Edelmetalle in der Partnerschaft

Edelmetall-Themen, neue Bullion- und Sammlermünzen, historische Hintergründe, Fachwissen

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Beitrag 09.10.2012, 06:07

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Tubenhannes
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Ich finde es überhaupt nicht affig, bei Anlagesachen keine Verschwiegenheit zu pflegen. Auf der einen Seite werden Eheverträge geschlossen und auf der anderen Seite wird das vereinbarte bei sukessive angesammelten EM-Vermögen u. U. wieder ausgehebelt. Der Sinn erschließt sich mir nicht. "Nicht vorhandenes/verschwiegenes EM" hat auch im Rosenkrieg einen unschlagbaren Vorteil = es ist einfach nicht da! Das mindert erheblich die finanziellen Unwägbarkeiten die einem auf dem Schlachtfeld zustossen können. Von den Anwalts- und Gerichtskosten will ich erst gar nicht reden. Sollte es zu keinem Rosenkrieg kommen, kann ich immer noch entscheiden -soweit notwendig-, ob ich etwas rausrücke. Kommt ja auch darauf an, ob die Spielregeln auf der Gegenseite eingehalten wurden. Tja, so sehe ich das mal und bin sehr gut damit gefahren.

Beitrag 09.10.2012, 06:18

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Ladon
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Ein paar grundsätzliche Dinge zum Testament:


Man kann ein Testament nicht früh genug machen!
Überdies berechnet sich die Gebühr beim Notar (dazu unten mehr) nach dem VORHANDENEN Vermögen. Ein Testament mit 30 gemacht dürfte in der Regel also erheblich günstiger auszufertigen sein, als mit 55, wenn Häuschen, Goldkiste usw. da sind. Möglichst früh im Leben Testament machen und "Verteilung" klären (sterben kann man jeden Tag und es ist einfach günstiger). Spezielle Nachlassregelungen ("die Krügers soll alle der Max kriegen" oder so) kann man zusätzlich treffen.

Notare kosten. Logisch. Aber ein notarielles Testament wird eigentlich ohne extra Erbschein anerkannt. Wenn eine Bank das nicht tut (wie oben geschrieben), müsste man m.E. sich mal erkundigen. Es ist irgendwie schwer vorstellbar, dass eine Bank eine notarielle Urkunde mit beglaubigendem Siegel von einem offiziellen Vertreter des Staates als Legitimation ablehnen darf. Wie immer: VORHER erkundigen!
Ich war erst vor ein paar Monaten auf einer Veranstaltung zum Erbrecht - da hat ein Notar das genau so gesagt. Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass der Quatsch erzählt hat.
Kurz: Es nutzt gar nix bei der Ausfertigung des Testaments den Notar zu sparen, weil man dann eben den Erbschein bezahlt.

Vollmachten schaden nix. Es ist immer schwierig für die Gegenpartei, wenn "etwas" Schriftliches da ist. Also überlegen was, wann, wo und wie - und vor allem bei Banken (wie bereits mehrfach hier betont) die "hauseigenen" Formulare nutzen und persönlich hin gehen.

Änderungen (z.B. weil der Max sich der Krügers doch nicht "würdig" erwiesen hat) immer mit der Bemerkung, das vorher getroffene Bestimmungen ihre Gültigkeit verlieren (sonst taucht doch noch ein Zettel in der Sofaritze auf ...).

Beraten lassen! Auf formale Korrektheit achten - und dafür muss man halt die entsprechenden Professionals bezahlen. Ich geize doch nicht wegen ein paar Hundertern beim Notar rum, wenn es um Häuser, Vermögen und einen Edelmetallhort geht!
Höflichkeit ist keine Schwäche - Empathie ist keine Dummheit - Moral ist nicht moralinsauer

Beitrag 09.10.2012, 06:35

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Tubenhannes
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Wenn das Vermögen zu hoch ist weigert sich die Bank das Notartestament anzuerkennen. Die beharren auf einem Erbschein. Selber erlebt. Dürfte regelmäßig bei Geldvermögen ab dem sechsstelligen Bereich der Fall sein. Selbst nach Vorlage des Erbscheines geht die Zeitschinderei weiter. Erst nach Einschalten eines RA geht es dann doch auf einmal sehr schnell.

Beitrag 09.10.2012, 06:58

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Ladon
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Naja, ich kann halt nur wiedergeben, was der Herr da bei der Veranstaltung gesagt hat.
So wie Du das schilderst, halte ich es aber immerhin für möglich, dass der Erbschein nur als Zeitverzögerer dienen sollte und vielleicht nicht zwingend gewesen wäre, wenn man von Anfang an mit RA aufgetaucht wäre. Ich meine, "verlangen" kann die Bank viel, wenn der Tag lang ist. Ob das rechtens ist, wäre eine andere Frage.
Das sind jetzt natürlich alles Hypothesen von Nicht-Juristen. Aber was bitte kann denn "offizieller" und "formaler" sein als eine notariell beglaubigte Urkunde? Ein Erbschein kann doch nur die Urkunde (mit allen hoheitlichen Insignien) durch eine weitere Urkunde (den Erbschein) bestätigen.
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Beitrag 09.10.2012, 07:13

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Tubenhannes
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Vor Erteilung des Erbscheines prüft das Nachlassgericht ob noch evtl. weitere anspruchsberechtigte Erben vorhanden sind, die evtl. später bei der Bank auftauchen könnten. Die Bank will sich diesbezüglich bei höheren Summen absichern.

Beitrag 09.10.2012, 07:43

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Silberhamster
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Das notarielle Testament ersetzt keinen Erbschein, da übergangene Erben und sogennnate nachgeborene Erben ( Kinder) vorhanden sein könnnen,d ie nicht erwähnt sind. Diesbezüglich hätte die Bank ausnahmsweise recht und der Notar mit seiner aussage unrecht. Das notarielle Testament bietet lediglich Vroteile wegen fast unmöglicher anfechtung wegen mangelnder Geschäftsfähigkeit, sonst ist es dem handschriftlichen eigenhändigen Testament gleichwertig, welches bei Gericht hinterlegt wurde.
Der Notar verdient dann eben zwei mal, und viele Notare sind eben bitterarm smilie_10
@ mithras, vorher vorhandenes Vermögen unterleigt nie der Aufteilung.
Das Weinurteil ist wie viele ein Einzelfall, da Wein wegen der teils beschränkten Haltbarkeit nicht als Wertanlage angesehen. Bei Whiskykönnte das schon anders sein smilie_10
Auf jeden Fall ist das ein ernstes Thema, da eine Lebensgefährtin keinerlei Erbansprüche hat und ohne Testament leer ausgehen würde. Es würden dann Geschwister oder Eltern erben!
Bei gegenseitigem Vertrauen ist physischer Zugruff des Partners unerläßlich, siehe die Ausführugenz u den Banksafes etc.
Grüße SIlberhamster
Wahre Worte sind nicht schön, schöne Worte sind nicht wahr ( Laotse)

Beitrag 09.10.2012, 08:11

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Tubenhannes
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Während der Ehe ererbtes Vermögen unterliegt auch nicht dem nachehelichen Lastenausgleich. Dennoch kann es nicht schaden dieses ererbte Vermögen durch Umtausch in EM und verbuddeln demselbigen zu entziehen.
Zuletzt geändert von Tubenhannes am 09.10.2012, 08:38, insgesamt 1-mal geändert.

Beitrag 09.10.2012, 08:34

lifesgood
... es gab ja im letzten Jahrhundert ;) durchaus Zeiten, in denen Immobilien- und Grundstücke extremst im Wert gestiegen sind.

Hier angefallene Wertsteigerungen unterlagen sehr wohl dem Zugewinn, auch wenn das Grundstück in dieser Zeit nicht größer geworden ist :D

Da hast so mancher, der etwas Grundbesitz mit in die Ehe gebracht hat, doof gekuckt, wenn es zur Scheidung kam.

Selbiges gilt für die Edelmetalle. Da kann man nicht sagen, ich hatte 10 Unzen und jetzt habe ich 12, Zugewinn sind zwei Unzen, Du bekommst eine davon.

Sondern da geht es um den Wert der 10 Unzen am Anfang und den Wert der 12 Unzen am Ende. Und schon liegt der Zugewinnausgleich nicht mehr bei 1 Unze sondern bei 3 oder 4 davon.

lifesgood

Beitrag 09.10.2012, 09:08

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Mithras
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@Silberhamster: Es ging mir ja auch um während der Ehe weitergeführte Sammlungen. Bei denen ist es Fakt, daß sie fast immer als persönliches Eigentum des Sammlers betrachtet werden. Weil nämlich in der Regel gar nicht zu ermitteln ist, welcher Wertzuwachs nun eigentlich ALLEIN während der Ehezeit entstanden und welcher für den in die Ehe eingebrachten Grundstock der Sammlung anzusetzen ist.

Leute, solche Gutachten zu machen, ist Teil meines Berufs!! :wink: (Das Problem ist dabei fast immer die fehlende Buchführung .... und die wird beim in der BRD demnächst zu erwartenden generellen Besitzverbot aller möglichen Sammlungsgegenstände älter 100 Jahre das EIGENTLICHE Problem werden, gegenüber dem Rosenkriege und Erbstreitigkeiten "Peanuts pur" sind...)
Goldigste Grüße,

Euer Mithras, der Goldjunge

Und nicht vergessen: "Papiergeld kehrt früher oder später zu seinem inneren Wert zurück: Null." [Voltaire, 1694-1778]

Beitrag 09.10.2012, 11:48

avalon
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Mithras hat geschrieben:...in der BRD demnächst zu erwartenden generellen Besitzverbot aller möglichen Sammlungsgegenstände älter 100 Jahre...
Leben wir jetzt / demnächst in einer Diktatur oder hast Du hier nur das smilie_10 vergessen??? :?: :?:

Beitrag 09.10.2012, 15:22

Saskia
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Na ja...das mit der Diktatur will ich ja mal nicht hoffen. :P

Also ich hab Zugriff zu allen Konten und Schliessfächern meines Mannes (also halt jene, von denen er mir erzählt hat). Sollte ihm was passieren, dann bin ich für alles zuständig (Also er vertraut mir halt 100% :P - ich ihm natürlich auch)

Beitrag 09.10.2012, 16:58

Chinese
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Saskia hat geschrieben:Na ja...das mit der Diktatur will ich ja mal nicht hoffen. :P

Also ich hab Zugriff zu allen Konten und Schliessfächern meines Mannes (also halt jene, von denen er mir erzählt hat). Sollte ihm was passieren, dann bin ich für alles zuständig (Also er vertraut mir halt 100% :P - ich ihm natürlich auch)
Dies ist für mich der Normalzustand. Danke, glaubte schon gibt's nicht mehr, wenn ich das teilweise hier lese.
»Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein.« Albert Einstein

Beitrag 09.10.2012, 17:48

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goldjunge01
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Saskia hat geschrieben:Also er vertraut mir halt 100% - ich ihm natürlich auch
Weil ich meiner Frau vertraue, erzähl ich ihr nicht alles!
Paradox?
Nein!
Sie hat kein Verständnis für EM, kennt das auch nicht vom Elternhaus (Vater war hohes Tier bei der Deutschen Bank).
Ich bewahre sie vor Wertverlust in der Zukunft.
Sie wird sich hoffentlich freuen, sollte ich nicht mehr sein - und mir ein ehernes Gedenken bereiten für soviel Weitsicht.

(Manchmal muß man den Partner vor sich selbst schützen)

Beitrag 09.10.2012, 17:48

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Mithras
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@avalon: Da fehlte kein Smilie. Das Stichwort heißt Kulturgüterschutzgesetz, und das ist so gummiweich formuliert, daß theoretisch selbst jede Anhäufung von ein paar "Germania"-Briefmarken (das war DIE Standard-Briefarke der Kaiserzeit) in Uromas Krempel auf dem Dachboden zum "geschützten Kulturgut" erklärt werden könnte, das nicht mehr gehandelt werden darf. smilie_54

Praktiziert wird's derzeit schon recht willkürlich mit antiken Münzen, vor allem "ungereinigten", die übers Internet verkauft wurden. Man muß dann NACHWEISEN, daß man GENAU DIESE Stücke schon mindestens 30 Jahre in Besitz hat, dann hat man eine Chance, sein Eigentum wieder zu bekommen. Willkür und Aushebelung jeder Rechtsstaatlichkeit pur - Stichworte: Rückwirkungsverbot und Beweislastumkehr. Typische Kennzeichen einer Diktatur, genau!! smilie_54
Goldigste Grüße,

Euer Mithras, der Goldjunge

Und nicht vergessen: "Papiergeld kehrt früher oder später zu seinem inneren Wert zurück: Null." [Voltaire, 1694-1778]

Beitrag 09.10.2012, 17:56

lifesgood
goldjunge01 hat geschrieben:
(Manchmal muß man den Partner vor sich selbst schützen)
Ein wahres Wort gelassen ausgesprochen.

lifesgood

Beitrag 10.10.2012, 10:39

smilelover
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"Ich meine, "verlangen" kann die Bank viel, wenn der Tag lang ist. Ob das rechtens ist, wäre eine andere Frage."

Ohne Gewähr würde ich jetzt mal sagen, die Bank kann. Sie kann immer auf die nur mit dem Verstorbenen gültige Rechtsbeziehung verweisen. Die Bank ist für das anvertraute Geld Bürge und kann ohne eine Rechtsbeziehung nicht darüber verfügen. Deshalb braucht es eine Entscheidung eines neutralen Dritten (Nachlassgericht-> Erbschein)
res ipsa loquitur

Beitrag 10.10.2012, 11:35

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Goldhamster79
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Die Vorlage eines Testamentes besagt nicht, dass dies gültig ist, es muss ja nicht das aktuellste sein.

Ein amtlicher Erbschein schafft hier Rechtssicherheit für die Bank (darum gehts denen), da dieser ein ggf. hinterlegtes Testament berücksichtigt und nach unabhängiger Prüfung der Sachlage und ggf. mehrerer Testamente unabhängig den letztgültigen Willen des Verstorbenen nach bestem Wissen prüft.

Beitrag 10.10.2012, 12:48

avalon
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Mithras hat geschrieben:@avalon: Da fehlte kein Smilie. Das Stichwort heißt Kulturgüterschutzgesetz, und das ist so gummiweich formuliert, daß theoretisch selbst jede Anhäufung von ein paar "Germania"-Briefmarken (das war DIE Standard-Briefarke der Kaiserzeit) in Uromas Krempel auf dem Dachboden zum "geschützten Kulturgut" erklärt werden könnte, das nicht mehr gehandelt werden darf. smilie_54

Praktiziert wird's derzeit schon recht willkürlich mit antiken Münzen, vor allem "ungereinigten", die übers Internet verkauft wurden. Man muß dann NACHWEISEN, daß man GENAU DIESE Stücke schon mindestens 30 Jahre in Besitz hat, dann hat man eine Chance, sein Eigentum wieder zu bekommen. Willkür und Aushebelung jeder Rechtsstaatlichkeit pur - Stichworte: Rückwirkungsverbot und Beweislastumkehr. Typische Kennzeichen einer Diktatur, genau!! smilie_54
Mmmh, das ist etwas zweischneidig. Auf der einen Seite ist Kulturgut natürlich zu schützen; wenn ich dabei speziell mal an die Himmelsscheibe von Nebra denke, die ja auch bald verschwunden wäre. Auf der anderen Seite sollte aber alter Familienbesitz Familienbesitz bleiben und auch verkauft werden können. Doch wie wird man beiden Seiten gerecht - Handel mit illegal ausgebuddelten Dingen unterbinden, legalen Besitz nicht diskriminieren?

Bei Dingen wie der von Dir erwähnten Briefmarke wäre da über's Ziel wohl definitiv hinausgeschossen.

Beitrag 27.03.2018, 23:00

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Indiana Jones
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lifesgood hat geschrieben: ... nun, wer im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet ist, muss mitunter einen schönen Teil seines Bestandes verkaufen, wenn der/die Partner(in) sich scheiden lassen will und Anspruch auf den Zugewinn bei den Edelmetallen erhebt.

Und auch aus persönlicher Erfahrung sage ich mal, dass man selbst nach 20 Jahren intakter Beziehung nicht daraus schließen kann, dass es auch bis zum Lebensende so bleiben wird.

lifesgood
Klar. Aber warum verkaufen ? Das Gold kann man schließlich besser aufteilen als ein Haus.
Bei Kilo barren könnte es freilich schwierig werden .

Beitrag 28.03.2018, 09:12

kribelboble
Beim Erben von überlebenden Partnern in Zugewinngemeinschaften kann noch folgendes gesagt werden:
Der überlebende bekommt bei vorhandensein von Kindern 50%. 25% als steuerfreier Zugewinn und 25% als Erbe. Die restlichen 50% teilen sich die Kinder.
Wenn man sich mit den Kindern einig ist, kann es steuerlich, besonders bei hohen Vermögen die in der Ehe gemeinschaftlich geschaffen wurden, sinnvoll sein als überlebender Eheparner sein Erbe auszuschlagen und nur einen steuerfreien Zugewinn (dann 50% vom geschaffenen Vermögen steuerfrei) von den Erben auszahlen zu lassen. Das funktioniert aber nur im Einzelfall und bedarf der genauen Prüfung.

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