Steuern für Münzen?? Wann?
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Welche Regelungen gibt es hier?
MapleHF
Hallo MapleHF,MapleHF hat geschrieben:... erst nach einer Haltedauer von mindestens 12 Monaten sind Gewinne steuerfrei.
MapleHF
ich lese deine Beiträge immer sehr gerne. Das ist mir immer äußerst hilfreich. Genau zu dem Punkt habe ich nämlich auch meine Zweifel. Ich meinte gelesen zu haben:
1. Das nach 12 Monaten Gewinne steuerfrei sind und
2. Davor aber auch Gewinne bis 500,- Euro nicht versteuert werden müssten?
Hab ich den Punkt 2 vielleicht falsch interpretiert und der stimmt gar nicht? Und zu 1. noch eine Nachfrage:
Woher weißt du wann du die eine oder andere Münze gekauft hast?
Beste Grüße und noch frohe Ostern
ros20
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Bei aller gebotenen Vorsicht (schließlich bin ich kein Steuerberater), aber nach meinem Kenntnisstand kannst Du bis 600,- Euro "Sonstige Einnahmen" haben, ohne sie versteuern zu müssen (da gehören dann aber auch Zinserträge usw. dazu) - aber wie gesagt: das ist eher eine Einschätzung (Ich verkaufe so wenig und vertraue meinem Steuerberater ...)ros20 hat geschrieben:...
Hab ich den Punkt 2 vielleicht falsch interpretiert und der stimmt gar nicht? Und zu 1. noch eine Nachfrage:
Woher weißt du wann du die eine oder andere Münze gekauft hast?
...
Und wegen der Haltefrist sollte man eben schon den Einkauf belegen können. Wird doch eh für die Versicherung alles fotografiert (oder etwa nicht?) und eine hübsche Excel/OpenOffice-Tabelle mit Eingang/Ausgang hilft auch ungemein, wenn man dem Finanzbeamten deutlich machen will, dass man ein bestimmtes Objekt soundsolange gehalten hat.
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2. Wenn die Veráusserung nach zwei Monaten so klein ist 10 Silbermúnzen Gewinn 200 Euro wird kein Finanzbeamter tátig werden - der Aufwand ist zu hoch. Wenn jedoch sehr viele 2 Monatsverkáufe in den 12 Monaten passieren, ja dann gibt es meines Erachtens auch kein Schutz mehr, sondern dann wird sogar noch eine Spekulationssteuer fállig und diese auch nicht zu knapp..
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Beim Tagesgeld ist das so, wie weit es auch bei Erträgen aus EM Verkäufen Anwendung findet weiß ich nicht.
Bei kleinen Mengen übers Forum oder Ebay sagt keiner was. Handelt man richtig damit sollte man eh über eine Gewerbeanmeldung usw. nachdenken.
So ganz mein Spezialthema ist das aber auch nicht.
Zahlen in dem Fall EM Händler die um die 25% Steuer?
Allerdings interessiert es das Finanzamt nicht das von deinen 1200,00 € zum Beispiel 180 € Versandausgaben drin sind vom Verkauf von Hausrat auf Ebay zum Beispiel, dein Brutto wird voll rangezogen bei der Berechnung.
das ist nur mein Erfahrunswert aus dem Jahr 2008, im übrigen hat mir der Abzug kein "Aua" gemacht
Solange es keine Vermögenssteuer oder Edelmetallsteuer wie eine "Goldsteuer" gibt, müssen sich private Goldkäufer keine Gedanken beim Kauf und Verkauf von physischem Gold machen. Ausnahme: Es wird ein Gewinn aus einem so genannten privaten Veräußerungsgeschäft bei Ankauf und Verkauf innerhalb eines Jahres erzielt. Zu den einzelnen Steuerarten:
- Gold bei der Einkommensteuer und in der Steuererklärung
- Wann ist Gold frei von Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer)?
- Einkommensteuer bei Goldminenaktien und Goldminenfonds
- Sammlermünzen: Unterschied bei der Mehrwertsteuer auf Gold und Silber
( mehr Details im Link )
http://www.finanztip.de/recht/bank/gold-steuertipps.htm
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Unter die sogenannten "privaten Veräusserungsgeschäfte" (Freibetrag 600,- € Gewinn pro Jahr) fallen keine Kapitalerträge, wie zum Beispiel Zinserträge oder Aktiengewinne. Kapitalerträge werden mit der Kapitalertragssteuer bzw. mit der Abgeltungssteuer besteuert (Freibetrag für einen Ledigen 801,- € pro Jahr). Gewinne aus privaten Veräusserungsgeschäften werden dem Einkommen des Steuerpflichtigen zugeschlagen und somit mit dem individuellen Einkommenssteuersatz besteuert.Ladon hat geschrieben:Bei aller gebotenen Vorsicht (schließlich bin ich kein Steuerberater), aber nach meinem Kenntnisstand kannst Du bis 600,- Euro "Sonstige Einnahmen" haben, ohne sie versteuern zu müssen (da gehören dann aber auch Zinserträge usw. dazu) - aber wie gesagt: das ist eher eine Einschätzung (Ich verkaufe so wenig und vertraue meinem Steuerberater ...)ros20 hat geschrieben:...
Hab ich den Punkt 2 vielleicht falsch interpretiert und der stimmt gar nicht? Und zu 1. noch eine Nachfrage:
Woher weißt du wann du die eine oder andere Münze gekauft hast?
...
Unter private Veräusserungsgeschäfte fallen die ganzen Handelsgeschäfte von nicht gewerblichen Privatpersonen, also zum Beispiel der private Handel auf Flohmärkten, der private Handel bei Ebay, der private Verkauf von Gebrauchtwagen oder Immobilien aber auch der private Handel mit Edelmetallen. Nach einer Haltefrist von mindestens 12 Monaten geht das Finanzamt nicht mehr von einer "Spekulation" aus und die Gewinne sind dann komplett steuerfrei.
Im Zweifel sollte man das natürlich glaubhaft belegen können. Wenn beim Privathandel keine Rechnungen/Quittungen ausgestellt werden, kann man das auch anderweitig dokumentieren, zum Beispiel wenn man hier mit Edelmetallen handelt, durch das Aufbewahren der betreffenden E-Mail-Korrespondenz, Kontoauszügen, Versandbelegen usw.
Der Nachweis für eine Versicherung ist schon wieder ein anderes Thema, aber diese Belege sind teilweise natürlich auch für das Finanzamt geeignet. Es empfiehlt sich grundsätzlich, alle Kaufbelege aufzubewahren. Zusätzlich Fotos anfertigen und eine Inventarliste führen. Wenn man das einigermassen gewissenhaft macht, hat man wenig Probleme mit dem Finanzamt und mit der Versicherung zu befürchten.Ladon hat geschrieben:Und wegen der Haltefrist sollte man eben schon den Einkauf belegen können. Wird doch eh für die Versicherung alles fotografiert (oder etwa nicht?) und eine hübsche Excel/OpenOffice-Tabelle mit Eingang/Ausgang hilft auch ungemein, wenn man dem Finanzbeamten deutlich machen will, dass man ein bestimmtes Objekt soundsolange gehalten hat.
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Dazu brauchst Du keinen Finanzbeamten, diese Frage wird unter dem obenstehenden Linkallessilber hat geschrieben:Ich wünsche allen schöne Feiertage. In der Hoffnung, dass es auch schon am frühen Morgen unter den fleissigen Lesern und Schreibern in diesem Forum auch einen netten Finanzbeamten gibt, eine Frage. Mir ist es vor Jahren auch schon passiert, dass ich mich mit einer Sammlermünze aus irgendwelchen Gründen verkauft habe. Aus Gründen der Verärgerung, musste das jeweilige Objekt schnell wieder aus dem Haus. Nun weiss ich, dass man Verluste auch steuerlich verrechnen kann. Wie weit gehen da die freundlichen Beamten mit? Da wäre es doch bestimmt bevölkerungsfreundlich, mal ein neues Gesetz zu machen. allessilber.
http://de.wikipedia.org/wiki/Privates_V ... ch%C3%A4ft ebenfalls bereits beantwortet:
Eine Verrechnung mit Verlusten aus anderen Spekulationsgeschäften ist möglich. Eine Verrechnung der Verluste mit positiven Einkünften anderer Einkunftsarten ist ausgeschlossen. Die nicht verrechenbaren Verluste werden gesondert festgestellt und können in das vorangegangene Jahr zurück- und das folgende Jahr vorgetragen werden. Bei einem entsprechenden Verlustrück- bzw. -vortrag ist die Verrechnung wiederum nur mit positiven Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften möglich.
das verstehe ich nicht.Silbersucher hat geschrieben:Privates Veräußerungsgeschäft
http://de.wikipedia.org/wiki/Privates_V ... ch%C3%A4ft
wenn ich etwas verkaufe in zwanzig jahren - was ist dann.
in dem artikel, wird etwas erklärt innerhalb von wenigen jahren.
naja, so gescheit in dieser politk bin ich nicht.
lg
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Es gibt eine Haltefrist von 1 Jahr. Danach ist der Gewinn beim Verkauf von Münzen steuerbefreit.
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danke - da kann ich ja beruhigt sein - in den nächsten jahren.Silbersucher hat geschrieben:@ rapi
Es gibt eine Haltefrist von 1 Jahr. Danach ist der Gewinn beim Verkauf von Münzen steuerbefreit.
es sei denn, gesetzesänderung, dass kann natürlich auch passieren.
danke lg