehst. Wenn man mich ab und zu mal "aufzieht", ist das schon in Ordnung :mrgreen:
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Beitrag 22.02.2015, 19:35

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Deichgraf
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@Ladon, ein Vierteljahrhundert mag für dich mit "aber bis man so was ändert ..." gerechtfertigt erscheinen, für mich ist es das nicht. Die Änderungswut der Regierung macht vor den falschen Dingen Halt. So langsam könnten auch mal die Nazi-Gesetze verschwinden. Das Recht am Namen hat der Staat. Will ich meinen Namen ändern, klopft mich das Namensänderungsgesetz darauf ab, ob ich meinen Wohnsitz auch ganz sicher im Deutschen Reich habe. Nun komm mir bloß nicht wieder mit "aber bis man so was ändert ...". Das Ei wurde seit 1945 das letzte mal 2008 poliert. Unbeabsichtigt vergessen hat man das also nicht. Was sollen wir denn denken, wenn wir in gültigen Gesetzen lesen, dass unser Wohnsitz im Deutschen Reich ausschlaggebend ist? Oder wissen wir auch so, was bestimmt gemeint ist, ungeachtet dessen, was wirklich im Gesetz steht?

Beitrag 22.02.2015, 21:22

Bumelux
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Wie sich die Leute Mühe machen einem Staat anzugehören?! Ich halte es mit Ladon und sage einfach Terra
:D

Beitrag 23.02.2015, 08:40

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Ladon
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@ Deichgraf

Nein, das ist NICHT gerechtfertigt! Und ich wüsste nicht, dass jemand dies behauptet hätte.
1989 wurde sowieso die historische Chance vertan, die Gründungsmakel der BRD auszumerzen. Inklusive Staatsbürgerrecht.

Ich gebe Informationen weiter, die zu dem Thema gehören.
Zum Beispiel habe ich versucht, die "Abstammung" des bundesdeutschen Staatsbürgerrechts zu skizzieren.
ABER DOCH NICHT WEIL ICH TOLL FINDE SO WIE ES IST!

Das ist doch erst einmal einfach eine ganz wertfreie Aussage, die denjenigen, die sich über die blöden Formulierungen wundern, Zusatzinformationen liefern, wie es - historisch gesehen - zu so etwas kommt.
Das ist einfach nur "interessant" (finde ich jedenfalls). Und gehört zur Betrachtung schlicht dazu. Das hat mit "ich mag dies oder jenes" ÜBERHAUPT NICHTS ZU TUN!



Ich komm mir schon vor wie jemand, der bloß gesagt hat, dass "Kleinwüchsige" selten größer als 120cm sind ... und dem man darauf antwortet, er habe wohl was gegen Kleinwüchsige, weil er sie so diskriminiert; das ist das gleiche Grundmuster ... Nix für ungut
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Beitrag 23.02.2015, 09:14

Gladius
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Da stellt sich mir jetzt die Frage, wurden diese Bereinigung der Gründungsmakel bewusst unterlassen oder hat es schlicht keinen interessiert?

Beitrag 23.02.2015, 10:47

smilelover
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Der Sachverhalt aus meiner Sicht:


Das RuStAG von 1913

http://www.documentarchiv.de/ksr/1913/r ... esetz.html

als Grundlage mit nachfolgenden Änderungen, hier im Link zu Anfang benannt

http://www.verfassungen.de/de/de67-18/rustag13.htm

wurde 01. Januar 2000 in Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) umbenannt und gilt heute in der Fassung vom 13.11.2014

http://www.gesetze-im-internet.de/rusta ... 30913.html

Es ist also keinesfalls so, dass ein altes Gesetz neben einem neuen besteht. smilie_18



Nochmal zu 1913
Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.
Wer nun genau liest, wird feststellen, dass das Gesetz sich auf die Staatszugehörigkeit von Menschen bezieht, die aus einem Bundesstaat (des damaligen Reiches) sind oder sich auf Menschen mit der Reichsangehörigkeit bezieht.

Hier steht "Reich und Reichsangehörigkeit" und nicht Staatsangehörigkeit, dies wird immer überlesen oder wissentlich ignoriert.
"Die Bedeutung der Begriffe "Reichs- und Staatsangehörigkeit" im Sinne dieses G hat sich geändert. An die Stelle der "Reichsangehörigkeit" ist gem. § 1 V v. 5.2.1934 102-2, Art. 116 Abs. 1 GG 100-1 die deutsche Staatsangehörigkeit getreten."
res ipsa loquitur

Beitrag 23.02.2015, 19:17

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Deichgraf
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Danke, smileover für deine Anstrengungen. Ich hoffe, dadurch ist jedem der Unterschied zwischen RuStAG und dem Schröder-StAG klar geworden.
smilie_24

@Ladon, ich schrieb, dass du es als gerechtfertig ansehen "magst". Ich stimme nach wie vor mit dir darin überein, dass auch ich niemanden wüßte, der behauptet hätte, es sei gerechtfertigt.
Meinerseits Händereich, und lass uns erkannte Missverständnisse nicht zu Themen werden.

8)

Beitrag 24.02.2015, 14:11

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Ladon
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Deichgraf hat geschrieben:...
Meinerseits Händereich, und lass uns erkannte Missverständnisse nicht zu Themen werden.
...
Danke für diese angenehme Demonstration, wie Meinungs- oder Deutungsverschiedenheiten auch angegangen werden können! smilie_01

Muss nicht immer gleich die "Keule" sein! smilie_14
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Beitrag 24.02.2015, 15:14

BOB
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Wenn man die Frage der Souveränität diskutieren will, hängt vieles von der Ebene der Betrachtung ab.

1) Politisch und wirtschaftlich betrachtet, gibt es vermutlich keinen einzigen völlig "souveränen" Staat.
Selten schließt man Verträge zwischen wirklich Gleichen ab, meist hängt einer mehr, der andere weniger vom jeweiligen Vertragspartner ab. Das ist beim Arbeitsvertrag im Verhältnis Arbeitnehmer / Arbeitgeber oder der Durchsetzung von AGBs im Auftragsverhältnis kleine Firma / großer Konzern nicht viel anders als beim Verhältnis BRD / USA. Mit einer deutschen Besonderheit hat dies nichts zu tun; z.B. hat auch die ja oft als neutral und unabhängig gelobte Schweiz ihr Bankgeheimnis schnell aufgelöst, als die USA mit einer Aussperrung vom internationalen Finanzhandel gedroht haben. Diese Art der theoretisch vorhandenen, aber pragmatisch nicht eingesetzten Souveränität ist vermutlich die wichtigste, aber hier nicht gemeint.

2) Staatsrechtlich und frü den Kaminabend ist die grundsätzliche Frage nach dem "Wesen" der Bundesrepublik Deutschland durchaus interessant und recht kompliziert.
So hat das Bundesverfassungsgericht über mehr als sechs Jahrzehnte immer wieder klar darauf verwiesen, dass der Staat "Deutsches Reich" eben nicht untergegangen ist. Er existiert grundsätzlich immer noch, aber nun in Form des Staates "Bundesrepublik Deutschland", wurde also (angesichts seines arg beschädigten Images verständlicherweise) "umfirmiert". Diese Auffassung des BVerfG ist auch die gängige Lehrmeinung der Staatsrechtler; sie diskutieren bestenfalls über die Interpretation des damaligen Status der "Deutschen Demokratischen Republik" und damit zusammenhängend des Beitritts zur BRD und andere Fragen.
Auch als Nicht-Experte kann ich die Position nachvollziehen, denn nicht nur sind die gängigen drei Kriterien zur Definition eines Staats (Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsmacht) in der dargestellten Konstellation erfüllt, auch andere Hinweise sind leicht sichtbar: etwa, dass Gesetzbücher wie das BGB oder das StGB auch heute noch als ursprüngliche Veröffentlichung das Reichsgesetzblatt von 1896 bzw. 1871 angeben.
Seltsamerweise halten auch durchaus gebildete Menschen und erst recht die meisten Politiker die von Staatsrechtlern und vom Verfassungsgericht vertretenen Kernthesen spontan für "verfassungswidrig" und "rechtsradikal". Kaum einer macht sich Gedanken darüber.

3) Und das liegt vor allem an der fehlenden praktischen Bedeutung der Souveränitätsfrage im Alltag; ein Bürger verspürt daheim oder im Ausland keine Auswirkung auf sein Leben.
Aber selbst wenn man sich z.B. doch mit der spitzfindigen Frage beschäftigen möchte, ob es auf unseren Ausweisen und Pässen "deutsch", "bundesdeutsch", "Deutsche(r)" oder "Bundesrepublik Deutschland" heißen müsste, kann man ja leicht einen Blick auf andere Länder werfen. Nach meiner Kenntnis steht auf den Ausweisen unseres Nachbarlandes tatsächlich "Österreich", in britischen Reisepässen jedoch "British Citizen", in Schweden auf dem Ausweis "Svensk" und dem Pass dreisprachig "Svensk/Swedish/Suedoise".
In den USA hat man keine Einreiseprobleme wegen der Frage der Staatszugehörigkeit, wohl aber gelegentlich, wenn die Schreibweise deutsche Besonderheiten enthält und auf den Dokumenten (Pass, Führerschein, Kreditkarte) unterschiedlich ist. Wenn Herr Übelbös promoviert und bei der Heirat von Frau Bärbeiß ihren Familiennamen annimmt, erkennt nicht jeder ausländische Kontrolleur und vor allem auch Leseautomat, dass er tatsächlich mit DR. BAERBEISS GEB. UEBELBOES identisch ist.

Beitrag 24.02.2015, 21:07

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Deichgraf
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Die Frage zur Souveränität wird häufig im Zusammenhang mit dem Besatzungsrecht und einer möglichen Staatssimulation gestellt. Der Wegfall des Besatzungsrechts lässt sich schwer vorstellen, da dieses noch im Jahr 2007 bereinigt wurde. Im §1Abs.1 des Bereinigungsgesetzes heißt es zwar "Die...Rechtsvorschriften...werden aufgehoben", doch danach folgt ein Komma, hinter dem bereits die ersten Einschränkungen stehen: " ,soweit sie nicht....zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Regelungsgebiete betrafen, die den Artikeln 73, 74 und 75 des Grundgesetzes zuzuordnen waren."
Die Artikel 73,74,75 beinhalten unsere Gesetzgebung.
Besatzungsrecht, dass auf die Gesetzgebung einwirkt, besteht noch?
Es erscheint mir ohnehin als problematisch, dass einer gewählten Regierung "automatisch" der Zugriff auf das GG gewährt werden muss. Damit läge das GG ausschließlich in der Hand der Politkaste, die auch Richter und Verfassungsrichter auswählt. Das deutsche Volk hätte dann überhaupt keine verfassungsgebende Gewalt. Fällt es irgendeiner zum Regieren gewählten Politkaste ein, das GG zu ändern, kann sie das gegen den Volkswillen tun. Dieser wird nicht einmal festgestellt. Folgerichtig wird in der Präambel auch nur dem "Deutschen Volk" eine verfassungsgebende Gewalt nachgesagt. Das "Deutsche Volk" ist nicht das "deutsche Volk". Nach Auskunft des Justizministeriums ist das "deutsche Volk" etwa das, was wir auch annehmen, während das "Deutsche Volk" nicht wirklich definiert ist, es gibt es also nicht. Wenn im GG vom "Volk" die Rede ist, sollte man nicht annehmen, hier sollten ein paar Buchstaben gespart werden und das "deutsche Volk" lesen, wo es es nicht steht. Wo das "deutsche Volk" gemeint ist, steht es auch so. Ein GG ist offenbar kein Schulaufsatz.


In GG Art.4 Abs.1 heißt es "Die Freiheit....des.. Bekenntnisses ist unverletzlich." Da keine Einschränkungen genannt werden, gilt das für alle, die existieren und steht nicht im Widerspruch zu Art.1, Abs.2 "Das Deutsche Volk bekennt sich....". Das "Deutsche Volk" gibt es also nur (hoffe, ich habe nichts übersehen) in der Präambel und im Art.1, sonst nirgends.
Weiter mit dem Bereinigungsgesetz zum Besatzungsrecht.
Im §3 geht es um die Folgen, die wegen der "Aufhebung" nicht eintreten. "Rechte und Pflichten, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, bleiben von der Aufhebung unberührt." Weiter: ". Durch die Aufhebung werden weder frühere Rechtszustände wiederhergestellt..." und "Aufgehobene Rechtsvorschriften bleiben auch für die Zukunft auf Tatbestände und Rechtsverhältnisse anwendbar, die während der Geltung der Rechtsvorschriften erfüllt waren oder entstanden sind."

Zur Klärung der Frage, ob die Militärregierungsgesetze noch in kraft sind, wäre zu berücksichtigen, dass nach MRG/SHAEF auch nach der Wiedervereinigung noch enteignet und verurteilt wird.( Bekanntes Beispiel. Golodkowski 1996 nach SHAEF Art.53. Diverse Fälle von Enteignungen zur Vergrößerung von US-Militärbasen (exterritoriales Gebiet) sind bekannt)

Das gespielte Entsetzen der Merkel, als sie ordnungsgemäß nach G10 abgehört wurde, ist bekannt.
Das GG dazu im Art.10, Abs.1: Das Briefgeheimnis, sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. - Im Abs.2: Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.

Die Vorraussetzungen zum Abhören sehe ich leider als gegeben an. Mit GG Art.10, Abs.2: "Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlich demokratischen Grundordnung...., so kann sie bestimmen..., dass sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird."

Frau Merkel wurde das nicht mitgeteilt, folglich muss sie für die freiheitlich demokratische Grundordnung gefährlich sein, wenn unser GG nicht nur ein wertloser Wunschzettel ist.

Beitrag 12.03.2015, 06:50

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Guten Morgen,

ich schreibe das mal hier rein.

Heute morgen in den Leidmedien ( MoMa - ARD / WDR ) geht es um Reparartionsforderungen der Griechen an Deutschland ( 330 Mrd. ). Es wird rauf und runter gebetet, dass 1953 beim Londoner Schuldenabkommen festgelegt wurde, dass es einen Friedenvertrag bräuchte und dieses Thema dann erstmal as acta gelegt wurde. Diesen nötigen Friedensvertrag gebe es bis heute nicht, sondern lediglich diesen 3+4 Vertrag bei der Wiedervereinigung...

Beitrag 12.03.2015, 11:17

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@ Deichgraf

Die Formulierungen des Bereinigungsgesetzes führen häufig zu Missverständnissen.

Folgendes ist dabei in die Überlegungen einzubeziehen:
Die Sache 2007 ist lediglich eine Bereinigung früherer (und tatsächlich eingeschränkter!!!!) Aufhebungen. Namentlich sind das die teilweisen Aufhebungsgesetze von 1956, 1958 und 1960.

DIESE Gesetze, die tatsächlich, gemäß dem damaligen "Zustand" der BRD, das Besatzungsrecht nur in Teilen aufgehoben haben, werden 2007 (endlich) "bereinigt".
Die Erlangung der formalen Souveränität war eben ein Prozess, der von 1950 bis 1991 gedauert hat - aber das ist ja kein Geheimnis.

Dazu §3 des fraglichen Gesetzes:
§3
Folgen der Aufhebung
Rechte und Pflichten, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, bleiben von der Aufhebung unberührt und bestehen nach Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 des Ersten Teils des Überleitungsvertrages fort. Durch die Aufhebung werden weder frühere Rechtszustände wiederhergestellt noch Wiederaufnahme-, Rücknahme- oder Widerrufstatbestände begründet.
Tatbestandliche Voraussetzungen von Besatzungsrecht, die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht erfüllt worden sind, können nicht mehr erfüllt werden.
Aufgehobene Rechtsvorschriften bleiben auch für die Zukunft auf Tatbestände und Rechtsverhältnisse anwendbar, die während der Geltung der Rechtsvorschriften erfüllt waren oder entstanden sind. Die Aufhebung von Besatzungsrecht lässt Verweisungen hierauf unberührt.


"Übersetzt" in normale Sprache wird damit lediglich festgestellt, dass Regelungen, die VOR der formalen Souveränität der BRD (1991) getroffen wurden bestehen bleiben.
Kernpunkt ist der Satz mit den "tatbestandlichen Voraussetzungen", die jetzt eben NICHT mehr erfüllt werden.
Sowie der Satz davor, der sogar explizit feststellt, dass "frühere Rechtszustände" (i.e. das "Besatzungsrecht") weder wiederhergestellt werden, noch sich darauf Wiederaufnahme, Rücknahme oder Widerruf gründen kann.

Das ist eigentlich ebenso unzweideutig, wie die Beendigung des Kriegszustandes durch die entsprechenden Erklärungen (nach allen Regeln der Kunst von den jeweiligen Legislativorganen ratifiziert und bei der UN hinterlegt) der Vier Mächte.

Was zur Friedensvertragsforderung führt.
Natürlich gibt es gute Gründe eine vertragliche Regelung des Friedens anzustreben, obwohl der Kriegszustand doch auch so - und formal und unzweideutig - beendet ist.
Es gibt aber auch eine ganze Reihe von Gründen, die dagegen sprechen. Einige sind:
Die BRD hat keinen Krieg geführt oder verloren. Sie ist NICHT der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches (gleichwohl sie die meisten dessen Verpflichtungen übernommen hat).
Ein Friedensvertrag wirft sofort Reperationsfragen bezüglich ALLER der ungefähr 100 Kriegsgegner (eine ganze Reihe Staaten haben noch 44/45 schnell mal den Krieg erklärt) auf. Will das jemand?
Forderungen von 1953 sind 1953 gestellt worden. Da war die BRD tatsächlich unter Besatzungsrecht, da hatte man (im Westen) noch dezidiert einen "gesamtdeutschen" Anspruch, da betrachtete man die BRD noch als Provisorium. Historische Entwicklungen bleiben aber nicht stehen. Was unter damaligen Voraussetzungen sinnvoll oder erstrebenswert war, ist es heute nicht mehr - weil sich der zugrunde liegende status quo derart verändert hat, dass die Situationen nicht vergleichbar sind: gestartet als Übergangslösung oder Provisorium, hat sich das Konstrukt BRD eben in 4 Jahrzehnten zu einem ganz normalen Staat (= von der Völkergemeinschaft anerkannt) entwickelt. Auch die Dauer einer solchen Entwicklung ist kein Einzelfall ... fragt mal die Palästinenser.
Jedenfalls wäre so ein Friedensvertrag HEUTE (!) ein recht zweischneidiges Schwert. Da würden nicht nur griechische Begehrlichkeiten "empor poppen" - oder glaubt jemand, da würden für uns ganz liebe Vereinbarungen getroffen?
Höflichkeit ist keine Schwäche - Empathie ist keine Dummheit - Moral ist nicht moralinsauer

Beitrag 05.06.2015, 17:29

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Spionage
Druck auf Merkel steigt: Hinweise auf direkte US-Wirtschafts-Spionage

Ein BND-Mitarbeiter hat offenbar in einer geheimen Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses eingeräumt, dass der BND für die NSA deutsche Firmen ausspioniert habe. Betroffen sind offenbar unter anderem Mercedes, die Deutsche Bank, Debitel und der Wertpapierdienstleister Clearstream.

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten ... -spionage/

Beitrag 28.06.2015, 18:44

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Deutschland ist eine 'US-Kolonie' und wir beweisen es!

Mehrere deutsche Politiker, Journalisten, Denker und selbst das deutsche Fernsehen sehen Deutschland seit 1945 bis heute als ein durch die USA besetztes Gebiet, die deutsche Regierung ist nur eine Marionettenregierung der USA und das deutsche Volk hat weder eine innen- noch außenpolitische Souveränität. Das erkennt man auch sehr gut an der Tatsache, dass Frau Angela Merkel (CDU) keinerlei Konsequenzen aufgrund der NSA-Abhöraffäre gezogen hat und einfach zur Tagesordnung übergangen ist. Jedes andere Land hätte alle US-Diplomaten sofort ausgewiesen und zur Persona non grata erklärt.

https://www.youtube.com/watch?v=ZVGfNjhqhKQ

Beitrag 29.06.2015, 04:31

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Jedes andere Land hätte alle US-Diplomaten sofort ausgewiesen und zur Persona non grata erklärt.
...
smilie_20

Polen wahrscheinlich smilie_02
Höflichkeit ist keine Schwäche - Empathie ist keine Dummheit - Moral ist nicht moralinsauer

Beitrag 18.07.2015, 11:05

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Druck der USA?
Machtkampf mit Merkel: Schäuble spricht erstmals von Rücktritt

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat erstmals laut über einen Rücktritt wegen der Euro-Krise nachgedacht. Würde man ihn zwingen, gegen seine Überzeugung zu handeln, würde er „zum Bundespräsidenten gehen und um meine Entlassung bitten“. Er sagte auch, dass er und Angela Merkel unterschiedlich über die Lösung der Euro-Krise denken. Die Aussage kommt interessanter Weise einen Tag nach dem Besuch von US-Finanzminister Lew in Berlin.

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten ... uecktritt/

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