Gold klau bei Fürth
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https://www.infranken.de/lk/fuerth/gros ... rt-5017437
Nee, ich wars nicht, ich komm auch nicht in Frage, weil ich deutsch ohne Akzent spreche .
Aber Spaß beiseite: Wenn ich Gold im Wert von mehreren hunderttausend € verkaufen will, mach ich das entweder an die Bank oder den Händler, oder wenn unbedingt an privat, in einem absolut gesicherten Umfeld. Eigentlich grob fahrlässig, was der ältere Herr da gemacht hat, entschuldigt aber natürlich keinesfalls die Straftat.
lifesgood
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Goldraub in Fürth: Suche nach Verdächtigem läuft noch
FÜRTH - Eineinhalb Wochen nach dem Raubdelikt auf der Fürther Freiheit geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Rentner das Gold, das er verkaufen wollte, legal besaß:
https://www.nordbayern.de/region/fuerth ... 1.10231626
Dann könnte der Rentner ja mit etwas Glück seine gemopsten Schätzchen bald wieder in Empfang nehmen.VfL Bochum 1848 hat geschrieben: ↑03.07.2020, 15:34FÜRTH - Eineinhalb Wochen nach dem Raubdelikt auf der Fürther Freiheit geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Rentner das Gold, das er verkaufen wollte, legal besaß:
Was mit den ca. 300.000 € Bargeld für den Kauf passiert ist, weiß aber wohl keiner.
Gibt es die tatsächlich, wenn ja waren die echt.................?
Warten auf die Festnahme eines 70-75 jährigen Mannes ?
Den 36 jährigen haben die in Haft. Da kann es doch nicht so schwer sein, diesen älteren Herrn zu fassen. Die werden ja wohl irgendwie miteinander zumindest bekannt sein. Vermutlich lag aber der Fahndungsdruck mehr darauf, ob das Gold generell legalen Ursprungs ist.
Ist ja so ne Marotte seit einiger Zeit..................
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Ist wie mit den Anrufen von falschen Polizisten: "Wir beschützen ihr Gold".
Bei solcher Dummheit sollte man sein Gold auch nicht wiederbekommen.
lifesgood
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Aber selbstverständlich! Uns wird doch schon seit Jahren schlüssig vor Augen geführt, dass potentielle Schwarzgeldbesitzer und Vermögensverschleierer weit gefährlicher sind als Rechtsterroristen (die ihrerseits gefährlicher sind als Islamisten, wogegen linke Gewalttäter NIEMALS Terroristen sondern lediglich "Autonome" sind). Gegen derart abrgundtief kriminelle Staatsfeinde muss natürlich zuallererst und mit aller staatsrechtsmissachtender Härte vorgegangen werden!Spätlese hat geschrieben: ↑04.07.2020, 22:45Vermutlich lag aber der Fahndungsdruck mehr darauf, ob das Gold generell legalen Ursprungs ist.
bin mir aber nicht sicher, ob der Smiley passen ist
Es ist schon erstaunlich, wie gut diese Gehirnwäsche mittlerweile sogar schon bei Staatsanwälten wirkt. Nicht nur, dass entgegen der verfassungsrechtlich festgelegten Unschuldsvermutung erst einmal ilegaler Besitz unterstellt wird, es scheint offensichtlich auch wichtiger, dem Opfer Steuerhinterziehung nachzuweisen als einen Raubtäter zu fassen.
Die zuständige Staatsanwaltschaft sollte dringend einmal ihre Prioritäten überdenken.
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Du findest es also OK, wenn ein seniles Opfer erst einmal belegen muss, dass es geraubte Wertsachen legal erworben hat, bevor nach dem Täter gesucht wird?Goldmedaille hat geschrieben: ↑05.07.2020, 12:58Es gäbe ja auch kein Opfer, wenn nicht ein seniler alter Trottel versucht hätte, 300.000 € in einem Plastikbeutel entgegen zu nehmen.
Abgesehen davon ist "seniler alter Trottel" lediglich deine Interpretation, die sich aus den Geschehnissen so nicht ableiten lässt:
- Das Treffen fand offensichtlich in der Öffentlichkeit statt.
- Das Opfer war nicht alleine erschienen.
- Das Opfer bestand darauf, das Geld in der Bank zu prüfen.
Insgesamt scheint mir das weder senil noch trottelig sondern durchdacht. Einzig der geplante Verkauf an völlig Fremde gegen bar wirkt etwas seltsam, wofür es aber durchaus fundierte Gründe geben kann.
Nun, ein gravierender legaler Grund könnte durchaus die "puckelige Verwandtschaft" sein, die von dem Goldreichtum nichts wusste. Möglicherweise wollte der ältere Herr sich noch ein paar schöne Tage (Jahre) machen, hat aber Angehörige ersten oder zweiten Grades die es auf seine Pfennige abgesehen haben könnten.Klecks hat geschrieben: ↑05.07.2020, 14:22Einzig der geplante Verkauf an völlig Fremde gegen bar wirkt etwas seltsam, wofür es aber durchaus fundierte Gründe geben kann.
Solche unehrlichen Absichten sind innerhalb von Familien nun wirklich keine Seltenheit. Opa mal eben als "nicht geschäftsfähig" erklären lassen, Pflichtteilsansprüche einklagen und was es sonst noch an Möglichkeiten gibt, an die Penunzen von anderen zu kommen.
Die familiären "Aasgeier" wären durch anonymen Goldverkauf "privat an privat" gegen Bargeld da völlig außen vor.
Sollte man natürlich nicht direkt an die große Glocke hängen..............
Spätlese hat geschrieben: ↑05.07.2020, 15:13Die familiären "Aasgeier" wären durch anonymen Goldverkauf "privat an privat" gegen Bargeld da völlig außen vor.
An sowas in der Art hatte ich auch gedacht.
Nur gut, das DU nicht die letzte Instanz bist, sowas zu entscheiden.Goldmedaille hat geschrieben: ↑05.07.2020, 10:18Was ich mich frage ist, ob dieser Rentner lebensmüde war oder nur dumm.
Ist wie mit den Anrufen von falschen Polizisten: "Wir beschützen ihr Gold".
Bei solcher Dummheit sollte man sein Gold auch nicht wiederbekommen.
Den Paragrafen "Dummheit schützt vor Strafe nicht" mag es geben, aber den Paragrafen "Dummheit macht völlig rechtlos" gibt es Gott sei Dank noch nicht.
Und auch wenn es sich um einen "alten senilen Trottel" handeln sollte (so Dein Jargon) so bleiben die Eigentumsverhältnisse doch die selben. Nur die Besitzverhältnisse ändern sich zuweilen schonmal kurzzeitig, wie hier in dem Beispiel..
Im Grunde genommen ist diese Ansicht, das man Dinge von (der eigenen Ideologie abträglichen) Menschen einfach so konfiszieren kann, nicht neu.
Gabs schon jahrhundertelang und wurde ab 1933 sogar noch perfektioniert.
Das mit dem "lebensmüde oder nur dumm" hatte Klecks schon beantwortet.
Das Grundgerüst dieses privaten Verkaufs war irgendwie schon durchdacht. Leider hatte der ältere Herr es aber nicht mit redlichen Käufern zu tun, sondern mit kriminellen Abzockern.
Das könnte Dir ebenfalls passieren, wenn Du EM von privat an privat verkaufen möchtest. Da ist niemand vor gefeit.