Es ist m.W.n. nicht vorgegeben, dass dieser Vorteil in voller oder teilweiser Höhe an den Kunden weiter zu geben ist.

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Genau da ist ja der Haken. Wer den Vorteil nicht weitergibt erhöht seinen Netto-Verkaufspreis um mit der 16%igen MwSt wieder auf seinen Verkaufsendpreis zu kommen. Die 16% MwSt sind bindend. Der Händler kann sich nicht aussuchen, welchen MwSt-Satz er zugrunde legt.Goldsegen hat geschrieben: ↑05.07.2020, 18:41Ob die MWST Senkung weiter gegeben wird, bleibt dem Händler überlassen.
Es ist m.W.n. nicht vorgegeben, dass dieser Vorteil in voller oder teilweiser Höhe an den Kunden weiter zu geben ist.
Habe ich mir schon fast gedacht, das da gewisse ausgewiesene Feinheiten der Rechnungsstellung (bzw. des Kaufvertrags, Aufragsbestätigung, etc.) eine tragende Rolle spielen können.lifesgood hat geschrieben: ↑05.07.2020, 18:43Entscheidend für die MWSt. ist immer das Liefer- oder Leistungsdatum. Bei einer Lieferung im Oktober geliefert wird, gilt der MWSt.-Satz von 16%.
Bei jeder vorherigen MwSt-Änderung haben nur die Verkäufer profitiert.Klecks hat geschrieben: ↑05.07.2020, 20:25Also: Für 2% Steuersenkung erst mal die Preise um 20% angehoben. Verarschen kann ich mich selber![]()
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Handarbeit aus "Schwäbisch Sibirien"